Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Das Gericht über Lebende und Tote

Donnerstag 30. Juni 2011 von Pfr. Dr. Tobias Eißler


Pfr. Dr. Tobias Eißler

Das Gericht über Lebende und Tote

„So ermahne ich dich inständig vor Gott und Christus Jesus, der da kommen wird, zu richten die Lebenden und die Toten“: so wendet sich Paulus an seinen Mitarbeiter im 1. Timotheusbrief (4,1). „Von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten“, sprechen wir im Apostolischen Glaubensbekenntnis. Wird dieses Gerichtsthema heute nicht gerne beiseitegeschoben? Darüber soll in einem ersten Schritt nachgedacht werden. In einem zweiten Schritt weise ich die Berechtigung dieser Glaubensaussage anhand der Gerichtsverkündigung von Jesus in Mt 25 nach. Danach entfalte ich die Grundlinien der Lehre vom Gericht im NT, um abschließend etwas von dem geistlichen Lernstoff zu benennen, den uns die Gerichtsbotschaft mit auf den Weg gibt.

 A. Die Verdrängung der Gerichtsbotschaft

Während eines Italienurlaubs besuchten wir den berühmten Dom zu Pisa mit dem schiefen Turm. Zu dem großartigen Ensemble von Bauwerken gehört der Camposanto Monumentale, eine Begräbnisstätte in Form einer Halle mit Grabmalen und Wandgemälden. Vor den berühmten Fresken, die den Triumph des Todes und das Jüngste Gericht darstellen, hatte sich eine der zahllosen Touristengruppen versammelt. Ich hörte den Touristenführer eben sagen: „Ja ja, damit hat die Kirche die Menschen jahrhundertelang geängstigt und klein gemacht.“ Ein Gottesgericht am Ende der Zeit: das kommt dem Betrachter befremdlich und beängstigend vor. Sofort setzt eine gedankliche Fluchtbewegung ein. Das Gerichtsbild wird historisch und sachlich in gehörige Distanz gebracht: Es ist mittelalterlich. Es ist das Produkt einer repressiven Kirche und einer manipulierenden Theologie. Es hat für das Denken eines vernünftigen Menschen von heute keinerlei Wahrheitsanspruch mehr. – Diese gedankliche Fluchtbewegung ist psychologisch ohne weiteres nachvollziehbar. Ein Gerichtsbild, dem seltsamerweise die Kraft innewohnt, den Menschen innerlich in Unruhe zu versetzen, muss im Blick auf seinen Wahrheitsanspruch zurückgewiesen werden. Niemand will sich gerne auseinandersetzen mit der Wirklichkeit eines Gottes, der Gericht hält.

Die innere Fluchtbewegung jedes natürlichen Menschen vor dem Gerichtsthema ist in der Theologie der sogenannten Neuzeit deutlich erkennbar. Friedrich Schleiermacher (+1834) spricht im Blick auf die Lehre vom Jüngsten Gericht von einer „Vorstellung“, die ausdrücken soll, dass die Gemeinde der Erlösten am Ende geschieden ist von allem Weltlichen, Bösen und Unvollkommenen. Die biblische Gerichtsaussage wird in diesem Erklärungsmodell wie eine Nussschale behandelt, die man entfernen muss, wenn man zum Kern der Sache vordringen will. Die Autoren des NT waren in zeitbedingten Vorstellungen gefangen, in denen sie jenes Zeitlose, das für den modernen Menschen allein akzeptabel ist, ausdrückten. Akzeptabel ist das Zielbild eines von allen Störfaktoren geschiedenen Vollendungszustandes; inakzeptabel aber ist die Lehre von einer ewigen Scheidung zwischen Geretteten und Verlorenen. Inakzeptabel, weil unmenschlich, unbarmherzig und diskriminierend. – Zwar scheint sich in der neueren Exegese die Einsicht durchzusetzen, dass das Endgericht in der Verkündigung von Jesus weder umgedeutet noch ausgeklammert werden darf. Damit ist aber über den Umgang mit dem Gerichtsthema in der einzelnen Predigt noch nichts entschieden. Ein Pfarrer, der die Perikope vom Weltgericht Mt 25,31ff auslegt, formuliert die Sätze: „Ein Text, der irritiert. Man kann ihn abschwächen, einschränken: Man kann sagen, dass er nur im Matthäus-Evangelium vorkommt. Man kann sagen, dass er nur ein Bild ist. Man kann auch sagen, dass man ihn ganz von der Liebe Gottes her verstehen muss: Gott, der niemanden im Gericht verloren gehen lässt. Das alles stimmt.“[1] Zwar wird die  herausfordernde Anrede des Textes in der Predigt tapfer festgehalten. Aber sie wird verbunden mit dem Bekenntnis des heutigen Christentums, dass es keine Verlorenen nach dem Gericht geben darf, weil Gott ein Gott der Liebe ist. Das steht freilich nicht im Text. – Das moderne Bekenntnis, das sich freimacht von alten Gerichtsaussagen, wurde von einem württembergischen Pfarrer in einem neuen Katechismustext für die Konfirmation einmal so auf den Punkt gebracht: „Frage: Was ist von der Lehre vom Jüngsten Gericht zu halten? Antwort: Nichts. Damit hat die Kirche den Menschen lange genug Angst eingejagt.“

