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Nimmersatte homosexuelle Aktivisten und das Adoptionsrecht – Teil I

Freitag 28. März 2008 von Christian Hausen


Christian Hausen

Nimmersatte homosexuelle Aktivisten und das Adoptionsrecht Teil I

Der Bundesvorstand Grüne Jugend hatte am 19.11.2007 auf dem 29sten Bundeskongreß in Würzburg zur Frage der künftigen Familie u. a. folgendes beschlossen: Der Grundpfeiler einer freien und toleranten Gesellschaft ist eine freie und tolerante Familie. Familie ist die kleinste Einheit in einer Vielzahl an Individuen und Gemeinschaftsformen. Der Begriff „Familie“ wird bei uns in erneuerter Definition verwendet: Wir verstehen darunter sowohl das klassische Vater-Mutter-Kind-Bild, als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit oder ohne Kind, polygame Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, Alleinerziehende aber auch Wohngemeinschaften wie Studierenden-, Mehrgenerationen-, und Senioren-Gemeinschaften oder ganz einfach der engste Freundeskreis. Im Mittelpunkt der Definition steht die Solidarität untereinander, das Füreinanderdasein. Dies wollen wir rechtlich mit einem Familienvertrag absichern und damit die Ehe ersetzen. Die Berücksichtigung von Familienformen mit mehr als zwei sozialen Elternteilen ist dabei ein zentrales Anliegen von Patchwork- und Regenbogenfamilien. Auch Geschwister, die sich lieben, sollen Familienverträge abschließen und Kinder bekommen können. Sie sollten in diesem Fall an einer Familienberatung teilnehmen. Die Grüne Jugend will hier keine Straftatbestände. Für den Familienvertrag im Allgemeinen muß es entsprechende Beratungsmechanismen geben. Gerade auch vor einer „Familiengründung“ sei es nun mit Kind oder mit Aufsetzung des Vertrages ist ein Gespräch mit ExpertInnen zu Grundsatzfragen des Miteinanders wichtig. Hier soll es staatliche, kostenlose Angebote geben. Es darf in unserer Gesellschaft nicht der Anschein entstehen, daß um ein Kind erziehen zu können, es dafür einer Mutter und eines Vaters – wie es konservative Kräfte gerne hätten – bedarf. Wir leben in einer modernen Gesellschaft und in dieser soll es auch möglich sein, daß homosexuelle Paare, Alleinerziehende oder platonische Zweier- oder Dreierkonstellationen Kinder adoptieren dürfen. Der Mensch – in diesem Fall das Kind – muß im Zentrum des Adoptionsrechts stehen, nicht überkommene Familienvorstellungen! Darum sprechen wir uns für ein Adoptionsrecht für alle Menschen aus, egal in welcher Beziehungskonstellation sie leben oder welcher Sexualität sie sich zugehörig fühlen. Einzig entscheidend ist doch, ob sie für das Kind sorgen wollen und können!

Nachdem die Grünen mit ihrem Protagonisten Volker Beck das Lebenspartnerschafts- und das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchgesetzt haben, soll nun der Angriff auf Ehe und Familie fortgeführt werden. Der besondere Schutz in Artikel 6 des Grundgesetzes soll ausgehöhlt werden. Äußerlich können sich die Grünen auf EU-Richtlinien gründen, die letztlich aber auch von ihnen stammen. Nun ist die EU-Kommission gar der Ansicht, daß Deutschland die Vorgaben bislang nur unzureichend umgesetzt habe (Süddeutsche.de vom 11.03.2008). Vehement haben sich dagegen der Vorsitzende der Unionsfraktion Volker Kauder und der CSU-Landesgruppenchef Peter Ramsauer gewandt, und zwar durch einen Aufruf zum Widerstand gegen die Pläne des EU-Sozialkommissars Vladimir Spidla. In der Tat sind Interventionen gegen die Privilegierungen Homosexueller erforderlich. Aus gesellschaftlichen und juristischen Gründen müsste das Lebenspartnerschaftsgesetz abgeschafft werden. Dasselbe gilt auch für das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, dessen wenige konstruktive Gedanken durch leichte Änderungen bereits zuvor bestehender Vorschriften realisiert werden könnten. Der Verfasser hat sich über diese Probleme Gedanken gemacht und diese in seinem Buch „Hilfe, wir werden diskriminiert!“ veröffentlicht. Auf keinen Fall kann es zu weiteren Bevorzugungen homosexueller Mitbürger kommen. Dies gilt gerade für das heiß begehrte Adoptionsrecht.

