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Nimmersatte homosexuelle Aktivisten und das Adoptionsrecht – Teil II

Freitag 28. März 2008 von Christian Hausen


Christian Hausen

Nimmersatte homosexuelle Aktivisten und das Adoptionsrecht – Teil II

3. Beeinträchtigung des Kindeswohls
durch gleichgeschlechtliche „Eltern“

Das Wohl des Kindes ist so gut wie nie Thema der homosexuellen Lobbyisten gewesen. Es geht ihnen offensichtlich nur um eigene Rechte. Dabei lassen sie die geistige Auseinandersetzung mit dem Problemkreis vermissen und offenbaren erhebliche Defizite in Bezug auf Bildung und Sozialverhalten. Ein beliebter Begriff bei Volker Beck ist das Wort „Phobie“, und zwar im Kontext mit dem unterstellten Hass auf Homosexuelle. Die Entwicklung des Homosexuellenrechts in den vergangenen Jahrzehnten beweist, daß Kritiker an irgendwie gearteten Privilegierungen gleichgeschlechtlich Empfindender allzu schnell des Hasses bezichtigt werden. Dabei fällt auf, daß die Argumente der Andersdenkenden seitens der homosexuellen Lobbyisten regelmäßig unterdrückt werden. Bereits die Faktenresistenz ist erschreckend. Definiert man mit dem Psychologieprofessor Rudolf Seiß Dummheit als „bewußten Wissensverzicht“, so ist es anstrengend, Gedanken an Eigenschaften wie „töricht“ zu verdrängen. Hinzu kommt die Erkenntnis, daß die homosexuellen Sprecher auffällig humorlos sind. Dieses erhebliche intellektuelle Defizit oder dieses Beharren auf längst wissenschaftlich überholten Vorstellungen lassen diejenigen, die mit der Materie vertraut sind, nur den Kopf schütteln.

Der Verfasser mußte sich als Rechtsanwalt anläßlich eines unappetitlichen Falls mit den Fragen auseinandersetzen. Der Oberstaatsanwalt hatte seinen Mandanten auf eine Anzeige wegen Volksverhetzung angeklagt, weil er öffentlich auf die Gesundheitsgefährdung durch homosexuelle Praxis aufmerksam gemacht hatte. Allzu verständlich ist, daß die homosexuellen Protagonisten so etwas ungern hören. Es ging dabei auch nicht um eine irgendwie geartete Schadenfreude, etwa in dem Sinn, daß Aids eine Strafe Gottes sei, sondern ganz schlicht um Aufklärung. Da die Bundesrepublik auf diesem Sektor, von einigen homosexuellen Sexologen abgesehen, kaum wissenschaftliche Arbeiten vorweisen konnte, mußte in den USA recherchiert werden mit dem Ergebnis, daß die Thesen des Mandanten stimmten. Das zuständige Gericht hatte, nachdem es zuvor noch vergeblich dem Staatsanwalt eine Chance zum juristischen Arbeiten gegeben hatte, einerseits von der Ideologie der Homosexualisierung gesprochen und andererseits das Verfahren eingestellt.

Das Verhalten der homosexuellen Protagonisten wirkt so, als ob sie unter Minderwertigkeitskomplexen litten. Sie scheuen den intellektuellen Disput, ihnen fällt kaum mehr ein, als die Kritiker zu beschimpfen oder zu verklagen. Der Jurist hat große Schwierigkeiten mit diesem Verfassungsverständnis der Grünen. Das gilt auch für die Vorstellungen von Bildung und Kultur, insbesondere der Behauptungseuphorie der homosexuellen Aktivisten. Immerhin wurde Homosexualität in sämtlichen Kulturen über Jahrtausende als negativ bewertet. Wenn nun angeblich neue Erkenntnisse auftauchen, daß die Praxis gesund sei, dann sind diese Erneuerer des Denkens beweislastpflichtig. Diese Regel wird von den Protagonisten auch über den Haufen geworfen. Man mag dies etwas verstehen, weil ihnen Argumente fehlen, es an einem wissenschaftlichen Unterbau mangelt, ja mehr oder weniger nur gefühlt wird. Aus juristischer Perspektive steht vor allem fest, daß die homosexuellen Lobbyisten dafür den Beweis erbringen müssen, daß Adoptionsrechte zugunsten ihrer Gesinnungsgenossen für die Kinder absolut unschädlich sind.

Erinnert wird der Verfasser an die jüngst veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.02.2008 über die Strafbarkeit des Geschwisterinzests (2 BvR 392/07). Auf den ersten Blick mag ein Vergleich zum Adoptionswunsch der Homosexuellen diskriminierend wirken, das höchste deutsche Gericht hat aber in dem Beschluss Fundamentales zum Familienwesen bekundet. Nach Auffassung des 2. Senats kann es bei Inzestverbindungen zwischen Geschwistern „zu gravierenden familien- und sozialschädigenden Wirkungen kommen“:

Inzestverbindungen führen zu einer Überschneidung von Verwandtschaftsverhältnis und sozialen Rollenverteilungen und damit zu einer Beeinträchtigung der in einer Familie strukturgebenden Zuordnungen. Solche Rollenüberschneidungen entsprechen nicht dem Bild der Familie, das Artikel 6 Abs. 1 GG zugrunde liegt. Es erscheint schlüssig und liegt nicht fern, daß Kinder aus Inzestbeziehungen große Schwierigkeiten haben, ihren Platz im Familiengefüge zu finden und eine vertrauensvolle Beziehung zu ihren nächsten Bezugspersonen aufzubauen. Die lebenswichtige Funktion der Familie für die menschliche Gemeinschaft, wie sie der Verfassungsgarantie des Artikel 6 Abs. 1 GG zugrunde liegt, wird entscheidend gestört, wenn das vorausgesetzte Ordnungsgefüge durch inzestuöse Beziehungen ins Wanken gerät.