Die spontane, herzliche Abneigung des natürlichen Menschen gegenüber der Gerichtsbotschaft kann man schon an der Noahgeschichte studieren. Während Noah mit einer kommenden Sintflut rechnete, glaubte außer ihm und seiner engsten Familie offenbar kein Mensch daran. Selbst die gläubigen Verkündiger der Gerichtsbotschaft verspürten immer wieder wenig Lust, diese Botschaft auszurichten: siehe Jona, der Ninive den Untergang ansagen sollte, der aber stattdessen das Weite suchte. Nur weil Jona mit höherer Gewalt an seinen Arbeitsplatz transportiert wurde, kam es zur warnenden Predigt und zur überraschenden, rettenden Umkehr einer ganzen Stadt. Der Sinn der Gerichtsverkündigung liegt bei diesem Beispiel auf der Hand; sie besteht in der Hinführung zu Umkehr, Rettung und Verschonung. Die unterdrückte Gerichtsverkündigung führt dementsprechend zur Gleichgültigkeit, zur Verdammung und zum Verderben. Folglich kann eine gehorsame Theologie dieses Thema nicht unterdrücken.

Oder welcher Diener des Wortes dürfte sich anmaßen, das Gerichtswort Gottes zu unterschlagen? Welcher Prediger könnte es verantworten, seine Zuhörer um die Rettung aus dem Gericht zu bringen? Und: Was wäre denn das für ein Schöpfer, der seine Schöpfung dem chaotischen Treiben der Menschheit preisgibt? Was wäre denn das für ein Geber guter Gebote, der am Ende gar nicht nachfragt, ob diese Gebote beachtet wurden? Was wäre das für ein Gott der Liebe, der alles Böse toleriert und am Ende großzügig darüber hinweggeht? Was wäre das für eine Gerechtigkeit, die nicht nur von den Hitlers, Maos und Gaddafis mit Füßen getreten wird, sondern auch von rücksichtslosen Jugendlichen, Eltern und Vorgesetzten, ohne dass am Ende jemand Rechenschaft fordert und Gerechtigkeit schafft? – Die Lehre vom Gericht beeinflusst ganz entscheidend unser Verständnis von Gott und seinem Charakter. Deshalb fragen wir bei seinem Sohn Jesus nach, wie wir richtig sehen und verstehen müssen.

B. Die Gerichtsverkündigung von Jesus in Mt 25[2]

Das kommende Gericht ist ein bestimmendes Thema im Matthäusevangelium. Die fünf großen Redeabschnitte, Bergpredigt (5-7), Aussendungsrede (10), Gleichnissammlung (13), Gemeinderede (18) und Endzeitrede (24,25) münden jeweils in eine Gerichtsverkündigung ein. Die Endzeitrede, Kapitel 24 und 25, gipfelt nicht nur in der berühmten Szene vom Weltgericht, sondern beinhaltet sieben aneinandergereihte Gleichnisse oder Bildworte, die durchweg einen Aspekt der Gerichtsthematik beleuchten. Die Erinnerung an die Sintflutzeit zeigt, wie unvermutet, wie umfassend und wie vernichtend sich die Ankunft von Jesus als Menschensohn und Weltrichter in einer vergnügt dahinlebenden Menschheit auswirkt (24,37-39). Die radikale Scheidung des letzten Urteils unterstreicht der Hinweis auf die zwei Ackerbauern und die zwei Hausfrauen, von denen jeweils nur eine Person angenommen wird (24,40-42). Am heimlich einbrechenden Dieb lässt sich die Unberechenbarkeit des Gerichtstermins ablesen (24,43f). Die drei folgenden Gleichnisse vom treuen und bösen Knecht (24,45-51), von den klugen und törichten Jungfrauen (25,1-13) und von den anvertrauten Talenten (25,14-30) sind offenbar auf Christen gemünzt, die am Ende von ihrem Herrn nicht nur aufgenommen, sondern auch ausgeschlossen werden können. Die Weltgerichtsszene (25,31-46) betrifft offenbar Nichtchristen, denen nicht klar ist, wo und wann sie Christus in ihrem Erdenleben begegnet sind.