1. Vorhandene ungerechtfertigte Privilegierungen Homosexueller

Natürlich ist es unbestritten, daß gleichgeschlechtlich empfindende Menschen über viele Jahrhunderte diskriminiert worden sind. Dazu gab es keinerlei Recht, das gilt selbstverständlich auch heute. Nicht nur das Recht muß zwischen Person und Sache differenzieren, das gilt für jeden Bürger, wenn er Homosexuellen begegnet und mit Problemen, die diese betreffen, konfrontiert wird. Es gibt keinen Grund, gleichgeschlechtlich empfindenden Mitbürgern den persönlichen Respekt zu versagen. Das schließt aber nicht aus, daß im Sinne des Artikels 6 unserer Verfassung frank und frei die Meinung über ihr Verhalten geäußert werden kann. Das beinhaltet auch kritische Beurteilungen. Aber auch dabei ist zu berücksichtigen, daß es sich hier um sensible Personen handelt, die regelmäßig eine schwere Kindheit hinter sich haben. Die Erfahrung zeigt, daß gerade künstlerisch Begabte überdurchschnittlich homosexuell fühlen. Es handelt sich regelmäßig nicht um in beruflicher Hinsicht körperlich Tätige, sondern um Geistesarbeiter, was auch dazu beiträgt, daß die Homosexuellen über ein Einkommen verfügen, das durchschnittlich das Vierfache des „Normalen“ ausmacht. Ideenreichtum und finanzielle Mittel haben dazu geführt, daß aus Straftätern innerhalb weniger Jahrzehnte Meinungsmacher geworden sind. Die Medien – nicht unbedingt die geistige und wissenschaftliche Elite – haben Spaß daran gefunden, die homosexuellen Protagonisten erfolgreich zu begleiten.

Bei allem Respekt vor Homosexuellen, die ihre Identität meinen erkannt zu haben, ist es ein himmelweiter Unterscheid, ob – fast im Sinne des Kant’schen kategorischen Imperativs – daraus ein Gesetz für alle gemacht wird oder nur es ihnen privat überlassen bleibt, an ihre angeblich biologisch festgelegte Orientierung zu glauben: Es werden subjektive Wertentscheidungen generalisiert. Hier wird etwas – bis zum Beweis des Gegenteils – Unnatürliches als natürlich fingiert. Man kann nur staunen über die Verwunderung angeblicher Wissenschaftler und der Medien über die immer noch vorhandene, sich teilweise auch steigernde Kritik an homosexueller Praxis. Nach den neuesten demoskopischen Umfragen finden gar zwei Drittel der jungen Menschen gleichgeschlechtliche Praxis nicht gut. Wenn der genannte Prof. Kötz vom Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht es als überraschend ansieht, daß in Dänemark und Norwegen ein nur ganz geringes Interesse an homosexuellen Lebenspartnerschaften besteht (vgl. „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 20.05.2000), dann erscheint das geradezu als naiv. Der gesunde Mensch empfindet etwas, was er sich vielleicht nicht ganz erklären kann, was ihn aber nicht loslässt, nämlich daß homosexuelles Verhalten eben nicht normal ist. Diese von der Natur gegebene menschliche Voraussetzung wird durch die Verführungskünste der Medien, Schulverantwortlichen und homosexuellen Propagandisten destruiert. Ehrlich hat der Marburger Prof. Walter Grasnick in der „Frankfurter Rundschau“ dies in seinem Artikel „Das traurige Stück Zurück – wider das Naturrecht“ ausgedrückt. Er räumt ein, daß die homosexuellen Lobbyisten „mehr mit dem Bauch“ arbeiten (02.08.2000). Vor der Homosexualisierungswelle waren zwei Drittel der Psychiater weltweit der Ansicht, daß homosexuelle Praxis nicht natürlich sei. Daran hat sich in den vergangenen 35 Jahren nichts geändert.

Wenn man Volker Beck genau zuhört, muß man davon ausgehen, daß die Forschungen der alten Meister völlig daneben gegangen seien. Hat sich etwa Freud geirrt, wenn er vom psychodynamischen Ursprung der Homosexualität in der Kindheit spricht? War Jungs Erkenntnis über die Homosexualität abwegig, nämlich die Einordnung als unterdrücktes und undifferenziertes Element der Männlichkeit im Mann, das anstatt aus den Tiefen seiner eigenen Psyche entwickelt zu werden, auf der biologischen Ebene durch Verschmelzen mit einem anderen Mann gesucht wird? Ist auch Adlers Schrift „Das Problem der Homosexualität“ aus dem Jahr 1917 über den psychischen Ursprung und die Beobachtung des Minderwertigkeitskomplexes Homosexueller bezüglich ihrer Maskulinität überholt? Interessant ist, daß der eifrige Mitstreiter in den 70er Jahren zugunsten der These, Homosexualität sei gesund, Professor Robert Spitzer eine Kehrtwendung gemacht hat. Zunächst bekam er schon Zweifel auf die Frage von Journalisten, ob er sich darüber freuen würde, wenn sein Sohn homosexuell sei, um dann durch umfassende Forschung nachzuweisen, daß die Veränderbarkeit zur Realität gehört. Der Dozent der Columbia Universität äußerte gegenüber der „Los Angelos Times“, es sei eine Anmaßung, jemandem zu verweigern, sein Verhalten mit seinen Werten in Einklang zu bringen. Er habe Menschen erlebt, denen eine Therapie helfe, die ihre religiösen Überzeugungen ernst nehmen und nicht von vornherein ablehnen. Vorher hätten viele unter Depressionen gelitten, hinterher nicht mehr, wie das evangelische Nachrichtenmagazin idea im Sommer 2007 berichtete.

