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Gerechtigkeit und Freiheit – Wie eine zukunftsfähige Familienpolitik für Deutschland aussehen könnte

Donnerstag 3. März 2016 von Birgit Kelle


Birgit Kelle

Der Grundstein für den Zusammenhalt in der Gesellschaft, Verantwortung und Solidarität gegenüber den Mitmenschen und den nächsten Generationen, aber auch Vertrauen in die Zukunft wird in der Familie gelegt. Wenn Familie ihren Aufgaben nicht mehr gerecht werden kann, ist die Zukunft einer Gesellschaft in Gefahr. Die besondere Förderung von Ehe und Familie ist somit keine gönnerhafte Geste der Gesellschaft sondern Instrument der Stabilität und Zukunftssicherung im Interesse aller, auch und gerade der Kinderlosen. Familie kann auch ohne Staat funktionieren, aber Staat niemals ohne die Familie.  Familie ist dabei viel mehr als ökonomischer Nutzen für die Gesellschaft, sie ist vor allen Dingen Sinnstiftung, Förderung von Solidarität zwischen mehreren Generationen und damit im besten Sinne Keimzelle erlebten Zusammenhalts in der Gesellschaft. Die Liebe, Geborgenheit und Sicherheit, die Familie geben kann, ist vom Staat niemals zu ersetzen.

Die Orientierung an einem christlichen Menschenbild und die daraus resultierende Verpflichtung zur Nächstenliebe garantieren zudem, daß die Gesellschaft  ihre einzelnen Mitglieder nicht nach Nützlichkeitserwägungen oder Kostenfaktoren  bewertet. Jeder einzelne Mensch hat in diesem Sinn Anspruch auf Achtung seiner Würde und Rechte, unabhängig von seinem körperlichen oder geistigen Zustand, von dem Moment seiner Zeugung bis zu seinem natürlichen Tod. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen und die würdevolle Begleitung von Kranken und alten Menschen ist somit ebenfalls keine gönnerhafte Geste einer leistungsorientierten Gesellschaft, sondern selbstverständliches Recht jedes Einzelnen.

Familie ist der erste Stabilisierungsfaktor einer Gesellschaft. Insbesondere lebenslange Bindungen wie die Ehe und die Verwandtschaft zwischen Kindern, ihren Eltern und auch Großeltern sichern als Kernfamilie diese Stabilität. Das ist heute vor allem zu sehen vor dem Hintergrund neuer Formen des Zusammenlebens, des Auseinanderbrechens von Familien, des Rückgangs der Geburtenzahlen, aber auch angesichts der zunehmenden Zahl von alleinstehenden Menschen. All das stellt die Gesellschaft vor neue Herausforderungen und in diesem Sinn ist der Stabilitätsfaktor Familie kaum zu überschätzen.

Vor allem die Veränderungen durch den demographischen Wandel unserer Gesellschaft machen eine Neubewertung familienpolitischer Instrumente notwendig, wenn auch weiterhin die wirtschaftliche Stabilität von Familien gewährleistet bleiben soll. Aufgabe des Staates ist es dabei, Rahmenbedingungen zu setzen, damit der Gerechtigkeit bei der Verteilung der Aufgaben, Lasten und Pflichten sowie der finanziellen Ressourcen einer Gesellschaft Genüge getan werden kann. Es ist nicht Aufgabe des Staates, familiäre Aufgaben zu ersetzen, sondern im Sinne des Subsidiaritätsprinzips  Familien zu befähigen und zu unterstützen, damit sie ihre gesellschaftlichen Aufgaben selbst wahrnehmen kann. Dabei müssen verschiedene Dimensionen der Gerechtigkeit beachtet werden.