Die Parallelität ist überdeutlich. Die Schädlichkeit für Kinder und die Aushöhlung der grundlegenden Verfassungsvorschrift zugunsten der Familie sind evident, wenn Kinder nur entweder zwei Väter oder zwei Mütter haben. Das Bundesverfassungsgericht verweist im Übrigen auf medizinische und anthropologische Studien und macht auf den „Hintergrund einer kulturhistorisch begründeten, nach wie vor wirkkräftigen gesellschaftlichen Überzeugung“ aufmerksam. Bei einer Überprüfung der „verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit einer freiheitsbeschränkenden Regelung“ kann es wie bei der Inzestvorschrift auch in Bezug auf das Adoptionsbegehren Homosexueller nur zu dem Ergebnis kommen, daß dem Grundgesetz durch die Ablehnung des Adoptionsrechts zugunsten Homosexueller Genüge getan wird. Das Bundesverfassungsgericht schließt mit einem Votum zugunsten des traditionellen Bildes der Familie und bescheinigt diesem – im Gegensatz zu manchen modischen Strömungen – „eine große Aussagekraft“.

Diese Einschätzung der Familie entspricht auch der christlichen Tradition. Die katholische Kirche ist im Kampf gegen die Privilegien Homosexueller mutiger als die Protestanten. Man denke etwa an die scharfe Kritik des Vatikan in dem 14-seitigen Dokument vom 31.07.2003 gegen die Anerkennung homosexueller Partnerschaften. Es heißt dort u. a.:

Wie die Erfahrung zeigt, schafft das Fehlen der geschlechtlichen Bipolarität Hindernisse für die normale Entwicklung der Kinder, die eventuell in solche Lebensgemeinschaften eingefügt werden. Ihnen fehlt die Erfahrung der Mutterschaft oder der Vaterschaft. Das Einfügen von Kindern in homosexuelle Lebensgemeinschaften durch die Adoption bedeutet faktisch, diesen Kindern Gewalt anzutun in dem Sinn, daß man ihren Zustand der Bedürftigkeit ausnutzt, um sie in ein Umfeld einzuführen, das ihrer vollen menschlichen Entwicklung nicht förderlich ist. Eine solche Vorgehensweise wäre gewiss schwerwiegend unsittlich und würde offen einem Grundsatz widersprechen, der auch von der internationalen Konvention der UNO über die Rechte der Kinder anerkannt ist. Dem gemäß ist das oberste zu schützende Interesse in jedem Fall das Interesse des Kindes, das den schwächeren und schutzlosen Teil ausmacht. … Eine Sache ist es, daß die einzelnen Bürger freie Tätigkeiten ausüben können, für die sie Interesse hegen, und daß diese Tätigkeiten im Großen und Ganzen in den allgemeinen bürgerlichen Freiheitsrechten Platz haben. Eine ganz andere Sache ist es, daß Tätigkeiten, die für die Entwicklung der Person und der Gesellschaft keinen bedeutsamen, positiven Beitrag darstellen, vom Staat eine eigene qualifizierte rechtliche Anerkennung erhalten. Die homosexuellen Lebensgemeinschaften erfüllen auch nicht in einem weiteren analogen Sinn die Aufgaben, deretwegen Ehe und Familie eine eigene qualifizierte Anerkennung verdienen. Es gibt jedoch noch Gründe zur Annahme, daß diese Lebensgemeinschaften für die gesunde Entwicklung der menschlichen Gesellschaft schädlich sind, vor allem wenn ihr tatsächlicher Einfluss auf das soziale Gewebe zunehmen würde. … Wenn alle Gläubigen verpflichtet sind, gegen die rechtliche Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften Einspruch zu erheben, dann sind es die katholischen Politiker in besonderer Weise, und zwar auf der Ebene der Verantwortung, die ihnen eigen ist. Wenn Sie mit Gesetzesvorlagen zugunsten homosexueller Lebensgemeinschaften konfrontiert werden, sind folgende ethische Anweisungen zu beachten. Wird der gesetzgebenden Versammlung zum ersten Mal ein Gesetzesentwurf zugunsten der rechtlichen Anerkennung homosexueller Lebensgemeinschaften vorgelegt, hat der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht, klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern und gegen den Gesetzentwurf zu votieren. Die eigene Stimme einem für das Gemeinwohl der Gesellschaft zu schädlichen Gesetzestext zu geben, ist eine schwerwiegend unsittliche Handlung. Wenn ein Gesetz zugunsten homosexueller Lebensgemeinschaften schon in Kraft ist, muß der katholische Parlamentarier auf die ihm mögliche Art und Weise dagegen Einspruch erheben und seinen Widerstand öffentlich kundtun. … Die Kirche kann nicht anders, als diese Werte zu verteidigen, für das Wohl der Menschheit und der ganzen Gesellschaft.

