Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Offener Brief an die Pfarrvereine, Pfarrvertretungen, Pastorenausschüsse der zwanzig EKD-Gliedkirchen

Donnerstag 15. Januar 2026 von D.A.V.I.D - Gegen Mobbing in der Evangelischen Kirche e.V.


D.A.V.I.D - Gegen Mobbing in der Evangelischen Kirche e.V.

Betr.: den Körperschaftsstatus der Kirchengemeinden im Raum der EKD

Bezug:  der Artikel von Andreas Dreyer in: ›Deutsches Pfarrerinnen- und Pfarrerblatt‹, 12/2025, 687-689

Sehr geehrte Mitglieder
in den Vorständen der Pfarrvereine, Pfarrvertretungen, Pastorenausschüsse,

den o.a. Artikel von Pastor Andreas Dreyer (Landesbergen) verstehen die beiden Vorsitzenden des Vereins DAVID – gegen Mobbing in der evangelischen Kirche e.v. Pastor i.R. Ralf Krüger (Vors.) und Pfarrer em. Dr. Hans-Gerd Krabbe (stellv. Vors.) in Absprache mit den anderen Vorstandsmitgliedern als Weckruf, dem sich niemand entziehen sollte. Dreyer deutet einschneidende Konsequenzen an, wenn seitens der Landeskirchen der vom Staat gewährte Status als ›Körperschaft des öffent-lichen Rechts‹ (›KdöR‹) für die Kirchengemeinden aufgegeben wird und stattdessen der neue Status als ›Körperschaft des kirchlichen Rechts‹ (KdkR‹) eingeführt werden soll. Davor lässt sich nur eindringlich warnen!

Eine Entscheidung, wie sie nun in der Protestantischen Kirche der Pfalz getroffen wurde, bringt ›das Schifflein Kirche‹ erheblich ins Wanken und fördert »die Selbst-säkularisierung der Kirche« (Wolfgang Huber) in eine ekklesiologisch bedenkliche Entwicklung auf allen Ebenen! Dreyer: »der Körperschaftsstatus der Gemeinden und der auf Kirche wie Staat bezogene Subsidaritätsgedanke sollten als unverhandelbar angesehen werden …« (688).

Wir schreiben diesen Brief aus großer Sorge um die Zukunft der Kirche und die Kirche der Zukunft, wenn denn die institutionalisierte Kirche von oben nach unten hierarchisch durchregiert werden soll / wenn die Kirchengemeinden ihre Eigenständigkeit in wesentlichen Inhalten verlieren / wenn Fragen nach Personal, Immobilien, Finanzen andernorts entschieden und den Kirchengemeinden vorgesetzt werden. Wer wird sich unter diesen Vorzeichen noch für den Pfarrberuf entscheiden, wer das Ehrenamt eines Kirchengemeinderates übernehmen?

Wir bitten Sie in den Pfarrvereinen, Pfarrvertretungen, Pastorenausschüssen darum, sich der Sache anzunehmen und Stellung zu beziehen: in Ihrer jeweiligen Landeskirche, in öffentlichen Verlautbarungen. Es scheint höchste Zeit zu sein!

Mit freundlichen Grüßen!

Pastor i. R. Ralf Krüger (Vors.)         Pfarrer em. Dr. Hans-Gerd Krabbe (stellv. Vors.)

D.A.V.I.D.
Gegen Mobbing in der Evangelischen Kirche e.V.
14. Januar 2026

 

 

Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 15. Januar 2026 um 9:47 und abgelegt unter Gemeinde, Kirche, Pressemeldungen.