1. Gerechter Familienlastenausgleich zwischen Eltern und Kinderlosen

Der demographische Wandel unserer Gesellschaft – Rückgang der Geburtenzahlen und Ãœberalterung – ist mit den derzeitigen Instrumenten der Familienpolitik offensichtlich nicht abzuwenden. Weder die Einführung des Elterngeldes, noch der Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren (Krippen) und auch nicht der Ausbau der schulischen Ganztagsbetreuung von Kindern hat die Geburtenentwicklung wesentlich beeinflusst. Selbst bei einer Neuorientierung der Familienpolitik und einem Anstieg der Geburtenzahlen würde es mehrere Jahrzehnte dauern, bis wieder ein ausgewogenes Verhältnis zwischen alten und jungen Menschen in unserem Land erreicht wäre. Insbesondere für die Alterssicherung und das Rentensystem stellt  sich deswegen die Gerechtigkeitsfrage. Eltern, die heute durch die Erziehung ihrer Kinder für die Rentenzahler von morgen sorgen, sind im Alter zunehmend nicht mehr abgesichert in einem umlagefinanzierten Rentensystem, das einst darauf setzte, dass nahezu alle Menschen Kinder bekommen und somit nicht nur der Verpflichtung zur Finanzierung der Renten ihrer Elterngeneration nachkamen, sondern auch in die nächste Generation der Rentenzahler investierten. Dies betrifft vor allem Mütter und alle anderen Personen, die viele Jahre Kinder großziehen und deswegen ihre Kraft, Zeit und Energie nicht so intensiv dem Erwerbsleben zuwenden können und dies auch nicht wollen. Eine Gesellschaft, in der eine hohe Kinderzahl zum Armutsrisiko im Alter wird, bürdet Familien mit Kindern unverhältnismäßige Risiken und finanzielle Belastungen auf, obwohl sie von der Leistung der Familie profitiert. Eine Gesellschaft, in der Kinder ein Armutsrisiko bis ins Alter bedeuten, fördert die Geburtenrate nicht, sondern bremst sie aus.

Wie das Bundesverfassungsgericht bereits 1992 im sogenannten „Trümmerfrauenurteil“ ( BverfG 87,1) festgestellt hat, ist die Erziehungsleistung von Eltern ein eigener, generativer Beitrag zum Erhalt des Rentensystems, der eine entsprechende finanzielle Anerkennung verdient. Denn es wäre eine Benachteiligung der Familien, „wenn die Kindererziehung (…) mit Einbußen bei der späteren Rente bezahlt wird, obwohl Kinder die Voraussetzung dafür sind, dass die Rentenversicherung überlebt.“

Unabhängig von den Gründen, weswegen sich eine zunehmende Zahl von Menschen heute gegen Kinder entscheidet oder auch ungewollte kinderlos bleibt, kann dennoch von Kinderlosen erwartet werden, dass sie einen höheren Beitrag zu ihrer eigenen Alterssicherung beitragen, da sie die Investitionskosten für die nächste Kindergeneration sparen. Die Erweiterung unseres Rentensystems um einen Kinderfaktor, der mit steigender Kinderzahl eben nicht ein Absinken, sondern ein Ansteigen des Rentenniveaus bewirkt, könnte ein entscheidender Faktor sein, um kommenden Generationen Mut zu Kindern zu machen. Solidarität zwischen den Generationen ist auch davon abhängig, daß der jüngeren Generation nicht weiter eine unverhältnismäßige Belastung zur Finanzierung einer steigenden Zahl von alten Menschen aufgebürdet wird. Ein Generationenvertrag, der von jungen Menschen Leistung fordert, ohne ihnen selbst eine gleichwertige Leistung im Alter garantieren zu können, ist unsolidarisch, bedroht den sozialen Frieden und damit den Zusammenhalt in der Gesellschaft.

