Gutachtliche Stellungnahme zur kirchlichen Beurteilung des homosexuellen Zusammenlebens von Ordinierten
Mittwoch 8. Dezember 2004 von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfhart Pannenberg (1928-2014)
Gutachtliche Stellungnahme zur kirchlichen Beurteilung des homosexuellen Zusammenlebens von Ordinierten
In meinem Aufsatz über ,,Maßstäbe zur kirchlichen Urteilsbildung über Homosexualität“ von 1994 (wieder abgedruckt in meinen Beiträge(n) zur Ethik; 2004) habe ich bereits darauf hingewiesen, daß die mehr oder weniger scharfe Ablehnung homosexueller Praxis in ausnahmslos allen einschlägigen biblischen Texten dem Urteil einer an die Autorität der Schrift gebundenen Kirche zum Thema der Homosexualität sehr enge Grenzen setzt.
Die Einzelbegründung ist in dem genannten Aufsatz nachzulesen. So wenig homophile Neigungen als solche schon zu verurteilen sind und so sehr die Kirche auch homosexuellen Menschen mit Toleranz und Verständnis begegnen sollte, so wenig darf der Unterschied zwischen biblischer Lebensweisung und davon abweichendem Verhalten bagatellisiert werden. Eine Kirche, die sich als begründet auf dem Boden der Heiligen Schrift versteht, kann angesichts der einhelligen Ablehnung homosexueller Praxis durch die biblischen Zeugnisse homosexuelle Lebensgemeinschaften nicht gottesdienstlich segnen. Geschieht das dennoch, so bedeutet das ipso facto, daß eine solche Kirche nicht mehr auf dem Boden der Schriftautorität steht und folglich auch aufgehört hat, evangelische Kirche in der Nachfolge der Reformation zu sein. Entsprechendes gilt, wo das öffentliche Zusammenleben von Amtsträgern mit homosexuellen Partnern geduldet wird: Solches Verhalten ist nicht vereinbar mit einer dem ordinierten Amt in einer Kirche der lutherischen Reformation entsprechenden Lebensführung (Nr. 2 der Empfehlung der VELKD vom 9.3.2004). Es handelt sich dabei nicht um eine bloße Ordnungsfrage, sondern mit der Bindung an die Schriftautorität angesichts des einhelligen Zeugnisses der Schrift ist sehr wohl auch der Status confessionis berührt. Es genügt daher nicht, die Entscheidung über die Zulässigkeit einer solchen Lebensform bei Pfarrern von einem Urteil des jeweiligen Kirchenvorstandes abhängig zu machen (Nr. 6 der Empfehlung). Angesichts von Kirchenaustritten treuer Christen wie des früheren Bundesministers Hans Apel aus diesem Grunde ist vielmehr davon auszugehen, daß die homosexuelle Lebensform eines Pfarrers oder einer Pfarrerin in der Tat die Einheit der Gemeinde gefährdet.
Aus: ABC-Nachrichten (Mitteilungen des Arbeitskreises Bekennender Christen in Bayern) November 2004.
Internetseite: http://www.abc-bayern.de
Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 8. Dezember 2004 um 10:01 und abgelegt unter Sexualethik, Theologie.