Gemeindenetzwerk

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Für Selbstbestimmung und Therapiefreiheit!

Donnerstag 7. Mai 2020 von CitizenGO


CitizenGO

Im Windschatten der Corona-Krise will der omnipräsente Gesundheitsminister Jens Spahn heute Nachmittag (7. Mai 2020) das umstrittene Verbot von Konversionsbehandlungen im Bundestag verabschieden lassen. Der Begriff „Konversionsbehandlung“ bezeichnet die (psycho)therapeutische Beratung und Behandlung von Menschen, die mit ihrer homosexuellen Empfindung unglücklich sind und diese ändern möchten. Das geplante Verbot ist ein gravierender Eingriff in die gesetzliche Therapiefreiheit und das Recht auf Selbstbestimmung!

Nachdem die von Bündnis C auf unserer Plattform vor einem Jahr gestartete, an Bundesgesundheitsminister Spahn gerichtete Petition „Hände weg von der Therapiefreiheit“, die bisher 12.367 mal unterzeichnet wurde, Herrn Spahn nicht zum Umdenken bewegt hat, starten wir hiermit einen dringenden Eilaufruf an die Mitglieder der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und den Franktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus mit der klaren Forderung: Erhalten Sie die Selbstbestimmung und Therapiefreiheit – lehnen Sie das Verbot von Konversionsbehandlungen bei der Abstimmung ab!

Seit Jahren wird ein schauerliches Bild von Elektroschocktherapien und anderer Grausamkeiten aufgebaut, um die wertvolle Arbeit der Konversionstherapieanbieter in Verruf zu bringen. In den allermeisten Fällen handelt es sich um ein elaboriertes und behutsam angelegtes Beratungsangebot an homosexuell empfindende Menschen, die mit ihrer Situation hadern und Hilfe bei Fachleuten suchen. Für strafrechtlich relevante Vorkommnisse auf diesem Gebiet greift schon heute das Strafgesetzbuch, dafür braucht es kein exklusives Gesetz.

Helfen Sie jetzt, dieses Gesetz noch zu stoppen!

Mit dem Gesetz „Zum Schutz vor Konversionsbehandlungen“ wird die Behandlung hilfesuchender Menschen nur noch möglich sein, wenn diese nachweisen können, ohne „Willensmangel“ in die Behandlung eingewilligt zu haben – was für ein (sprachlicher) Irrsinn. Die Behandlung von jungen Erwachsenen unter 18 Jahren ist in jedem Fall unter Strafe verboten, ebenso das Werben, Anbieten und Vermitteln der Beratung. Damit werden die Selbstbestimmung und die freie Lebensgestaltung des Menschen in drastischer Weise untergraben. Dass ausgerechnet die BZgA, die offen und aktiv für das Ausleben von Homosexualität eintritt, im Gesetz damit beauftragt wird, eine Online- und Telefonberatung rund um das Thema Konversionsbehandlungen zu schaffen, zeigt die ideologische Stoßrichtung dieses gefährlichen Gesetzes.

Den Lesben- und Schwulenverbänden sowie den Grünen geht das Gesetz im Übrigen noch lange nicht weit genug. Sie fordern bereits jetzt eine umfassende Ausweitung des Verbotes. Dieses Gesetz ist der berühmte Fuß in der Tür. Bitte nehmen Sie sich jetzt kurz Zeit und helfen Sie mit, dieses Gesetz zu verhindern.

Bitte handeln Sie sofort und unterzeichnen, teilen und verbreiten Sie jetzt diese Eilpetition zur Verteidigung der Therapiefreiheit!

Unterzeichnen Sie hier, fügen Sie Ihren Namen zur Petition hinzu und leiten Sie diese an Ihre Freunde weiter.

Danke für alles, das Sie tun

Eduard Pröls und das gesamte Team von CitizenGO

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 7. Mai 2020 um 10:20 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Sexualethik.