Zu Recht hat der Verfasser befürchtet, die homosexuellen Protagonisten würden sich niemals mit dem Gesetz zur Beendigung der Antidiskriminierung, nämlich dem LPG, selbst mit dem Ergänzungsgesetz zufrieden geben. Bewiesen wird dies noch durch die Forderungen nach dem Antidiskriminierungsgesetz. Die Ächtung von Parteien, die sich nicht für die „Regenbogenfamilien“ stark machen, das NS-Aufhebungsgesetz (gerade am 17.05.2002 erfolgt), Verbesserungen für ausländische gleichgeschlechtliche Lebenspartner im Zuwanderungsgesetz bis zur Adoption (gegen welche sich Ex-Ministerin Prof. Däubler-Gmelin bislang vehement gewehrt hat, was zweifellos Respekt verdient), sind weitere Forderungen. Daß Kinder in solch einseitigen Lebensgemeinschaften benachteiligt werden, liegt auf der Hand, wird durch diverse Studien auch untermauert (nicht unbedingt, daß junge Menschen dann zwingend häufiger homosexuell werden, sondern ihnen je nach Konstellation der andersgeschlechtliche Partner als Pendant fehlt).

In der „Zeitschrift für Internationales Steuerrecht“ hat der Redakteur sich in scharfen, z. T. geistvollen Worten ein wenig über das die vermeintliche Diskriminierung beendende Gesetz, nämlich das LPG, lustig gemacht. Unter dem Titel „Sodom und Gomorra“ schrieb der Journalist u. a. zur Adoptionsfrage Folgendes:

„Eltern können nach der Natur nur ein Mann und eine Frau sein, oder soll hier eine unnatürliche Analogie greifen? Können danach zwei Männer oder zwei Frauen als ‚Eltern’ gelten, stellt sich die Frage, warum nicht drei oder vier? Mit welcher Begründung könnte man uns in Deutschland weiterhin die Mehrehe verbieten? Etwa unter Berufung auf Gott in der Präambel des Grundgesetzes? Jener ist aber nicht der christliche Gott, wie wir aus dem Kruzifix-Urteil des Bundesverfassungsgerichts staunend erfahren haben, also welcher dann? Der islamische Gott erlaubt immerhin die Mehrehe, aber kein einziger Gott auf der ganzen Welt die Homo-Ehe. Selbst bei Zeus, der auch gerne Knaben betrachtete, war die Homo-Ehe untersagt… Wenn sich dermaleinst ein Homosexueller meinem später adoleszierenden Sohn nähert, werde ich nicht im Gesetz nachblättern, was ich dagegen tun darf. Noch später werde ich das Gesetz gegebenenfalls sehr genau studieren, um seine Erbrechtsregelung zu unterlaufen. Wenn unsere Parlamentarier Tollhaus spielen, gottlose und unnatürliche Gesetze machen, wird sich selbst der geduldige deutsche Michel nicht mehr daran halten. Und wer deswegen bestraft wird, erwächst leicht zum Märtyrer.“ (IStR 06/2001 S. II).

Den Verlag erreichte eine Flut von Reaktionen Homosexueller, z. T. gespickt mit Schmähworten: „unverschämt“, „Lynchjustiz“, „Entsetzen“, „erschreckende Unkenntnis“, „schämen“ oder „pfui Deibel“ und „Hexenjagd“ (BASJ-Newsletter vom 30.07.2001). Der Herausgeber wurde auch aufgefordert, den Autor zu entlassen, zeigte aber Größe und ging darauf nicht ein. Auffällig ist die Humorlosigkeit der homosexuellen Protagonisten. Wo bleibt die Gelassenheit der betroffenen Aktivisten? Lassen nicht die Schimpfworte auf eine fehlende Grundlage der neuzeitlichen homosexuellen Botschaften schließen?

In der Rechtswissenschaft wird sogar ernsthaft über die Verletzung der öffentlichen Ordnung nach Art. 6 des Einführungsgesetzes zum BGB im Zusammenhang mit den Antidiskriminierungsgesetzen nachgedacht. Es wird zu Recht die Auffassung vertreten, daß die registrierte Partnerschaft in der internationalen Rechtsgemeinschaft vielfach als Verstoß gegen den „ordre public“ verstanden wird (vgl. Prof. Gerhard Ring, ZRP 1999 S. 459, 461). Es handelt sich um eine Vorbehaltsklausel des internationalen Privatrechts und betrifft die Frage, wieweit der Kernbestand einer inländischen Ordnung angetastet werden kann. Das ist der Fall, wenn das Gesetz zu den Grundgedanken der deutschen Regelung und der in ihnen liegenden Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch steht, daß es für uns für untragbar gehalten wird“ (Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshofs Band 104 S. 243 und Bundesverfassungsgericht Neue Juristische Wochenschrift 1989 S. 1275). Vieles spricht dafür, daß dies bereits für das Lebenspartnerschaftsgesetz gilt, in jedem Fall für das Antidiskriminierungsgesetz.

