„Das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft“
Dienstag 2. Juli 2024 von STIFTUNG JA ZUM LEBEN

Die Leihmutterschaft wurde in der Öffentlichkeit bisher vor allem als ein Phänomen von Prominenten behandelt, dargestellt in Glamour-Magazinen als Teil eines modernen Lebensstils der Reichen und Schönen. Mittlerweile diskutiert aber auch die deutsche Politik ihre Einführung. Die Publizistin Birgit Kelle beleuchtet in ihrem neuen Buch die kritischen Aspekte der Leihmutterschaft und gibt im aktuellen „Human Rights Talk“-Interview einen Überblick über das Thema.
HRT: Frau Kelle, Ihr neues Buch trägt den Titel „Ich kauf mir ein Kind“. Wie muss man sich das konkret vorstellen, wenn jemand ein Kind kaufen möchte?
Birgit Kelle: Während der Recherche für mein Buch habe ich einmal ein Kind auf Probe bestellt. Da hatte ich innerhalb einer Viertelstunde ein komplettes Angebot für ein Kind aus Zypern für 36.000 Euro. Ich habe dazu Zugang zu mehreren Datenbanken bekommen, man muss sich das wie Steckbriefe vorstellen. Sie können sich aus einem Katalog einen Samenspender aussuchen, aus dem nächsten eine Eizellspenderin und aus dem dritten Katalog eine Leihmutter. Man kann beispielsweise bei den Eizellspenderinnen bis in die Großelterngeneration nach Erbkrankheiten suchen. Niemand will eine Eizelle aus einer Familie, wo der Opa an Krebs gestorben ist. Alle wollen gesundes Genmaterial von möglichst klugen und schönen jungen Frauen. Bei den Leihmüttern wird wiederum Wert daraufgelegt, dass sie schon Mütter sind. Erstens, damit sie sich auf ihre eigenen Kinder konzentrieren und keine Begehrlichkeiten auf das Kind in ihrem Bauch entwickeln. Sie sollen schon eine Aufgabe als Mutter haben und nicht emotional an dem Kind klammern. Zweitens soll der Brutkasten bewiesen haben, dass er gebärfähig ist. Man will wissen, dass man es hier nicht mit einer Frau zu tun hat, die vielleicht Schwierigkeiten hat, selber Kinder zu bekommen. Das Verfahren ist schließlich teuer und das Genmaterial wird im Zweifel quer durch die Welt geflogen. Dann muss die Leihmutter mit vielen Spritzen hormonell vorbereitet werden. In der Regel werden ihr dann mehrere befruchtete Eizellen eingepflanzt, weil die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Einpflanzung bei der künstlichen Befruchtung insgesamt nur bei 23 Prozent je Kind liegt. Bei der Leihmutterschaft mit genetisch fremden Eizellen – und das ist die Regel – ist die Abstoßungsrate noch höher. Wenn dann wider Erwarten doch mehr Kinder angehen und es zu viele sind, wird im Mutterleib abgetrieben. So brütet man nur die Anzahl oder das Geschlecht aus, das bestellt wurde. Alles ist nur eine Frage des Geldes. Sie können beispielsweise gezielt sagen, sie möchten nur einen Jungen. Dann werden die Mädchen, sobald diese durch die Tests identifizierbar sind, abgetrieben, und nur der männliche Embryo wird behalten.
Im Kreißsaal wir dann oft ein Kaiserschnitt gemacht, viele Kinder kommen sowieso als Frühchen, weil es alles Risikoschwangerschaften sind. Kaiserschnitt aber auch, um eine Planbarkeit der Geburt und auch die Anwesenheit der Besteller zu gewährleisten, denn viele wollen gerne dabei sein, wenn das Kind auf die Welt kommt, um es aus dem Mutterleib direkt in ihre Hände zu bekommen. Es soll gar nicht erst in irgendeiner Form bei der gebärenden Frau verbleiben, damit keine emotionale Bindung entsteht. Falls Sie einen Notkaiserschnitt unter Narkose machen müssen, bekommen die Mütter die Kinder gar nicht zu Gesicht.
HRT: Welchen gesundheitlichen Risiken sind die Leihmütter ausgesetzt?
Birgit Kelle: Die Risiken beginnen schon bei der Eizellspende. Sie ist nicht ohne Grund in Deutschland und in großen Teilen der Welt verboten.
