Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Homosexualität ist veränderbar

Mittwoch 14. Juli 2010 von Medrum


Medrum

Janelle Hallman: Homosexualität ist veränderbar

Auf einer Tagung des „Deutschen Instituts für Jugend und Gesellschaft (DIJG)“ in Kassel erklärte kürzlich Janelle Hallman, eine Expertin aus den USA, die sich als Therapeutin mit Homosexualität befasst, daß Homosexualität veränderbar sei. Dies berichtet die evangelische Nachrichtenagentur „idea“.

Das Deutsche Institut für Jugend und Gesellschaft veranstaltete „idea“ zufolge kürzlich in Kassel eine Tagung mit Teilnehmern aus sieben Ländern zum Thema „Weibliche Identitätsverletzungen und Homosexualität„. Zu den Referenten gehörte insbesondere die international bekannte Janelle Hallman, Gründerin der Organisation „Desert Hope Ministeries“ (Westminster, Colorado, USA) und Beirätin der ebenfalls in den USA ansässigen Organisation für die Erforschung und Behandlung von Homosexualität „National Association for Research and Therapy of Homosexuality (NARTH)“.

Wie „idea“ berichtet, trug Hallmann vor, daß Frauen ihre homosexuelle Orientierung verändern können, wenn sie bereit seien, ihre Verletzungen aus der Vergangenheit aufzuarbeiten. Für Janelle Hallmann sind die Ursachen für weibliche Homosexualität im Wesentlichen in vier Grundfaktoren zu finden:

  1. Eine angespannte, distanzierte oder fehlende Bindung an die Mutter ohne verfügbaren Mutterersatz führt zu einem ungestillten Bedürfnis nach Bindung.
  2. Das Erleben von sexuellem Mißbrauch oder anderen seelischen Traumata – meist durch einen Mann – führt zu Angst vor Männern oder Haß auf Männer.
  3. Wenige oder keine Mädchenfreundschaften führt zu einem ungestillten, übermäßigen Bedürfnis nach Angenommensein und Zugehörigkeit.
  4. Das Gefühl einer inneren Leere und eines inneren Entwicklungsstillstandes anstelle einer ganzheitlichen weiblichen Identität führt zu einem ungestillten Bedürfnis nach eigener, weiblicher Identität und danach, endlich ein Gefühl für das eigene weibliche Selbst zu bekommen.

Vor diesem Hintergrund kann weibliche Homosexualität nach Auffassung von Hallmann als Beziehungsproblem, Identitätsproblem und Geistliches Problem definiert werden. Um diese Felder geht es Hallmann in ihrer Beratungs- und Therapiearbeit. In den meisten Fällen würden Betroffene entdecken, dass ihre gleichgeschlechtlichen Gefühle Ausdruck frühkindlicher Defizite seien. Letztlich gehe es in der Arbeit mit homosexuellen Frauen, die ihre Orientierung verändern wollten, darum, daß eine erwachsene Frau ihre weibliche Identität und Beziehungsfähigkeit entdecken könne, so Hallmann.

Die Auffassungen von Janelle Hallmann stehen im deutlichen Widerspruch zu Positionen, die im Frühjahr von der Bundeszentrale für politische Bildung in der Beilage „Aus Politik und Zeitgeschichte“ für die Wochenzeitung „DAS PARLAMENT“ veröffentlicht wurden. In der Beilage vom 12. April mit dem Thema „Homosexualität“  wurde behauptet, Homosexualität sei „nach aller wissenschaftlichen Erkenntnis“ ein angeborenes Persönlichkeitsmerkmal. „Zwischen fünf und zehn Prozent der Weltbevölkerung sind homosexuell“, heißt es in der Publikation der Bundeszentrale.

Der sich in diesen Auffassungen widerspiegelnde Gegensatz ist grundsätzlich von erheblicher Bedeutung für gesetzgeberische Maßnahmen. Wer davon ausgeht, daß Homosexualität eine entwicklungspsychologisch verursachte Folge frühkindlicher Defizite ist, die sich zu Identitäts- und Beziehungsproblemen entwickeln, dürfte sich weder dafür aussprechen, für homosexuelle Partner ein uneingeschränktes Recht auf die Adoption von Kindern einzuführen noch dafür, beliebige sexuelle Orientierungen als dem Menschen angestammte und besonders zu schützende Merkmale unter dem Begriff „sexuelle Identität“ als Verfassungsnorm in das Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes aufzunehmen, wie es die SPD-Bundestagsfraktion beantragt hat. Wären alle sexuelle Orientierungen allerdings angeborene, natürliche und unveränderbare Persönlichkeitsmerkmale des Menschen, müssten solche Fragen von der Gesetzgebung ebenso aus einer veränderten Perspektive betrachtet werden wie die Frage, ob Beziehungen zwischen homosexuell oder bisexuell orientierten Partnern mit der Lebensform der Ehe als natürlicher Vereinigung der beiden Geschlechter – ungeachtet der unterschiedlichen Bedeutung, die Sexualität und Identität des Menschen in diesen grundverschiedenen Lebensverbindungen haben – gleichgesetzt werden können. Wer für den verfassungsrechtlichen Schutz des Merkmals der sogenannten „sexuellen Identität“ und das damit einhergehende Diskriminierungsverbot eintritt, müsste konsequenter Weise nicht nur für die Gleichstellung homosexueller, sondern auch bisexueller Orientierungen eintreten und demzufolge beispielsweise „Dreierverbindungen“ als Beziehung zwischen einer bisexuellen Person und ihren unterschiedlichen Geschlechtspartnern als ehegleiche Verbindung zulassen.

Medrum, 07.07.2010 (www.medrum.de)

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 14. Juli 2010 um 19:57 und abgelegt unter Sexualethik.