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Gott kann verändern – und er wird es sich nicht verbieten lassen!

Freitag 30. Januar 2026 von Gemeindehilfsbund


Gemeindehilfsbund

Stellungnahme des Gemeindehilfsbundes zur Resolution des Europarates „Für ein Verbot von Konversionspraktiken“

Am Donnerstag, den 29. Januar 2026, hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PACE)  eine Resolution „Für ein Verbot von Konversionspraktiken“ verabschiedet. Die Resolution fordert die Mitgliedsstaaten der EU auf, alle Maßnahmen zu verbieten, die eine Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität oder des Geschlechtsausdrucks (gender expression) zum Ziel haben, wenn diese Maßnahmen auf der „falschen Vorstellung“ beruhen, dass solche Kernaspekte menschlicher Identität in irgendeiner Weise pathologisch, unerwünscht oder in irgendeiner Art und Weise veränderbar seien.

Es sollen solche Praktiken verboten werden, die das Ziel haben, heterosexuelle Anziehung zu fördern oder die Gender-Identität eines Menschen an das bei der Geburt „zugewiesene“ (sprich: biologische) Geschlecht anzupassen. Zu den inkriminierten Praktiken zählt die Resolution  auch verbalen Missbrauch, Zwang, Isolation, Zwangsmedikation, Elektroschocks, physischen und sexuellen Missbrauch. Ohne jegliche Differenzierung oder Abgrenzung werden die offensichtlich abzulehnenden und zum Teil schon jetzt strafrechtlich relevanten Praktiken zusammen mit psychologischer und verhaltenstherapeutischer Beratung sowie spirituellen und religiösen Ritualen genannt, die in gleicher Weise verboten werden sollen.

Die Resolution gibt vor, diese Maßnahmen in Übereinstimmung mit Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu fordern. Diese garantiert dem Individuum u.a. das Recht, selbstbestimmte Entscheidungen bezüglich  der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität zu treffen.

Die Mitgliedsstaaten werden also aufgefordert, entsprechende Verbotsgesetze zu erlassen und dafür zu sorgen, dass diese im Gesundheitssektor, im Bereich Erziehung und Bildung, im religiösen und kommerziellen Sektor zur Anwendung kommen. Etwaige Gesetzeslücken sollen geschlossen werden. Meldestrukturen und Meldeprozeduren sollen eingerichtet werden, so dass mögliche Verstöße umgehend gemeldet werden können. Es wird gefordert, mit religiösen Institutionen (z. B. Kirchen, Gemeinden, Gemeindeverbänden) und ihren Vertretern, Mitarbeitern und Mitgliedern in den Dialog zu treten, um die Verbote auch dort flächendeckend zu implementieren und ihre Durchsetzung zu überwachen. Medienkampagnen sollen organsiert werden, um „Mythen“ über sexuelle Orientierung und Fragen der Genderidentität aufzuklären.


1. Gott kann verändern – und er wird es sich nicht verbieten lassen!

Die Autoren der Resolution behaupten, die sexuelle Orientierung eines Menschen sei nicht veränderbar. Auf der Grundlage der Heiligen Schrift bezeugen wir, dass der dreieinige Gott Menschen dazu befähigen kann, Wege der Veränderung einzuschlagen, auch auf dem Gebiet der sexuellen Orientierung (1. Kor 6,9–11). Diese biblische Erkenntnis wird durch wissenschaftliche Untersuchungen bestätigt[1] und von vielen Männern und Frauen bezeugt[2], die eine solche Veränderung erlebt haben. Selbst im Rahmen der Genderwissenschaft wird von der Fluidität sexueller Anziehung und Identität ausgegangen, was Veränderbarkeit voraussetzt. Auffällig ist auch, dass im Rahmen dieser Resolution eine Veränderbarkeit ausdrücklich nur dann ausgeschlossen wird, wenn die Veränderung in Richtung Heterosexualität geschieht (practices promoting heterosexual attraction). Maßnahmen, die eine Veränderung in Richtung Homosexualität anstreben, werden gar nicht erwähnt, sollen also offenbar nicht verboten werden.

