Donnerstag 8. Dezember 2011 von Christdemokraten für das Leben
Embryonenschutz Ade!
Das PID-Zulassungsgesetz (PräimpG) tritt am 8. Dezember in Kraft, obwohl Verordnung und lizensierte Zentren noch nicht bestehen. Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt.
Die Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, erklärt in einer Stellungnahme:
„Der Embryonenschutz in Deutschland besteht jetzt eigentlich nur noch auf dem Papier. Denn morgen tritt das vom Bundespräsidenten Wulff, Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Bahr unterzeichnete neue Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft, nachdem auch seitens der Vertretungen der Bundesländer keinerlei Einspruch erfolgt ist. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Lebensrecht, Medizinische Ethik
Donnerstag 20. Oktober 2011 von Christdemokraten für das Leben
Europäischer Gerichtshof bestätigt jedem menschlichen Embryo Menschenwürde und untersagt Patentierung von Stammzellen.
„Ein guter Tag für Europa!“, so kommentiert die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, das eindeutige Urteil des EuGH zur Patentierung embryonaler Stammzellen.
„Der Europäische Gerichtshof hat heute der gewinnorientierten Verwertung menschlicher Embryonen einen deutlichen Riegel vorgeschoben. Der Gerichtshof rückt damit den Menschen, sein uneingeschränktes Lebensrecht und den Schutz jedes menschlichen Embryos wieder in den Mittelpunkt der Rechtsprechung. Er hält fest, dass es sich bei befruchteten Eizellen rechtlich unzweifelhaft um menschliche und schützenswerte Embryonen handelt und daher Patente auf embryonale Stammzellen in Europa nicht erteilt werden dürfen. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Lebensrecht, Medizinische Ethik
Montag 28. Juni 2010 von Christdemokraten für das Leben
Zum aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs in Sachen Sterbehilfe erklärt Mechthild Löhr, die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL):
Heute (25.6.10) hat der Bundesgerichtshof ein Urteil zum Problem “Sterbehilfe” gesprochen, das weitreichende Folgen für nichteinwilligungsfähige Schwerkranke, insbesondere Komapatienten, haben kann. Für den Fall, daß ein Patient früher angeblich den Wunsch geäußert hat, daß ein krankheitsbedingtes Sterben nicht verhindert werden solle, rechtfertigt der sogenannte mutmaßliche Wille nach Auffassung des Bundesgerichtshofs „nicht nur den Behandlungsabbruch durch bloßes Unterlassen weiterer Ernährung, sondern auch ein aktives Tun, das der Beendigung oder Verhinderung einer von ihr nicht oder nicht mehr gewollten Behandlung” dient. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Allgemein, Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik
Montag 1. März 2010 von Christdemokraten für das Leben
Aktive Sterbehilfe – Tötung auf Verlangen
Das geltende Recht verbietet Tötung auf Verlangen (aktive Sterbehilfe) in jedem Falle. Es gibt jedoch Bestrebungen, dieses in mehr oder weniger begrenzten Ausnahmefällen zuzulassen. Solche Ausnahmefälle sollen z. B. schwere Leidenszustände sein, denen anders nicht beizukommen ist. Das ausdrückliche Verlangen des Leidenden soll Voraussetzung sein. So einleuchtend und human diese Bestrebungen auf den ersten Blick erscheinen mögen, so überwiegen doch gravierende Bedenken: Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Lebensrecht, Medizinische Ethik