Gemeindenetzwerk

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Offener Brief an den Ratspräsidenten der EKD

Montag 17. Januar 2011 von Dr. med. Andreas Desing


Sehr geehrter Herr Schneider,

ich schreibe Ihnen unter dem Eindruck einer sich über die Jahre zunehmend abzeichnenden Schrift- und bekenntniswidrigen Kursänderung der Evangelischen Kirche, die mich zutiefst beunruhigt und die ich als sehr alarmierend empfinde. Den Weg, den unsere Kirche durch Entscheidungen und öffentliche Verlautbarungen leitender Organe der jeweiligen Landeskirchen wie auch der EKD insgesamt einschlägt, kann ich daher nicht länger schweigend zur Kenntnis nehmen. Insbesondere die jüngsten Entscheidungen in der Bayerischen Landeskirche, zu der ich mich über Jahrzehnte zugehörig wusste, und der EKD haben mich in besonderem Maß wachgerüttelt, so dass ich mich zu diesem Brief genötigt sehe. Sowohl die Entscheidung von Dr. Friedrich, Inhaber des Bischofsamtes der Evang. Luth. Kirche in Bayern als auch der Beschluss der EKD-Synode zu einem einheitlichen Pfarrdienstgesetz, welches in Zukunft für alle Landeskirchen gelten soll (und hier speziell Teil 5, Kap. 2, §39, insbesondere die Begründung II B zu §39), zielen in die gleiche Richtung. Die Situation in der Landeskirche von Kurhessen Waldeck, der ich durch Zuzug noch nicht so lange angehöre, ist mir bislang weniger vertraut. Die Veröffentlichungen auf der Website deuten jedoch auch hier eine entsprechende Weichenstellung i.o.g. Sinn an, wenngleich Entscheidungen, wie sie in Bayern und in der EKD diesbezüglich gefällt wurden, offensichtlich noch nicht gewagt wurden. Die Entscheidung in Bayern ist allerdings lediglich eine „konsequente“ Weiterführung früherer ganz ähnlicher „Weichenstellungen“.

Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich für nicht wenige Evangelische Christen die ernsthafte Frage des Kirchenaustritts oder die eines Konfessionswechsels. Viele Christen, unter ihnen auch einige unserer Freunde, haben bereits in den vergangenen Jahren den Landeskirchen den Rücken gekehrt und sind in Freikirchen abgewandert bzw. ganz ausgetreten. Wirklich erschreckend ist, dass es Pfarrer gibt, die aus Furcht vor disziplinarischen Maßnahmen seitens der Kirchenleitung mit ihrer kritischen Haltung gegenüber den o.g. Entscheidungen (dies betrifft die Situation in Bayern) lieber schweigen oder sich anonym zu Wort melden (Leserbrief). Ich frage mich, was ist das für eine Kirche, wenn die Furcht vor tatsächlichen oder auch nur vermeintlichen Konsequenzen eine offene Auseinandersetzung um Schrift und Bekenntnis unterbindet!

Ich bin in einer Evangelisch Lutherischen Landeskirche getauft und konfirmiert worden und über Jahrzehnte Mitglied. Über die Jahre beobachte ich nun schon eine zunehmende Entfremdung und Distanzierung unserer verfassten Kirche von grundlegenden biblischen Aussagen, vom Evangelium und von den reformatorischen Bekenntnissen. Einige Entscheidungen und Wegweisungen kirchenleitender Organe stehen sogar im krassen Widerspruch zu Schrift und Bekenntnis. Es kommt zu immer neuen, bedenklichen Anpassungen an den aktuellen Zeitgeist. Diese werden oft durch Mehrheitsbeschlüsse ohne fundierte theologisch-biblische Begründungen durchgesetzt. Die Stimme des guten Hirten kann ich hier nicht mehr vernehmen.

Die Heilige Schrift, welche doch die alleinige Norm für Lehre und Dienst sowie die Grundlage der Sendung der Kirche in dieser Welt sein sollte, wird in zunehmendem Maß missachtet. Entweder wird sie in Teilen, die nicht der „zeitgemäßen“ Auffassung oder den aktuellen gesellschaftlichen Forderungen entsprechen, ausgeblendet, anderslautend interpretiert, mit neuen Inhalten gefüllt, außer Kraft gesetzt oder sogar ins Gegenteil verkehrt, zumindest aber so „entschärft“, dass es sich gut in den jeweils vorherrschenden Zeitgeist einfügen lässt. Notfalls muss hierfür auch eine neue Ãœbersetzung in „gerechter“ Sprache herhalten. Selbst in der Liturgie des Gottesdienstes fällt neben einer zunehmenden Verarmung und Verflachung ein schleichender Wandel im Wortgebrauch auf. Als Evang.-Luth. geprägter Christ stelle ich mit Erstaunen fest, dass die Achtung und der Respekt vor dem „Wort des lebendigen Gottes“ bei unseren Katholischen Geschwistern bisweilen größer zu sein scheint als vielfach bei uns – zumindest im gottesdienstlichen Gebrauch. Luthers Aufruf „Das Wort sie sollen lassen stahn…“ (EKG 362) gilt offenbar nicht mehr. Jesus selbst nennt in Joh. 10, 34f. die Schrift „Gottes Wort“ und fügt hinzu, dass dieselbe nicht gebrochen werden kann. Auch setzt Jesus, wie Sie wissen, das „Gesetz und die Propheten“ keinesfalls außer Kraft – im Gegensatz zur EKD!

Wird hier die eindrückliche Warnung in Offenbarung Kap. 22,18 vergessen?

Wer oder was ist denn nun eigentlich maßgeblich in der Führung der Kirche: Mehrheitsentscheidungen? Anpassungen an gesellschaftliche Zwänge? „Political correctnes“? Moderne Weltanschauungen? Wechselnde theologische Lehrmeinungen? … Sollte es nicht vielmehr Jesu Wort und Weisung sein? Warum wird dieses Wort in Frage gestellt, anstatt dass es uns in Frage stellt? Wohin führt denn diese Relativierung der Schrift – letztlich doch dahin, dass die Kirche ihrem HERRN und ihrem eigentlichen Auftrag gegenüber untreu und damit aber in ihren Worten unglaubwürdig wird? Kirche droht so letztlich zu einer Art „Verein“ zu werden und nicht mehr das zu sein, was sie eigentlich sein sollte, nämlich Kirche Jesu Christi!

Die Auswirkungen der o.g. Entwicklungen auf die kirchliche, diakonische und missionarische Praxis sind erschütternd, weitreichend und folgenreich. Eklatant im Zusammenhang mit der derzeitigen Missbrauchs-Diskussion ist beispielsweise die Propagierung einer sogenannten „Sexualassistenz“ bei Menschen mit Behinderung in einer maßgeblichen Zeitschrift des Diakonischen Werks (Orientierung, Verbandsorgan des Bundesverbandes ev. Behindertenhilfe BeB, 2 und 4/2003 sowie 2/2009; die Strafbarkeit dieses Handelns (StGB 174 und 179) wird von den Autoren der genannten Artikel abgetan! Entsprechende Kommentare in der Tagespresse).

Stellt man biblische Aussagen und kirchliche Verlautbarungen bzw. die entsprechend gelebte Praxis nebeneinander und betrachtet sie ganz nüchtern, so braucht man kein Theologe zu sein, um die offensichtlichen Abweichungen zu erkennen. Von Außenstehenden sind sie bereits Gegenstand des Spotts. Ich möchte in diesem Brief nicht weiter auf Einzelheiten eingehen. Sie sind hinreichend bekannt und an anderer Stelle schon oft erwähnt und vielfach dokumentiert worden und dürften Ihnen bekannt sein.

Als Arzt möchte ich in diesem Zusammenhang lediglich noch den Schrift- und bekenntniswidrigen Umgang unserer Evangelischen Kirche mit der Schwangerschaftskonfliktberatung erwähnen. Steht es der Gemeinde Jesu Christi eigentlich an, sich an der Ausstellung einer Bescheinigung zu beteiligen, welche für tausende ungeborener Kinder tödliche Konsequenzen hat? Gäbe es nicht auch andere Wege der Beratung und Unterstützung von Schwangeren in Notsituationen? Wie kann ich meiner 10-jährigen Tochter im Hinblick auf mein Patenkind mit Trisomie-21 (Down Syndrom) die zehn Gebote lehren und ihr gleichzeitig erklären, dass beispielsweise gerade jene Kinder heute in unserem Land geringe Überlebenschancen haben, da mittlerweile viele von ihnen bereits im Mutterleib getötet werden dürften – und dies mit Billigung und Unterstützung der EKD? Der „Beratungsschein“ ist ohne Zweifel eine wesentliche Voraussetzung, um den Weg für eine gezielte Tötung unschuldigen Lebens freizumachen! In meinem Bekanntenkreis gibt es Christen, die u.a. auch deshalb aus der Kirche ausgetreten sind, weil sie es für unverantwortbar halten, Kirchensteuer zu zahlen, die im o.g. Sinne zweckentfremdet werden. Dem kann ich nichts entgegensetzen. Sie haben Recht damit!

Es drängt sich mir unweigerlich der Eindruck auf, dass der HERR selbst, Jesus Christus, als das menschgewordene Wort Gottes (Johannes 1), nicht mehr ernst genommen und von dieser Kirche mehr und mehr zu einem „christlichen Liebesprinzip“ degradiert wird, wo ER doch der lebendige HERR ist, dessen sichtbares Erscheinen wir erwarten und mit dessen Wirken im Heiligen Geist wir rechnen. ER als „das Zentrum der Schrift“, und als der für uns Gekreuzigte und Auferstandene, steht im scharfen Widerspruch zu allen dem Zeitgeist angepassten „Gottesbildern“. Das „Solus Christus“ der Reformation wird durch einen blassen Humanismus und eine „billige Gnade“ (Bonhoeffer, Nachfolge, 1. Kapitel) ersetzt, die die Sünde, statt den Sünder rechtfertigt. Innerhalb der kirchlichen Leitungsstrukturen setzt sich mehr und mehr eine dem humanistischen Zeitgeist verpflichtete Gesinnungsdiktatur durch.

Muss es nicht nachdenklich stimmen, dass andere Kirchen und christliche Gemeinschaften diese Entwicklungen in der EKD mit großer Sorge beobachten, mahnend ihre Stimme erheben und sogar auch schon deshalb die Kirchengemeinschaft aufgekündigt haben? Wie stehen Sie als Ratsvorsitzender der EKD zu dem an den Lutherischen Weltbund gerichteten Wort der 7 Bischöfe aus dem Baltikum vom November 2009, oder das der Evangelisch Lutherischen Kirche in Kenia von Erzbischof Dr. Walter Obare vom 12. November 2009 an die Kirche Schwedens (welches in der Sache genauso gut auch die EKD betrifft) oder das Schreiben des Moskauer Patriarchen, Erzbischof Ilarion von Volokalamsk an die EKD-Ratsvorsitzende vom 10. Dezember 2009? Weiter sei z.B. die Dodoma-Erklärung Evangelisch-Lutherischen Kirche in Tansania (ELCT) vom 11.08.2010 zu nennen oder die Erklärung der Ethiopian Evangelical Church Mekane Yesus EECMY vom 14. April diesen Jahres.

Was ist mit der Stimme unserer jüdischen Geschwister aus den messianischen Gemeinden, die sich mit Recht übergangen und ausgegrenzt fühlen und deren Zeugnis von Jesus Christus als dem Messias ihrem Volk gegenüber von einigen unserer Landeskirchen als verwerflich verurteilt wird? Der Auftrag Jesu lautet dem gegenüber doch ganz anders!

In Artikel 28 der Augsburgischen Konfession (CA, die ja auch auf der Website der EKD öffentlich zur Geltung gebracht wird!) heißt es: „…Wo das geistliche Regiment etwas gegen das Evangelium lehrt oder tut, haben wir den Befehl, das wir ihm nicht gehorchen (Matth. 7,15; Gal. 1,8; 2. Kor. 13,8). Wo es Kirchenordnungen und Zeremonien einführt, dürfen sie nicht wider das Evangelium sein…“.

In diesem Sinn und im Hinblick auf CA Artikel 7 muss auch die Kirchensteuer dem Evangelium gemäß verwendet werden. Ich habe mittlerweile ernstlich Zweifel daran, dass es sich in der EKD so verhält. Ich bitte Sie daher, mir und anderen Christen, die ähnlich in ihrem Gewissen getroffen sind, die Möglichkeit einzuräumen, die Kirchensteuer zweckgebunden und klar nachvollziehbar (z.B. im Rahmen eines erhöhten Kirchgeldes für die Ortsgemeinde oder gezielt für bestimmte Projekte – hier gäbe es sicher viele Möglichkeiten!) entrichten zu dürfen. Die bisherige pauschale Zwangsabgabe kann ich in dieser Form aus o.g. Gründen nicht mehr guten Gewissens mittragen!

Ich schreibe diesen Brief als Mitglied der evangelischen Kirche, weil mich Gottes Wort und Gebot und meine persönliche Betroffenheit dazu drängen. Auch haben wir eine große Verantwortung gegenüber der nachfolgenden Generation. Wir sollten das Wort gerade ihr gegenüber halten und bewahren! Wir sind zweifellos alle fehlbare Sünder! Aber wehe uns, wenn wir anfangen die Sünde gut und das Gute böse zu nennen, wenn Lüge und Wahrheit vertauscht oder wenn auch nur die Grenzen verwischt werden! Was ist mit unserem „reformatorischem Erbe“? Ich jedenfalls kann es in unserer „Evangelischen“ Volkskirche immer weniger ausmachen! Könnte es sein, dass nicht viel mehr das Wort aus dem Sendschreiben an die Gemeinde zu Sardes (Offb. 3,1 ff.) zutrifft?

Sie sind Theologe. Ich bitte Sie daher, meine Bedenken im Licht der Heiligen Schrift zu prüfen! Ich wäre Ihnen um eine Erwiderung sehr dankbar, insbesondere auch im Hinblick auf meine dringende Anfrage im Hinblick auf die weitere Verwendung meiner Kirchensteuern.

Dieser Brief ist als offener Brief konzipiert, da ich weiß, dass viele Christen in der EKD sich ganz ähnliche Gedanken machen.

Es grüßt Sie sehr freundlich

Andreas Desing

Dr. med. Andreas Desing, Facharzt für Radiologie, Petersberg, 06.01.2011

Diesen Offenen Brief erhielten außerdem der Landesbischof der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, Dr. Johannes Friedrich, sowie der Landesbischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. Martin Hein.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 17. Januar 2011 um 11:53 und abgelegt unter Kirche.