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Der politische Kampf gegen die „traditionelle“ Familie und die Erziehungsverantwortung der Eltern

Montag 19. Februar 2007 von Stefan Fuchs


Stefan Fuchs

Der politische Kampf gegen die „traditionelle“ Familie
und die Erziehungsverantwortung der Eltern

Die Demontage des „traditionellen Familienbegriffs“ ist in vollem Gange. Mütter, die sich ausschließlich um ihre Kinder kümmern, haben es in unserem Land immer schwerer. Der „mittelalterliche Westen“ (gemeint ist Westdeutschland) sei – so Peter Richter in der FAZ – die familienpolitisch rückständigste Region Europas. Wir wollen in den kommenden Wochen die politisch/ideologischen Hintergründe der aktuellen Familienpolitik analysieren und die vielen verborgenen Ungereimtheiten aufdecken.

1. Das Kompetenzzentrum für Familienleistungen –
die merkwürdige Personalpolitik einer christdemokratischen Familienministerin

Die Gründung des „Kompetenzzentrums Familienleistungen“ im vergangenen Dezember wurde allgemein positiv aufgenommen. Endlich bekäme man einen Überblick über den Umfang und die Verteilung der staatlichen „Subventionen“ für die Familien. Dies sei dringend notwendig, da die tatsächliche Höhe der Familienleistungen bislang nicht bekannt und ihre Verteilung „unübersichtlich“ sei. Mit der Arbeit des „Kompetenzzentrums“ könnten nun endlich die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Leistungen für Familien zukünftig wirkungsvoller einzusetzen, so der Tenor des Familienministeriums und der Medienöffentlichkeit.

Die Familienministerin von der Leyen brachte darüber hinaus spezielle Anliegen zum Ausdruck, denen die Arbeit des Kompetenzzentrums dienen sollte. So hoffte sie, daß es aufzeigt, „wie Familien mit kleinen Kindern und Drei- und Mehrkinderfamilien besser gefördert werden und wie für Mütter und Väter gleichermaßen beruflicher Erfolg und aktive Elternschaft möglich wird“ (1). Doch was ist mit solchen Äußerungen beabsichtigt? Erste Aufschlüsse über die mit dem „Kompetenzzentrum“ verfolgten politischen Ziele erlaubt seine personelle Zusammensetzung. Im Einzelnen gehören ihm an:

1. Prof. Dr. Hans Bertram, Lehrstuhl für Mikrosoziologie an der HU Berlin. Prof. Bertram war Vorsitzender der 7. Familienberichtskommission der Bundesregierung;

2. Prof. Dr. Irene Gerlach, Politologin, Uni Münster (hervorgetreten mit Arbeiten über familienfreundliche Betriebe);

3. Prof. Dr. Michael Hüther, Wirtschaftswissenschaftler und Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln;

4. Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Familien -und Genderforschung; Lehrstuhl für Wirtschaftslehre des Privathaushaltes in Gießen; vor 1990 wissenschaftliche Tätigkeit am Institut für Soziologie und Sozialpolitik der Akademie der Wissenschaften der DDR, 1993–1998 Vorsitzende von Pro Familia, Mitglied der Kommission zur Erstellung des 7. Familienberichtes der Bundesregierung

5. Prof. Dr. Reinhold Schnabel, Volkswirt Uni Duisburg Essen; Rentenspezialist; Mitarbeiter des Zentrums für europäische Wirtschaftsforschung Mannheim

6. Prof. Dr. Gert Wagner, Lehrstuhl für Empirische Wirtschaftsforschung und Wirtschaftspolitik der TU Berlin, Vertrauensdozent der Friedrich-Ebert-Stiftung, Direktor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung DIW.

Diese personelle Besetzung läßt keinen Zweifel daran, daß im Mittelpunkt der Arbeit des Gremiums die „Vereinbarkeit“ von Beruf und Familie stehen wird, damit „für Mütter und Väter gleichermaßen beruflicher Erfolg und aktive Elternschaft möglich wird“. Hierfür bürgen nicht nur Prof. Bertram als Vorsitzender und die Professorinnen Gerlach und Meier-Gräwe, sondern insbesondere auch die Professoren Hüther, Wagner und Schnabel. Sie gehören zu jenen Vertretern der Wirtschaftswissenschaft bzw. der Wirtschaftslobby, die seit geraumer Zeit verkünden, daß die „Wirtschaft“ keinesfalls mehr auf die Arbeitskraft der Mütter verzichten könne.