Gerade das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPG) als Basis für das gewünschte Adoptionsrecht war eine Fehlgeburt, auch wenn es vom Bundesverfassungsgericht – das auf die üblichen Begründungen verzichtet hatte – nicht gekippt worden ist. In Deutschland hatte der Rechtsausschuss einerseits Experten gehört, was normal ist, andererseits drei homosexuelle Protagonisten zu Wort kommen lassen, ohne das Äquivalenzprinzip zu beachten, etwa durch die Anhörung der Kirchen, die sich nur schriftlich äußern durften. Renommierte Rechtsexperten hatten sich – wie gesagt – im Vorfeld kritisch geäußert. Der hoch geachtete ehemalige Bundesverfassungsrichter Paul Kirchhoff sprach von einer „Pervertierung des Verfassungsauftrags“. Der Staats und Familienrechtler Diederichsen kritisierte das Vorhaben der Regierungskoalition als „eine politische Lebenslüge“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 20.09.2000). Experten der Opposition sprechen von einem tiefen Loch, das die „Homo Ehe“ in die ohnehin „schwindsüchtige“ Rentenkasse reißen könnte, nämlich die Begünstigung zusätzlicher Empfänger von Hinterbliebenenrenten in Höhe von jährlich DM 1,5 Milliarden. Der in den Rechtsausschuss geladene Direktor des Max Planck Instituts Professor Kötz bezeichnete das Gesetz als „barocke Lösung“, bei der sich das Bundesministerium „wohl etwas gedacht“ habe, man wisse „allerdings nicht genau, was.“ Interessant ist dies im Kontext mit der derzeit diskutierten Immigrationsproblematik. Statt Mut zur Nachkommenschaft zu machen, werden einerseits nichtnachkommensfähige „Paare“ privilegiert und andererseits Einwanderer herbeigerufen. Es besteht in der Tat ein großes Interesse an der Elternschaft, auch an der Adoption. Dabei ist erwiesen, daß Kinder, deren Elternteile Homosexualität praktizieren, deutlich häufiger als andere Kinder der Gefahr sexueller Belästigung in der „Familie“ ausgeliefert sind (Cameron, P. „Homosexual Parents“ in Adolescence, vol. 31, no. 124, 1996, S. 757 ff).

Die Homosexuellen machen es Staat und Gesellschaft auch nicht leicht, wenn man sich allein ihre Sprache vor Augen hält. Darauf wurde schon deutlich aufmerksam gemacht. Eine Änderung ist auch nicht eingetreten. So wird Bundesinnenminister Schily „intrigantes Vorgehen“ und „Ungeheuerlichkeit“ im Zusammenhang mit dem Problem der Freizügigkeit in der EU vorgeworfen (LSVD-Newsletter vom 25.09.2003). Müssen wirklich immer Superlative gewählt werden, um ein Anliegen zu verdeutlichen? Überhaupt ist höfliches Anfragen in Homosexuellenkreisen eher die Ausnahme. Das gilt z. B. in Bezug auf die Wahlempfehlungen, selbst gegen die Grünen (BASJ-Newsletter vom 14.10.2003), das gemeinsame Sorge- und Adoptionsrecht für „lesbische und schwule Paare“ (LSVD-Newsletter vom 12.10.2003), das Begehren von Ergänzungen des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LSVD-Newsletter vom 24.10.2003), Familienzuschlag für „Lebenspartner“ (LSVD-Newsletter vom 09.11.2003) und vor allem Verbesserungen im Hinblick auf die Altersversorgung. Dabei soll das Sozialgesetzbuch zugunsten Homosexueller erweitert werden (LSVD-Newsletter vom 17.10.2003 und BASJ vom 20.06.04) oder es soll die Lebenspartnerschaft bei der Hinterbliebenenversorgung einbezogen werden (LSVD-Newsletter vom 2811.2003). Dabei haben die Lobbyisten nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz doch bereits zusätzlich viel erreicht, etwa im vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, bei der Änderung der Handwerksordnung, der Überarbeitung des Strafgesetzes in Bezug auf die sexuelle Selbstbestimmung oder durch die Einführung des Bundessozialhilfegesetzes in das Sozialgesetzbuch. Es gibt auch freundliche Gerichtsentscheidungen zugunsten Homosexueller: Anspruch auf Witwenrente durch das Sozialgericht Düsseldorf (S 27 RA 99/02), das Finanzgericht Düsseldorf bezüglich der Erbschaftssteuer bei Lebenspartnern (4 V 4529/03 A) oder die Verpflichtung der Bundeswehr zur Zahlung eines Sozialzuschlags zugunsten eines „Lesbenpaars“ (LSVD-Newsletter vom 09.01.2004). Diese Dreistigkeit ist ein Vorgeschmack für das, was auf europäischer Ebene geschehen soll.

2. Demagogie und Desinformation durch Homosexuellengruppen

Die rhetorische Manipulation ist wohl ausschlaggebend für den Erfolg der Homosexuellen im deutschen Parlament. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen Volker Beck ist ein hochbegabter deutscher Propagandist. Im Folgenden soll einer seiner vielen öffentlichen Auftritte analysiert werden. Besonders interessant ist seine Argumentation in der Sendung des öffentlich rechtlichen SWR „Streit im Schloss“ vom 22.09.2000. Er gehörte zu den drei Befürwortern des Homo Gesetzes; ihm gegenüber saßen drei Kritiker. Von den ca. 90 Minuten durfte er ein Drittel der Zeit sprechen. Als ob es selbstverständlich sei, ging der Bundestagsabgeordnete von der großartigen „Lebensperspektive“ aus, wenn zwei gleichgeschlechtliche Partner füreinander einstehen, wobei er die Respektierung der Gesellschaft erwartet. Das klingt irgendwie fein, lässt aber das eigentliche Problem, ob so etwas überhaupt von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen realisierbar ist, außer Acht. Schöne Worte wie „gemeinsame Lebensplanung“ kommen in seinen Äußerungen immer wieder vor. Die Fürsorge füreinander, über den Tod des Partners hinaus, steht bei ihm im Zentrum. Damit wird die Parallelität zur Ehe geschaffen. Er schafft es auch immer wieder, den Volksmund mit seiner angeblich homosexuellenfreundlichen Einstellung ins Gespräch zu bringen. Sehr leidet er darunter, daß Homosexuelle nicht im rechtlichen Sinne vollgültig zueinander stehen könnten und fordert Gleichstellung mit der Ehe. Er denkt auch an den Zustand nach der Trennung (die ja nach seinen Erfahrungen allzu häufig ist) und wünscht sich die rechtliche Absicherung für den schwächeren Partner. Das macht natürlich einen großen Eindruck auf die Zuhörer.

Volker Beck spottet dann über diejenigen, die auch andere Lebensgemeinschaften begünstigen wollen, etwa zwischen der Tochter und ihrer Schwiegermutter bei einem Pflegeverhältnis oder zwischen Ordensleuten: „Zeigen Sie mir mal Ihre Briefe von den vielen Lebensgemeinschaften, die Sie sich hier herbeidichten, die sagen: wir wollen eine rechtliche Absicherung!“. Dabei weiß er, daß es nicht um das verbale Begehren von Begünstigungen geht, sondern um die rechtlich notwendige Änderung eines unbefriedigenden Zustands bei jenen. Dabei praktizieren in diesen Parallelfällen doch die Betroffenen gerade das Einstehen füreinander, das dem Kämpfer für die Homosexuellen ja so wichtig ist.

Raffiniert ist auch das Heischen nach Mitleid: „Die homosexuellen Partnerschaften sind die einzigen, denen man eine solche Verbindung wehrt“ also wie die Ehe. Schlau umgeht Beck auch das zentrale Problem, nämlich die Frage nach dem gesundheitlichen Aspekt homosexuellen Handelns: „Und es fragt kein Standesbeamter übrigens, wenn zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts zum Standesamt kommen: ‚Gehen Sie auch miteinander ins Bett?‘ oder ‚Verkehren Sie auch sexuell miteinander?‘. Das interessiert den Standesbeamten nicht, und das geht auch den Staat nichts an, sondern er fragt sie, ob sie miteinander leben wollen auf unbestimmte Zeit“. Binsenweisheiten werden mit dem intensiven Wunsch, die eingetragene Lebenspartnerschaft durchzusetzen, verknüpft, als ob es sich hier auch um etwas ganz Normales und eine Selbstverständlichkeit handelte!

Geschickt ist der Hinweis dann, daß die mit der Ehe verbundenen Werte durch die Einführung der eingetragenen Partnerschaft gestärkt würden, weil Lebensgemeinschaften, die füreinander Verantwortung übernähmen, Unterstützung erführen. Zunächst spricht er im Plural von den Werten, um sich dann auf einen Bereich zu beschränken. Das Wort „Verantwortung“ macht immer Eindruck. Von der gesundheitlichen Verantwortung ist bei Beck gar nicht die Rede. Entsprechendes gilt für den aus der Partnerschaft resultierenden Nachwuchs. Unsere Kulturgeschichte wird total übersehen, denke man an die jüdische, christliche oder muslimische als ob 3.000 Jahre nichts wären! Das mutet nicht nur unwissenschaftlich, sondern auch intolerant gegenüber den anders denkenden Mitbürgern an. Es fehlen Argumente, in welcher Weise nichteheliche Partnerschaften wirklich dem Gemeinwohl dienen. Die hübschen permanenten Hinweise auf das gegenseitige Einstehen reichen hierzu nicht aus.

Natürlich wird auch die „Familie“ vereinnahmt. Sie sei da, wo Kinder vorhanden seien. „Familie ist nicht da, wo der Trauschein ist.“ Auf die „Ehe“ komme es nicht mehr an, die jahrtausendelang Leitbild gewesen ist. Die „Patchwork Familie“ sei nun besonders förderungswürdig, weil darin auch homosexuelle Lebenspartnerschaften vorhanden sein könnten. Da die weit überwiegende Zahl der Deutschen Kinder als unterstützenswert ansieht, handelt es sich hier um einen klugen Schachzug, um eine Gedankenverbindung zwischen dem begehrenswerten Nachwuchs und der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft zu schaffen. Es ist immer publikumswirksam, die Kinder als Armutsrisiko zu bezeichnen. Natürlich darf der Hinweis auf die Adoptionsmöglichkeit der homosexuellen Partnerschaften nicht fehlen. Zum einen wird dadurch so weit vorausgedacht, daß dem Zuhörer suggeriert wird, die ehegleiche Partnerschaft sei bereits staatlich sanktioniert. Zum anderen wirken solche Intentionen auch altruistisch und gemeinschaftsfördernd. Die hochinteressante Frage, wieweit Kinder in der Erziehung der Polarität zwischen Vater und Mutter bedürfen, wird geflissentlich verschwiegen. Mit witzigen Bemerkungen werden die Hauptprobleme überspielt, etwa die Wahrnehmung eingetragener Lebenspartner durch die Bevölkerung: „Ach, das sind ja ganz normale Menschen, wie wir auch. Die haben genauso Probleme mit der Kehrwoche oder mit diesem und jenem, oder die waschen auch ihr Auto ordentlich; denen kann man auch zutrauen, daß sie Kinder anständig aufziehen.“ Mit dem Lebensalltag auf völlig anderem Sektor wird die pädagogische Kompetenz untermauert. Das ist schon eine interessante Logik! Selbstverständlich darf der Seitenhieb auf die katholische Kirche nicht fehlen, die sich seit vielen Jahren gegen die Errungenschaften der Spaßgesellschaft wendet. Natürlich wird von den Homosexuellenvertretern den Konfessionen im Verhältnis zu ihren Mitgliedern manches Recht eingeräumt. „Aber es ist nicht die Grundlage unserer Verfassung, was die katholische Kirche glaubt. Grundlage ist die Menschenwürde“, als ob die Kirchen diese der Bevölkerung absprächen! Volker Beck verschweigt bewusst, daß die Grundrechte wie oben erläutert worden ist überwiegend auf christliches Gedankengut zurückzuführen sind. Der raffinierte Rhetoriker klagt, daß katholische Bischöfe mit dem „Lesben und Schwulenverband“ noch kein Gespräch geführt hätten, wobei er die Kompetenz Letzterer einfach als selbstverständlich unterstellt. Mitleid wird durch den Freund, an dessen Totenbett der Partner steht, erweckt wobei die viel zu häufige Ursache, nämlich homosexuelle Praxis, natürlich nicht erwähnt werden darf.

Auch der immer wieder erscheinende Begriff der „Diskriminierung“ darf nicht fehlen. Beck scheut die Unwahrheit nicht. Ablehnung des Gesetzesentwurfs würde Homosexuelle quasi rechtlos stellen in Wirklichkeit eine ungeheure Anmaßung, wenn man an andere menschliche Beziehungen denkt, welche als solche für die Gesellschaft wesentlich wertvoller sind! Nach seiner Auffassung sind Menschen mit homosexueller Orientierung im Sinne des Art. 3 des deutschen Grundgesetzes gleichberechtigt; alles andere widerspreche der Würde des Menschen. Man habe 1949 auch noch nicht die Frage homosexueller Partnerschaften debattiert, deshalb müsse das Grundgesetz zugunsten dieser Gemeinschaften interpretiert werden. Daß möglicherweise die Verantwortlichen vor ca. 50 Jahren tiefer gedacht haben als so manche zeitgeistgeprägte Politiker von heute, die nur auf das Morgen, nicht auf das Ãœbermorgen schauen, wird von dem rabulistisch begabten Homosexuellensprecher verschwiegen. Es kommt dann wieder der Gedanke der Einstehensgemeinschaften, die Sorge für Kinder, Alte und Kranke, was in der Verknüpfung mit homosexuellen Partnerschaften auf den ersten Blick richtig schön klingt. Probleme werden beiseite geschoben.

Interessant ist, daß Volker Beck von den im Saal befindlichen Zuhörern viel Beifall erhalten hat. Er spürt den Zeitgeist und stellt sich geschickt darauf ein. Seine Forderungen erscheinen als fortschrittlich, zumal Egalisierungsbestrebungen in unserer Zeit stark gefördert werden. Er ist aber auch ganz offen und verweist auf höhere Ansprüche: So bescheiden sind wir nicht mehr. „Wir wollen gleiche Rechte, wir wollen den gleichen Respekt in der Gesellschaft.“ Dabei bezieht er sich auf die Eheleute. Nicht unklug wirkt auch der versteckte Hinweis auf die Eliminierung der Ehe im Grundgesetz. „Der Staat darf nicht den Menschen vorschreiben, wie sie zu leben haben, sondern er soll ihnen unterschiedliche rechtliche Möglichkeiten anbieten, ohne jetzt die Menschen in eine bestimmte Entscheidung zu drängen; und er muß genau hinschauen, wo ist eine besondere Solidarität der Gesellschaft gefordert, wo sind hilfsbedürftige Menschen, wo sind Solidargemeinschaften, die der Unterstützung bedürfen?“ Das war Volker Becks Schlusswort und erinnert zum einen an die oben erwähnten Forderungen der Homosexuellen aus dem Jahr 1992 und lässt zum anderen ungewollt ein wenig das wahre Ausmaß sexueller Nöte in gesundheitlicher Hinsicht erkennen.

Allein der „verwüstete Sprachgebrauch“ (Ethikprofessor Rainer Mayer) ist eines Politikers mit dem Rang des Bundestagsabgeordneten Volker Beck nicht würdig. Immerhin war er rechtspolitischer Sprecher der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ca. ein Jahrzehnt, außerdem Koordinator des Arbeitskreises Innen, Recht, Frauen, Familien, Petitionen und Geschäftsordnung. In solch verantwortlicher Position ist es erste Pflicht, sich selbst zu informieren, bevor man an die Öffentlichkeit tritt. Hinzu kommt dann, daß die Fakten der Gesellschaft nicht unterschlagen werden, allein um des persönlichen Vorteils willen, da Volker Beck selbst nach eigener Aussage mit einem anderen Mann eine „schwule Lebensgemeinschaft“ führt sowie als „wissenschaftlicher Mitarbeiter“ und „Sprecher des Schwulenverbandes in Deutschland“ tätig ist. Desinformation und Unterdrückung von Tatsachen spielen auch bei der von der Partei der Grünen miterarbeiteten EU Grundrechtscharta eine Rolle. Das soll sich Europa bieten lassen?! Besonders unredlich erscheinen die immer wieder von Volker Beck hergestellten Zusammenhänge mit der Familie. Es geht ihm darum, möglichst schnell die Adoption zugunsten homosexueller Partnerschaften durchzusetzen. Der Bundesregierung liegt ein 40-seitiges Gutachten über Fragen homosexueller „Elternschaft“ vor, (Fthenakes, „Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften und kindliche Entwicklung“ in Basedow „Die Rechtsstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften“, Tübingen 2000, S. 351 ff.). Pauschal wird in der Abhandlung behauptet, die vorliegenden Studien könnten positive Aussagen zur homosexuellen Elternschaft machen.

Viele der Studien behaupten, daß eine homosexuelle Partnerschaft in Bezug auf die Kinder ebenso gut oder gleich wie eine heterosexuelle Partnerschaft sei. Allerdings lässt sich diese Behauptung aus keiner einzigen Studie ableiten (Christel R. Vonholdt, „Homo-Ehe – Nein zum Ja-Wort aus christlicher Sicht“, Langenwaden 2001, S. 117). So hat eine im Jahr 2000 veröffentlichte Untersuchung sämtliche bisher in wissenschaftlichen Zeitschriften zum Thema „Homosexuelle Elternschaft“ publizierten Originalstudien analysiert. Insgesamt wurden 49 Forschungen untersucht. Die Untersuchung kommt zu folgenden wichtigen Ergebnissen: „Die Methoden aller Studien waren so unzureichend, daß die Studien weder benutzt werden können noch sollen für irgendwelche rechtliche Gremien oder Gerichtsentscheidungen, bei denen Argumente über die Natur homosexueller gegenüber heterosexueller Elternschaft gestützt werden sollen“. Im Gutachten für die Bundesregierung wird auch mehrmals auf ein Buchkapitel von Bozett und Bigner hingewiesen. Dieses Kapitel enthält keine Originalstudie, sondern ist ein allgemeiner Aufsatz, der mit Hinweisen auf andere Studien, zum Beispiel auf die Original-Bozett-Studie von 1980, für die Akzeptanz homosexueller Elternschaft wirbt. Bigner, auf den das Gutachten ebenfalls mehrfach hinweist, ist selbst homosexuell lebender Vater (Vonholdt, an obiger Stelle, S. 118). Nach dem heutigen wissenschaftlichen Standard ist deutlich, daß bei Söhnen lesbisch lebender Mütter deutlich häufiger typisch mädchenhaftes Rollenverhalten auftrat und bei Töchtern lesbisch lebender Mütter deutlich häufiger jungenhaftes Rollenverhalten festzustellen war. Deutlich mehr Töchter zogen gegengeschlechtliche Kleidung vor, spielten deutlich häufiger typische Jungenspiele und zogen deutlich häufiger in Rollenspielen erwachsene männliche Rollen vor. Alle Kinder waren zu jung, um nach ihrer sexuellen Orientierung befragte zu werden. Mehrere Studien haben aber inzwischen einen klaren Zusammenhang zwischen einer Vorliebe für gegengeschlechtliches Rollenverhalten und der Entwicklung einer homosexuellen Orientierung belegt. Außerdem steht fest, daß kleinere Jungen, die für eine längere Zeit in einem Haushalt ohne erwachsenen Mann lebten, sich deutlich häufiger wünschten, als Erwachsener eine Frau zu sei (Vonholdt, an obiger Stelle, S. 119).