1. Das Gericht über die Christen (25,1-13; 14-30)

Die Beziehung zwischen Bräutigam und Brautjungfer bzw. Herr und Knecht stellt die Beziehung zwischen Jesus und dem Jünger dar. Es geht um solche Menschen, die den ankommenden Herrn genau und persönlich kennen und bis zu seiner Ankunft eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen haben. Die Aufgabe der zehn Jungfrauen besteht darin, sich bereit zu halten und im entscheidenden Moment mit brennender Öllampe das Geleit zu geben. Die fehlende Ölreserve zum Nachfüllen bei fünf Kandidatinnen lässt sich als Vernachlässigung und Verlust des Glaubens verstehen, der ständig der Pflege durch Gotteswort, Gebet und Gemeinschaft bedarf. Der vernachlässigte und fehlende Glaube führt zum Zerbruch der Freundschaftsbeziehung zum Herrn des Ewigkeitsfestes, der die treulos Gewordenen unwiderruflich ausschließt: „Ich kenne euch nicht.“ (25,12) – Die Aufgabe des Knechtes, dem fünf Zentner Silber anvertraut sind oder auch nur ein Zentner, besteht darin, das Anvertraute im Sinne des Eigentümers geschäftlich fruchtbar werden zu lassen. Der Einsatz der anvertrauten Gabe führt durchweg zum Geschäftserfolg und damit zum anerkennenden Lob des Auftraggebers. Das ängstliche bzw. faule Verbergen der anvertrauten Gabe aber zieht nicht nur den scharfen Tadel des zurückkehrenden Arbeitgebers auf sich, sondern auch die Verwerfung des Betroffenen: „Den unnützen Knecht werft in die Finsternis hinaus; da wird sein Heulen und Zähneklappern.“ (25,30) Offensichtlich fragt dieses Gleichnis nicht nur nach einem durchzuhaltenden Glauben, sondern auch nach einem durchzuhaltenden Dienst für das Reich Gottes mithilfe der persönlichen Begabungen. Nicht nur die Treue des Glaubens, sondern auch die Treue des Dienstes wird von Jesus Christus erwartet und beurteilt. Dienstverweigerung führt zur Verweigerung der Teilhabe am ewigen Reich. – Diesen beiden Gleichnissen zufolge sind Christen dem wertenden und folgenschweren Urteil ihres Herrn keineswegs entzogen. Vielmehr sind sie am Ende zur Rechenschaftsablage gefordert im Blick auf einen treuen Glauben, der sich in einem treuen Dienst äußert. Der Verlust des ewigen Heils ist auch bei einem Christen grundsätzlich denkbar, nämlich im Fall von Glaubensabfall und faktischer Aufkündigung der Treue zum Herrn.

2. Das Gericht über die Nichtchristen (25,31-46)

Das sogenannte Gleichnis vom Weltgericht stellt genau besehen keine Gleichniserzählung dar. Vielmehr lehrt Jesus im Klartext und in direkter Beschreibung, wie der Menschensohn bei seiner Erscheinung in Herrlichkeit Gericht hält. Nur in zwei Versen wird ein Vergleich gezogen zu dem Hirten, der in seiner Herde Mutterschafe und Ziegenböcke auseinandersortiert (25,32f). Vor dem Richterthron sind „alle Völker“ versammelt. Die gesamte Menschheit zitiert der König des Gottesreiches vor seinen Thron, mit Ausnahme der Christen. Dass die Christen von der Verhandlung nicht betroffen sind, zeigt sich daran, dass die Beurteilten nicht wissen, wo und auf welche Weise sie dem König des Gottesreiches in ihrer irdischen Zeit begegnet sind. Das Markenzeichen des Christen besteht aber eben darin, zu wissen, wo und wie er Christus begegnet ist und auf welche Weise er ihm gedient hat. Die vom Gericht Betroffenen werden säuberlich in zwei Gruppen unterteilt. Die sogenannten „Gerechten“ zur rechten Hand erfahren zu ihrer Überraschung, dass sie Jesus Christus selbst in seinen geringsten Brüdern begegnet sind. Erklärt man diesen Begriff des geringsten Bruders in pauschalem Sinne als eine auf jeden Menschen anwendbare Bezeichnung „Menschenbruder“, dann wird die scharfe Unterscheidung von zwei Gruppen unverständlich, weil jeder Mensch, auch der verbohrteste Übeltäter, seinem Nächsten wenigstens einmal eine schlichte Wohltat zugutekommen lässt. Außerdem wendet Jesus, der hier redet, den Begriff „Bruder“ auf niemanden anderes als auf seine Jünger an. In Mt 10,42 verspricht er: „Wer einem dieser Geringen auch nur einen Becher kalten Wassers zu trinken gibt, weil er ein Jünger ist, wahrlich, ich sage euch: es wird ihm nicht unbelohnt bleiben.“ Daraus folgt, dass im Endgericht die freundliche Wohltat am Christen, der Christus in dieser Welt repräsentiert als Teil des Christusleibes, gnädigerweise derart wertgeachtet wird, dass sie zur ewigen Rettung führt. So wird dem Menschen aus den Nationen eine goldene Brücke zu dem eigentlich schon verpassten Heil gebaut. Bereits das Anzeichen einer freundlichen Haltung gegenüber den Gotteskindern wird als freundliche Haltung Gott gegenüber gewertet und belohnt. Wo jedes Anzeichen in diese Richtung fehlt, ist diese goldene Brücke verpasst und es bleibt nur die „ewige Strafe“ (46) im „ewigen Feuer“ (41). – Dieses Urteil, das dem Nichtchristen erstaunlich weit entgegenkommt, schließt nicht nur eine hohe Würdigung des Christenlebens in dieser Welt in sich, sondern auch einen kraftvollen Trost: Wenn der Nichtchrist nur wegen der Unterstützung eines bedürftigen, notleidenden Christen gerettet wird, um wieviel mehr der Christ, der seinen Retter kennt, bekennt und ihm dient. – Damit sind bereits wichtige Eckpunkte der Lehre vom Gericht im NT hervorgetreten.