Es ist bezeichnend, daß der Chef des IFO-Instituts Prof. Sinn nicht Mitglied des Kompetenzzentrums ist. Dies, obwohl er schon mehrfach mit empirischen Analysen zur Familienpolitik in Erscheinung getreten ist. Er untersuchte diese allerdings aus der umgekehrten Perspektive – was nämlich Familien und familiäre Erziehung an Leistungen für die Gesellschaft erbringen und inwiefern sie benachteiligt sind. Warum hat die Familienministerin von der Leyen nicht ihn oder einen seiner in Familienfragen sachkundigen Mitarbeiter in dieses wichtige Gremium berufen?

Bemerkenswert ist auch die Berufung von Frau Prof. Meier-Gräwe als langjährige Vorsitzende von „Pro Familia- Deutschland“. Jüngst hat sie für Aufsehen gesorgt, weil sie einen „westdeutschen Müttermythos“ für den „Gebärstreik der Frauen und Zeugungsstreik der Männer“ verantwortlich machte. Sicher ist jede Ministerin gut beraten, auch Vertreter anderer weltanschaulicher Orientierungen in fachpolitische Gremien einzubinden. Unverständlich bleibt aber, daß kein Vertreter der christlichen Sozialwissenschaft berufen worden ist (2). Von der Vertreterin einer Partei, die sich immer noch auf „das christliche Menschenbild“ beruft, ist zu erwarten, daß sie in zentralen gesellschaftspolitischen Fragen auch als Experten ausgewiesene Christen zu Rate zieht.

Das Bundesverfassungsgericht hat in den vergangenen Jahren wichtige Urteile zum Familienlastenausgleich gefällt, insbesondere das sog. „Trümmerfrauenurteil“ (3) (1993) und das „Pflegeurteil“ (2001). Mit diesen Urteilen wollte das Gericht den Gesetzgeber dazu bewegen, Familien mit Kindern im Steuerrecht und in den Sozialversicherungssystemen besser zu stellen. Warum sind keine mit Familienfragen befaßten Juristen im „Kompetenzzentrum“ vertreten? Der Ex-Verfassungsrichter Prof. Paul Kirchhof wäre z.B. sicher zur Mitarbeit bereit gewesen. Dasselbe gilt auch für den Initiator des „Trümmerfrauenurteils“, den Sozialrichter Dr. Jürgen Borchert. Dieser hat u. a. den beachtenswerten „Wiesbadener Entwurf“ einer familienpolitischen Sozialstaatsreform verfaßt. (4)

Obwohl seit der Amtszeit von Renate Schmidt die Familienpolitik – im Gegensatz zu früher – offiziell das Ziel verfolgt, die Geburtenrate zu erhöhen, ist kein Demograph Mitglied des Kompetenzzentrums. Der Demograph Prof. Birg oder Mitarbeiter des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung könnten neue Erkenntnisse der Demographie in die Arbeit dieses Gremiums einbringen. Wie soll die „Effektivität“ der Familienförderung im Hinblick auf Geburten beurteilt werden, wenn nicht auf den Sachverstand der mit der Geburtenentwicklung befassten Wissenschaft zurückgegriffen wird?

Dies gilt besonders im Blick auf „Drei- und Mehrkinderfamilien“, die nach dem Willen der Ministerin „besser gefördert werden“ sollen. (5) Keiner der angeblichen Experten des Kompetenzzentrums ist bisher mit spezifischen Forschungen zum Thema „Mehrkinderfamilien“ hervor getreten. Wie soll dann das „Kompetenzzentrum“ fundierte Erkenntnisse zur Förderung von „Drei- und Mehrkinderfamilien“ liefern können? Anders gefragt: Gehört die Förderung von Mehrkinderfamilien überhaupt zu den konzeptionellen Zielen der Familienpolitik? Genaueren Aufschluss hierzu gibt die noch in der Amtszeit Renate Schmidts (SPD) entworfene und unter Ministerin von der Leyen beschlossene und veröffentlichte Stellungnahme der Bundesregierung zum 7. Familienbericht.