Ganz verwerflich ist, daß fast keine Studie homosexuell lebende Partner mit heterosexuellen Paaren vergleicht, sondern mit heterosexuell orientierten, allein stehenden Vätern und Müttern. So wird also mit einer Gruppe verglichen, die in Studien im Vergleich zu Kindern, die in einer vollständigen Familie mit Mutter und Vater aufwachsen, schlechter abschneidet. Die größte Studie mit insgesamt 5.122 Teilnehmern, in der alle Teilnehmer nur zufällig aus der Gesamtbevölkerung in amerikanischen Großstädten gewonnen wurden, ist von dem bereits erwähnten Forscher P. Cameron erstellt.

In Deutschland werden tatsächlich derzeit Kritiker von Homosexuellen zunehmend und deutlich diskriminiert. Der Verantwortliche der „Wüstenstrom e.V.“, einer Organisation, die sich für die Änderung von änderungswilligen Homosexuellen erfolgreich einsetzt, muß Merkwürdiges erdulden: Die Beauftragte der Regierung für Menschenrechte Claudia Roth will gegen diese Organisation vorgehen. In Zeitschriften wird dazu aufgefordert, Strafanzeigen gegen den Leiter Markus Hoffmann zu erstatten. In Internet Foren wird öffentlich darüber nachgedacht, ob der Verein eine kriminelle Organisation sei, weil er Kritik gegenüber Homosexuellen wagt. 46 Homosexuellenfreundliche haben eine Strafanzeige gegen Markus Hoffmann und einige andere ähnlich denkende Personen erstattet. Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat das Verfahren zu Recht eingestellt (Az. 57 Js 7121/01). Allerdings wurde gegen den Beschluss bereits Beschwerde eingelegt. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte sich erlaubt, in der Ausgabe vom 23.02.2001 über das fehlende Vermögen Homosexueller zu spotten, Kritik einzustecken. Im Zusammenhang mit der Grammy Auszeichnung für den Rapper Eminem, der die Homosexuellen in einigen Songs verächtlich gemacht hat, hatte das Blatt über Reaktionen Homosexueller berichtet und die Schlussfolgerung gezogen: „Es reicht, wenn einer etwas Abfälliges über sie sagt, schon sind sie beleidigt“. Diese Einstellung hat sich in dem hauptsächlich von den Homosexuellen durchgesetzten Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (Antidiskriminierungsgesetz) manifestiert.

Homosexuelle hatten in der Vergangenheit zweifellos Zuwendung verdient, sie müssen sich allerdings jetzt den notwendigen Respekt wieder verdienen. Die Verantwortlichen des Christival wissen, daß es sich bei jenen genauso um Geschöpfe Gottes handelt wie bei den Heteros. Nach ihren Vorstellungen sollten allerdings junge Menschen auch – entgegen manchen Schulbüchern und Fernsehsendungen – darüber aufgeklärt werden, daß Homo- und Heterosexualität eben nicht gleichwertig sind. Dazu gehört z. B. die Kenntnis, daß die von den Nazis ermordete Anne Frank während der Pubertät körperliche Zuneigung zu einer Freundin entwickelt hatte, um nach dem Intermezzo die Liebe zu ihrem Peter zu entdecken. Wenn in dieser Phase den jungen Menschen suggeriert wird, homosexuelle Gefühle seien normal und natürlich sowie nicht nur – wie bei den meisten Menschen – ein Durchgangsstadium, dann riecht das bereits nach Verführung Minderjähriger. Auch wenn die Staatsanwälte in den 60er Jahren noch in diesem Sinne Anklage erhoben hatten, so soll Derartiges den homosexuellen Lobbyisten nicht unterstellt werden, aber sie müssen erkennen, daß die totale Gleichwertigkeit aus biologischen Gründen eben nicht möglich ist!

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 28. März 2008 um 14:41 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Sexualethik.