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Gemeindehilfsbund kritisiert Resolution zu Konversionspraktiken

Der Gemeindehilfsbund (Walsrode) hat die von der Parlamentarischen Versammlung des Europarats verabschiedete [1] Resolution „Für ein Verbot von Konversionspraktiken“ scharf kritisiert. Sie fordert die 46 Mitgliedsstaaten des Europarats auf, sämtliche Maßnahmen zu untersagen, die eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks zum Ziel haben. Der Vorsitzende des Vereins, Pfarrer Stefan Felber, und dessen Geschäftsführer, Prediger Johann Hesse, bemängeln in einer Stellungnahme [2], dass die Resolution nicht zwischen eindeutig abzulehnenden Praktiken wie Zwang, Isolation oder Missbrauch und freiwilligen, psychologischen oder seelsorgerlichen Angeboten differenziere. Denn laut der Resolution sollten auch religiöse Rituale und seelsorgerliche Gespräche unter das Verbot fallen. Felber und Hesse warnen, dass damit auch Angebote auf biblischer Basis betroffen seien.

Die geforderten Verbote schränkten zudem das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen massiv ein, so der Gemeindehilfsbund. Dies betreffe insbesondere Menschen, die ihre gleichgeschlechtliche Orientierung als unerwünscht empfänden und freiwillig Unterstützung suchten. Auffällig sei zudem, dass im Rahmen der Resolution eine Veränderung der sexuellen Orientierung ausdrücklich nur dann ausgeschlossen werde, wenn sie in Richtung Heterosexualität geschehe. Maßnahmen, die eine Veränderung in Richtung Homosexualität anstrebten, würden gar nicht erwähnt und sollten also offenbar nicht verboten werden.

Die sexuelle Orientierung kann verändert werden

In der Stellungnahme bekräftigen die beiden Autoren ihre Überzeugung, dass Gott Menschen auch auf dem Gebiet der sexuellen Orientierung zur Veränderung befähigen könne. Diese biblische Sicht werde durch wissenschaftliche Untersuchungen und Zeugnisse von Betroffenen gestützt. Das biologische Geschlecht wird als „Gabe Gottes“ verstanden, wobei der Gemeindehilfsbund die Sichtweise ablehnt, das Geschlecht werde bei der Geburt nur „zugewiesen“. Angebote für Menschen, die ihre empfundene Geschlechtsidentität an die biologische angleichen möchten, sollten nach Ansicht des Gemeindehilfsbundes nicht verboten, sondern weiterhin ermöglicht werden.

Ebenso fordert die Organisation, dass bereits bestehende Verbote aufgehoben werden. Die Umsetzung der Resolution würde nach Einschätzung der beiden Autoren einen schwerwiegenden Angriff auf gesetzlich garantierte Grundrechte wie die Berufs- und Therapiefreiheit von Psychologen, Geistlichen und Seelsorgern darstellen.

Berichte von Betroffenen anhören

Felber und Hesse fordern darüber hinaus, dass sich die Verantwortlichen auf EU- und Bundesebene mit den Berichten und Zeugnissen der sogenannten „Detransitioner“ beschäftigen. Dabei handelt es sich um Menschen, die eine Geschlechtsumwandlung angestrebt und durchlaufen haben und eine Zeit lang versuchten, im anderen Geschlecht zu leben, dann aber wieder in ihr Ursprungsgeschlecht zurückgekehrt sind. Einige warnten inzwischen „gut begründet und aus eigener schmerzhafter Erfahrung vor den destruktiven Folgen einer Transition“.

IDEA ONLINE, 4.2.2026

Die Stellungnahme zum Herunterladen. [2]