C. Die Lehre vom Gericht im NT[3]

1. Die Gegenwärtigkeit des Gerichtes

Die Gerichtsszenen in Mt 25 sind mit der Wiederkunft des Herrn am Ende der Weltzeit verknüpft. An der Schwelle zwischen Zeit und Ewigkeit zieht Jesus Christus sein Fazit aus dem, was konkret im irdischen Lebenslauf geglaubt und gelebt worden ist, sowohl beim Christen als auch beim Nichtchristen. Weil dieses Fazit von der gelebten Antwort auf die Anrede Gottes im Evangelium abhängt, kann Jesus sagen, dass das Gericht schon in der Gegenwart stattfindet: „Das ist aber das Gericht, dass das Licht in die Welt gekommen ist, und die Menschen liebten die Finsternis mehr als das Licht“ (Joh 3,19). Der Ausdruck „Gericht“ bezeichnet in diesem Satz allerdings nicht das Endgericht, sondern die verhängnisvolle Verblendung und Verschlossenheit gegen Jesus. Doch weil es nichts anders als diese Verschlossenheit oder auch Offenheit für Jesus im Hier und Heute ist, die im Endgericht endgültig bestätigt wird, verschränkt insbesondere das Johannesevangelium gerne Zukunft und Gegenwart. Hier und heute entscheidet sich unser ewiges Schicksal: „Wer an ihn glaubt, der wird nicht gerichtet; wer aber nicht glaubt, der ist schon gerichtet“ (Joh 3,18). Die Formulierung „der wird nicht gerichtet“ kann nicht bedeuten, dass das Gericht über das Leben des Christen im Sinne einer kritischen Prüfung entfällt. Denn Jesus spricht in seinen Herr-Knecht-Gleichnissen deutlich von dieser kritischen Prüfung. Aber diese Prüfung steht nicht als drohender Gerichtsschrecken über dem Nachfolger Jesu. Vielmehr wird dem Gläubigen persönlich zugesagt, dass sie für ihn eine bereits bestandene Prüfung ist: „Wer mein Wort hört und glaubt dem, der mich gesandt hat, der kommt nicht in das Gericht, sondern er ist vom Tode zum Leben hindurchgedrungen“ (Joh 5,24). Speziell im Johannesevangelium wird dem, der glaubt, mit größtem Nachdruck alle Gerichtsangst genommen und eine felsenfeste, befreite und frohe Zuversicht ins Herz gesenkt. Anschluss an Christus ist Anschluss an das unzerstörbare Leben selbst, dem Tod und Gericht nichts anhaben können. „Wer den Sohn hat, der hat das Leben“ (1. Joh 5,12).

2. Die Unentrinnbarkeit des Endgerichts

Die Gerichtsgleichnisse der Endzeitrede Jesu stellen klar, dass am Ende ausnahmslos jeder Mensch seinem Schöpfer begegnet, der ihn persönlich wahrnimmt, der sein gelebtes Leben ernst nimmt und der das letzte Wort darüber spricht. Jesus kündigt in Mt 16,27 an: „Es wird geschehen, dass der Menschensohn kommt in der Herrlichkeit seines Vaters mit seinen Engeln, und dann wird er einem jeden vergelten nach seinen Tun.“ Wobei der griechische Begriff für „vergelten“ durchaus auch das Positive meint im Sinne von „bedanken“, „belohnen“, „Gutes erstatten“. Jedes Geschöpf, das über diese Erde geht, hat Jesus als herrlicher Menschensohn, der nach Daniel 7 mit der Aufrichtung der Gottesherrschaft beauftragt ist, im Blick. Der Zugang zur vollendeten Gottesherrschaft ist an eine Offenlegung der individuellen Lebenspraxis gebunden. Nach Mt 25 entscheidet die Frage nach der in diesem Leben bewusst gestalteten oder auch nur ansatzweise vorhandenen Beziehung zu Jesus über Teilhabe oder Ausschluss. – Die Betroffenheit aller Menschen vom Gericht wird von Paulus, dem autorisierten Boten und Zeugen Jesu, eingangs des Römerbriefs bestätigt. Das Spitzengeschöpf Mensch, das den aus den Schöpfungswerken erkennbaren Schöpfer nicht ehrt, sondern verunehrt durch einen gottlosen, destruktiven Lebensstil, hat sich am „Tag des Zorns und der Offenbarung des gerechten Gerichts“ zu verantworten (2,5). Und zwar wegen seiner unverantwortlichen Abweichung von dem gottgemäßen, guten Lebensvollzug, der dem Juden durch das Gesetz vor Augen geführt ist und dem Nichtjuden wohlbekannt ist durch den im Gewissen deutlich wahrnehmbaren Gotteswillen (2,15). Ob der Mensch aus den sogenannten Heidenvölkern stammt oder aus Israel, macht keinen Unterschied: jedermann hat sich dem Wahrheitswort des Richters zu stellen. – Diese Aussage schließt auch jene große Mehrheit der Menschheit ein, die längst verstorben ist. In der großen Schau des Offenbarungsbuches bekommt Johannes jene Gerichtsszene gezeigt, in der „die Toten, groß und klein“, vor den Thron Gottes treten (Offb 20,12). Der irdische Tod ist folglich keine Endstation, sondern eine Durchgangsstation, die zum Gericht hinführt. – Ob die Begegnung mit der Gnade und Wahrheit Gottes für alle Betroffenen gleichzeitig stattfindet oder ob verschiedene Personengruppen zu verschiedener Zeit vor den Thron von Christus treten, ist im Grunde eine für das Ergebnis des Endgerichtes zweitrangige Frage. Sie ist als Frage schon deshalb fraglich, weil es auf der Schwelle von Zeit und Ewigkeit möglicherweise keine Zeitabstände mehr gibt. Wenn aber Offb 20,5f eine erste Auferstehung vor der tausendjährigen Regierung von Jesus beschreibt, die zum ewigen Leben führt, ist wohl daran gedacht, dass der Herr seinen Nachfolgern und Freunden sein letztes Wort voller Wahrheit und Gnade in einer anderen Situation mitteilt als in der Situation des Weltgerichts über die Nichtchristen. Für diese Annahme spricht auch die Ankündigung von Jesus in Mt 19,28, dass die Jünger an der letzten großen Gerichtsverhandlung nicht in der Rolle der Angeklagten, sondern in der Rolle der aktiven Richter teilnehmen werden, die das gerechte und gnädige Urteil gewissermaßen als Beisitzer bestätigen. Die Beziehung zu Christus verändert die Erfahrung des Endes der irdischen Zeit grundlegend: Nichtchristen werden von dem Richter zitiert; Christen werden von ihrem Retter begrüßt.

