Gemeindenetzwerk

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An die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus zum geplanten Verbot der „Gehsteigbelästigung“

Freitag 16. Februar 2024 von Walter Schrader


Walter Schrader

Sehr geehrte Frau Ministerin,

Beten und helfen soll nach Ihrem Gesetzesvorschlag verboten werden, bei „belästigender Meinungsäußerung“ gegenüber abtreibungswilligen Frauen soll eine Ordnungsstrafe von bis zu 5000 Euro verhängt werden können: Ist das Ihr Demokratieverständnis? Zynisch finde ich zudem Ihre Behauptung, mit dem Vorhaben würde auch „werdendes Leben geschützt“. Es ist falsch, mit diesen Mahn- und Gebetswachen würden Frauen belästigt.

Ich habe selbst vor vielen Jahren an solcher Aktion teilgenommen. Da stehen also Christen, die still beten und meistens wird auf mitgeführten Plakaten auch konkrete Hilfe angeboten. Es gab Frauen, die dann nicht zur Abtreibung gegangen sind, sondern angebotene Hilfe angenommen und sich für ihr Kind entschieden haben. Darüber berichtet in berührender Weise der Film „Maria und ihre Kinder“ (Dreilindenfilm). Den Betern und Helfern waren diese Mütter für ihre wirksame Unterstützung überaus dankbar. Das dürfte Sie doch als Familien- und Frauenministerin freuen, wenn Schwangere in Konfliktsituationen nicht den Weg der Abtreibung wählen, sondern sich für ihr Kind entscheiden. Im Übrigen, wo bleibt bei Ihrem Gesetzesvorstoß die Versammlungs- und Meinungsfreiheit, die grundgesetzlich garantiert wird?

Ich bitte Sie inständig, nehmen Sie Abstand von diesem demokratie- und letztlich auch lebensfeindlichen Gesetz und sorgen Sie vielmehr dafür, dass Frauen im Schwangerschaftskonflikt wesentlich mehr Unterstützung und Hilfe erfahren, dass sie ein Ja zu ihrem Kind finden können.

Ich freue mich auf Ihre Antwort und wünsche Ihnen für das neue Jahr viel Kraft und Gottes Segen für Ihr Wirken – zum Wohle der Familien.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Schrader, 27.01. 2024

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 16. Februar 2024 um 10:14 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht.