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Kindeswohl und „Eltern“glück

Samstag 19. Februar 2005 von Klaus Baschang


Klaus Baschang

Kindeswohl und „Eltern“glück *
Die Gefährdung kultureller Kategorien in der Beschäftigung mit der Homosexualität

Familie K. (Name geändert) lebte mit ihren vier Kindern in einer Kleinstadt. Der Vater hatte ein öffentliches Amt. Darum war die Familie bekannt, eine geachtete und allseits geschätzte Familie. 25 Jahre lang. Bis dann eines Tages der Vater Ehefrau und Kinder verließ, in eine Stadt zog und sich dort als Homosexueller outete. Sein outing war kein einmaliger Akt. Über Jahre hinweg suchte er jede Gelegenheit, um öffentlich von der neuen Freiheit und der neuen Lebensqualität eines bekennden Schwulen zu reden und zu schreiben. So will es die Schwulenideologie. Frau und Kinder blieben zurück – höchst irritiert in einer höchst irritierten Umgebung. Nach bisher gemachten Erfahrungen müssen sie mit immer weiterer Propaganda für das schwul-lesbische Leben rechnen, die mit ihrem Namen als Meldungen und in Leserbriefen durch die Medien geht.

Kein Einzelfall

Diese Geschichte ist keine singuläre Geschichte! Gerade hat mir ein Bekannter erzählt, dass seine Schwägerin Mann und drei Kinder verlassen hat, weil sie plötzlich lesbische Gefühle in sich entdeckte und diese nunmehr ausleben will. Es gibt keine Sammelstelle für solche Schicksale. Selten werden sie öffentlich. Davon betroffene Eheleute fragen nach ihren eigenen Anteilen an solchen Entwicklungen und bekommen Schuldgefühle. Sie müssen sich Therapien unterziehen und meinen doch, der bisherige Partner bzw. die bisherige Partnerin sei therapiebedürftig. Dürfen erotische Gefühle einen Menschen so weit treiben, dass darüber die soziale Verantwortung preisgegeben wird? Man kann wohl unterstellen, dass dabei keine individuellen bösen Antriebe wirksam sind. Dann stellt sich aber gleichwohl die Frage, wie tragfähig unsere Kultur noch ist und welche geistige Verwirrung in ihr herumwildert, wenn sie dem Individuum keine Widerstandskräfte zur Verfügung stellt. Vor allem aber ist zu fragen, was mit den Kindern aus solchen Ehen geschieht. Homosexualität wird bisher weitgehend als ein Thema in der Perspektive Erwachsener diskutiert. Man muss aber – wie die Beispiele zeigen – die Kinderperspektive hinzu nehmen, wenn man das Problem kulturell umfassend betrachten und beurteilen will.

Jede Lehrerin und jeder Lehrer kennt die Probleme der Scheidungswaisen in ihren Klassen. Sie bedürfen besonderer pädagogischer Zuwendung und besonderer fachlicher Unterstützung. Man kann sich gut denken, was Kinder erleben müssen, wenn ihre Eltern nicht mehr stark genug sind, beieinander zu bleiben. Als im Frühjahr 2003 die jüngste Scheidungsstatistik veröffentlicht wurde, in der sich wiederum eine Zunahme gegenüber dem Vorjahr ergeben hatte, fragten auch liberale Gazetten, wie lange unsere Gesellschaft die Scheidungsfolgekosten noch tragen könne. Scheidungswaisen wissen immerhin, dass sie sich früherer liebender Übereinkunft zwischen ihrer Mutter und ihrem Vater verdanken. Homo-Waisen müssen dagegen mit der bitteren Erkenntnis leben, dass sie aus einem tief gehenden Irrtum entstanden sind. Ihre Eltern haben nicht nur im Laufe der Jahre ihre Liebe zueinander verloren. Sie hätten sich von Anfang an gar nicht lieben dürfen. Ihre Kinder sind die Folgen eines Missverständnisses.