Die Reaktion in den Medien war ganz überwiegend kritisch gegenüber dem Text aus dem Vatikan. Der unbefangene Leser der Presse mußte den Eindruck haben, daß die katholische Kirche von mittelalterlichem Denken behaftet sei. Die Wortwahl haben die homosexuellen Protagonisten den Medien vorgeschrieben, die sie auch im Wesentlichen treu übernommen haben, angefangen von der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (vom 01.08.2003) bis zum Spiegel (32/ 2003 S. 29 ff). So ist die Rede vom „weltfremden wie menschenfeindlichen Dogmatismus“, der „unsäglichen Behauptung, eine Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften schade dem Allgemeinwohl“, „erpresserischem Gewissensdruck“, „fundamentalistischem Sündendogma des Vatikans“ oder vom „Skandal, daß einer der größten Arbeitgeber Deutschlands im 21sten Jahrhundert seinen Beschäftigten ein Partnerschaftsverbot verordnet“ (LSVD Newsletter vom 31.07.03). Einen Tag später heißt es (im BASJ-Newsletter vom 01.08.03): „Kampagnen eines Dr. Göbbels“. Sehr interessant ist, daß die homosexuellen Aktivisten ihre Kritiker mit dem größten Demagogen des 20sten Jahrhunderts vergleichen und dabei übersehen, daß sie sich selbst mehr als ihre Adressaten in die Nähe des nationalsozialistischen Propagandaministers begeben.

Das passt exakt in unsere Zeit: Die Politiker, die die Homosexuellen noch weiter privilegieren, wirken als geradezu naiv. Wissenschaftliche Erkenntnisse werden vollkommen zur Seite gedrängt. Das einzige „Wissenschaftliche“ an der Homosexuellenbewegung ist das erfolgreiche Marketing. Die Öffentlichkeit wird seit Jahren manipuliert, ja geradezu paralysiert. Durch beständigen moralischen Druck und langsame Gewöhnung an etwas bislang Undenkbares, ferner gezielte Desinformation und semantische Täuschungen wird die zivilisierte Welt in unfassbarer Weise irregeführt. Homosexuelle Partnerschaften sind einfach nicht schützenswert, auch wenn von den Protagonisten immer wieder die Rede von Verantwortungsbewusstsein ist.

Die homosexuellen Partnerschaften fühlen sich diskriminiert, weil die Ergänzungsvorschriften noch nicht geschaffen worden sind (BASJ-Newsletter vom 28.01.2004). Freude herrscht darüber, daß die FDP sich für ein Ergänzungsgesetz einsetzen will (LSVD-Newsletter vom 12.02.2004). Das genügt den Protagonisten aber nicht. So wurde zum Protest vom 18.01.2004 vor acht Kathedralen der Katholischen Kirche aufgerufen; die Aktionen sollten ganz gezielt am traditionellen Familiensonntag erfolgen (BASJ-Newsletter vom 18.01.2004). Den Christen sollte deutlich gemacht werden, daß Homosexuelle auch Familien bildeten. Freude herrscht über das „Hamburger Regierungsprogramm“, das sich für eine Verbesserung der Rechtsstellung von homosexuellen Lebenspartnerschaften stark machen will (LSVD-Newsletter vom 16.03.2004). Die „Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen“ (BASJ) hat beschlossen, keine Wahlempfehlungen mehr zugunsten der Regierungsparteien abzugeben, weil sie die Wünsche der Homosexuellen nicht erfülle (LSVD-Newsletter vom 15.03.2004).

Inzwischen hat auch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries Konzessionen angekündigt. Eine Gleichstellung von homosexuellen Partnern mit Verheirateten bei Trennung und Tod des Partners soll erfolgen (Berliner Zeitung vom 05.06.04). Das Verlöbnis soll zugelassen werden, in Strafverfahren soll den Partnern das Recht zuerkannt werden, die Aussage gegen den anderen Partner zu verweigern (Interview mit der Ministerin in Berliner Zeitung vom 05.06.04).

Den Aktivisten ist dies aber nicht genug. Sie verlangen das eheliche Güterrecht zugunsten gleichgeschlechtlicher Lebenspartner, etwa den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Auch soll künftig die Regelung, daß homosexuelle Paare eine notariell beglaubigte Trennungserklärung abgeben müssen, nach dem Willen der Protagonisten entfallen. Ministerin Zypries hat Wohlwollen signalisiert (Berliner Zeitung vom 05.06.04).