Wenn Menschen ihre homosexuelle Orientierung als unerwünscht erleben, z.B. auch auf Grund  biblischer Erkenntnisse und christlicher Überzeugungen, darf es ihnen nicht verwehrt werden, freiwillige Maßnahmen zu ergreifen und anzustreben, diese unerwünschte Anziehung zu mindern und wenn möglich zu überwinden.


2. Die Geschlechtsidentität ist eine Gabe Gottes

Die Autoren der Resolution verlangen, dass solche Maßnahmen verboten werden sollen, die einem Menschen helfen, die empfundene Geschlechtsidentität an die biologische Geschlechtsidentität anzugleichen. Dabei bezeichnen sie die biologische Geschlechtsidentität des Menschen als das „bei der Geburt zugewiesene Geschlecht“ (sex assigned at birth). Wir weisen die implizite Behauptung zurück, dass Eltern, Ärzte oder Hebammen das Geschlecht eines Kindes bei dessen Geburt willkürlich bestimmen.

Die Heilige Schrift bezeugt klar, dass der dreieinige Gott ein Menschenpaar zu seinem Ebenbild erschaffen hat, einen Mann und eine Frau (1. Mose 1,27). Das biologische Geschlecht war, ist und bleibt eine Gabe, ja eine bestimmende Vorgabe Gottes an jeden Menschen. Das ist der Grund, warum Kinder entweder als männlich oder weiblich geboren werden. Das Geburtsgeschlecht eines Neugeborenen wird nicht von Menschen „zugewiesen“, sondern anhand äußerer (primäre Geschlechtsmerkmale) oder innerer (genetischer) Merkmale erkannt. Selbst dort, wo es aus genetisch-medizinischen Gründen zu einer Anomalie oder einer „Störung der Geschlechtsentwicklung“ (Intersexualität) kommt, entsteht kein drittes Geschlecht, sondern ein komplexer medizinischer Befund, der eine eindeutige Zuordnung zu männlich oder weiblich erschwert, aber nicht unmöglich macht.

Wenn die empfundene Geschlechtsidentität von der biologisch vorgegebenen Geschlechtsidentität abweicht, sind soziale Transition, Hormontherapien und sog. geschlechtsangleichende Operationen der falsche Weg, weil sie u.a. irreversible Schädigungen hervorrufen (Amputationen, Verlust der Fruchtbarkeit, Abhängigkeit von dauerhaften Hormongaben, Verlust von Knochendichte etc.). Wenn Menschen den Wunsch haben, die empfundene an die biologische Geschlechtsidentität anzugleichen, z.B. auch auf Grund  biblischer Erkenntnisse und christlicher Überzeugungen, dürfen ihnen  professionelle psychologische, psychotherapeutische und seelsorgerliche Hilfsangebote nicht vorenthalten werden.

Wir fordern, dass entsprechende Angebote nicht mit Verboten belegt und bereits bestehende Verbote umgehend aufgehoben werden.

Wir fordern, dass sich politisch Verantwortliche auf EU- und Bundesebene mit den Berichten und Zeugnissen der sog. Detransitioner beschäftigen. Detransitioner sind Menschen, die auf Grund der Inkongruenz von gefühlter und biologischer Geschlechtsidentität (Geschlechtsdysphorie) eine Transition angestrebt und durchgemacht haben und eine Zeit lang versuchten, im anderen Geschlecht zu leben, dann aber wieder in ihr Ursprungsgeschlecht zurückgekehrt sind. Sie führen ihr Leben wieder in Übereinstimmung mit ihrem biologischen Geschlecht und einige warnen gut begründet und aus eigener schmerzhafter Erfahrung vor den destruktiven Folgen einer Transition.[3]


