Gemeindenetzwerk

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Thron und Altar

Montag 28. Februar 2005 von Dr. Dieter Müller


Dr. Dieter Müller

Thron und Altar
Die Instrumentalisierung von Kirche

Entlarvend ist die Untersuchung einer Arbeitsgruppe „Gleichgeschlechtliche Lebensweisen in Schleswig-Holstein 2004“. Sie hat unter Leitung des Kieler Pädagogen Sielert im Auftrag der Landesregierung gearbeitet und kommt zu dem Ergebnis, das Lebenspartnerschaftsgesetz sei von kaum zu überschätzender Bedeutung, denn es habe „das Monopol der Ehe als einziger durch den Staat mit einem positiven Rechtsrahmen versehener Lebensgemeinschaft gebrochen“, diese staatliche Anerkennung wirke auf das öffentliche Bewußtsein und leiste einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration von Lesben und Schwulen.

Unübersehbar wird hier herausgestellt, daß es bei dem Gesetz nicht zuerst um Hilfen für lesbische und schwule Verantwortungsgemeinschaften ging, wie von interessierten Kreisen in Kirche und Gesellschaft immer wieder vorgegeben wird, sondern um die Überwindung von Diskriminierung. Es hatte also Normen setzende und Bewußtsein prägende symbolische Bedeutung.

Zu den strategischen Schlüsselprojekten in Schleswig-Holstein gehörte – so Sielerts Arbeitsgruppe in beeindruckender Offenheit – „die intensive Kooperation mit der Evangelischen Kirche…In Schleswig-Holstein konnte so unter anderem parallel zur staatlichen Anerkennung eine kirchliche Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften erreicht werden.“

Schwule und Lesben in Schlüsselpositionen

Sielert zollt der Kirche hohes Lob. Er listet auf, was in sieben Jahren erreicht wurde: „In der Nordelbischen Kirche (NEK) ist ein aktiver Abbau von Diskriminierung auch im Vergleich zu anderen Bereichen in Schleswig-Holstein (Landesregierung, Bildungswesen) gegenüber der Situation von 1997 weit vorangeschritten.“ Die Kirche sei vorangegangen und inzwischen weiter als Landesverwaltung und Schule. Das zeige in der Außenwahrnehmung, daß Schwule und Lesben in der nordelbischen Kirche hervorragend in Schlüsselstellungen vertreten sind und eine starke Lobby haben. Sielerts Ausschuß:

„Auf Grundsatzbeschlüsse aufbauend fand in kurzer Zeit eine institutionelle Verankerung statt (Kirchenleitung und -verwaltung). Es wurden kirchenrechtliche Rahmenbedingungen und wichtige Grundsatzfragen fortentwickelt (Gottesdienst-Liturgie, Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare im Pfarrhaus) und kontinuierlich inhaltliche Impulse zum Abbau von Diskriminierung gegeben.“

Das heißt: Kirchenleitende Organe haben sich das sexualitätspolitische Verständnis der Schwulen- und Lesbenbewegung angeeignet und es in die gottesdienstliche Praxis und das Gewohnheitsrecht von Pfarrern umgesetzt. Im vorliegenden Arbeitsgruppenbericht wird die umfassend vernetzte Strategie der politischen Schwulenbewegung in Kirche und Gesellschaft sehr klar sichtbar: „Vergleichbar der Landesregierung gegenüber dem Bund zielte diese Politik auch auf eine positive Meinungsbildung in der EKD. Die Anliegen von Lesben und Schwulen haben auf der offiziellen Ebene in der Nordelbischen Kirche somit eine für Deutschland beispielhafte Anerkennung erreicht.“

Schlüssel zur Legitimierung sexueller Libertinage

Bemerkenswert ist allerdings auch die Kritik der Arbeitsgruppe am NEK-Prozeß:

„Aus einer anderen Perspektive werden die in der NEK erreichten Fortschritte aber auch als „repressive Toleranz“ bewertet: in der engen Verknüpfung von Akzeptanz mit der Einführung eines verbindlichen Rechtsrahmens für gleichgeschlechtliche Partnerschaften wird eher eine Adaption heterosexueller Ordnungsmuster durch Lesben und Schwule denn eine Öffnung von Kirche gegenüber der Vielfalt von Lebensgemeinschaften gesehen.“

Hier zeigt sich wie blind und sachfremd die kirchenleitenden Gremien und ihre Vordenker der Schwulenideologie ins Netz gegangen sind. Sie hätten schon 1994 – wären sie gründlich an das Problem herangegangen – in einem Gemeindeprojekt der Arbeitsgruppe „Homosexuelle und Kirche“ (HuK) lesen können, was sich immer wieder zeigt:

„Der in kirchlichen Kreisen häufig anzutreffende Gedanke – daß man homosexuelle Liebe wenn überhaupt, so nur in monogamen Paarbeziehungen tolerieren dürfe – wird gegenwärtig noch dadurch verstärkt, daß in manchen Kirchen (z.B. in der Rheinischen Landeskirche und der Bayerischen Landeskirche) zur Zeit über Partnerschaftssegnungen für lesbische und schwule Paare halblaut nachgedacht wird. Da auch auf der politischen Ebene zur Zeit über die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften diskutiert wird, scheint es, als ob momentan homosexuelle Frauen und Männer nur als eheähnliche Paare salonfähig werden können. Diese Einschränkung geht jedoch an der homosexuellen wie an der heterosexuellen Wirklichkeit vorbei. Lesbische und schwule Sexualität ist genauso wie heterosexuelle Sexualität mehr und vielgestaltiger als die auf Dauer angelegte Partnerschaft, in welcher Sexualität nur mit einem einzigen Partner gelebt wird.“