Ein heikles Kapitel ist die Ermöglichung der Stiefkindadoption. Die Ankündigung von Justizministerin Zypries, diese auf leibliche Kinder der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners zu beschränken, stößt auf Unwillen der Aktivisten. Sie verlangen die gemeinsame Adoption, nämlich ein bereits adoptiertes Kind vom anderen Partner mit zu adoptieren. Man beruft sich auf ein Übereinkommen des Europarats. Die Politikerin meint hierzu: „Gerade in diesem Bereich kann der Gesetzgeber nur so weit gehen, wie die gesellschaftliche Akzeptanz reicht. Außerdem erlaubt das Europaratsübereinkommen nur Ehepaaren, Kinder zu adoptieren“ (Berliner Zeitung vom 05.06.04). Das bedeutet, daß in Bezug auf Verbesserungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes noch nicht an eine endgültige Gleichstellung mit den Rechten verheirateter Heterosexueller geplant ist. Der Kampf der Lobbyisten geht weiter. Das gilt auch für die angebliche Bürgerrechtsorganisation „Rechtskomitee Lambda“, die volle Gleichberechtigung mit Eheleuten verlangt (BASJ-Newsletter vom 02.06.04).

Erschütternd ist die Naivität, von der auch nicht die Rechtswissenschaft frei ist. Die Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Universität Bonn, Frau Professorin Dr. Nina Dethloff verweist zwar auf die geringe Bestandsfähigkeit von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, erkennt aber ein Bedürfnis für die Stiefkindadoption. Sie erachtet die Stabilität der Partnerschaft nicht als notwendig und teilt auch nicht die Bedenken im Hinblick auf das Kindeswohl („Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare“, Zeitschrift für Rechtspolitik 2004 S. 195, 198, 199). Das Erschreckende ist, daß die Verantwortliche für das Institut sich mit den entscheidenden Fragen nicht auseinandersetzt, sich auf wenige Fundstellen ohne substantiiertes Vorbringen beschränkt, um dann zu behaupten, das Grundgesetz gestatte das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Partner (S. 200). Es fehlt alles, was eine wissenschaftliche Arbeit voraussetzt.

Dagegen gibt es auch harsche Kritik. Die bayerische Justizministerin Beate Merk erteilt Plänen, homosexuelle Partnerschaften zu stärken, eine klare Absage: „Die Bundesregierung setzt ein falsches Signal!“ Sie begründet auch ihre Auffassung: „In Anbetracht der demographischen Entwicklung in Deutschland muß unser Engagement der Unterstützung und Stärkung des sozialen Herzstücks unserer Gesellschaft gelten. Das sind Ehe und Familie. Deutschland wird teilweise bereits als kinderloses Land bezeichnet. Vorschläge, die homosexuelle Partnerschaften weitestgehend der Ehe angleichen zu wollen, widersprechen unserer Werteordnung“. Die Landesjustizministerin verwies im Übrigen darauf, daß das Lebenspartnerschaftsgesetz den Homosexuellen ausreichend Möglichkeiten eröffne, ihre vermögensrechtlichen Angelegenheiten zu regeln (BASJ-Newsletter vom 07.06.04). Die Familienpolitische Sprecherin der CDU/CSU Bundestagsfraktion Maria Eichhorn schlug vor, Ehe und Familie mehr zu stärken statt Rechte homosexueller Partnerschaften auszubauen. Die Vorschläge der Bundesregierung führten zur weiteren Aushöhlung des Schutzes von Ehe und Familie. Auch Thüringens Justizminister Karl Heinz Gasser spricht sich gegen die Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften und Ehe aus. „Diese Vorschläge sind höchst bedenklich, suggerieren sie doch, die homosexuelle Lebenspartnerschaft habe in unserer Gesellschaft die gleiche Aufgabe wie die Ehe und müsse daher auch deren Stellenwert erhalten“. Der Lebenspartnerschaft fehle im Übrigen die generative Funktion der Ehe, allein die Ehe sei die Keimzelle der Familie (BASJ-Newsletter vom 15.06.04).

Das bedeutet, daß der jetzt von der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Gesetzesentwurf „zur Überarbeitung des Lebenspartnerschafts-gesetzes“ abzulehnen ist, weil er die von der Verfassung geschützte Ehe und Familie in ihrer tragenden Funktion für die Gesellschaft relativiert. Das Kind braucht Vater und Mutter als Eltern. Für ein möglichst natürliches Kindesverhältnis ist es wichtig, daß es mit den Eltern sowohl eine Frau als auch einen Mann als engste Vertrauens- und Bezugspersonen hat. „Ehe und Familie sollen weiterhin Leitbild unserer Gesellschaft bleiben. Sie bieten die beste Grundlage für Kinder in einer umsorgten Umgebung aufzuwachsen und von Vater und Mutter für den eigenen Lebensweg zu lernen“ (Pressemitteilung des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU vom 07.02.04). Problematisch ist die demagogische Sprache, mit welcher inzwischen fast durchgängig in der Politik gearbeitet wird. Man denke an die ungenierte Übernahme des Begriffs „Homo-Ehe“ oder des „Heiratens“ seitens der Bundesjustizministerin in der Bundestagsdebatte vom Juni 2004. Insoweit muß das Bewußtsein der Öffentlichkeit erweitert werden (Rolf-Alexander Thieke). Der von der rot-grünen Bundesregierung in den Bundestag eingebrachte Gesetzesentwurf über das Adoptionsrecht ist somit höchst problematisch.

Das hat besonders tiefsinnig die erwähnte Ärztin für Jugendmedizin und Leiterin des Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft Dr. Christel R. Vonholdt untersucht. So schreibt sie etwa: Da die lesbisch orientierte Frau ja gerade deshalb lesbisch lebt, weil sie mit dem Mann und der Männlichkeit keine intime Beziehung haben will oder kann…., „wird sie dem Kind immer eine gravierende Vaterentbehrung zumuten. Entsprechend auch der homosexuell lebende Mann: Er lebt ja gerade deshalb homosexuell, weil er eine intime Beziehung mit der Frau nicht haben kann. Er wird seinem Kind immer eine schwere Mutterentbehrung zumuten“ (idea-Spektrum, 28/04 S. 20).Erwähnt wurden bereits die amerikanischen Studien über den hohen Prozentsatz der Jungkriminellen aus vaterlosen Familien. Zu den von den Lobbyisten immer wieder erwähnten Studien verweist Dr. Vonholdt auf Folgendes: Eine in den Vereinigten Staaten (Lerner et al.2000) durchgeführte Analyse von 49 vorhandenen Studien kommt zu dem Ergebnis, daß keine einzige Studie geeignet ist, die Ebenbürtigkeit homosexueller gegenüber heterosexueller Elternschaft nachzuweisen“ (Vonholdt, a.o.St. S. 21). Erschreckend ist die hohe Quote sexuellen Missbrauchs: 67 % der Männer, die bei einem homosexuellen Elternteil aufwachsen, erklären, daß ihre erste sexuelle Erfahrung homosexuell gewesen sei. Bei den Heterosexuellen – Vater und Mutter – sind es nur 8,5 % (Vonholdt, a.o.St. S. 20). Vertieft hat diese Autorin diese Gedanken in der von ihrem Institut herausgegebenen Zeitschrift „Bulletin – Nachrichten aus dem Deutschen Institut für Jugend und Gesellschaft“ (Nr. 7/04 S. 42 ff).Geradezu aufrüttelnd ist die Erkenntnis, daß die meisten HIV-Neuinfektionen in den Niederlanden bei Männern auftreten, die in stabilen homosexuellen Beziehungen leben, was die Promiskuität des homosexuellen Lebensstils unterstreicht. „Aufgrund verschiedener Studien muß zudem angenommen werden, daß häusliche Gewalt sowohl in männlichen als auch in weiblichen homosexuellen Partnerschaften mindestens doppelt so häufig wie in heterosexuell-ehelichen Beziehungen vorkommt (S. 45).

Die Sorge, daß Artikel 6 des Grundgesetzes nicht nur materiellrechtlich, sondern auch formaljuristisch ausgehöhlt werden könnte, scheint den Gesetzgeber zu hindern, auch den Begriff „Ehe“ für die neuen Partnerschaften zu verwenden.

4. Unterdrücktes demografisches Problem
und sozialschädliche Korrektheitsideologie

Zukunftsweisend sind Äußerungen dieses Bischofs über die demographische Entwicklung. Die „Homo-Ehe“ werde, was einleuchtet, nicht die Sorgen um die Bevölkerungsentwicklung aus der Welt schaffen. Bischof Küng verwies auf die zu geringe Zahl der Kinder in ganz Europa und den fortschreitenden Entsolidarisierungsprozess unter den Menschen. Dies seien die Grundlagen, auf denen auch die Debatten um die Alters- und Gesundheitsversorgung geführt würden. Die innere Gesundheit des Menschen und damit auch die gesunde Entwicklung der Gesellschaft hänge untrennbar mit der Familie zusammen (Kath.net vom 24.08.04). Damit spricht dieser Bischof vielen Menschen in Europa aus dem Herzen.

Auf den ersten Blick hat die demographische Entwicklung nichts mit Homosexualität zu tun. Hält man sich aber vor Augen, daß aus biologischen Gründen homosexuelle Partnerschaften nicht auf natürlichem Wege für Nachwuchs sorgen können, dann sind die Bestrebungen der Politiker umso fragwürdiger, gleichgeschlechtliche Beziehungen in ähnlicher Weise zu fördern wie heterosexuelle. Durch Adoption wird die negative Bevölkerungsentwicklung auch nicht in sichtbarer Weise aufgehalten. Verhängnisvoll ist die symbolische Wirkung der Regierungs-verantwortlichen, wenn sie sich in Bezug auf den Bereich Familie im Wesentlichen nur der Unterstützung homosexueller Partnerschaften und die Reduzierung der Diskriminierung widmen. Der Bürger erhält einen ganz falschen Eindruck: Die Bundesrepublik dürfe durchaus aussterben, homosexuelle Minderheiten sollen aber optimale Privilegierungen erhalten. Dabei spricht es sich immer mehr herum, daß am Ende des 21sten Jahrhunderts hier nur noch ca. 22 Millionen Deutsche existieren werden. eine Herabsetzung der Einwohner auf nicht viel mehr als ein Viertel muß für eine Regierung beängstigend sein. Um die gegenwärtige Bevölkerungszahl zu erhalten, müssen im Durchschnitt 1000 Frauen etwa 2100 Kinder gebären. Heute sind es nur ca. 1300; bei Nichtberücksichtigung der Ausländer sind es noch deutlich weniger.