Bei der Leihmutterschaft selbst haben wir vor allem das Problem, dass die Leihmutter in der Regel nicht ihre eigenen Eizellen austrägt. Sie soll keine genetische Verwandtschaft zum Kind aufweisen und so keinen rechtlichen Anspruch auf das Kind geltend machen können. Das bedeutet aber, dass man die Leihmutter hormonell auf die fremde Eizelle vorbereiten muss, denn normalerweise würde ihr Körper diese wie bei einer Organspende abstoßen. Und diese hormonellen Bomben, das kann man wirklich so sagen, diese Spritzen, die die Frauen bekommen, stellen ein sehr hohes Gesundheitsrisiko auch mit Spätfolgen dar, dazu zählen Frühgeburten, Blutzuckererkrankungen, Epilepsie, Hornblutungen, Leberriss und später chronischer Bluthochdruck sowie Herz- und Kreislauferkrankungen. Auch die Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaftsvergiftung steigt extrem. Manche Frauen müssen nach der Geburt sogar ihre Gebärmutter oder ihre Eierstöcke entfernt bekommen. Es gibt zudem den Verdacht, aber noch keine finalen Studien, dass sich das Risiko zu Krebserkrankungen durch die Prozedur der Leihmutterschaft erhöht. Viele Leihmütter erhalten aber keine anschließende Nachsorge und werden völlig allein gelassen. Die Leihmutter ist also bis zur Geburt wichtig, ihre medizinische Nachsorge ist aber gerade auf dem osteuropäischen Markt und in der Dritten Welt überhaupt nicht abgesichert. Lediglich auf dem amerikanischen Markt gibt es teilweise Versicherungen, die das Gesundheitsrisiko der Leihmütter absichern.
Vielen Frauen sind die gesundheitlichen Komplikationen, die ihnen durch das ganze Verfahren drohen, nicht bewusst. Von den seelischen Folgen haben wir noch nicht einmal gesprochen: was es möglicherweise bedeutet, ein Leben lang in dem Bewusstsein zu leben, dass man ein Kind hergegeben hat, und ob man das emotional verkraftet. Wir wissen bei Abtreibungen, dass Frauen oft ein Leben lang daran knapsen. Es ist, gerade wenn man selbst Mutter ist, nahezu unvorstellbar, neun Monate lang einen Menschen in seinem Körper zu spüren, ihn vielleicht sogar mit einer normalen Geburt und Wehen auf die Welt zu bekommen, um dieses Kind dann Fremden auszuhändigen und vielleicht nie wieder etwas von ihm zu hören. Das ist menschlich eine einzige Tragödie.
HRT: Sind solche Fälle rechtlich auch in Deutschland möglich oder kennt man das nur aus anderen Ländern?
Birgit Kelle: Die Leihmutterschaft ist in Deutschland offiziell komplett verboten. Damit ist gemeint, diese auf deutschem Boden durchzuführen. Es ist allerdings nicht verboten, dass sie sich im Ausland auf legalem Weg ein Leihmutterkind beschaffen und sich, wenn sie eine genetische Verbindung zum Kind haben, im Ausland als genetische Eltern eintragen lassen. Es gibt auch Verfahren, wie man den zweiten Partner im Zuge einer nachträglichen Adoption in Deutschland auch noch als Elternteil eintragen lassen kann. Das heißt, faktisch ist es möglich, auch als Deutscher ganz legal ein Leihmutterkind zu bekommen. Es ist nur umständlicher und teurer, weil man ins Ausland gehen muss. Wenn man rechtlich auf der sicheren Seite sein will, geht man auf den amerikanischen Markt. Da beginnen die Preise aber bei 100.000 Euro. Wer es billiger haben will, geht nach Osteuropa. Das ist das Billigsegment. Da kriegen sie ein Kind auch schon für 40.000 Euro.