3. Der Glaube als das entscheidende Kriterium im Gericht

Die Frage, worauf es denn nun ankommt, um am Ende von Jesus und seinem Vater angenommen zu werden, beantwortet Jesus nach Auskunft des Matthäusevangeliums wohl am klarsten in der Aussendungsrede Mt 10,32: „Wer nun mich bekennt vor den Menschen, den will ich auch bekennen vor meinem himmlischen Vater.“ Denjenigen Jünger, der seine Beziehung zum Herrn offen lebt und vertritt, benennt Jesus vor seinem Vater als Mitglied und Bürger des Himmelreichs. Diese Benennung, die gleichbedeutend ist mit dem Freispruch im Gericht, ist dann gefährdet, wenn der Jünger seinen Herrn verleugnet, so wie Petrus seine Zugehörigkeit zum Jüngerkreis im Hof des Hohenpriesters abstritt. Der Freispruch im Gericht ist auch dann gefährdet, wenn der Jünger seine Erwartung des wiederkommenden Herrn oder seinen Dienst für den Herrn im Laufe der Zeit aufgibt; so die Warnung der Gerichtsgleichnisse. Bestärkt und ermutigt wird der Christ aber insbesondere durch den Zuspruch von Jesus beim Abendmahl, der nicht nur die Vergebung der Sünden gewährt, sondern auch die Tischgemeinschaft mit dem Herrn in der Ewigkeit zusichert (Mt 26,26-28). – Die Beziehung zwischen Jünger und Herr, auf die am Ende alles ankommt, wird sowohl im Johannesevangelium als auch von Paulus „der Glaube“ genannt. Joh 3,36: „Wer an den Sohn glaubt, der hat das ewige Leben.“ Rö 3,26: „Gott ist gerecht und macht den gerecht, der da ist aus dem Glauben an Jesus.“ Paulus unterscheidet diesen Glauben im übernächsten Vers säuberlich von den Gesetzeswerken, die nicht zur Rettung führen (Rö 3,28). Das Judentum meint, sich die Annahme bei Gott durch seinen Gesetzesgehorsam verdienen zu können. Der durchschnittliche Gottferne gibt sich dem ähnlich gelagerten Irrtum hin, dass der gute Kern, der in ihm steckt, oder sein soziales Handeln ihn für Gott annehmbar machen würden. Doch Sünde ist eine Hypothek, die sich in keiner Weise abarbeiten, abzahlen und ausgleichen lässt. Sie wird einzig und allein durch das Lebensopfer des Gott-Menschen Jesus aufgehoben (Rö 3,24). Wo dieses Lebensopfer nicht vor Gott in Anschlag gebracht wird kraft einer persönlichen Beziehung zwischen Sünder und Erlöser, gibt es keine Chance, dem Verdammungsurteil über die Sünde zu entgehen. – Weil sich das gerechte Urteil Gottes auf das konkret gelebte Leben bezieht, spricht Paulus im Anschluss an Jesus, seinen Herrn, vom Gericht nach den Werken (Rö 2,6; vgl. Mt 16,27). Die Werke, als Lebensgestaltung in Denken, Reden und Handeln verstanden, werden immer zutiefst von der Wirklichkeit der Sünde geprägt sein. Deshalb retten und rechtfertigen sie nicht. Aber sie beschreiben wie eine Biographie eine Lebensgeschichte, in der entweder eine Glaubensbeziehung zum Erlöser Raum hat oder nicht. Wenn Gott die aus vielen einzelnen Werken zusammengesetzte Lebensgeschichte betrachtet, erkennt er untrüglich den lebendigen oder den fehlenden Anschluss an den Heiland der Welt. Dieser Anschluss fehlt, wo Glaube missverstanden wird als ein Fürwahrhalten ohne praktische Nächstenliebe, ohne Glaubensgehorsam und Opferbereitschaft; dieses Missverständnis bekämpft der klarsichtige Gemeindeleiter Jakobus als toten Glauben im Jakobusbrief (Jak 2,14-22). Worauf es am Ende ankommt, ist folglich der Glaube als eine lebendige, echte, ernsthafte, frohe Beziehung zu Jesus Christus, die in der persönlichen Lebensgestaltung und Lebensgeschichte trotz aller Fehler und Sünde für Gott klar erkennbar ist. Negativ gewendet: „Weder dasjenige Kirchenmitglied, das den Glauben bekennt, ohne die Liebe zu haben, noch dasjenige, das ohne Glauben wohltut, kann am Jüngsten Tag bestehen.“ So formuliert der Theologe Ole Modalsli.[4] Schlagwortartig gefasst: Keine Rettung ohne Christus! Keine Rettung ohne lebendigen, von Liebe bewegten und deshalb auch in der Liebe aktiven Glauben (Gal 5,6)! – Die Unterscheidung und Zuordnung von Werken und Glauben bringt die Schau der Johannesoffenbarung durch die verschiedenen Bücher des Richters zum Ausdruck: nach den Büchern mit der Aufzeichnung der Werke wird die konkrete Lebensgeschichte beurteilt; gemäß der Eintragung ins Buch des Lebens, die durch den Glauben an Christus geschenkt wird, geschieht die Erlösung (Offb 20,12.15).

4. Die Bewertung der Werke im Gericht

Wenn Jesus in dem Gleichnis von den anvertrauten Talenten schildert, wie den Knechten unterschiedliche Mengen von Silber übergeben werden und wie der Eigentümer den Umgang mit den unterschiedlichen Vermögenswerten überprüft, lehrt er, dass der Umgang mit den anvertrauten Begabungen am Ende genau wahrgenommen und auch unterschiedlich bewertet wird. Der Christ, der dem Jüngsten Tag nicht als Gerichtstag entgegengeht, sondern als Begegnungstag mit seinem Herrn, soll wissen, dass seine Lebensarbeit und Lebensführung sehr wohl Beachtung findet. Auf der einen Seite ist diese Ankündigung ganz positiv zu hören. Nicht die geringste Kleinigkeit, die der Christ im Leben mit dem Herrn im Sinne seines Herrn tut, bleibt unbeachtet. Wenn schon dem Nichtchristen ein Becher mit kaltem Wasser für den durstigen Jünger nicht unvergolten bleibt, um wieviel mehr wird Jesus seinen Freunden lohnen, was sie an Gutem und Liebevollem zustandegebracht haben. Als Petrus seinen Meister danach fragt, was es bringt, ihm nachzufolgen und dafür auf vieles zu verzichten, verspricht Jesus erstens den ehrenvollen Thronsitz des Mitrichters und Mitregenten im Gottesreich. Zweitens verheißt er reichlichen Ersatz für aufgegebene Familienbeziehungen und Besitztümer, sogar in dieser Lebenszeit. Drittens garantiert er das Erbe des ewigen Lebens (Mt 19,27-30; Mk 10,28-30). Der Jünger steht nicht mit leeren Händen da. Sein Herr vergilt ihm die Nachfolge mit zeitlichem und ewigen Segen. Dass diese Vergeltung nicht auf einem Prinzip von Verdienst und Entlohnung beruht, liegt auf der Hand. Der Mensch der Sünde kann sich die freie Gabe des Segens niemals verdienen. Und doch beschenkt ihn sein Herr, der sich über sein Glauben und Dienen unbändig freut, mit Gnadenlohn. – So wahr sich der Christ auf den Gnadenlohn freuen darf, so wenig kann er sich der Kritik seines Herrn im Blick auf das Verfehlte und das Lieblose entziehen. Insofern ist die Botschaft vom Gericht nach den Werken auch als Mahnung und Warnung zu hören. Insbesondere von demjenigen Christen, dem eine relativ weitreichende geistliche Erkenntnis gegeben ist. „Wem viel gegeben ist, bei dem wird man viel suchen“, kündigt Jesus an und droht in diesem Zusammenhang – man kann es nicht anders ausdrücken – mit einem größeren oder geringeren Maß von zu erleidenden „Schlägen“, die man wohl als ganzheitliche schmerzliche Erfahrung des Tadels Gottes verstehen  muss (Lk 12,47f). – Der Apostel Paulus stellt den Tag des Gerichts als ein prüfendes Feuer dar, das zwischen Edelmetall und brennbarem Stroh unterscheidet. „Von welcher Art eines jeden Werk ist, wird das Feuer erweisen“ (1. Kor 3,13). Was in Glaube, Hoffnung und Liebe getan wurde, findet die angemessene Belobigung. Was in Ungehorsam, Hoffnungsarmut und Egoismus versäumt und zerstört wurde, führt zu einem ernsten Nein und einem beschämenden Blick des Richters. An diese Aussicht ist immer dort zu erinnern, wo der Glaube nachlässig und das Christentum leichtfertig wird. Für den Menschen des lebendigen Glaubens aber ist auch diese Aussicht nur Ansporn und Freude. Denn sie stärkt die Gewissheit, „dass eure Arbeit nicht vergeblich ist in dem Herrn“, wie Paulus ermutigend sagt (1. Kor 15,58).