2. Gerechtigkeit zwischen verschiedenen Formen familiären Zusammenlebens

Der gesellschaftliche Wandel hat für die Form des Zusammenlebens der Menschen weitreichende Veränderungen gebracht. Familien mit Kindern sind nicht mehr zwangsläufig in einer Ehe zu finden, eine zunehmende Zahl von Familien bricht auseinander und lässt die Zahl alleinerziehender Elternteile stetig anwachsen. Doch auch in weiteren Formen familiären Zusammenlebens werden Kinder in Deutschland groß und übernehmen Erwachsene etwa in Pflegefamilien, als Großeltern oder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Verantwortung für die kommende Generation. Ein Steuervorteil (Ehegattensplitting) nur für verheiratete Paare lässt durch den gesellschaftlichen Wandel inzwischen eine Vielzahl von Menschen steuerlich stark belastet, die real in Kinder investieren, aber dafür keinen Steuervorteil geltend machen können. Gleichzeitig ist im Sinne der Gerechtigkeit zwischen den unterschiedlichen Formen familiären Zusammenlebens nicht mehr nachvollziehbar, warum kinderlose Ehepaare steuerlich entlastet werden sollen, Paare mit Kindern aber ohne Trauschein nicht.

Zusätzlich zum existierenden Ehegattensplitting ist deswegen eine Neuorientierung der Steuerentlastung im Sinne eines Familiensplittings erforderlich. In dem die steuerliche Entlastung nicht an die Familienform, sondern an die Kinderzahl gebunden ist, wird mehr Gerechtigkeit für alle Menschen, die in Deutschland Verantwortung für Kinder übernehmen, garantiert. Denn auch unverheiratete Eltern, Großeltern, Pflegeeltern, Adoptiveltern, gleichgeschlechtliche Paare und unterhaltspflichtige aber geschiedene Elternteile investieren ihre Zeit und ihr Einkommen in die Erziehung von Kindern, sichern damit unsere Zukunft und verdienen die gleiche steuerliche Entlastung wie Eltern in einer Ehe. Das Bundesverfassungsgericht sprach bereits 1990 Familien Steuerfreiheit auch für das Existenzminimum ihrer Kinder zu (BVerfG 82,60) – eine angemessene Umsetzung ist nach 25 Jahren mehr als geboten.

Eine Steigerung der steuerlichen Entlastung mit steigender Kinderzahl könnte zudem nach französischem Vorbild die Entscheidung zum dritten Kind erleichtern und ebenfalls einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der demographischen Krise beitragen. Wie nicht zuletzt die Gesamtevaluation der familienpolitischen Leistungen im Auftrag des Familienministeriums gezeigt hat, sind in Deutschland Familien ab dem dritten Kind mit einem doppelt so hohen Armutsrisiko bedroht, wie Familien mit einem oder zwei Kindern. Mut zum Kind darf in unserer Gesellschaft nicht mit Armut bestraft werden.

3. Freiheit der Lebensgestaltung von Familien

Familien sind weder Erfüllungsgehilfen für die Probleme des Arbeitsmarktes noch Spielball für ideologische Gesellschaftsutopien. In einem freien, demokratischen Land soll jede Familie selbst entscheiden können, in welcher Form sie zusammenleben will, wie sie sich die familiären Verpflichtungen und die Erwerbstätigkeit aufteilen, oder wie und in welcher Form sie die Erziehung ihrer Kinder gestalten möchte. In einer vielfältigen Gesellschaft braucht es deswegen vielfältige Lösungen, die allen Familien gerecht werden. Es steht dem Staat dabei nicht zu, die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau in einer Beziehung zu bewerten oder gar einseitig abzuwerten. Gleichstellungspolitik ist kein Instrument, um das Privatleben der Bürger zu organisieren, sondern nur Hilfsinstrument,  um Chancengleichheit zu erreichen. Das Subsidiaritätsprinzip muss auch hier immer wieder in Erinnerung gerufen werden, um Tendenzen eines Überregulierungsstaates in die Schranken zu weisen, und die Familie vor den Eingriffen des Staates in private Entscheidungen über ihre Lebensführung zu schützen.

Die Konzentration des Staates und seiner finanziellen Mittel aus dem Familienbudget in den Ausbau der staatlichen Kinderbetreuung war in den vergangenen Jahren durch einen Nachholbedarf auf dieser Seite angemessen. Eine moderne Familienpolitik muss ermöglichen, dass Mütter und Väter, soweit gewünscht, in Form von Krippen und Kindergartenbetreuung Unterstützung erhalten, um ihre Berufstätigkeit zu erleichtern. Im Sinne einer gerechten Verteilung von Ressourcen auf alle Familien, können staatliche Subventionen jedoch nicht einseitig nur zugunsten einer Form der Kindererziehung verwendet werden.