In Europa gibt es insgesamt erst wenige Länder, die Leihmutterschaft ermöglichen. Aber da haben wir Griechenland, auch mit den ersten aufgedeckten Skandalen, und Zypern. Auch die Niederlande und die Engländer haben unter bestimmten Bedingungen einen Markt. Das Eldorado von Europa liegt aber in der Ukraine. Und das Geschäft geht dort übrigens abseits des Krieges ungebremst weiter. Es werden auch gezielt Frauen in osteuropäischen Ländern angeworben und die Kinder werden gegebenenfalls im Ausland ausgetragen. Im vergangenen Sommer hat man einen Händlerring in Griechenland auffliegen lassen. Dabei fand man Frauen aus Bulgarien, Rumänien und Georgien, die nach Kreta verschafft worden waren, um die Kinder dort zu gebären. Dann gibt es noch Länder, die der Sache zuarbeiten. In Spanien ist die Leihmutterschaft zum Beispiel verboten, nicht aber die Eizellspende. In solchen Fällen gibt es Kooperationen: die Eier bekomme ich in Spanien, die spanische Agentur vermittelt mir die Partneragentur in Georgien, die Leihmutter ist eine Ukrainerin und am Ende erhalte ich mein Kind mit legalen Papieren. Das macht den Markt so verstrickt und er wird immer undurchsichtiger, weil im Zuge der Globalisierung viel mehr möglich wird. Das nötige Genmaterial wird mit speziellen Versanddienstleistern quer über den Globus geflogen.
HRT: Sie haben beschrieben, dass man bei der Aufdeckung eines Händlerrings in Griechenland Leihmütter aus Osteuropa aufgefunden hat. Unter welchen Bedingungen leben die Leihmütter?
Birgit Kelle: Für die Frauen werden spezielle Wohnungen angemietet. Sie werden dann in das entsprechende Land gekarrt, in den Wohnungen abgeschottet, überwacht und gehalten. Sie haben klare Knebelverträge, die vorschreiben, was sie dürfen und was sie nicht dürfen, und welche medizinischen Dinge sie über sich ergehen lassen müssen. Und sie kriegen ihr Geld erst, wenn das Kind gesund auf der Welt ist. Im Prinzip ist das wie in Afrika, da nennt man diese Orte „Babyfarmen“.
Viele dieser Frauen leben in prekären finanziellen Situationen. In Georgien, das wissen wir, hat man Frauen sogar gezielt in Frauenhäusern angeworben. Für die sind ein paar Tausend Euro in ihrer verzweifelten Lage extrem viel Geld. Der monatliche Durchschnittslohn einer Frau in der Ukraine liegt im Monat bei 350 Euro. Wenn ich so einer Frau 5.000 Euro gebe, ist das eine exorbitant hohe Summe für sie. Die Agentur verdient aber 50.000 Euro an ihr. In diesem Verhältnis muss man das sehen. Diese Frauen wissen wahrscheinlich weder um ihre Rechte, noch haben sie eine rechtliche Vertretung.
HRT: Wie reagieren Länder wie Griechenland auf diese Skandale? Verschärfen sie ihre Gesetze zur Leihmutterschaft?
Birgit Kelle: Die Länder reagieren unterschiedlich. In Griechenland war der Kontrolleur des Amtes, der die Leihmutterschaft kontrollieren sollte, Teil des Händlerrings geworden. Der Gesundheitsminister hat seinen Kontrolleur dann mit sofortiger Wirkung entlassen. Auch die weiteren Personen wurden alle vor Gericht gestellt mit Anklagepunkten von Urkundenfälschen bis zu Menschenhandel. Man hat aber keine gesetzlichen Konsequenzen gezogen, die Leihmutterschaft ist in Griechenland immer noch erlaubt.
Länder wie Indien und Thailand, in denen die Leihmutterschaft als erstes aufblühte, erlauben sie hingegen nur noch unter strengen staatlichen Auflagen. Dort ist sie nur noch für Inländer und unfruchtbare Personen offiziell möglich, was nicht bedeutet, dass es keinen Schwarzmarkt gibt. Aber in diesen Ländern hat man erkannt, dass der Markt sonst völlig unkontrollierbar wird, dass die eigenen Frauen ausgebeutet werden und dass man zum Exportland für Babys wird. Neben Indien und Thailand hat zuletzt auch Georgien die Notbremse gezogen. Ob das den Markt erstickt, ist eine andere Frage. Meine Recherche hat sehr klar die Erkenntnis gebracht, dass die Leihmutterschaft in andere Länder ausweicht, sobald sie in einem Land verboten wird. Als der Markt in Indien zusammenbrach, weil die Regierung Leihmutterschaft für Ausländer verboten hatte, ließen sich indische Agenturen sofort in Georgien nieder, um von dort aus den indischen Markt zu bedienen.
