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Gemeindehilfsbund kritisiert Resolution zu Konversionspraktiken

Donnerstag 5. Februar 2026 von idea e.V.


idea e.V.

Der Gemeindehilfsbund (Walsrode) hat die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats verabschiedete Resolution „FĂŒr ein Verbot von Konversionspraktiken“ scharf kritisiert. Sie fordert die 46 Mitgliedsstaaten des Europarats auf, sĂ€mtliche Maßnahmen zu untersagen, die eine VerĂ€nderung oder UnterdrĂŒckung der sexuellen Orientierung, GeschlechtsidentitĂ€t oder des Geschlechtsausdrucks zum Ziel haben. Der Vorsitzende des Vereins, Pfarrer Stefan Felber, und dessen GeschĂ€ftsfĂŒhrer, Prediger Johann Hesse, bemĂ€ngeln in einer Stellungnahme, dass die Resolution nicht zwischen eindeutig abzulehnenden Praktiken wie Zwang, Isolation oder Missbrauch und freiwilligen, psychologischen oder seelsorgerlichen Angeboten differenziere. Denn laut der Resolution sollten auch religiöse Rituale und seelsorgerliche GesprĂ€che unter das Verbot fallen. Felber und Hesse warnen, dass damit auch Angebote auf biblischer Basis betroffen seien.

Die geforderten Verbote schrĂ€nkten zudem das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen massiv ein, so der Gemeindehilfsbund. Dies betreffe insbesondere Menschen, die ihre gleichgeschlechtliche Orientierung als unerwĂŒnscht empfĂ€nden und freiwillig UnterstĂŒtzung suchten. AuffĂ€llig sei zudem, dass im Rahmen der Resolution eine VerĂ€nderung der sexuellen Orientierung ausdrĂŒcklich nur dann ausgeschlossen werde, wenn sie in Richtung HeterosexualitĂ€t geschehe. Maßnahmen, die eine VerĂ€nderung in Richtung HomosexualitĂ€t anstrebten, wĂŒrden gar nicht erwĂ€hnt und sollten also offenbar nicht verboten werden.

Die sexuelle Orientierung kann verÀndert werden

In der Stellungnahme bekrĂ€ftigen die beiden Autoren ihre Überzeugung, dass Gott Menschen auch auf dem Gebiet der sexuellen Orientierung zur VerĂ€nderung befĂ€higen könne. Diese biblische Sicht werde durch wissenschaftliche Untersuchungen und Zeugnisse von Betroffenen gestĂŒtzt. Das biologische Geschlecht wird als „Gabe Gottes“ verstanden, wobei der Gemeindehilfsbund die Sichtweise ablehnt, das Geschlecht werde bei der Geburt nur „zugewiesen“. Angebote fĂŒr Menschen, die ihre empfundene GeschlechtsidentitĂ€t an die biologische angleichen möchten, sollten nach Ansicht des Gemeindehilfsbundes nicht verboten, sondern weiterhin ermöglicht werden.

Ebenso fordert die Organisation, dass bereits bestehende Verbote aufgehoben werden. Die Umsetzung der Resolution wĂŒrde nach EinschĂ€tzung der beiden Autoren einen schwerwiegenden Angriff auf gesetzlich garantierte Grundrechte wie die Berufs- und Therapiefreiheit von Psychologen, Geistlichen und Seelsorgern darstellen.

Berichte von Betroffenen anhören

Felber und Hesse fordern darĂŒber hinaus, dass sich die Verantwortlichen auf EU- und Bundesebene mit den Berichten und Zeugnissen der sogenannten „Detransitioner“ beschĂ€ftigen. Dabei handelt es sich um Menschen, die eine Geschlechtsumwandlung angestrebt und durchlaufen haben und eine Zeit lang versuchten, im anderen Geschlecht zu leben, dann aber wieder in ihr Ursprungsgeschlecht zurĂŒckgekehrt sind. Einige warnten inzwischen „gut begrĂŒndet und aus eigener schmerzhafter Erfahrung vor den destruktiven Folgen einer Transition“.

IDEA ONLINE, 4.2.2026

Die Stellungnahme zum Herunterladen.

 

Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 5. Februar 2026 um 18:29 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gender, Gesellschaft / Politik, Seelsorge / Lebenshilfe, Sexualethik.