Der Staat und die Moral

Der Staat kann Liebe nicht befehlen und Ehebruch nicht verbieten, auch nicht den Ehebruch mit gleichgeschlechtlichen Menschen. Seine Moral muss sich zunächst einmal auf die Aufgabe konzentrieren, den Staat zu erhalten und seine Zukunft, so weit das menschenmöglich ist, zu sichern. Also muss er am Wohl der Kinder interessiert sein. Er rechnet zwar nüchtern damit, dass Menschen ihre Lebensziele verfehlen und an ihren Lebensplänen scheitern. Wenn dieses aber geschieht, ist es seine Aufgabe, die Folgen davon einigermaßen erträglich zu gestalten – wiederum nicht um einer abstrakten Moral willen, sondern um seiner eigenen Zukunft willen. Deshalb regelt der Staat das Verfahren bei der Auflösung von Ehen, deshalb ist dabei die Zukunft der Kinder und deren Wohl ein vorrangiges Kriterium. Weil Kinder ihre Interessen nicht selbst vertreten können, muss der Staat ihre Interessen vertreten, wenn die Eltern dieses nicht vermögen. Umso unverständlicher ist es, wenn jetzt der Staat selbst Regelungen trifft, die das seelische Kindeswohl nachhaltig negativ beeinflussen werden. Das ist bei der Adoption in gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften hinein unzweideutig der Fall. Bei der jetzt beschlossenen „Stiefkindadoption“ geht es um Kinder von homosexuellen Müttern oder Vätern aus einer früheren Verbindung mit einem andersgeschlechtlichen Elternteil. Diese Mütter bzw. Väter haben das Sorgerecht für ihre Kinder und leben mit ihren Kindern zusammen inzwischen in einer gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft.

Die Stiefkindadoption ist freilich nach den Erklärungen der rot-grünen Bundesregierung und der FDP, die schon vor der Regierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht hatte, nur ein erster Schritt. Ihm soll als weiterer Schritt die allgemeine Öffnung des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften folgen. In dieser allgemeinen Regelung wird dann das zu adoptierende Kind nicht mehr leibliches Kind eines der beiden Lebenspartner sein. Die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der Ehe soll auch in einem uneingeschränkten Adoptionsrecht ihren Ausdruck finden. Warum – so wird gefragt – soll Frauen oder Männern der Wunsch nach einem Kind verwehrt werden, nur weil sie nicht mit einem andersgeschlechtlichen Menschen verheiratet sind? Das Recht auf ein Kind kann doch nicht durch die sexuelle Orientierung derjenigen, die den Wunsch danach haben, beeinträchtigt werden. So wird argumentiert. Es liegt auf dieser Linie, wenn schon jetzt über diesen nächsten Schritt hinaus auch gleich noch die Ermöglichung künstlicher Befruchtung für lesbische Partnerschaften und die Genehmigung der Leihmutterschaft für schwule Partnerschaften gefordert werden.

In Folge dieser Entwicklung entsteht ein ganz neuer Typ von „Eltern“. „Eltern sind biologisch zunächst als Mutter und Vater durch ihren Nachwuchs definiert“ (Evangelisches Soziallexikon 2001). Künftig werden sich Frau-Frau oder Mann-Mann über die Erfüllung ihrer emotionalen Bedürfnisse durch Adoption eines Kindes als „Eltern“ definieren. Das eigentliche moralische Problem liegt in dieser Verfälschung der Kategorien und in der staatlichen Mitwirkung dabei. Ist es denn die Aufgabe des Staates, seinen Bürgerinnen und Bürgern bei der Erfüllung ihrer emotionalen Bedürfnisse zu helfen? Das tut er doch bei heterosexuellen Menschen auch nicht. Darf er der Ideologie Vorschub leisten, dass es ein „Recht auf ein Kind“ gäbe? Kein Mensch hat ein Recht auf und über andere Menschen. Kann der Staat denn davon absehen, welche künftigen Gefährdungen Adoptivkinder ausgesetzt sein werden, auch wenn aktuell eitle Harmonie herrscht? Zwar entscheidet im Einzelfall das Vormundschaftsgericht; aber der Gesetzgeber kann doch nicht diesem und den vorbereitend mitwirkenden Jugendämtern die Grundsatzentscheidung zumuten.

Kritik ohne Wirkung

Dass es hier in mehrfacher Hinsicht um eine Grundsatzentscheidung geht, haben die Reaktionen auf das rot-grün-gelbe Vorhaben gezeigt. Bemerkenswert war schon gleich der frühe Widerspruch von Antja Vollmer von den GRÜNEN. Denn in ihrer Partei wurden alle Pläne zur Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausgeheckt. Nicht weniger bemerkenswert war ein Kommentar von Susanne Gaschke in der Wochenzeitung DIE ZEIT; dieser Zeitung kann man doch nicht vorwerfen, sie sei nicht liberal. Die beiden großen Kirchen haben in offiziellen Stellungnahmen widersprochen, renomierte Humanwissenschaftler ebenso. Im Kern der Kritik geht es immer um die Frage nach dem Kindeswohl. Darf Kindern zugemutet werden, in einer Atmosphäre aufwachsen zu müssen, in der sie Liebe nur als Liebe zwischen zwei Männern oder zwei Frauen erleben werden? Darf Kindern ausgerechnet in der Intimität des Elternhauses die wichtige Erfahrung der Zweigeschlechtlichkeit humanen Lebens vorenthalten werden? Was passiert in der Zeit geschlechtlicher Reifung, die jeder Mensch durchstehen muss, wenn im unmittelbaren Erfahrungsbereich des Kindes eines der beiden Geschlechter real konsequent ausgeschlossen und emotional ebenso konsequent abgelehnt wird? Wer gibt der Politik das Recht, wehrlose Kinder solchen Schwierigkeiten auszusetzen, nur um die Selbstbeglückung von Erwachsenen durch Kinder zu ermöglichen, die sie auf normalem Wege nicht bekommen wollen oder können?