5. Die endgültige Scheidung des Gerichts

Sowohl das Jungfrauengleichnis als auch das Gleichnis von den anvertrauten Talenten malt den Ausschluss derjenigen, die vom Glauben abgekommen und den Dienst verweigert haben, erschreckend vor Augen. Die Schilderung des Weltgerichts in Mt 25,46 schließt mit dem Fazit: „Sie werden hingehen; diese zur ewigen Strafe, aber die Gerechten in das ewige Leben.“ Die einen werden an den Ort der Strafe verbannt, der durch den Begriff „ewiges Feuer“ als quälend und unerträglich charakterisiert wird (25,41). Die andern treten in das herrliche Himmelreich ein, wo ungetrübte Freude und neue Aufgaben auf sie warten (25,21). Dass es keine Möglichkeit gibt, vom Strafort zum Himmelsraum hinüberzuwechseln, lehrt das Gleichnis vom reichen Mann und armen Lazarus. Die „große Kluft“ zwischen hüben und drüben ist unüberschreitbar (Lk 16,26). Eindringlicher kann man eine letzte Scheidung wohl kaum vor Augen führen. – Wie es sich für einen treuen Botschafter Jesu gehört, schärft Paulus eingangs des Römerbriefes dieselbe Trennungslinie zwischen ewigem Leben und Ehre einerseits und Ungnade und Zorn andererseits ein (Rö 2,7.8; 3,8). Der wiederkommende Herr, so prophezeit der Apostel den Thessalonichern, wird seine Vertrauensleute mit Ruhe beschenken, die Gottesleugner und Gehorsamsverweigerer aber mit dem ewigen Verderben bestrafen (2.Thess 1,7-9). – Drastisch anschaulich führt das Offenbarungsbuch einen „feurigen Pfuhl“ vor Augen, in dem alle enden, deren Namen nicht im Buch des Lebens stehen (Offb 20,15). „Und der Rauch ihrer Qual wird aufsteigen von Ewigkeit zu Ewigkeit“, schildert Offb 14,11. Die Erlösten dagegen genießen eine neugeschaffene Welt: „Selig sind, die ihre Kleider waschen, dass sie teilhaben an dem Baum des Lebens und zu den Toren hineingehen in die Stadt“ (Offb 22,14). – Trotz dieser einmütigen Bezeugung des sogenannten doppelten Ausgangs des Gerichts durch Jesus und seine Apostel wurde in der Geschichte des Christentums immer wieder versucht, eine gedankliche Brücke über die „große Kluft“ zwischen Himmel und Hölle zu bauen, die es ermöglicht, dass nach der ernsten Scheidung des Gerichts alles in einer harmonischen Wiedervereinigung zwischen Gott, der gesamten Menschheit und sogar des bekehrten Teufels endet. Der Begriff der „Wiederbringung aller Dinge“, der für diese Theorie von einem „happy end“ der Heilsgeschichte gerne verwendet wurde, ist Apg 3,21 entnommen. Doch dort ist nicht von einem versöhnlichen Finale nach dem Ablauf vieler Äonen-Zeiträume die Rede, sondern von der gesegneten Zukunft mit dem wiederkehrenden Christus, in der sämtliche Segensverheißungen zur Erfüllung gebracht werden; nicht etwa sämtliche Verlorenen zurückgebracht. Der übernächste Vers warnt davor, dass derjenige, der Jesus in seinem prophetischen Amt nicht hört und gehorcht, „vertilgt“ wird aus dem Gottesvolk; ein deutlicher Hinweis auf das ewige Ausgeschlossensein. –  Die Missachtung des Textzusammenhangs ist kennzeichnend für die Argumentation zugunsten der Allversöhnung. Bibelstellen, die für sich genommen tatsächlich danach klingen, als würde „allen“ Menschen ausnahmslos das Heil in Aussicht gestellt, sind in jedem biblischen Buch von Aussagen begleitet, die für nicht wenige den Heilsverlust aufgrund des Unglaubens ankündigen. Neben der Ankündigung von Jesus, er werde als Erhöhter „alle“ zu sich ziehen, steht seine Ankündigung, dass die Verächter am Jüngsten Tag durch sein Wort gerichtet werden (Joh 12,32.48). Der Vorausblick aufs Ende in 1. Korinther 15 (24-28), wenn Gott „alles in allem“ sein wird, beschreibt unmittelbar zuvor die Unterwerfung und Vernichtung aller gottfeindlichen Mächte einschließlich des Todes und die Auferstehung derer, „die Christus angehören“. Mit keiner Silbe ist die Rede davon, dass solche, die Christus nicht angehören, nun auch zur Vollendung gelangen würden. Gerade im Korintherbrief fragt der Apostel die ungenügend belehrten Glaubensanfänger: „Wisst ihr nicht, dass die Ungerechten das Reich Gottes nicht ererben werden?“ (1. Kor 6,9) Die berühmte Prophetie von der Rettung ganz Israels in Rö 11,32 kündigt zwar eine Erweckung des Gottesvolkes zum Glauben durch den kommenden Erlöser an, so dass am Ende die vorgesehene Vollversammlung von Erlösten am Ewigkeitsfest teilnimmt. Doch diese Prophetie hebt die zuvor getroffenen Unterscheidungen zwischen unechten und geistlichen Abrahamsnachkommen, zwischen vergeblicher Werkgerechtigkeit und rettender Glaubensgerechtigkeit, zwischen Verstockten und Begnadigten nicht auf. Die Meinung, Paulus würde in einem gedanklichen Prozess eine neue Aussage entwickeln, die das Vorige aufhebt, nimmt ihn nicht wirklich ernst. Die apostolische Lehraussage vom Gericht auch über Israel in Rö 2 ist mit der Prophetie der Rettung der Glaubenserweckten in Rö 11 zusammenzusehen.