2. Kinder in die Krippe und Eltern in die Produktion –
die Quintessenz aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum 7. Familienbericht

Die bislang weitgehend unbeachtet gebliebene „Stellungnahme der Bundesregierung zum 7. Familienbericht“ markiert den „Paradigmenwechsel“ in der Familienpolitik. Vordenker und Architekt dieses Paradigmenwechsels ist der Leiter der Familienabteilung im BMFSFJ, Malte Ristau-Winkler (SPD). Das „Kompetenzzentrum Familienleistungen“ ist eingerichtet worden, um die zur Begründung des vom Familienministerium geplanten Politikwechsels erwünschten Gutachten und Empfehlungen zu liefern.

Die „Architektur“ der „neuen“ Familienpolitik erschließt sich aus der unter seiner Leitung verfassten Stellungnahme der Bundesregierung zum 7. Familienbericht „Familie zwischen Flexibilität und Verlässlichkeit. Perspektiven für eine lebenslaufbezogene Familienpolitik“. (6) Um beurteilen zu können, wie „revolutionär“ die familienpolitischen Pläne des Ministeriums tatsächlich sind, müssen sie mit den bisherigen Zielen der Familienpolitik konfrontiert werden. „Wahlfreiheit“ zwischen Familie und Beruf war über Jahrzehnte das zentrale Ziel der Familienpolitik. Als deren vorrangiges Anliegen hatte die Bundesregierung deshalb in ihrer Stellungnahme zum 5. Familienbericht 1994 den „Abbau der wirtschaftlichen Benachteiligung von Eltern im Vergleich zu Kinderlosen“ bezeichnet. (7)

In der Stellungnahme der Bundesregierung zum 7. Familienbericht spielt nun das Ziel des Lastenausgleichs keine Rolle mehr. Die erwähnten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Familienlastenausgleich finden nicht einmal mehr Erwähnung. In der Stellungnahme taucht der Begriff „Wahlfreiheit“ dem Wort und der Sache nach an keiner einzigen Stelle mehr auf. Ein Ausbau der Familienförderung oder auch nur ihre Anpassung an das gestiegene Bruttosozialprodukt kommt in der neuen Programmatik nicht mehr vor.

Mit der „neuen“ Familienpolitik sollen stattdessen die finanziellen Ressourcen zugunsten einer flächendeckenden Betreuungsinfrastruktur sowie eines umfassenden „Dienstleistungsangebots“ für Eltern und zu Lasten der finanziellen Familienförderung neu verteilt werden. Dieser Politik geht es dabei um sehr viel mehr als nur um zusätzliche Betreuungsplätze für Kleinkinder. Dies ist nur ein – wenn auch wesentlicher – Baustein in einer umfassenden Systemveränderung. Begründet wird diese mit einer „grundsätzlichen Kritik an 50 Jahren deutscher Familienpolitik“.

Dominierendes Ziel dieser neuen Politik ist die „kontinuierliche Erwerbstätigkeit“ beider Elternteile. Um „kontinuierliche Erwerbsverläufe“ zu gewährleisten, sollen Mütter schnell und möglichst umfassend in die Berufstätigkeit gedrängt werden. Dies erfordert einerseits den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur – ganztägig spätestens nach dem ersten Lebensjahr des Babys – und andererseits eine grundlegende Neuausrichtung der Anreizsysteme der Familienförderung. Zu diesem Zweck wird die finanzielle Familienförderung zugunsten der Lohnersatzleistung des Elterngelds und zulasten der nicht berufstätigen Frauen sowie der Familien mit heranwachsenden Kindern neu verteilt. (8) Unbeachtet bleibt, daß Kinder umso teuerer werden je älter sie sind (Studium etc.). Eine Erfahrung von Eltern, die durch die Kinderkostenstudie des Statistischen Bundesamtes empirisch belegt ist. (9)