3. Für die Würde und Freiheit des Menschen

Die Resolution gibt vor, die geforderten Verbote und Maßnahmen würden das von der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8) garantierte Recht, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, stärken. Das Gegenteil ist der Fall. Ihre Umsetzung beschneidet die Menschen in ihrer von Gott verliehenen Würde und Freiheit. Dazu gehört beispielsweise die Würde und Freiheit, eine gleichgeschlechtliche Orientierung als unerwünscht empfinden zu dürfen und Maßnahmen zu ergreifen, diese unerwünschten Empfindungen zu mindern oder zu überwinden und entsprechende Therapie- und Hilfsangebote freiwillig in Anspruch zu nehmen. Dazu gehört auch die Würde und Freiheit, im Falle einer Geschlechtsdysphorie der angeborenen Geschlechtsidentität den Vorrang einzuräumen und Maßnahmen zu ergreifen, die gefühlte Geschlechtsidentität mit der biologischen in Einklang zu bringen.

Die geforderten Verbote und Maßnahmen sind ein schwerwiegender Angriff auf das von der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 8) garantierte Selbstbestimmungsrecht sowie auf die in Artikel 4 des Deutschen Grundgesetzes garantierte Unverletzlichkeit der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen sowie weltanschaulichen Bekenntnisses sowie auf die in Artikel 12 garantierte Berufsfreiheit und die daraus abgeleitete Therapiefreiheit von Psychologen und Psychotherapeuten sowie das Recht von Pastoren und Seelsorgern, auf Grund der Heiligen Schrift und den Maßstäben christlicher Ethik entsprechende Therapien und Hilfestellungen anzubieten.


4. Einladung zur Verkündigung und Seelsorge auf biblischer Basis

Wir wenden uns gegen die mit dieser Resolution einhergehende Kriminalisierung christlicher Verkündigung und biblischer Seelsorge. Die Bibel bezeugt, dass alle Menschen Sünder sind und viele durch die Begegnung mit dem gekreuzigten und auferstandenen Herrn Jesus Christus grundlegend verändert wurden und werden. Darum möchten wir Gemeinden, christliche Werke, Pastoren und Seelsorger dazu ermutigen, auch weiterhin die Wahrheit des Wortes Gottes in Liebe zu verkündigen und biblische Seelsorge anzubieten.

„Wisst ihr denn nicht, dass ungerechte Menschen keinen Platz im Reich Gottes haben werden? Täuscht euch nicht: Menschen, die in sexueller Unmoral leben, die Götzen anbeten, die Ehebrecher sind oder Homosexualität praktizieren, auch Diebe oder Habsüchtige, Trinker, Lästerer oder Räuber werden keinen Platz im Reich Gottes haben. Und das sind manche von euch gewesen. Aber durch den Namen des Herrn Jesus Christus und durch den Geist unseres Gottes seid ihr reingewaschen, seid ihr geheiligt, seid ihr gerecht gesprochen worden.“ [4] (1. Kor. 6,9-11, NeÜ)


Walsrode, den 29.1.2026

Prediger Johann Hesse, Geschäftsführer des Gemeindehilfsbundes

Pastor Dr. Stefan Felber, Leiter des Gemeindehilfsbundes

Die Stellungnahme zum Herunterladen.


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[1] The New Atlantis, Lawrence S. Mayer and Paul R. McHugh, Sexuality and Gender (https://www.thenewatlantis.com/publications/executive-summary-sexuality-and-gender)

[2] Rosaria Butterfield – Das Zeugnis ihrer Umkehr; Amy E. Hamilton: Was die LGBTQ+-Gemeinschaft von der Kirche braucht;
Gerrit Alberts (Hrsg.) Coming-out – Unser Weg aus der Homosexualität, CLV-Verlag, 2024

[3] Walt Heyer (https://waltheyer.com/) oder Elie & Nele (https://post-trans.com)

[4] Für eine Einordnung dieses Bibeltextes verweisen wir auf die Seiten 116-120 in: Gerrit Alberts (Hrsg.), „Coming-out – Unser Weg aus der Homosexualität, CLV-Verlag, 2024: https://www.gemeindenetzwerk.de/wp-content/uploads/2024/11/256430_coming-out_download-1.pdf

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 30. Januar 2026 um 14:06 und abgelegt unter Gemeinde, Gender, Gesellschaft / Politik, Kirche, Seelsorge / Lebenshilfe, Sexualethik.