Mit der Bevölkerungsdezimierung geht der Zerfall der Familie einher. Dazu tragen die alternativen Lebensformen in nicht unerheblicher Weise bei. Das ist auf den ersten Blick nicht erkennbar. Das Bundesverfassungsgericht hatte nicht völlig mit der Meinung Unrecht, daß die Ehe direkt nicht durch das Lebenspartnerschaftsgesetz berührt werde. Die indirekte Wirkung wurde aber von hohen Richtern aufgrund ihrer ideologischen Fixierung („Neue Toleranz“ und „Political Correctness“) völlig übersehen. Deshalb haben sie sich auch erdreistet, über die Anträge der Kläger hinaus den Homosexuellen sogar volle Eherechte zuzugestehen! An das demographische Problem haben die einseitig Orientierten nicht gedacht. Besonders verdient gemacht hat sich in Bezug auf diese Problematik Meinhard Miegel in dem Werk „Das Ende des Individualismus: Die Kultur des Westens zerstört sich selbst“, das er mit Stephanie Wahl verfasst hat (4. Aufl., München 1998). Es heißt darin u. a.: „Der Verzicht auf Ehepartner und Kinder hängt damit zusammen, daß durch sie die persönliche Freizeitgestaltung beeinträchtigt wird“ (S. 54).

Bedenklich dürften die Kinderwünsche Homosexueller Männer und Frauen sein. Technisch ist dies heute im Hinblick auf die künstliche Befruchtung kein Problem mehr. Es soll bereits nach der Schätzung von Feministinnen allein in den alten Bundesländern 650.000 lesbische Mütter geben. Bewiesen ist dies allerdings nicht. Wenn nun das Europa Parlament Homosexuellen auch das Recht auf Elternschaft und Adoption zugesteht, so muß bei dem Tempo, das die Grünen vorgeben, auch in unserer Republik damit gerechnet werden. Die „künstliche Befruchtung“ heißt dann freundlich „unterstützte Zeugung“ („Spiegel Spezial“ 5/95). Es gibt schon Inserate, in welchen homosexuell Empfindende ihrem Vaterwunsch Ausdruck verleihen.

Es häufen sich auch die Anfragen, insbesondere von homosexuell empfindenden Frauen, Pflegekinder aufzunehmen. Die Jugendämter sind zu Recht zurückhaltend. Der nimmer müde werdende Prediger für die Bedeutung der Vaterposition Prof. Wassilios Fthenakis hat den Nachweis erbracht, daß Vater u n d Mutter für die Erziehung des Kindes unerlässlich sind. Hier muß nicht einmal darüber diskutiert werden, ob Verführung zur Homosexualität überhaupt möglich sei. Die eingehenden Untersuchungen oben haben im Wesentlichen bestätigt, daß wenigstens für die männliche Homosexualität das Verhalten des Vaters zu einem großen Teil ursächlich ist, wobei auch dessen Fehlen eine entscheidende Rolle spielt. Zwei Frauen können ihn niemals ersetzen. „Adoption ist für homosexuelle Paare kein Königsweg“, da es einfach zu schwer ist, „die Komplexität in neu zusammengesetzten Familien oder Stieffamilien zu ertragen“ (Martin Koschorke, Evang. Kommentare 6/99). So wichtig die sog. Patchwork Familie auch manchmal sein kann, sie sollte sich aber auf die Fälle der Unerlässlichkeit beschränken. Es ist zu bedauern, daß die Vorbilder abnehmen.

Frustrierte wie Simone de Beauvoir hatten bereits vor mehr als 50 Jahren proklamiert, ihre Freunde seien „meine wirkliche Familie. Meine biologische Familie hat mir nichts bedeutet, ich habe mir selbst eine andere gesucht“ (Die Zeit 26/97).

Um überhaupt irgendwie gearteten Adoptionsrechten gleich-geschlechtlicher Lebenspartner näher zu treten, bedarf es umfassender wissenschaftliche Studien. Mit positiven Ergebnissen ist kaum zu rechnen, sei es in juristischer, naturwissenschaftlicher oder theologischer Hinsicht. Das haben verantwortungsbewusste Politiker in Berlin auch erkannt. So hat der Bundestag am 20.03.2008 zu dieser Problematik Nachstehendes veröffentlicht:

„Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf zur Gleichbehandlung von Ehepaaren und gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerin im Adoptionsrecht. Das geht aus einer Antwort (16/8465) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/8260) hervor. Darin erklärt die Bundesregierung weiter, daß die gemeinsame Adoption durch homosexuelle Lebenspartner ‚solide’ und ‚sozialwissenschaftlich’ diskutiert werden müsse, weswegen das Bundesjustizministerium die Situation von Kindern in Lebenspartnerschaften untersuchen lasse. Da man die Ergebnisse abwarten wolle, sei mit einer Gesetzesänderung in dieser Legislaturperiode nicht mehr zu rechnen. Dennoch wird das Europäische Adoptionsabkommen nach Einschätzung der Bundesregierung voraussichtlich dieses Jahr überarbeitet.“

Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand gibt es keine Anhaltspunkte dafür, die für eine Gewährung des Adoptionsrechts zugunsten homosexueller Partnerschaften sprechen. Wenn überhaupt, dann können die Protagonisten sich auf ihren „Bauch“ gründen. Es geht ihnen um die Umsetzung ihrer Ideologien. Auch das Argument, daß ein Kind es doch besser habe bei gleichgeschlechtlichen „Eltern“, als wenn es auf der Straße leben müsste, zieht in unserem Wohlfahrtsstaat nicht. Normale Eheleute, die keine leiblichen Kinder bekommen, warten lange und oft vergeblich auf ein Kind zur Adoption. Und Drittweltkinder in unsere Kultur zu importieren, ist auch zumindest ethisch problematisch.

Es ist nicht ganz einfach zu sagen, was mit der politischen Korrektheit gemeint ist. „Der Spiegel“ bezeichnete sie als „Neusprechfloskel“, welche in Wahrheit Inkorrektheit bedeute, nämlich „eine Liturgie der inhumanen Denk- und Kampfschablonen, des linken Konformitätsdrucks und letztlich der Zensur“ (15/1993 S. 229).

Ja, die Politische Korrektheit weist ideologische Züge auf. Jede Meinung und jede Lebensform soll gleichwertig sein, wobei insbesondere Minderheiten zu schützen seien. Das gilt insbesondere für Homosexuelle. Nicht nur Politiker, sondern auch die Medien haben sich stark für die gleichgeschlechtlich Empfindenden eingesetzt. Heute denken diese sogar darüber nach, ob dem Volk die Homosexualisierung zu viel wird. In Bezug auf die Comic-Verfilmung „300“ wird die Frage gestellt, wie viel Homosexualität das Kino-Publikum vertrage. „Geölte Muskelmänner und Schönlinge in Ketten? Das kommt der Optik eines Schwulen-Pornos nahe, aber zu sehen sind die trainierten Kerle“ (KulturSpiegel 3/2007). Zielgruppe sind die 18- bis 25jährigen, „auf blutige Bilder fixierte, heterosexuelle Männer, von denen viele das Wort ‚schwul’ als ultimative Beleidigung benutzen und denen beim knapp zweistündigen Anblick nackter, sich aufeinander stürzender Männer etwas unbehaglich werden könnte“.

Ähnlich empfinden viele Mitbürger bei den Homosexuellen-Aufmärschen („Christopher-Street-Day“). Unabhängig von dem äußeren Anblick – über Geschmack kann man ja bekanntlich streiten – sind die Themen der Protagonisten aufschlussreich. Bei der Stuttgarter Homosexuellen-Demonstration lautete es „Familie heute“. Zu Recht hatte der Bischof der katholischen Diözese Rottenburg-Stuttgart Gebhard Fürst das Motto kritisiert: Die Ehe sei in Grundgesetz und Landesverfassung als auf Dauer angelegte Gemeinschaft von Mann und Frau und die Familie als Keimzelle gesellschaftlichen Lebens besonders geschützt. Wichtig war dem Veranstalter damals die so genannte Stiefkindadoption als erster Schritt, um jede beliebige Adoption in homosexuellen Partnerschaften langfristig durchzusetzen. Der LSVD hat empört – wie regelmäßig logisch nicht stringent – auf den Bischof reagiert. „Der von Fürst propagierte katholische Familienbegriff stellt in Abrede, daß auch Lesben und Schwule Familie leben. Sie sind Töchter, Söhne, Schwestern, Brüder und oftmals selbst Eltern. Als Lebenspartner übernehmen sie gleiche Pflichten wie Eheleute. Anstatt dies zu respektieren, macht Fürst Front gegen Lesben und Schwule. Er fördert somit Vorurteile und Diskriminierung“ (BASJ-Newsletter vom 29.07.2005). Konstruktiv antwortete der Evangelische Arbeitskreis der CDU/CSU Baden-Württemberg: „Der Missbrauch des Familienbegriffs hat Folgen. Der Verlässlichkeit von Beziehungen wird Austauschbarkeit und Wechselhaftigkeit gegenübergestellt, die Erfahrung der geschlechtlichen Bipolarität für die Identitätsfindung von Kindern und Jugendlichen wird bestritten, die Perspektive auf die Lusterwartungen Erwachsener verengt. So werden gerade die geschädigt, die geschützt werden müssen, weil sie sich nicht selbst wehren können: die Kinder. Ihre Gefühle werden gestört und ihre intellektuelle Reifung behindert, wenn alle Lebensformen als gleichwertige Lebensziele vorgestellt werden. Der CSD ist schon bisher eine große Propagandaveranstaltung zur Verbreitung purer hedonistischer Lebenseinstellung. Er behauptet dabei, homosexuelle Menschen von Diskriminierung und Diffamierung schützen zu müssen. Er verschweigt aber, daß viele von ihnen mit diesem Spektakel nichts zu tun haben wollen und sich von ihm bewusst abwenden. Wer eine Änderung seiner Sexualität anstrebt, wird diskriminiert.“ So haben es auch die Verantwortlichen des christlichen Jugendkongresses Christival 2008 bei den Vorbereitungen erlebt: Aktivist Volker Beck hat das Verbot eines geplanten Seminars durchgesetzt, in welchem es um die Veränderbarkeit änderungswilliger Homosexueller ging. Nach seinem „Erfolg“ hat er wiederholt Bundesregierung und Bundestag mit inquisitorischen Fragen belästigt, um künftig Unterstützungszahlungen des Staates an christliche Organisationen zu verhindern.

Die Medien, denen man ihren Spaß an den homosexuellen Aufmärschen abspüren konnte, denken teilweise um. So strahlte der holländische Evangelische Rundfunk Sendungen aus, in denen es um junge Menschen ging, die 40 Tage lang ohne Sex leben wollten. Die Philosophin Stine Jensen, die an der Universität Amsterdam Kulturwissenschaften und Ästhetik lehrt, meint, es sei höchste Zeit, daß der Sexualisierung Einhalt geboten wird. „Unsere Gesellschaft ist pornofiziert. Früher mußte man sich anstrengen, einen Porno zu finden, heute ist es umgekehrt, man kann ihm kaum noch entgehen“. Zusammen mit vier anderen hat die Wissenschaftlerin ein Manifest verfasst, das inzwischen mehr als 10 000 Bürger unterschrieben haben, u. a. Politiker, Schriftsteller, Eltern und Lehrer. Die Initiatoren fordern darin eine andere Sexualmoral und eine bessere Medienerziehung (pro kompakt 1/2008).

Andere Medien sind weniger fortschrittlich. So nehmen TV-Sendungen, welche die weibliche Homosexualität glorifizieren, zu. Man denke etwa an „The L-Word“, eine lesbische Fernsehserie, in welcher die Liebe unter Frauen zu modernem Lebensstil erklärt wird. „Möglicherweise sind nach den Schwulen jetzt die Lesben dran, schon, um den Hype um die angesagte homosexuelle Kultur noch etwas zu verlängern“ (Süddeutsche.de vom 31.05.2006).

Auch die Gerichte empfinden sich als fortschrittlich, wenn sie der Homosexualität frönen. Nachdem der Europäische Gerichtshof wiederholt Privilegierungen gleichgeschlechtlich Empfindender abgelehnt hatte, hat er einer französischen Lehrerin, die wegen ihrer homosexuellen Beziehungen kein Kind adoptieren durfte, 10.000 € Schmerzensgeld zugesprochen. Die zuständigen Behörden hatten den Antrag der Frau mit dem Argument abgelehnt, das Kind würde keine „väterliche Bezugsperson“ haben. Der französische Conseil d’État wies ihre Klage mit dem Hinweis zurück, die Adoption sei nicht wegen der sexuellen Orientierung abgelehnt worden, sondern im Interesse des Kindes, das adoptiert werden sollte. Der Gerichtshof für Menschenrechte machte es sich leicht und meinte, wenn ein Land ein Adoptionsrecht grundsätzlich für Homosexuelle schaffe, dürfe es bei de Umsetzung keine diskriminierenden Entscheidungen treffen (Süddeutsche.de vom 22.01.2008). Für die Deutschen gilt also umso mehr, von vornherein jegliches Adoptionsrecht für Homosexuelle auszuschließen! Vorbilder gibt es genug. So hat der kalifornische Gouverneur Arnold Schwarzenegger sein Veto gegen die Homo-Ehe eingelegt, eine Ehe sei mehr als eine Verbindung zwischen zwei Menschen, nämlich zwischen einem Mann und einer Frau. Das ist auch die einzige Basis für eine Adoption.

Die Bestrebungen der homosexuellen Protagonisten, für ihre Gesinnungsgenossen die Adoption durchzusetzen, können nicht realisiert werden. Letztlich geht es hier um ein intellektuelles Problem. Die Aktivisten fühlen stark, verzichten aber weitgehend auf die Möglichkeiten, die ihnen der Verstand bietet. Trotz überdurchschnittlicher Begabung lassen sie sich weitgehend von ihren Emotionen leiten, wenn es um Fragen der Sexualität geht. Auffällig ist dabei, daß sie kaum Humor kennen, vor allem sich völlig unfähig zeigen, Kritik zu ertragen. Das autoritäre Gehabe ist unerträglich. Auch wenn man dies auf Hilf- und Ratlosigkeit zurückführen kann, da alle kulturellen und wissenschaftlichen Argumente gegen ihre Kapriolen sprechen, gibt es keinen vernünftigen Grund zu einer Rechtfertigung. Hält man sich dann noch vor Augen, daß es sich bei den Adoptionsforderungen Homosexueller um eklatante Widersprüche grünen Denkens handelt, da es bei dieser Partei ja um Natürlichkeit geht und der Entzug eines Elternteils diesem Maßstab nicht entspricht, dann kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln, wenn man sich die Postulate vergegenwärtigt. Man könnte noch über die Aids-Gefahr vertiefend nachdenken und sich bewusst machen, welche Konsequenzen die Tatsache hat, daß regelmäßig nach den Studien des Robert-Koch-Instituts zwei Drittel der HIV-Infizierten gleichgeschlechtlich Empfindende sind. Die Frage ist berechtigt, wieweit eine zusätzliche Gefährdung der Kinder besteht. Insgesamt gibt es keine Anhaltspunkte dafür, daß das Adoptionsrecht zugunsten Homosexueller dem Kindeswohl entspricht.

28.03.2008

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 28. März 2008 um 10:54 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Sexualethik.