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Unzulänglichkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Montag 22. Mai 2023 von Christian Hausen


Christian Hausen

Die Unzufriedenheit mit den Leistungen der öffentlichen Sender nimmt zu, gerade bei den Zahlungsverweigerern. Sie empfinden die zwangsweise Finanzierung der Anstalten als unangemessen. Zum einen sehen sie nicht ein, dass regelmäßige „Beiträge“ erfolgen müssen, obgleich man das Problem ja über Steuern hätte regeln können. Teilweise wird die Vereinseitigung des Gebotenen missbilligt. So wird die Programmgestaltung gerügt, vor allem die Missachtung der eindeutig formulierten gesetzlichen Bestimmungen, etwa die Erfordernisse der Ausgewogenheit und Objektivität. Sie vertreten einträchtig ihre Erkenntnisse, derzeit geht es um die Feststellung, dass die Bewohner Deutschlands zu 60 % „erschöpft“ seien. Ursachen seien etwa Russland, Pandemie oder Zukunftsängste (Morgenmagazin 24.02.2023). Zur Problemlösung bietet der öffentliche Rundfunk nichts, es wird allenfalls Yoga empfohlen.

Der inzwischen verstorbene hoch angesehene Journalist Peter Scholl-Latour meinte z.B., das öffentlich-rechtliche Fernsehen bringe sich verschiedentlich um seine Existenzberechtigung. So fehle es an Analysen – wie sie früher gesendet wurden –, letztlich mangele es an Bildung und Qualität. Der Neuropsychiater Manfred Spitzer meint, fernsehen mache dumm, gewalttätig und (im körperlichen Sinne) dick. Die laufend realisierte Gewalt könnten Jugendliche kaum verarbeiten, es gebe grausamste Szenen und entwürdigende Sexualdarstellungen. Nur selten würden Partner in ehelicher Treue glücklich zusammenleben. Stattdessen wird gemäß der Mode geboten: Tierwohl, Gender, Trans, Netzdurchsetzungsgesetz, Klima, Verachtung christlich agierender Politiker – etwa in Ungarn, bei der AfD oder bei Hans-Georg Maaßen (CDU). Ist es deshalb zu verantworten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk jährlich über einen bald zweistelligen Milliarden-Betrag verfügt – und das noch dazu durch Zwangsgeld? Sind die außerordentlich hohen Pensionszahlungen für die Mitarbeiter gerechtfertigt? Ex-Bundeskanzlerin Merkel spottete bereits darüber, dass die Verantwortlichen im Rundfunk mehr verdienen würden als sie. Der Steuerzahlerbund kritisiert das Finanzierungssystem deutlich. Man fragt sich, ob die ARD wirklich ein neues Studio für Tagesschau und Tagesthemen in Höhe von fast 24 Millionen Euro erhalten musste.

Den Bedürfnissen der Zuschauer entgegenzukommen versucht man durch häufige Sportsendungen. So mag ein gelungenes deutsches Fußballspiel erfreuen wie auch die Goldmedaille von Katharina Althaus bei den Skisprung-Weltmeisterschaften. Beim Sport wird leider oft die Neigung zum Fanatismus übersehen, ja geradezu gefördert. Es werden bei einem Sieg gar Begriffe verwendet wie „Fußballgott“ anstelle von einem ehrlichen „Gott sei Dank!“. Zum Verkraften einer Niederlage wird so gut wie gar nicht geboten.

Ähnlich steht es mit der „Unterhaltung“. Zur Verfügung gestellt werden Massen von Krimis und banalen „Serien“, auch Bemühungen, bei Kindern sexuelles Verhalten zu wecken. Häufig fehlt es an konstruktiven Ideen. Auch die Hinweise in den Kultursendungen auf neue Bücher wirken oft weniger als Bildungshilfe, eher als Verkaufshilfe für die Autoren.

Artikel 4 Grundgesetz über die Glaubens- und Gewissensfreiheit spielt in den Sendungen nur eine untergeordnete Rolle. In Bezug auf die Themenauswahl sollte der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich mehr an unserer Verfassung orientieren. Es gibt zwar regelmäßig Gottesdienste, welche von den Kirchen verantwortet werden, aber christentumsfreundliche Eigenleistungen der Journalisten entfallen so gut wie ganz. Und das, obgleich nach den Kommentierungen zu Paragraf 11 Rundfunkstaatsvertrag gerade die christliche Kultur besonders schützenswert ist! Gewiss gibt es Sendungen wie „Wort zum Sonntag“ (ARD) oder „37°“ (ZDF); in diesen geht es ganz überwiegend um soziale Themen, also nur um einen Teil der christlichen Lebensgestaltung – nicht um den Hinweis auf die Gottesbeziehung. Das Christentum beinhaltet ja neben der sozialen Komponente noch eine zweite, nämlich die des „Heils“, welche im Rundfunk weitgehend vernachlässigt wird. Zu religiösen Feiertagen wie dem Reformationstag stützt sich das Programm auf Gedanken von Mitbürgern wie dem christlich zurückhaltenden Herbert Grönemeyer. Dafür wird der Glaube, soweit er die Kernwahrheiten des Evangeliums betrifft, an den Rand gedrängt. In bildungsmäßiger Hinsicht werden die Vorzüge des christlichen Glaubens im Alltagsleben nicht dargestellt, etwa extrem niedrige Kriminalität der Christen, Lebensglück der Gläubigen oder die ermutigende Hoffnung auf das ewige Leben. Entsprechende Beispiele finden sich in der renommierten Zeitschrift „Psychologie heute“. Man kann sich von dem Gedanken nicht lösen, dass auf Journalisten die Einordnung des großen biblischen Denkers Paulus zutrifft: „Sie schämen sich des Evangeliums“; sie wollen lieber von den Massen, die den Zeitgeist widerspiegeln, akzeptiert werden.

Im Ergebnis lässt sich Folgendes konstatieren: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stellt gewiss keinen Totalausfall dar, er bietet zweifellos eine Art Grundversorgung mit den wichtigsten Fakten. Seine Schwäche aber liegt sowohl in mangelnder Objektivität als auch in beschränkter geistiger Weite. Man ordnet sich dem Zeitgeist unter, bringt kaum Ideen, um bestehende Missstände abzuändern. In sämtlichen Medien werden die Zukunftssorgen der Deutschen und weltweit immer mehr hervorgekehrt. Übel ist, dass die Errungenschaften des Christentums zwar im Kultur- und Wissenschaftsbereich fröhlich genutzt werden, aber auf die (christliche) Urheberschaft des Gedankenreichtums allenfalls am Rande hingewiesen wird. Das ist einfach zu wenig und entspricht nicht den Grundsätzen der gehobenen geistigen Auseinandersetzung. Wenn es um tiefgehende geistige Auseinandersetzungen geht, überwiegt das Defizitäre bei Weitem. Man mag in Radio und Fernsehen bemüht sein, zumindest nach Mitternacht einmal gewisse Vertiefungen zu präsentieren, aber die Bereitschaft, sich konstruktiv gegen die herrschende Meinung in Politik und Gesellschaft zu wenden, fehlt. Man könnte zu Recht behaupten: In dieser Hinsicht ist eine Reformation überfällig!

Rechtsanwalt Christian Hausen, Neumünster

Quelle: Aufbruch – Informationen des Gemeindehilfsbundes 1/2023 (März)

Sie können die aktuelle Ausgabe des Aufbruchs hier herunterladen.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 22. Mai 2023 um 9:25 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik.