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Embryonenschutz Ade!

Donnerstag 8. Dezember 2011 von Christdemokraten für das Leben


Christdemokraten für das Leben

Embryonenschutz Ade!

Das PID-Zulassungsgesetz (PräimpG) tritt am 8. Dezember in Kraft, obwohl Verordnung und lizensierte Zentren noch nicht bestehen. Damit wird der bisherige Embryonenschutz in Deutschland ausgehebelt.

Die Bundesvorsitzenden der Christdemokraten für das Leben (CDL), Mechthild Löhr, erklärt in einer Stellungnahme:

„Der Embryonenschutz in Deutschland besteht jetzt eigentlich nur noch auf dem Papier. Denn morgen tritt das vom Bundespräsidenten Wulff, Kanzlerin Merkel und Gesundheitsminister Bahr unterzeichnete neue Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik in Kraft, nachdem auch seitens der Vertretungen der Bundesländer keinerlei Einspruch erfolgt ist.

Obwohl in den Bundestagsdebatten die Zulassung der PID zur angeblich wichtigsten ethischen Frage dieser Legislaturperiode erklärt wurde, wird die PID nun merkwürdig still und unkommentiert von zahlreichen Seiten im Tagesgeschäft Wirklichkeit. Dies ist umso erstaunlicher, als es hier um eine zentrale Frage der Menschenwürde und des Grundrechts auf Leben handelt und zudem wesentliche Bestandteile der konkreten Umsetzung nach wie vor völlig ungeklärt und höchst problematisch sind. Insbesondere betrifft dies die Grenzen der Zulassung der Selektion, und die ebenfalls notwendige Verordnung sowie die noch nicht bestehenden lizensierten Zentren und Ethikkommissionen. Dennoch sind überraschenderweise bereits die ersten “PID- geprüften“ Schwangerschaften gemeldet und in den Laborzentren üben Ärzte schon in der Praxis die Durchführung der PID. Zukünftig überlässt es der Gesetzgeber neu gebildeten, interdisziplinären Ethikkommissionen, nach welchen Kriterien sie den anfragenden Eltern eine PID im Einzelfall genehmigen oder ablehnen. Obwohl es hier um das Grundrecht auf Leben geht, wissen derzeit auch die behandelnden Gynäkologen nicht, wann sie zukünftig einer Patientin PID anbieten dürfen und wann nicht.

Bewusst wollte der Gesetzgeber auf einen diskriminierenden Katalog von Krankheitsindikatoren verzichten, nimmt damit aber jetzt Beliebigkeit, ja sogar Willkür in den Ethikkommissionen in Kauf. Welches Leben wird zukünftig als noch lebenswürdig eingestuft und welches nicht mehr? Angesichts des aktuellen, brisanten Urteils des Europäischen Gerichtshofes am 18. Oktober wurde dagegen auf EU-Ebene erfreulicherweise klargestellt, dass bereits am Beginn der Existenz jeder Embryo über Menschenwürde verfügt, die zu achten ist. So schreibt es bisher auch das deutsche Embryonenschutzgesetz vor, das nun durch die Regelungen des PID-Gesetzes generell unterlaufen wird. Ob dies vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand hat, wird allerdings zu prüfen sein. Denn sehr schnell werden jetzt in den bundesweit zahlreichen Reproduktionskliniken professionelle und kommerzielle Strukturen entwickelt, die zusätzlich zur ohnehin erlaubten Spätabtreibung dazu beitragen, das nur noch möglichst gesunden Kindern das Recht auf Leben zugestanden wird. Immer offener tritt dann zu Tage, daß die Anwendung der PID nicht etwa Ausdruck von Mitleid und Mündigkeit ist, sondern die wachsende Erbarmungslosigkeit und Intoleranz gegenüben Ungeboren, die Krankheitsrisiken tragen. Wenn jetzt eine junge Mutter die Geburtsklinik mit einem (schwer-)behinderten Kind verlässt, wird sie noch häufiger als bisher diskriminierend gefragt werden, ob so ein Kind denn nicht zu verhindern gewesen wäre.“

CDL, 7.12.2011 (www.cdl-online.de)

CDL – Christdemokraten für das Leben – Bundesgeschäftsstelle
Schlesienstraße 20
48167 Münster – Angelmodde
E-Mail: info@cdl-online.de

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 8. Dezember 2011 um 13:55 und abgelegt unter Lebensrecht, Medizinische Ethik.