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Berliner Erklärung zum Schutz des menschlichen Lebens

Montag 25. Oktober 2010 von Bundesverband Lebensrecht e.V.


Bundesverband Lebensrecht e.V.

Berliner Erklärung zum Schutz des menschlichen Lebens

Angesichts wachsender Gefährdung des ungeborenen menschlichen Lebens in Deutschland und Europa appelliert der Bundesverband Lebensrecht an Politik und Gesellschaft, das Recht auf Leben als oberstes Menschenrecht und elementare Grundlage unserer rechtsstaatlichen Ordnung wieder zu entdecken:

Jeder Mensch, ob geboren oder ungeboren, hat das Recht auf Leben und Achtung seiner Würde.

Jeder Mensch ist gleich wertvoll, unabhängig vom Stand seiner Entwicklung,von Eigenschaften und Umständen.

Die Schutzpflicht des Staates gilt jedem einzelnen Menschenleben. Es darf keine Zuteilung der Menschenwürde und des Lebensrechtes nach Belieben geben.

Deshalb fordern wir:

 1. Ein gesetzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik, damit der tödlichen Selektion potenziell behinderter Menschen Einhalt geboten wird.

 2. Das schwere Unrecht der Tötung ungeborener Kinder nachhaltig durch neue Schutzkonzepte zu beenden.

3. Die geltenden Abtreibungsgesetze und ihre Praxis einer gründlichen und umfassenden Prüfung und Korrektur zu unterziehen. Mit dem flüchtigen Blick auf die offizielle Abtreibungsstatistik wird der Bundesgesetzgeber seiner Beobachtungs- und Korrekturpflicht nicht gerecht.

4. Die Finanzierung der Abtreibung durch den Staat zu unterlassen. In Deutschland werden die Kosten für über 90 Prozent aller „beratenen“ Abtreibungen in Höhe von jährlich mehr als 40 Millionen Euro aus den Haushalten der Länder bestritten.

5. Statt Hilfe zum Töten müssen Schwangere und Familien wirksame und nachhaltige Hilfe zum Leben mit ihren Kindern erfahren. Das bisher für die Finanzierung von Abtreibungen verwendete Geld würde hier zukunftswirksam eingesetzt.

6. Das Leiden von Frauen, Männern und Familien unter den Folgen einer Abtreibung darf nicht länger verdrängt und verharmlost werden.

7. Dem erneuten Aufkommen von Sterbehilfe/Euthanasie muss Einhalt geboten werden. Das Selbstbestimmungsrecht eines Menschen kann eine aktive „Sterbehilfe“ niemals rechtfertigen. Für den Verzicht auf ärztliche Behandlung wie für ihren Abbruch kann nur der wirkliche, nicht auch der mutmaßliche Wille eines Patienten ausschlaggebend sein. Andernfalls wird der Fremdbestimmung Tür und Tor geöffnet.

Wir rufen alle Menschen dazu auf, mit uns für eine Kultur des Lebens in Deutschland und Europa einzutreten und sich der Missachtung des Rechts auf Leben bei Ungeborenen und Kranken und alten Menschen eindeutig entgegenzustellen.

Bundesverband Lebensrecht e. V. (BVL) · Fehrbelliner Straße 99 · 10119 Berlin
Telefon (030) 644 940 39 · Fax (030) 440 588 67 · berlin@bv-lebensrecht.de

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 25. Oktober 2010 um 15:02 und abgelegt unter Lebensrecht.