Es ist übrigens nicht ausgeschlossen, dass auch auf deutschem Boden Leihmütterkinder geboren werden. Die Agentur, die mir das Kind angeboten hat, sagte mir, dass ich die letzten drei Monate einerseits uneingeschränkt meiner Arbeit nachgehen und gleichzeitig in der Nähe der Leihmutter sein kann, um die letzten Monate ganz nah miterleben zu können. Das funktioniert aber nur, wenn die Schwangere in meine Nähe kommt, ich also nicht nach Zypern muss. Das heißt man bietet implizit an, die Schwangere nach Deutschland zu bringen. Und welche Behörde dieser Welt kann eigentlich kontrollieren, ob dieses Kind wirklich in Zypern geboren wird oder woanders in einer deutschen Privatklinik? Das kann niemand kontrollieren, weil es eben ein privater Markt ohne staatliche Kontrolle ist. Ich bestelle privat ein Kind bei einem privaten Unternehmen, kaufe privat eine Eizelle und mache einen privatrechtlichen Vertrag mit der Agentur oder mit der Leihmutter. Ich brauche nur ein Land, was am Schluss legale Papiere ausstellt und keine Fragen stellt. Und dieses Land findet sich immer zuverlässig, egal wo.
HRT: Gleichzeitig gibt es auch unfruchtbare Paare mit einer großen Sehnsucht nach einem eigenen Kind…
Birgit Kelle: Es gibt unterschiedliche Zielgruppen. Dazu gehören auch die verzweifelten Eltern, die wir alle auch emotional verstehen können und denen wir gerne ein Kind gönnen würden. Gleichzeitig muss man sagen: ganz egal, wie man versucht, es sauber zu gestalten, es bleibt am Schluss immer ein Manko übrig, nämlich dass man ein Kind der Mutter wegnimmt und kauft. Man bestellt ein Kind und ist im Zweifel nicht einmal genetisch mit ihm verwandt. Man sucht es nach bestimmten Kategorien aus einem Katalog aus und die Eizellspenderin wird auf ihr Genmaterial überprüft. Ich kaufe also gute Gene ein, ich kaufe einen Brutkasten, lasse mir ein Kind brüten, bezahle an der Kasse und bekomme mein Kind ausgeliefert. Das ist nichts anderes als Menschenhandel mit neugeborenen Kindern.
In Deutschland möchte man hingegen die angeblich „altruistische“, nicht-kommerzielle Variante einführen. Macht es Leihmutterschaft also ethisch okay, wenn die Frau es aus Herzensgüte statt gegen Geld tut? Darf ich ein Kind also verschenken? Was ist ethischer? Ich sage, keine der Varianten. In beiden können wir nicht „heilen“, dass wir einem Kind Eltern zuteilen, dass wir es als Ware und nicht als Mensch behandeln, dass wir es wie ein Objekt jemandem aushändigen. Ob der Preis bei einem Euro liegt, bei 100.000 Euro oder das Kind verschenkt wird, spielt in diesem Kontext überhaupt gar keine Rolle. Wir können die Degradierung zum Objekt nicht heilen. Auch nicht für die Leute, für die wir viel Verständnis haben. Am Ende bleibt die Tatsache des Menschenhandels bestehen.
HRT: Die Leihmutterschaft wird also dem Kind grundsätzlich nicht gerecht.
Birgit Kelle: Dazu kommen ja auch noch die gesundheitlichen Risiken. Allein durch die künstliche Befruchtung gibt man dem Kind schon zum Lebensstart gesundheitliche Risiken mit – wie bei allen Kindern, die durch künstliche Befruchtungsverfahren entstehen. Viele dieser Kinder kommen wegen Komplikationen als Frühchen auf die Welt. Inwiefern sich die komplette, auch medikamentöse Überbehandlung der Leihmütter auf das Kind im Bauch auswirkt, weiß keiner. Abgesehen davon schicken wir all diese Kinder von der Geburt an mit einem Trennungstrauma in die Welt. Viele haben nie im Arm ihrer Mutter gelegen und werden direkt nach der Geburt in der Regel sofort an die Besteller ausgehändigt. Sie werden sofort von ihrer Mutter, dem einzigen Menschen, den sie kennen – ganz egal, ob sie genetisch miteinander verwandt sind oder nicht – getrennt. Diese Kinder werden daher mit psychischen und gesundheitlichen Risiken in die Welt entlassen. Es gibt aber keine Studien dazu, weil die Leihmutterschaft nicht wissenschaftlich begleitet wird. Es ist wie ein Menschenexperiment am lebenden Objekt. Und das Ergebnis werden wir erst wissen, wenn sich diese Kinder in zwanzig, dreißig Jahren alle zu Wort melden.