Die kirchliche Forderung, „auf Dauer“ und „verantwortlich“ monogam zusammen zu leben, ist in schwuler Realität anders als in heterosexuellen Beziehungen eine nahezu überall irreale Forderung. Die Sielert-Studie nennt diese „(vermeintliche) Regulierung der Homo-Sexualität“ oberflächliche Toleranz. Sie wird als Schlüssel akzeptiert, der die Tür zur Anerkennung der von der Schwulenbewegung vertretenen beliebigen Vielfalt lustvoll gelebter Sexualitäten öffnet.

Auch die Realität in Gemeinden – so die Studie – hinke gegenüber dem von der Synode formulierten Anspruch und der Politik der Kirchenleitung sicherlich im Einzelfall noch hinterher. Erforderlich wäre also zum einen die noch deutlichere Formulierung und Vertretung eines Leitbildes, welches eine positive Perspektive auf Vielfalt beschreibt, sowie eine Fortführung der bisherigen Maßnahmen mit dem Ziel, auch in der Breite die durch Synode und Kirchenleitung formulierten Grundsätze mit Leben zu füllen.

Implantierung: Die Bearbeitung der Gemeinden

Diese im Auftrag der Landesregierung gefertigte Studie ist vor allem auch deshalb aufschlußreich, weil sie das unter dem Begriff „Antidiskriminierung“ drohende Indoktrinationsprogramm aufdeckt, das der ehemalige Oberkirchenrat Dr. Höcker schon einmal in der Mitarbeiterzeitschrift „Nordelbische Stimmen“ unter der Überschrift „Die seelsorgerliche Umsetzung der Erkenntnisse im jeweiligen Kontext“ vorgetragen hatte. Er schrieb:

„Die Kirchenleitung hat mit Beschluß vom 7/8. Juni 1999 Pastor Prof. Josef Kirsch und Frau Jutta Just als zwei Kontaktpersonen für den runden Tisch zwischen Nordelbischer Kirche und Landesregierung Schleswig-Holstein berufen. Dieser runde Tisch fördert in einem wechselseitigen Konsultationsprozeß die Meinungsbildung in beiden Institutionen und bemüht sich, im Kontakt mit dem Konvent norddeutscher schwuler und lesbischer Theologen und Theologinnen e. V. (KONSULT) und anderen Organisationen, die Diskriminierungen von Schwulen und Lesben in Staat und Kirche abzubauen. Viele Verantwortungsträger/innen auf Leitungsebene und in Gemeinden und Kirchenkreisen der NEK beteiligen sich an diesen Bemühungen aktiv. Dabei kann zwischen theologischen Einsichten und deren Umsetzung in den Gemeinden unterschieden werden. Hier können Handreichungen und Informationsabende mit Betroffenen mehr als jede akademische Diskussion die Meinungsbildung voranbringen… Die Debatte zeigt, daß das eigentliche Thema die Sexualität selbst ist und nicht deren theologische Wertung. Hier könnte eine Diskussion in der Gesamtkirche ein bislang in der Kirche eher tabuisiertes Thema, das auf Ehe reduziert wird, aufgreifen und die Debatte öffnen.“

Das heißt im Klartext: Die nordelbischen Christen sollen unter dem Stichwort „Antidiskriminierung“ für das Menschenbild und die Glaubensüberzeugungen der Schwulen- und Lesbenbewegung geöffnet werden. Die nordelbische Kirchenreform, die Schulung und Impulse setzende theologisch-praktische Arbeit zentralistisch den geplanten Regionalzentren zuweist, wird den Protagonisten der Schwulendogmatik Tor und Tür zur Basis öffnen. Die hier sichtbare unheilige Allianz unter der Fahne sexueller Libertinage hat längst begonnen, das christliche Wertebewußtsein sturmreif zu schießen. Die Zukunft der evangelischen Kirche wird davon abhängen, ob die Christen an der Basis Einsicht und Kraft zum Widerstand haben. Die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften und schwullesbische Partnerschaften in Pastoraten spalten die lutherische Kirche und beschädigen die Weltweite Ökumene. Darin sind sich Theologen von dem Gewicht Wolfhart Pannenbergs und des katholischen Ökumenikers Heinz Schütte einig. Schütte warnte vor kurzem: „Die Anerkennung von Lebensgemeinschaften zwischen homosexuellen Personen würde den Konsens in der Bewertung menschlicher Sexualität aufheben und ein neues trennendes Hindernis zur katholischen und orthodoxen Kirche errichten.“

Kirchliche Sammlung
Herausgeber: Kirchliche Sammlung um Bibel und Bekenntnis in der Nordelbischen Ev.-Luth. Kirche e.V.
27. Jahrgang / Nr. 1/2005/ Februar 2005

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 28. Februar 2005 um 15:19 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Sexualethik.