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Stellungnahme des Gemeindehilfsbundes zur Einführung der Trauung für gleichgeschlechtliche Paare in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers

Dienstag 16. Juli 2019 von Gemeindehilfsbund


Gemeindehilfsbund

Die Synode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat am 15. Mai 2019 die kirchliche Trauung für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt. Nach der bisherigen Regelung konnten sich gleichgeschlechtliche Paare kirchlich segnen, aber nicht kirchlich trauen lassen. Diese Unterscheidung ist von den Synodalen ohne Gegenstimme bei nur einer Enthaltung aufgehoben worden. Zuvor war der Bischofsrat der Landeskirche zu der Überzeugung gekommen, dass es „keine theologisch zwingenden Gründe gebe, eine prinzipielle Differenz zwischen der Ehe und Trauung von Menschen verschiedenen und gleichen Geschlechts festzuhalten“.

Diese Entscheidung hat vor dem Zeugnis der Heiligen Schrift keinen Bestand. Wir fordern die kirchenleitenden Organe der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers auf, sie umgehend zurückzunehmen:

1. Die Ehe von Mann und Frau ist eine Stiftung Gottes

„Und Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie als Mann und Frau.“ (1 Mose 1,27)

Die Bibel versteht die Ehe von Mann und Frau als eine von Gott eingesetzte Stiftung. Mit der Ehe schließen Mann und Frau einen Bund lebenslanger Treue und stellen sich unter den Segen der Fruchtbarkeit (1 Mose 1,28; 2,24). Sie dürfen menschliches Leben weitergeben und werden auf diese Weise in den Heilsplan Gottes mit der Menschheit einbezogen. Die Ehe ist zugleich ein Bild für die Treuebeziehung zwischen Christus und seiner Gemeinde (Eph 5,31-32). Die Öffnung des exklusiv für Mann und Frau gestifteten Ehebundes für gleichgeschlechtliche Paare steht im Widerspruch zum Wort Gottes.

2. Die Ablehnung homosexueller Praxis in der Bibel

„Darum hat sie auch Gott dahingegeben in den Begierden ihrer Herzen in die Unreinheit, ihre eigenen Leiber an sich selbst zu schänden.“ (Röm 1,24)

Homosexuelle Praxis ist eine Folge des Strafhandelns Gottes an der Menschheit (Röm 1,18-28). Sie führt – genauso wie ehebrecherisches Verhalten und Habgier – zum Ausschluss aus dem Reich Gottes (1 Kor 6,9-10). Kirchenleitende Organe machen sich schuldig, wenn sie in ihren Verlautbarungen den Ernst dieser Aussagen verschweigen und Menschen in sündhaften Verstrickungen nicht mehr zur Umkehr rufen.

3. Der seelsorgerliche Auftrag

„Und solche sind einige von euch gewesen. Aber ihr seid rein gewaschen, ihr seid geheiligt, ihr seid gerecht geworden durch den Namen des Herrn Jesus Christus und durch den Geist unseres Gottes.“ (1 Kor 6,11)

Sündhaftes Verhalten ist kein unabänderliches Schicksal. Im Glauben an Jesus Christus eröffnet sich auch für Menschen mit homosexuellen Neigungen und Praxis die Möglichkeit der Umkehr. „Wenn wir aber unsere Sünden bekennen, so ist er treu und gerecht, dass er uns die Sünden vergibt und reinigt uns von aller Ungerechtigkeit“ (1 Joh 1,9). Wo Menschen ihre Sünden bekennen und Vergebung empfangen, wirkt der Heilige Geist. Durch die Kraft des Geistes können sich homoerotische Neigungen ändern, kann sexuelles Fehlverhalten überwunden und auch Enthaltsamkeit geübt werden. Die Kirche hat den Auftrag, entsprechende Seelsorgeangebote zu entwickeln und Hilfesuchende auf ihrem oftmals schweren Weg mit Liebe, Geduld und Fürbitte zu begleiten.

4. In Liebe und Wahrheit

„Lasst uns aber wahrhaftig sein in der Liebe und wachsen in allen Stücken zu dem hin, der das Haupt ist, Christus.“ (Eph 4,15)

Das Wort Gottes vereinigt Wahrhaftigkeit mit Liebe. Eine Kirche, die gleichgeschlechtliche Paare traut, handelt lieblos, weil sie ihnen das Himmelreich verschließt. Wir fordern die leitenden Organe der Evang.-luth. Kirche Hannovers auf, zur apostolischen Ethik, zum Apostolischen Glaubensbekenntnis und zur Mehrheitshaltung der Weltchristenheit zurückzukehren und Hilfesuchende in Liebe und Wahrheit anzunehmen.

Der Vorstand des Gemeindehilfsbundes:

Pastor Dr. Joachim Cochlovius (Vors.)
Wolfhart Neumann (stellv. Vors.)
Wolfgang Wilke (Schatzmeister)

Der Bruderrat des Gemeindehilfsbundes

Der Geschäftsführer des Gemeindehilfsbundes: 

Prediger Johann Hesse

Walsrode, im Juni 2019

Die Stellungnahme des Gemeindehilfsbundes zur Einführung der Trauung für gleichgeschlechtliche Paare wurde am 24. Juni 2019 dem Synodalbüro der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers zur Weitergabe an die Mitglieder der Synode übermittelt.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 16. Juli 2019 um 16:10 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Kirche, Sexualethik, Theologie.