Regelungen, die einen längeren Ausstieg aus der Berufstätigkeit begünstigen, sollen möglichst eingeschränkt oder abgeschafft werden. Mit dieser Zielsetzung steht auch das bisherige Ehegattensplitting auf dem Prüfstand. Es steht die Ablösung durch „ein Familiensplitting“ zur Diskussion, das so zu gestalten ist, daß eine möglichst rasche Rückkehr in die Erwerbstätigkeit erzwungen wird. Den geforderten „kontinuierlichen“ Erwerbsverläufen entsprechend sind Kindererziehungszeiten als Anwartschaften in der Rentenversicherung obsolet. Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit zurück stellen, haben das Nachsehen. Eltern finanziell zu entlasten, ist nicht mehr vorgesehen. Das steuerliche Existenzminimum von Kindern, Freibeträge und Kindergeld werden nicht für wichtig erachtet.

Kontinuierliche Erwerbsverläufe beider Elternteile sind bei einem Kind möglich, bei zwei Kindern schon schwierig, bei drei und mehr Kindern nahezu ausgeschlossen. Mehrkinderfamilien werden die mehrfach Leidtragenden sein. In der Stellungnahme der Bundesregierung zum 7. Familienbericht kommen sie nicht vor.

Mit Müttern, die sich zumeist der Kindererziehung widmen, repräsentieren sie ein „antiquiertes“ Familienbild, das angeblich aus der „konservativen Welt der 50er und 60er Jahre“ stammt (10). In einem Interview (11) hat Ministerin von der Leyen kürzlich zu erkennen gegeben, wie sie diese Familien einschätzt: „Eine Mutter, die frustriert zuhause sitzt, ihr Kind fernsehen lässt und mit Süßigkeiten abfüllt, hat keine aktive Beziehung zu dem Kind.“ Mütter, denen Kinderziehung Freude bereitet – die ihren Kindern vorlesen und mit ihnen spielen, ihnen bei den Hausaufgaben helfen und sie zu Sport- und Musikveranstaltungen chauffieren – spielen in diesem Weltbild keine Rolle. Es soll sie auch gar nicht geben. Schließlich wird zukünftig der Staat Kinder und Jugendliche in flächendeckend ausgebauten Kindertagesstätten und Ganztagsschulen umfassend betreuen.

Der „Paradigmenwechsel“ in der Familienpolitik hat deshalb die zentrale Konsequenz, den Familien, die ihre Kinder in eigener Verantwortung erziehen wollen, die hierfür nötige Zeit und die finanziellen Mittel zu entziehen. In der Welt der „neuen Familienpolitik“ werden sich Familien mit einem mittleren Einkommensniveau den „Luxus“ und die Zeit, sich um ihre Kinder selber zu kümmern, nicht mehr leisten können.

3. Der Mythos von den 180 Milliarden –
die Gönnerpose der Politiker und die tatsächliche Höhe der Familienleistungen

Als vielleicht größten „Erfolg“ der neuen Familienpolitik muß man vermerken, daß es ihr gelungen ist, den Eindruck zu verbreiten, daß die Familien in Deutschland mit Hunderten Milliarden Euro „subventioniert“ werden. So ist anlässlich der Vorstellung des Kompetenzzentrums für Familienleistungen behauptet worden, daß der Staat über 184 Milliarden € jährlich für die Familien ausgebe (12). Dem Finanzminister diente die angebliche Höhe der Familienförderung von 185 Milliarden € im Jahr als mehrfach wiederholtes Argument dafür, daß die von Ministerin von der Leyen geplante Krippenoffensive durch „Umschichtungen“, also von den Familien selbst, finanziert werden sollte (13). Dagegen hatte das Bundesfinanzministerium noch für das Jahr 2004 das Volumen der Familienförderung auf 60 Mrd. € geschätzt (14). Wie ist es zu erklären, daß die Familien laut Bundesregierung plötzlich um 125 Mrd. € reicher geworden sind?