Das Bedürfnis, die Gerichtsbotschaft mit einer Zukunftsschau von einer Allversöhnung zu verbinden, ist menschlich und psychologisch gut verständlich. Doch gerade als glaubender Mensch muss ich mich von Gott belehren lassen und darf nicht versuchen, seine Offenbarung in eine gewünschte Richtung zurechtzuinterpretieren, was nämlich so viel ist wie: ihn eines besseren belehren wollen. Das wäre eine Überheblichkeit.

D. Die Lektion der Gerichtsbotschaft

Die Gerichtsbotschaft schreckt auf. Den Gottfernen aus seinem Unglauben. Den Gläubigen aus seinem vernachlässigten Glauben.

Die Gerichtsbotschaft verherrlicht. Sie lässt den Schöpfer und Vollender der Welt gewaltig hervortreten, der alles durchschaut und über alles das letzte Wort hat. Er ist gerade darin glaubwürdig, dass er das, was er an Gutem fordert, am Ende auch einfordert.

Die Gerichtsbotschaft tröstet. Jeden Menschen, der am unsäglichen Bösen in dieser Welt leidet. Alle Christen, die an Druck und Verfolgung leiden. Am Ende entkommt kein Übeltäter. Am Ende wird eine vollkommene Gerechtigkeit hergestellt.

Die Gerichtsbotschaft mahnt. Sie mahnt den Christen auf dem Weg der Nachfolge, seinen Glauben sorgfältig zu pflegen und seine Gaben aus Liebe zu Gott und dem Nächsten einzusetzen, wo immer es nottut.

Die Gerichtsbotschaft evangelisiert. Sie führt mit Macht zum Evangelium von Jesus Christus, dem Weltrichter hin, der uns als Retter und Freund begegnen wird. Luther formuliert: „Du darfst das jüngste Gericht nicht fürchten, sondern sollst es begehren und ein Verlangen danach haben, denn dir ist es kein Gericht, sondern eine Erlösung.“ [5]

 


[1] Diemo Rollert, Ahrbergen bei Hildesheim, 16.11.2003, Die Predigt-CD-Rom, Dt. Bibelgesellschaft 2006

[2] Die Auslegung folgt im wesentlichen G. Maier, Matthäus-Evangelium 2. Teil, Edition C, Hänssler-Verlag, Neuhausen-Stuttgart (1980), 4. Aufl. 1989

[3] Sowohl die Gliederung als auch die Inhalte dieses Abschnitts orientieren sich an Claus Schwambach, Neuschöpfung und Endzeit, in: C. Herrmann, Wahrheit und Erfahrung. Themenbuch zur Systematischen Theologie, Bd. III, Wuppertal 2006, 348-358.

[4] Ole Modalsli, Das Gericht nach den Werken. Ein Beitrag zu Luthers Lehre von dem Gesetz, FKDG 13, Göttingen 1963, 143. Zitiert nach Claus Schwambach, Neuschöpfung, 351.

[5] Walch 2.Aufl. VII, 1979; zu Joh 3,19; 14. Sept 1538; Pr. 1783, WA 111-121.

Pfr. Dr. Tobias Eißler, Vortrag während des Kongresses “Ja, ich komme bald!“ – Das biblische Zeugnis von Wiederkunft, Gericht und Neuschöpfung vom 01.04.-03.04.2011, Bad Gandersheim (Veranstalter: Gemeindehilfsbund / Gemeindenetzwerk). Eine idea-Dokumentation mit sämtlichen Beiträgen der beiden Kongresse „Ja, ich komme bald!“ kann in der Geschäftsstelle des Gemeindehilfsbundes vorbestellt werden: Mühlenstr. 42, 29664 Walsrode, 05161-911330, info@gemeindehilfsbund.de. 

Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 30. Juni 2011 um 10:51 und abgelegt unter Theologie.