Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Mit 6 zu 2 Stimmen: Karlsruhe untergräbt die Verfassung

Mittwoch 12. Juni 2013 von Deutsche Evangelische Allianz


Deutsche Evangelische Allianz

Steeb: „Der besondere Schutz von Ehe und Familie wird ausgerechnet vom Bundesverfassungsgericht faktisch aufgelöst.“

Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften steuerlich der Ehe gleichzustellen, erklärt der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb:

„Mit seiner heutigen Entscheidung (6. Juni 2013) untergräbt ausgerechnet das Bundesverfassungsgericht die Verfassung. Dass in Artikel 6 GG Ehe und Familie „dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“ anvertraut werden, wird mit dem heutigen Richterspruch obsolet. Die Begriffe „Ehe und Familie“ bleiben zwar als wertlose Hülle inhaltlich ausgezehrt noch stehen, werden aber in ihrer Bedeutung verkannt. Wenn man der Begründung der Karlsruher Entscheidung folgt, stand nicht der notwendige Schutz der hohen Verfassungsgüter Ehe und Familie im Mittelpunkt, sondern das Bestreben, Menschen, die eine Lebenspartnerschaft mit gleichgeschlechtlichen Partnern eingehen, die gleichen Rechte zu gewähren. Ungleiches gleich zu behandeln, ist aber kein Akt der Gleichberechtigung. Das Bundesverfassungsgericht verkennt in seiner Mehrheitsentscheidung, dass die „Verpflichtungen zwischen den Lebenspartnern“ keineswegs in „auch nur annähernd vergleichbarem Umfang bestanden hätten“, wie es die Richter Sibylle Kessal-Wulf und Herbert Landau in ihrem abweichenden Minderheitsvotum schreiben. Während der Gesetzgeber – meines Erachtens völlig zu Recht – absichtlich keine volle Gleichstellung der unvergleichbaren Lebensgemeinschaften eingeführt hat, macht der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entgegen seinem Auftrag eigenständig Politik – in den Worten des Minderheitsvotums: „Somit setzt der Senat seine Einschätzung an die Stelle des hierzu alleine berufenen Gesetzgebers.“

Dank an Richter Landau und Richterin Kessal-Wulf für ihr Minderheitsvotum

Ich danke den beiden Richtern, die in ihrem Minderheitsvotum auf die Bedeutung von Kindern für den besonderen Schutz von Ehe und Familie hingewiesen haben. Sie schreiben: „Entsprechend der sozialen Wirklichkeit konnte der Gesetzgeber bei der Einführung des Splittingverfahrens davon ausgehen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der Ehen auf die Erziehung von Kindern ausgerichtet war“. Dass auch heute 91 Prozent des Splittingvolumens auf Ehepaare mit Kindern entfällt, beschreibt der Senat zwar, zieht daraus aber keine Konsequenzen. Seine eigenen Kinder zu erziehen und zum Erwachsen-Werden zu begleiten, oder es über viele Jahre hinweg getan zu haben – diese Leistung wird damit vom Bundesverfassungsgericht  in sträflicher Absicht vernachlässigt.  Die Verantwortungsgemeinschaft von Ehe und Familie wird damit künftig steuerlich nicht weiter bevorzugt behandelt. Hier zeigt sich erneut, dass eine Gleichbehandlung von Ungleichem nicht mehr Gerechtigkeit schafft, sondern Ehen und Familien mit ihrem natürlichen Beitrag zur Generationenfolge diskriminiert – ein großer Verlust an Nachhaltigkeit!“

Quelle: Deutsche Evangelische Allianz (www.ead.de)

 

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 12. Juni 2013 um 14:38 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Sexualethik.