Die Kritik hat nichts bewirkt. Gegen sie werden häufig US-amerikanische Erfahrungen ins Feld geführt. Es sind aber Erfahrungen auf einer schmalen Basis, die keiner wissenschaftlichen Überprüfung standhalten. Die gegenteiligen Erfahrungen, die die Kritik stützen, sind sehr viel deutlicher ausgeprägt. Man kann dieses neueste Produkt einer angeblich fortschrittlichen Gesellschaftspolitik unschwer mit den Parteiideologien derer verbinden, die es hervorgebracht haben. Man muss – genauer noch – das Scheitern vieler dieser Parteiideologien in Betracht ziehen, um diese Entwicklung zu verstehen. Sie soll offenbar über Mißerfolge auf anderen Politikfeldern hinweg helfen. Das alles rechtfertigt sie aber keineswegs. Die Ideologie der Gleichstellung von Lebenspartnerschaften Gleichgeschlechtlicher mit der Ehe hat von Anfang die öffentliche Diskussion und die politischen Entscheidungen so bestimmt, dass sie auch jetzt alle Bedenken auffrisst. Dabei wird am Umgang mit dem Kindeswohl das ganze Dilemma dieser Ideologie offenbar.

Nivellierungen in der Sprache und in der Sache

In der theologischen und der juristischen Diskussion hat der Begriff „Abstandsgebot“ eine wichtige Rolle gespielt. Wie nahe rückt neues Recht die gleichgeschlechtliche Partnerschaft an die Ehe heran? Wie groß muss der Abstand bleiben, damit der im Grundgesetz garantierte besondere Schutz von Ehe und Familie nicht gefährdet wird? Der Begriff ist gut gemeint, aber er ist nicht brauchbar. Es geht nämlich nicht um graduelle Unterschiede, es geht um fundamentale Unterschiede, um kategoriale. Das wird deutlich, wenn man die Kinderperspektive in die Betrachtung einbezieht. So lange nur Ehe und gleichgeschlechtliche Partnerschaft verglichen werden, mag man graduell denken. Wenn es aber um die Familie geht, dann ist es anders. Der Normalfall von Familie sind Vater, Mutter und gemeinsame Nachkommen. Es gibt Ausnahmefälle, wenn Eltern ledig bleiben oder geschieden werden oder ein Elternteil stirbt. Das sind Ausnahmen vom Normalfall. Der Staat hat die negativen Auswirkungen auf das Kindeswohl so gut als möglich zu regeln. Er darf aber das Kindeswohl nicht willentlich aufs Spiel setzen, indem er Adoptionen in gleichgeschlechtliche Partnerschaften hinein möglich macht.

Daran wird deutlich, wie gefährlich auch die nivellierende Rede von den verschiedenen „Lebensformen“ ist. Das Individuum mag sich so verstehen, dass es eine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Lebensformen hat. Der Staat aber kann die Familie aus Vater, Mutter und gemeinsamen Kindern nie und nimmer als eine Lebensform neben beliebigen anderen Lebensformen verstehen. Für ihn ist sie Basis des Gemeinwesens, Grundlage der Kultur. Die Politik der sozialen Marktwirtschaft war in ihren wirkungsvollen Zeiten zugleich Familienpolitik. Es bedürfte einer eigenen Untersuchung darüber, welchen Anteil die Vernachlässigung der Familienpolitik an den aktuellen Problemen der Wirtschaftspolitik hat. Der Staat hat jedenfalls alles tun, die Menschen zur Wahl der Lebensgestalt Familie zu veranlassen, und alles zu unterlassen, was die Familie zu einer beliebigen Alternative neben sonstigen Lebensgestaltungen werden läßt.

Dem allem steht der öffentliche Umgang mit dem Thema entgegen. Man muss nicht nur an das Spektakel der Umzüge am Christofer-Street-Day denken. In den Medien hat sich die Vorstellung festgesetzt, Homosexualität und Heterosexualität seien gleichwertige Lebensalternativen, den meisten Menschen zu eigener Auswahl frei gegeben. Was bedeutet diese von den internationalen Lesben- und Schwulenorganisationen erfolgreich verbreitete Meinung für Kinder und Jugendliche in der Zeit ihrer geschlechtlichen Reifung? Die allermeisten müssen eine homoerotische Phase durchlaufen und sich – oft mit Anstrengungen – eine eigene sexuelle Identität aufbauen. Nach geltender Meinung können sie sich diese Mühe sparen! Schwul ist cool. Homosexualität breitet sich durch körperliche Verführung sicher nicht in dem Maße aus, in dem man sich das früher vorgestellt hat. Jetzt aber breitet sie sich in einem größeren Ausmaß als je zuvor durch die einschmeichelnde Ideologie der Gleichheit aus. Die ethischen Aspekte im Sexualkundeunterricht bekommen dadurch höchste Bedeutung. Der Staat hat darauf zu achten, dass dieses Fach nicht zum Einfallstor dieser Ideologie wird.

Diskriminieren, differenzieren, diffamieren

Die Diskriminierung homosexueller Menschen war unerträglich. Das ist keine Frage. Das Ende der Diskriminierung darf aber nicht zum Verbot von Differenzierung mißbraucht werden. Wie wichtig die Differenzierung ist, wird bei der Einbeziehung der Kinderpersektive in die Thematik deutlich. Alle Welt schreit – mit Recht! – auf, wenn in zölibatären Lebensverhältnisssen Heranwachsende sexuell mißhandelt werden. Übersehen und verschwiegen wird aber, dass das Abrutschen auf der schiefen Ebene schon sehr früh beginnt. Immer noch ist in der Forschung offen, ob Homosexualität genetisch bedingt oder umweltlich erworben ist. Es macht aber einen großen Unterschied, ob diese sexuelle Prägung unwillentlich ertragen werden muss oder zu angeblicher Steigerung der Lebenslust selbst gewählt wird. Darum darf es kein Verbot differenzierender Diskussion geben. Differenzierung ist angesagt, wenn man tumbe Diskriminierung vermeiden will. Die Differenzierung zwischen (sexuellen) Mehrheiten und (sexuellen) Minderheiten sichert überhaupt erst den Minderheiten ihr Recht.

Solche Differenzierung hat es schwer, weil die Kategorien systematisch verrückt und wertlos gemacht wurden. Die Befragung des als EU-Kommissar vorgeschlagenen Prof. Rocco Buttiglione ist dafür ein alarmierendes Beispiel. Er hatte vor dem zuständigen Ausschuss des EU-Parlaments unter Berufung auf Immanuel Kant zwischen Sünde und Verbrechen unterschieden, zwischen persönlicher Moral und allgemeinem Recht und dann in Anwendung dieser Unterscheidung auf die Homosexualität gesagt: „Wir können eine Gemeinschaft von Bürgern aufbauen, auch wenn wir verschiedene Meinungen über manche moralischen Fragen haben. Der Auftrag ist vielmehr Nichtdiskriminierung. Der Staat hat kein Recht, in solche Fragen einzugreifen, und niemand darf aufgrund seiner sexuellen Orientierung oder seines Geschlechts diskriminiert werden.“ Diese Differenzierung wurde schlicht unterschlagen. Wahrheitswidrig wurde behauptet, er mache katholische Sündenlehre zu seinem politischen Programm. Wegen seiner persönlichen moralischen Einstellung wurde er diskriminiert und in übelster Weise von den Liberalen und Sozialisten diffamiert.

Die Unterscheidung von Moral und Recht ist ein elementarer Bestandteil abendländischen Freiheitsverständnisses. Auf welchem Weg befindet sich Europa, wenn diese Unterscheidung nicht mehr gelten soll und Diskussion verboten wird? Bei Luther war zu lernen, dass Differenzieren Freiheit begründet. Welche Freiheit des Denkens und Glaubens dürfen wir im künftigen Europa erwarten? Die Begeisterung, mit der Antidiskriminierungsgesetze auf den Weg gebracht werden, läßt Schlimmes befürchten. Die Kategorien, aus denen unsere Kultur aufgebaut wurde, scheinen ihre Leistungskraft zu verlieren. Darin liegt das eigentliche Problem der politischen Diskussionen über Homosexualität.

Aus der Ethik von Dietrich Bonhoeffer (in den 40er Jahren geschrieben!):

„Die Kirche bekennt, kein wegweisendes und helfendes Wort gewußt zu haben zu der Auflösung aller Ordnungen im Verhältnis der Geschlechter zueinander. Sie hat der Verhöhnung der Keuschheit und der Proklamation der geschlechtlichen Zügellosigkeit nichts Gültiges und Starkes entgegenzusetzen gewußt. Sie ist über eine gelegentliche moralische Entrüstung nicht hinausgekommen. Sie ist damit schuldig geworden an der Reinheit und Gesundheit der Jugend. Sie hat die Zugehörigkeit unseres Leibes zum Leib Christi nicht stark zu verkündigen gewußt.“

* Quelle: EVANGELISCHE VERANTWORTUNG, Februar Nr. 2/2005, S. 6 – 9

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Samstag 19. Februar 2005 um 10:00 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Sexualethik.