HRT: Was hat sie bei ihrer Recherche am meisten bewegt?
Birgit Kelle: Mir ist wichtig, dass begriffen wird, dass Leihmutterschaft eine neue Form der Ausbeutung durch Prostitution ist. Wenn ich den Körper der Frau für Sexualität ausbeute, ist es nur noch ein kleiner Schritt, dass ich ihre Fruchtbarkeit ausbeute und dazu noch ihr Kind verkaufe. Ein Freier, der 100 Euro bezahlt, um einmal ins Bordell zu gehen, ist das eine. Wenn ich mit einem Kind, das diese Frau ausbrütet, 70.000 Euro verdienen kann, ist das für die organisierte Kriminalität ein sensationeller Markt, weltweit. Von Ländern in Asien und Afrika wissen wir, dass es sogar eine Verquickung gibt zwischen der Leihmutterschaft und dem illegalen Organhandel. Da werden Kinder nicht nur bestellt, um lieb gehabt zu werden, sondern möglicherweise nur, weil man ihre Organe haben will. Diese Kinder werden geboren, um zu sterben. Und gleichzeitig weiß man durch Ermittlungserfolge der Polizei, dass dieser Markt auch von Pädophilen genutzt wird. Wenn es keine Kontrolle gibt, kann sich selbstverständlich auch ein pädophiler Mann ein Kind bestellen. Ein Mann aus Berlin hat das bereits gemacht, der Prozess gegen ihn wurde bereits verhandelt. Aber es gibt weltweit mehrere Fälle. Niemand stellt in diesem Geschäft die Frage, warum ein alleinstehender Mann sich ein Kind bestellt. Er bezahlt, er holt es ab und was er damit macht, untersteht keiner Kontrolle, auch keiner staatlichen. Da kann jeder ein Kunde sein. Vom alleinstehenden 70-Jährigen bis zum reichen Milliardär aus Japan, der sich gleich ein Dutzend Kinder bestellt und das nächste Dutzend hinterher. Das heißt, die Option zur Leihmutterschaft öffnet für sehr viele kriminelle Felder und Ambitionen die Tür. Und es ist eine Illusion zu glauben, dass man das verhindern könnte. Eigentlich kann nur eine globale Ächtung, ähnlich wie beim Organhandel, eine Eindämmung und auch eine bessere Handhabe für die Behörden schaffen. Alles andere ist Selbstbetrug.
Quelle: Human Rights Talk, Nr. 19, Juni 2024
STIFTUNG JA ZUM LEBEN
Laer 4
D-59872 Meschede
Telefon: +49(0)291-2261
Birgit Kelle: Ich kauf mir ein Kind. Das unwürdige Geschäft mit der Leihmutterschaft, März 2024, FinanzBuch-Verlag, 256 Seiten, ISBN: 978-3-95972-770-9.
Leihmutterschaft
Bei der Leihmutterschaft überlässt eine Mutter ein von ihr ausgetragenes Kind nach der Geburt anderen Personen oder Paaren – entweder gegen Bezahlung oder unentgeltlich. Das Kind wird zuvor durch die In-Vitro-Fertilisation (IVF) in einem Labor künstlich geschaffen und im Anschluss in die Gebärmutter der Leihmutter eingepflanzt. Die Samen- und Eizellen werden entweder durch die die Leihmutter beauftragenden Eltern bereitgestellt, können aber auch von genetisch fremden Personen stammen. Die Durchführung der Leihmutterschaft ist in Deutschland bislang verboten. Allerdings wird derzeit die Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft in der Politik diskutiert. Bei der altruistischen Leihmutterschaft erhält die Leihmutter kein Entgelt, kann aber eine Aufwandsentschädigung geltend machen. Neben den gesundheitlichen Risiken für Leihmütter und -kinder steht die Leihmutterschaft auch in der Kritik, weil überzählige Kinder oder Kinder mit dem falschen Wunschgeschlecht abgetrieben werden.
Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 2. Juli 2024 um 9:12 und abgelegt unter Buchempfehlungen, Gesellschaft / Politik, Lebensrecht, Medizinische Ethik.