Diesen neuen „Wohlstand“ verdanken die Familien äußerst großzügigen Berechnungen der Politiker. Großzügig sind diese vor allem im Aufsummieren dessen, was sie der Öffentlichkeit als Familienförderung verkaufen. Auf diese Weise sind immer neue Haushaltsposten entdeckt worden, die angeblich „den Familien“ zugute kommen. Frühere Bundesregierungen haben immerhin regelmäßig auch noch die Gegenrechnung aufgemacht und auf den volkswirtschaftlichen Wert der in den Familien erbrachten Pflege- und Erziehungsleistungen hingewiesen. Mittels der „Zeitbudgeterhebung“ hat das Statistische Bundesamt den Zeitaufwand der Haushaltsproduktion, die nicht in die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung eingeht, auf das 1,7-fache der bezahlten Arbeitszeit mit einer Bruttowertschöpfung von mindestens 820 Milliarden € berechnet (15).

In den programmatischen Erklärungen der neuen Familienpolitik sind anerkennende Bemerkungen zu diesen Leistungen der Familien nicht mehr zu finden. Ihren Berechnungen zufolge ist dagegen schon der unentgeltliche Besuch einer öffentlichen Schule eine „Familiensubvention“. Tatsächlich sind von den angeblichen 180 Milliarden „Familienleistungen“ allein über 50 Milliarden € Ausgaben für Schulen und Hochschulen. Dieselben Politiker, die diese Ausgaben als staatliche Leistung für die Familien darstellen, sprechen an anderer Stelle immer wieder davon, wie wichtig es ist, im rohstoffarmen Deutschland in „Humankapital“ zu investieren.

Ganz selbstverständlich werden steuerliche Gutschriften, die dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit folgen, als „Subventionen“ des Staates dargestellt. Die dem Staat entgangenen Einnahmen durch den steuerlichen Abzug von Kosten für die Kinderbetreuung werden der „Familienförderung“ zugeschlagen. Unerwähnt bleibt, daß Spenden für Vereine in sehr viel größerem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können. Bei der Aufzählung der angeblichen „Familiensubventionen“ dürfen natürlich auch das Ehegattensplitting und die Steuerfreibeträge nicht fehlen. Bezeichnenderweise ist aber niemand so konsequent, dann auch das steuerfreie Existenzminimum und die Grundfreibeträge als „Single-Subvention“ zu verbuchen.

Normal- und Geringverdienern nützen Freibeträge und die Absetzbarkeit von Betreuungskosten wenig. Dies ist ein wichtiger Grund dafür, daß der Staat Transferzahlungen an Familien leistet. Nach geltender Rechtsprechung handelt es sich dabei keineswegs um „Subventionen“. Vielmehr sind zwei Drittel der etwa 36 Milliarden Euro Kindergeld als Rückgabe zu viel bezahlter Steuern zu bewerten.

Daß Eltern in Deutschland zu viel Steuern bezahlen, hat die Familienministerin erst kürzlich festgestellt (16). Aus eben diesem Grund ist das Kindergeld seit 1996 nicht mehr im Kindergeldgesetz, sondern im Einkommenssteuerrecht geregelt (17). Realistische Schätzungen gehen deshalb davon aus, daß die tatsächliche Familienförderung im zweistelligen Milliardenbereich, bei etwa 40-60 Milliarden Euro liegt (18).

Nach Auffassung des Finanzministers sind die Familien für den Staat damit schon teuer genug. Nach seinen Vorstellungen soll die Finanzierung der von Ministerin von der Leyen geplanten „Krippenoffensive“ zulasten von Steuerfreibeträgen und Kindergeld erfolgen. Um alle Kinder bei der Betreuung beitragsfrei zu stellen, wären 2,5 Milliarden Euro notwendig: „Das bedeutet einen Verzicht auf eine Kindergelderhöhung in Höhe von 12,50 Euro“ (19). Für eine Familie mit vier Kindern bedeutet dies ein Minus von 600 Euro im Jahr. Ãœber einen Zeitraum von zwanzig Jahren sind das 12.000 Euro. Das reicht nicht für das Jahresgehalt einer Erzieherin in einer Kindertagesstätte. Für eine Familie mit mittlerem Einkommen sind 12.000 Euro aber viel Geld. Aber bekanntlich wissen die Eltern damit nichts anderes anzufangen, als ihre Kinder mit Süßigkeiten „abzufüllen“. Besser also, der Staat erzieht die Kinder in Ganztagseinrichtungen und die Eltern erwirtschaften „in der Produktion“ die dafür benötigten Steuern.

