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Aus-Weg, Offener Brief an die Bundeskanzlerin

Mittwoch 20. Oktober 2010 von Beratungsstelle Ausweg


Beratungsstelle Ausweg

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,

durch das Urteil des Bundesgerichtshofes im Juli 2010 besteht Handlungsbedarf, was die Regelung von PID angeht. Wir alle gingen bis dahin davon aus, dass die Embryonen außerhalb des Mutterleibes ebenso geschützt sind wie die im Mutterleib. Das Embryonenschutzgesetz erwähnt dies nicht explizit, weil es bei der Abfassung des Gesetzes ein solches Verfahren noch nicht gab.

Es gibt heute aus Sicht der Wissenschaft keinerlei Zweifel mehr daran, dass mit der Vereinigung von Ei und Samenzelle ein Mensch entstanden ist, der bereits vollständig angelegt ist. Es steht fest, ob es ein Junge oder Mädchen ist, welche Haar- und Augenfarbe es haben wird usw.. Ein Mensch ist entstanden, der sich bis zu seinem Tod ständig weiter entwickeln wird. Deshalb ist dieser Mensch schon ab seiner Zeugung durch das Grundgesetz ebenso geschützt wie jeder andere Mensch auch. Ein Mensch besitzt von Anfang Menschenwürde und es steht uns nicht zu, mit ihm zu experimentieren oder ihn zu selektieren.

Es grenzt schon an Menschenverachtung, wenn der FDP-Generalsekretär erklärt, dass es in der Frage des Menschseins keine Koalitionsdisziplin gibt. Wenn Kinderwünsche erfüllbar und Gendefekte verhindert werden können, sei das ethisch sinnvoll. Die FDP würde am liebsten eine völlige Freigabe erreichen. Damit stellt sie sich außerhalb des Grundgesetzes, wonach jeder Mensch ein Recht auf Leben besitzt. Und ein gerade erst gezeugter Mensch zählt ebenso dazu. Menschenleben sind unverfügbar.

Ein weiteres Argument der FDP ist, dass die jetzigen Gesetze vorgeburtliche Untersuchungen mit dem Ziel zulassen, dass auch bereits lebensfähige Kinder im Mutterleib noch getötet werden dürfen, wenn allein schon der Verdacht auf eine Schädigung besteht (Spätabtreibungen). So werden jedes Jahr immer mehr lebensfähige Kinder durch Abtreibung getötet. Auch die neue Gesetzesregelung bietet diesen Kindern keinen wirklichen Schutz.

Wir möchten Sie bitten, alles dafür zu tun, dass die Bestrebungen Ihres Koalitionspartners nicht Wirklichkeit werden. Setzen Sie sich dafür ein, dass es ein striktes Verbot der PID gibt. Lassen Sie sich nicht von der FDP einreden, hier gelte Ihre Richtlinienkompetenz nicht. Nur weil sie sich für die Tötung ungeborener Kinder stark macht und auch noch erreichen will, dass es in Zukunft Menschen nach Maß gibt (Eltern könnten dann genau bestimmen, was für Kinder sie haben wollen und wie sie aussehen sollen.), soll die Ihnen zustehende gesetzlich festgelegte Richtlinienkompetenz plötzlich nicht mehr gelten.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, wir appellieren an Sie und alle Bundestagsabgeordneten, sich dem Ansinnen der FDP zu widersetzen und ein Verbot der PID ohne Ausnahmen gesetzlich festzuschreiben. Es darf und kann keine Experimente mit ungeborenen Kindern geben! Gerade als Christen haben wir hier eine klare Verantwortung für das Leben! Wir unterstützen Sie an dieser Stelle.

In der Hoffnung, dass sich die Forderungen der FDP nicht durchsetzen und Sie dies verhindern, verbleiben wir mit Grüßen aus Pforzheim

Hilfe zum Leben e.V.
75172 Pforzheim
Reinhard Klein
Vorsitzender 
19.10.2010                          

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 20. Oktober 2010 um 20:48 und abgelegt unter Lebensrecht, Medizinische Ethik.