Mehr noch: Im Fokus einer zukunftsfähigen Familienpolitik muss die elterliche Erziehung der Kinder immer Priorität haben. Eine Gesellschaft, die auf Zukunft setzt, muss in das Original investieren und nicht in den Familienersatz. Krippen, Tagespflege und sonstige Formen der Kinderbetreuung können Familie nicht ersetzen und sind nur ein Instrument von vielen, um Familien zu ermöglichen, ihren Rechten und Pflichten bei der Erziehung der Kinder nach Art. 6 GG nachzukommen. Auch hier mahnte das Bundesverfassungsgericht bereits 1999 (BverfG 99,216) an, den Familien nicht nur die Wahlfreiheit bei der Ausgestaltung ihres Familienlebens zuzusichern, sondern verpflichtete den Staat auch dazu, jede Entscheidung der Eltern „in ihren tatsächlichen Voraussetzungen“ zu fördern.  Eine einseitige Bindung der familienpolitischen Mittel zum Ausbau der Ganztagsbetreuung von Kindern in allen Altersklassen vernachlässigt die Mehrheit der Eltern, die die Erziehung ihrer Kinder in anderer Form gestalten wollen. Wahlfreiheit für Eltern verkommt zur Plattitüde, wenn dafür nicht  gleichzeitig  finanzielle Mittel bereit gestellt werden. Die Einführung des Betreuungsgeldes war somit ein erster Schritt zu einer gerechteren Ressourcenverteilung innerhalb der Elternschaft. Eine echte Wahlfreiheit über die Ausgestaltung des Familienlebens und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kann jedoch nur dann erreicht werden, wenn elterliche Erziehung  gleichwertig honoriert wird im Vergleich zu staatlicher Kinderbetreuung. Im Sinne der Gerechtigkeit innerhalb der Elternschaft und in Anerkennung elterlicher Erziehungsleistung ist in diesem Bereich ein Nachholbedarf entstanden, dem mit einer angemessenen Erhöhung der Unterstützung elterlicher Erziehung begegnet werden muss. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein, unabhängig davon, in welcher Familienform oder in welcher Betreuungssituation es groß wird. Dass das Bundesbetreuungsgeld wieder ersatzlos abgeschafft wurde, hat die Schieflage der Ressourcenverteilung innerhalb der Gruppe der Eltern zusätzlich verschärft.

Die Familie braucht Freiheit und wirtschaftliche Autonomie, um ihre Kinder selbst zu erziehen, um ihre vielfältigen Wertvorstellungen, ihre Traditionen und ihre Kultur an die nächste Generation weiter zu reichen – und um sie zu einem zukunftsträchtigen Garant für eine pluralistische, innovative Gesellschaft, mithin zum Schutz vor kollektivistischen Gesellschaftsutopien werden zu lassen.

Birgit Kelle

Quelle: Institut für Demographie, Allgemeinwohl und Familie e.V., Aufsatz des Monats 3/2016 (www.i-daf.org)

Birgit H. Kelle ist Journalistin, Autorin bekannter Bücher  (Dann mach doch die Bluse zu; Gender-Gaga) und Mutter von vier Kindern. Sie schreibt beim Meinungs- und Debattenportal The European (Kolumne Volle Kelle) und veröffentlichte u.a. in  Die Welt,  Focus,  kath.net, und Junge Freiheit.  Sie ist Mitglied der CDU-Kommission für gesellschaftlichen Zusammenhalt und wiederholt Gast verschiedener Talkshows  (Beckmann, Maybrit Illner, hart aber fair, Lanz, Menschen bei Maischberger). Als Vorsitzende des Vereins „Frau 2000plus“ engagiert sie sich „für einen neuen Feminismus abseits von Gender-Mainstreaming und Quoten“.  

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 3. März 2016 um 12:31 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik.