Montag 29. November 2004 von VELKD-Bischofskonferenz
Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verständnis
Teil I
Einführung
Im Zuge der Klausurtagung der Bischofskonferenz im März 1997 über „Das evangelische Pfarrhaus und das Pfarrerbild: Erwägungen zum Amtsverständnis und Dienstverhältnis der Pfarrerin und des Pfarrers“ ist festgestellt worden, dass eine neuerliche Klärung des Ordinationsverständnisses bzw. eine Verhältnisbestimmung von Allgemeinem Priestertum und ordinationsgebundenem Amt notwendig ist. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Kirche, Theologie
Sonntag 28. November 2004 von VELKD-Bischofskonferenz
Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung nach evangelischem Verständnis
Teil II
3.4 Das mit der Ordination übertragene Amt
in der reformatorischen Theologie
Von 1520 an bis in seine späten Schriften hält Luther die Allgemeinheit der Berechtigung und Verpflichtung zum priesterlichen Dienst und die damit gegebene Verantwortung jedes Christenmenschen für den Dienst am Evangelium fest. (29) Gleichzeitig hat er jedoch nie die uneingeschränkte, eigenmächtige Ausübung aller priesterlichen Funktionen durch jeden Gläubigen gebilligt, sondern von Beginn an zusammen mit der These vom Allgemeinen Priestertum an der Notwendigkeit eines eigens zu ordnenden und ordnungsgemäß zu übertragenden Amtes festgehalten. Es handelt sich um eine Notwendigkeit im strikten Sinn, d. h. es liegt nicht im Belieben der Gemeinde, diese Übertragung zu ordnen und vorzunehmen oder nicht. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Kirche, Theologie
Samstag 27. November 2004 von VELKD-Bischofskonferenz
Allgemeines Priestertum, Ordination und Beauftragung
nach evangelischem Verständnis
Teil III
4.6 Ordination zu einem ehrenamtlich wahrgenommenen Dienst
Im Blick auf die sich abzeichnenden Schwierigkeiten der ausreichenden Besetzung von Pfarrstellen bildet die Ordination mit dem Ziel, das Amt ehrenamtlich auszuüben, eine inzwischen weitgehend eingeführte, erprobte und bewährte Möglichkeit. Wenn ein kirchliches Interesse und ein Dienstauftrag vorliegen, wenn die Voraussetzungen einer abgeschlossenen Ausbildung gegeben sind und die Dienstaufsicht sowie die Einbindung in die Gemeinschaft der Ordinierten geregelt sind und wenn schließlich der Lebensunterhalt der betreffenden Person anderweitig gesichert ist, können Personen ordiniert werden, die ihren Dienst ehrenamtlich wahrnehmen. (53) Dies ergibt sich aus den vorangehenden grundsätzlichen theologischen Erwägungen. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Kirche, Theologie
Donnerstag 30. September 2004 von VELKD-Bischofskonferenz
Empfehlung für den dienstrechtlichen Umgang mit Eingetragenen Lebenspartnerschaften und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften von Pfarrern und Pfarrerinnen gemäß Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 der Verfassung der VELKD vom 9. März 2004
Die unterschiedlichen Positionen zu Eingetragenen Lebenspartnerschaften und zu anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften berühren als Ordnungsfragen nicht den status confessionis. Diese Feststellung eröffnet Freiräume für den theologischen Diskurs, die durch den dienstrechtlichen Umgang mit Eingetragenen Lebenspartnerschaften und anderen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften nicht eingeengt werden dürfen. Die dienstrechtliche Praxis muß vielmehr so differenziert sein, daß das Ergebnis der theologischen Diskussion weder in die eine noch in die andere Richtung vorweggenommen wird. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Kirche, Sexualethik