Stellungnahme AK Gnadau Bayern zum Beschluss der Landessynode der ELKB „Segnung gleichgeschlechtlicher Paare“
Donnerstag 19. Juli 2018 von Netzwerk Bibel und Bekenntnis
Im April 2018 hat die Landessynode der Ev. Luth. Kirche in Bayern mit großer Mehrheit beschlossen, die öffentliche Segnung gleichgeschlechtlicher Paare im Gottesdienst zuzulassen. Die Segnung wird als Kasualie in die Kirchenbücher Eingang finden. Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung wiederholen wir, was wir im Vorfeld und an vielen anderen Stellen bereits deutlich gemacht haben:
- Wir grenzen uns ab von Diskriminierung
Einer Diskriminierung und Ausgrenzung homosexuell empfindender Menschen stellen wir uns mit Nachdruck entgegen. Ihnen gilt wie allen Menschen die Liebe und Zuwendung Gottes und damit auch die Liebe und Zuwendung der Gemeinde. In unseren Gottesdiensten sind alle Menschen willkommen, um das Evangelium zu hören, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung. Homosexuelle haben selbstverständlich einen Raum in unseren Gemeinden wie alle anderen auch. Dazu gehört auch unser Bemühen um ihre angemessene seelsorgerliche Begleitung. Ihnen gilt die Liebe Gottes gleichermaßen ohne Vorbedingung, das soll in unseren Gemeinden und Gemeinschaften erfahrbar sein. Homosexuelle erleben das oft anders, hier haben wir eine große Aufgabe.
- Normative Kraft hat allein die Heilige Schrift
Wir achten die Bibel als Gottes Wort, auf das wir hören und dem wir im Leben und Sterben vertrauen. Die Heilige Schrift allein ist der Maßstab für all das, was wir glauben und verkünden. Sie ist „Regel und Richtschnur“ für unsere Lehre und für unser Leben. Es gibt in der Bibel keine Stelle, die homosexuelle Beziehungen positiv bewertet. Zu lehren, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften dem Schöpfungswillen Gottes entsprächen und unter seinem Segen stünden, entspricht nach unserer Einsicht nicht dem Zeugnis der Schrift, sondern steht ihm entgegen.
- Wir können nicht segnen, was Gott nicht segnet
Nach biblischem Zeugnis sind Mann und Frau nach dem Bild Gottes geschaffen. Dem entspricht die Ehe als eine gute Stiftung Gottes, in der Mann und Frau einander ganzheitlich – inklusive der geschlechtlichen Gemeinschaft – zugeordnet sind. Dabei wird die eheliche Gemeinschaft konkret als zwischen einem Mann und einer Frau beschrieben, die lebenslang, exklusiv und offen für Kinder ist. Auch wenn staatliche Gesetze die „Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ ermöglichen, lehnen wir eine Segnung homosexueller Paare ab, weil wir nicht segnen können, was Gott nicht segnet.
- Wir bedauern die Entscheidung sehr und können sie nicht unterstützen und mittragen.
Weil die Lebensform eines Menschen immer „mit‐spricht“ und „mit‐verkündigt“, berufen wir Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben, weder in den Verkündigungsdienst noch in Leitungsaufgaben. Denn Leben und Lehre gehören zusammen. Wir werden in unseren Gemeinden und Gemeinschaften keine Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare durchführen und unsere Räume dafür nicht zur Verfügung stellen. Wir schätzen es, dass in der Diskussion und im Beschluss die Gewissensfreiheit eine entscheidende Rolle spielt. Wir achten die Gewissensfreiheit nicht nur von Hauptamtlichen, sondern zugleich auch von allen unseren Mitgliedern.
- Wir bieten geistliche Heimat
Menschen, die sich grundsätzlich in der Ev. Luth. Kirche Bayerns beheimatet sehen, aber aufgrund dieser Polarisierung aus der ELKB austreten, werden wir weiterhin Heimat und geistliche Versorgung bieten. Sie dürfen mitarbeiten und alle Amtshandlungen empfangen. Dazu leitet uns der Beschluss der Gnadauer Mitgliederversammlung vom 12.2.2003: „Wir ermutigen betroffene Verbände, den aus der Landeskirche Ausgetretenen geistliche Heimat zu bieten. Wir haben Verständnis dafür, dass sie diesen Personen gemeindliche Versorgung gewähren.“
- Unsere innerkirchliche Verortung geben wir nicht preis
Die innere Polarisierung der ev. Kirche wächst bedauerlicherweise durch diese Entscheidung und erschwert das Miteinander. Wir arbeiten als freie Werke innerhalb der ELKB und werden unser Profil weiterhin aktiv vertreten: im Schriftverständnis, in der Christologie und der Ethik. Wir haben deshalb Verständnis dafür, wenn Landeskirchliche Gemeinschaften in Orten, in denen die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft gelehrt oder durchgeführt wird, eigenständig und frei darüber entscheiden, ob und in welcher Weise sie sich am Leben der Kirchgemeinde beteiligen wollen.
- Es gibt andere Aufgaben
Die Fragen rund um eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nehmen u.E. sowohl in theologischer wie in praktischer Hinsicht einen unverhältnismäßig großen Raum in der innerkirchlichen Debatte ein. Allerdings wird in diesem Zusammenhang die Grundfrage diskutiert, in welcher Weise die Heilige Schrift als normierende Norm für unsere Entscheidungen Gültigkeit hat, und berührt insofern das Bekenntnis der Kirche. Wir sehen in unserer Zeit die weit größere Herausforderung, in einer immer stärker säkularisierten und individualisierten Welt die rettende Botschaft von Jesus Christus zu verkündigen.
Für die in Bayern arbeitenden Verbände und Werke des Gnadauer Verbandes, die im AK Gnadau Bayern zusammen geschlossen sind,
im Juni 2018
Erwin Lechner Vorsitzender, Landeskirchlicher Gemeinschaftsverband Bayern
Dr. Hartmut Schmid, Vorsitzender Liebenzeller Gemeinschaftverband
Hermann Findeisen, Vorsitzender Hensoltshöher Gemeinschaftsverband
Steffen Kern, Vorsitzender Die Apis. Ev. Gemeinschaftsverband Württemberg
Norbert Held, Inspektor Ev. Gemeinschaftsverband Hessen‐Nassau
Dr. Wolfgang Becker, Rektor Stiftung Hensoltshöhe
Friedrich Rößner, Rektor Diakonie‐Gemeinschaft Puschendorf
Samuel Haubner, Vorsitzender EC Bayern,
Daniel Hahn, Verbandsjugendleiter cjb Puschendorf
Arbeitskreis Gnadau Bayern
Konrad Flämig
Waldstraße 1, 90617 Puschendorf
Tel. 09101-9020610
Mail: konrad.flaemig@lkg.de
Puschendorf, 27.06.2018
Quelle:
Netzwerk Bibel und Bekenntnis
www.bibelundbekenntnis.de
Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 19. Juli 2018 um 14:26 und abgelegt unter Gemeinde, Kirche, Sexualethik.