Anmerkungen

(1) Vgl. Maria Welsch: Kompetenzzentrum für Familienbezogene Leistungen [1]

(2) Qualifizierte Ansprechpartner für Fragen der Familienpolitik aus christlicher Perspektive sind z. B. am Zentralinstitut für Ehe und Familie der Katholischen Universität Eichstätt zu finden [2]

(3) Vgl. BVerfG v. 7.7.02-BVerfGE 87, 1 ff.

(4) Hess. Staatskanzlei (Hrsg.): Die Familienpolitik muß neue Wege gehen! , Westdeutscher Verlag, Wiesbaden 2003

(5) Zur Lebenssituation und den Bedürfnissen von Mehrkinderfamilien wird die Auswertung des „Gender and Generations Survey“ durch das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung [3] voraussichtlich genauere Erkenntnisse liefern.

(6) Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode – Drucksache 16/1360, S. XXIII-XXX.

(7) Vgl. Bundestagsdrucksache 12/7560, S. IX.

(8) Neben der Streichung des Erziehungsgelds war die Herabsetzung der maximalen Bezugsdauer des Kindergelds von 27 auf 25 Jahre ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung.

(9) Vgl.: Dr. Margot Münnich: Einkommensverhältnisse von Familienhaushalten und ihre Ausgaben für Kinder; Berechnungen auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2003. In: Wirtschaft und Statistik. 6/2006, S. 644-670

(10) Dies meinte z.B. der SPD-Generalsekretär Heil [4]

(11) Vgl.: „Ich bin es leid ständig die alten Gräben zu schaufeln.“ – Bundesfamilienministerin von der Leyen will ideologische Kämpfe vermeiden – und plädiert für einen massiven Ausbau der Kindertagesstätten“, in: Süddeutsche Zeitung vom 8.2.2006

(12) Vgl. Maria Welsch: Kompetenzzentrum für Familien bezogene Leistungen gegründet [5]

(13) Vgl.: Steinbrück: Ausbau der Kinderbetreuung ohne zusätzliche Mittel, DI FEB 13.2007:

(14) Vgl.: BMFSFJ (Hg.): Monitor Familienforschung. Ausgabe 4-8, Jg. 2006, S.19

(15) Es handelt sich bei diesem Betrag um eine Untergrenze. Andere Berechnungen ergeben noch weit höhere Beträge. Vgl.: Statistisches Bundesamt (Hg.): Alltag in Deutschland. Analysen zur Zeitverwendung. Beiträge zur Ergebniskonferenz der Zeitbudgeterhebung 2001/02 am 16./17. Februar 2004 in Wiesbaden. Wiesbaden 2004 (Forum Bundesstatistik Band 43)

(16) Vgl.: Ursula von der Leyen: Rabenmütter? Nein, Rabenstaat [6]

(17) Siehe: §§ 32 Abs. 6 und 61 f EStG

(18) vgl.: BMFSFJ (Hg.): Monitor Familienforschung. Ausgabe 4-8, Jg. 2006, S.19-20. Ferner hierzu: Dr. Jürgen Borchert: „184 Milliarden Euro Familienleistungen?“ Heidelberg, 16.12.06 bzw. ders: Familienpolitische Operationen ohne Diagnose: Wie viel Kompetenz hat das Kompetenzzentrum für Familienleistungen [7], Heidelberg, 14.12.06.

(19) Vgl.: Steinbrück: Ausbau der Kinderbetreuung ohne zusätzliche Mittel, DI FEB 13.2007.

Aus: www.erziehungstrends.de

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 19. Februar 2007 um 11:18 und abgelegt unter Ehe u. Familie.