Gemeindenetzwerk

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Ehebruch, Ehescheidung, Unzucht und die Ausnahmeklausel im Matthäusevangelium

Sonntag 23. November 2025 von Dr. Joachim Cochlovius


Dr. Joachim Cochlovius

Matth. 5,27-30 geht es um das Thema Ehebruch, in 5,31-32 und 19,1-9 um das Thema Ehescheidung. Matth. 5 gehört zur Bergpredigt, ist also Teil der Jüngerbelehrung. Matth. 19,1-9 schildert ein Streitgespräch zwischen Jesus und den Pharisäern. Die Pharisäer beriefen sich bei ihrer Scheidungspraxis auf ein Zugeständnis des Mose (5 Mose 24,1-4), das die Scheidung unter strengen Auflagen erlaubte. Dazu muss man Folgendes bedenken: Das Streitgespräch fand in Peräa statt, das zum Hoheitsgebiet des Königs Antipas gehörte. Dessen Eheschließung mit seiner Nichte Herodias, die er seinem Halbbruder Herodes Philippus ausgespannt hatte, war zu dieser Zeit ein großes Gesprächsthema. Jesus war auf dem Weg nach Jerusalem. Offensichtlich wollten die Pharisäer mit ihrer Frage nach der Ehescheidung Jesus zu einer Stellungnahme gegen König Antipas provozieren. Dann hätten sie leichtes Spiel gehabt, ihn beim König anzuschwärzen und seine Festnahme zu erwirken. Schon ihre Fragestellung zeigt ihre unlautere Gesinnung. Während es sich bei der Scheidungserlaubnis durch Mose um ein Zugeständnis an die „Herzenshärtigkeit“ des Volkes handelte, wie Jesus unterstreicht, sprechen sie von einer „Anordnung“ Moses.

Jesus bringt in diesem Streitgespräch eine ganz andere Eheauffassung zur Geltung. Er lenkt den Blick auf die Schöpfung, auf die Einsetzung der Ehe durch Gott und lässt die Herzenshärte als Begründung für die Ehescheidung nicht gelten. Wie sollte er auch, wo doch alle, die an glauben, ein neues Herz empfangen! Für ihn ist es Gott selbst, der die Ehe begründet hat und immer wieder neu begründet, wenn sich ein Mann und eine Frau öffentlich und gegenseitig die lebenslange Treue und Fürsorge versprechen. Angesichts dieses Ehebilds ist es einsichtig, dass Jesus die Ehescheidung grundsätzlich ablehnt (mit der Ausnahme von Unzucht; Matth. 5,32 und 19,9). Ebenso war für Paulus die Ehescheidung keine Option für Christen (1 Korinther 7,10 und 11). Man kann fragen, ob Jesus und Paulus mit ihrem strikten Scheidungsverbot nicht an der gesellschaftlichen Realität vorbeigehen. Die Antwort lautet, dass sich beide an gläubige Christen wenden, bei denen sie den Beistand durch den Heiligen Geist voraussetzen. Zwar sind die Jünger vor Pfingsten noch nicht als gläubige Christen anzusprechen, aber die Bergpredigt versteht sich als Lebensprogramm für die Nachfolger Jesu, nimmt also Pfingsten vorweg. Die heute gängig gewordene laxe Haltung vieler Kirchen und Gemeinden gegenüber der Ehescheidung ist mit der Ehelehre Jesu und der Apostel nicht vereinbar. Natürlich zeigt die Erfahrung, dass auch an Jesus Christus gläubige Paare in erhebliche Ehekrisen geraten können. Manchmal kann es seelsorgerlich geboten sein, den beiden eine – möglichst vorübergehende – Trennung zu empfehlen. Aber in solchen Fällen eine Ehescheidung anzuraten, verbietet sich angesichts der Ehelehre Jesu und der Apostel. Vor dem Hintergrund der grundsätzlich unscheidbaren Ehe werden die Aussagen Jesu zum Ehebruch in Matth. 5 und 19 verständlich. In Matth. 5,27-30 deckt Jesus die eigentliche Ursache des Ehebruchs auf. Sie liegt in der fehlgeleiteten, sündhaften Begierde. In Matth. 5,31-32 zeigt Jesus, dass die Ehescheidung für seine Nachfolger keine Option sein kann, weil sie zum Bruch der vor Gott weiter bestehenden Ehe führt. Ein gläubiger Mann, der sich von seiner Frau scheiden lässt, ermöglicht ihr eine andere Ehe, obwohl sie vor Gott mit ihm weiterhin ehelich verbunden bleibt. Damit veranlasst er sie zum Ehebruch. Das gleiche gilt, wenn er nach der von ihm veranlassten Scheidung seiner Ehe eine andere Frau heiratet. Auch damit bricht er seine vot Gott weiter bestehende Ehe.

Wie soll man den einzigen Ausnahmegrund für das neutestamentliche Scheidungsverbot, die Unzucht, verstehen (Matth. 5,32 und 19,9)? Was meint dieser Begriff? Hier ist eine sorgfältige Analyse der beiden Begriffe Ehebruch (griech. moicheia) und Unzucht (griech. porneia), der jeweiligen Textzusammenhänge, der ursprünglichen Adressaten des Matthäusevangeliums (das zeitgenössische Judentum) und der Zeitumstände (die Eheschließung des Königs Antipas mit Herodias) nötig. Zunächst ist zu bedenken, dass Matthäus den Begriff porneia und nicht moicheia benutzt. Er will also das Missverständnis vermeiden, dass Ehebruch zur Ehescheidung berechtige. Leider gibt es etliche Übersetzungen, die diese Unterscheidung nicht durchhalten. Schon Luther hat im Septembertestament von 1522 porneia in Matth. 5,32 mit Ehebruch übersetzt und ist darin Erasmus gefolgt. Im revidierten Luthertext von 1987 wird auch in Matth. 19,9 porneia mit Ehebruch übersetzt. Aber man muss gegen diese Übersetzung geltend machen, dass nach Jesu Lehre Ehebruch kein Grund zur Ehescheidung ist, denn der Christ ist sowohl zur Vergebung aufgerufen als auch mit Gottes Hilfe dazu fähig (siehe die 5. Vaterunserbitte und Matth. 18,21f.). Es ist gar nicht zu ermessen, was die Ehebruch-Übersetzung des Begriffs porneia in Matth. 5,32 und 19,9 seit der Reformation im Protestantismus bewirkt hat. Wenn nach Jesu eigenen Worten bei Ehebruch die Scheidung der Ehe erlaubt ist, dann ist die Ehescheidung sozusagen göttlich legitimiert. Dann braucht es keine Vergebung mehr. Eine wichtige christliche Tugend verkümmert. Die Erforschung der Ursachen, weshalb es zum ehebrecherischen Verhalten gekommen ist, kann unterbleiben. Anstatt mit Hilfe eines Seelsorgers auf der Grundlage der Bibel die Ursachen aufzuarbeiten, entsteht bei den betroffenen Paaren der Eindruck, als ob die Scheidung ihrer Ehe ein wirklicher Ausweg aus ihrer Lage sein könnte. Die schlimmen Folgeerscheinungen für die Seele der Betroffenen und für die Kinder werden dabei oft ausgeblendet. Ganz anders sieht es aus, wenn man porneia mit Unzucht übersetzt und diesen Begriff richtig versteht.

Matthäus schreibt an jüdische Menschen, die sich in der Lehre des Alten Testaments auskannten. Im sog. Heiligkeitsgesetz in 3 Mose 18 werden die Unzuchtsvergehen aufgelistet, die Gottes Missbilligung erfahren. Jesus nimmt von dieser Liste nichts zurück. Vor allem wird dem Volk Israel der geschlechtliche Umgang innerhalb enger Verwandtschaftsgrade verboten (eine aus Vererbungs- und genetischen Gründen sehr sinnvolle Anordnung). Ebenso werden die Geschlechtsgemeinschaft mit verheirateten Personen (3 Mose 18,20), die gleichgeschlechtliche sexuelle Praxis (3 Mose 18,22) sowie weitere sexuelle Fehlhaltungen verboten. Mit dem Verbot der Unzucht werden also im A.T. ganz unterschiedliche sexuelle Praktiken abgewehrt. Was ist aber nun hier in Matth. 5,32 und 19,9 mit porneia genau gemeint? Wenn Matthäus in 5,32 den Begriff porneia verwendet, obwohl ihm auch der Begriff moicheia zur Verfügung stand, meint er mit der Ausnahmeregelung offensichtlich nicht den Ehebruch. Viel näher liegt es im Blick auf die Verwandtschaftsehe des Herodes, dass mit porneia die im A.T. verbotene Verwandtschaftsehe gemeint ist. Sie ist illegitim und darf in der Gemeinde Jesu nicht praktiziert werden. Natürlich bezieht sich die Ausnahme nur auf solche Fälle, wo die Betreffenden vor ihrem Gläubigwerden eine solche Ehe eingegangen sind. Für Nachfolger Jesu, auf die dies zutrifft, gebietet es also der Glaubensgehorsam, dass sie ihre verwandtschaftliche Eheverbindung wieder lösen. Von dieser – selten vorkommenden – Ausnahmesituation abgesehen, sind Christen an ihre Ehe und an ihren Ehepartner zeitlebens gebunden. Ehebruch ist kein Scheidungsgrund. Erst wenn der Ehepartner heimgerufen worden ist, sind sie frei für eine weitere Ehe, die dann „im Herrn“ geschehen muss (also mit einem gläubigen Partner; 1 Kor 7,39f.).

Pastor Dr. Joachim Cochlovius

Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 23. November 2025 um 8:21 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Kirche, Seelsorge / Lebenshilfe, Sexualethik, Theologie.