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Adoptionsrecht für Gleichgeschlechtliche?

Donnerstag 14. Februar 2008 von Die Tagespost


Die Tagespost

Jürgen Liminski
Adoptionsrecht für Gleichgeschlechtliche?

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gibt den Gender-Ideologen Auftrieb und beschert uns in Kürze eine Debatte, deren Ausgang die Gesellschaft maßgeblich prägen wird. Der Ausgang der Hessenwahlen, die neue Macht der Linken, Erdogans „Assimilations“-Rede: An Diskussionsstoff mangelt es derzeit wahrlich nicht. Doch wenn sich die Aufregung darüber erst einmal wieder gelegt hat, kommt eine neue Debatte über Ehe und Homo-Ehe auf die Deutschen zu. Dafür werden die Medien schon sorgen. Denn im Schatten der Wahlen und nahezu unbemerkt ist ein Urteil ergangen, das, wie ein Blick auf einschlägige Internet-Seiten zeigt, in der Schwulen- und Lesbenszene klammheimliche Freude auslöst. Kein geringerer als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Gleichgeschlechtlichen ein Adoptionsrecht zugesprochen. Die Begründung für dieses Urteil: Bei der Adoption von Kindern dürften Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht diskriminiert werden. Für die Homo-Lobby geht damit eine Rechnung auf. Für sie hat sich der jahrelange Einsatz und Kampf um die EU-Richtlinie für ein Antidiskriminierungsgesetz mit der entsprechenden Passage zur Geschlechtlichkeit politisch voll ausgezahlt.

Mit diesem Urteil wird man auch in Deutschland das gleiche Recht verlangen und notfalls einklagen. Darauf sollte man sich einrichten und argumentativ wappnen. Es geht um das Eingemachte. Die Gender-Ideologen, die die naturgegebenen geschlechtlichen Unterschiede negieren, werden versuchen, die Institutionen Ehe und Familie weiter zu relativieren.

Der Straßburger Richterspruch ist eine doppelte Anklage

In der Tat, der Spruch von Straßburg ist eine doppelte Anklage. Angeklagt wird die Natur. Zum einen bezichtigt man sie der Diskriminierung, weil sie die Menschen so geschaffen hat, wie sie sind, nämlich als Mann und Frau. Zum zweiten wird sie angeklagt, die Kinderseelen so beschaffen zu haben, daß Kinder beide Elternteile brauchen, Vater und Mutter. Das wollen die Epigonen der 68er nicht wahrhaben. Von Sartre und Beauvoir haben sie gelernt, dass man nicht als Frau geboren, sondern von der Gesellschaft zur Frau gemacht werde (Simone de Beauvoir) und daß die Natur des Menschen überhaupt nicht existiert (Sartre). Diesen willkürlichen Grundsätzen des Existenzialismus steht eine an der Wirklichkeit orientierte Wissenschaft gegenüber. Zum Beispiel beim Kind: Die Entwicklungspsychologie hat schon lange erkannt, was die Psychologen die Triangulation nennen, die Dreierbeziehung zwischen Mutter, Vater, Kind. Das Kind braucht beide Vorbilder zur Identitätsfindung und zur späteren Partnerwahl. Mann und Frau denken und fühlen unterschiedlich, eine Binsenweisheit, die von der Hirnforschung und Psychologie vielfach wissenschaftlich bewiesen wurde. Kinder von gleichgeschlechtlichen Paaren betreuen und erziehen zu lassen verstößt gegen diese wissenschaftlichen Erkenntnisse. Daß ein verschwindend kleiner Teil der Menschen sich die Naturgesetze nach eigenem Gusto zurechtlegt, kann der Großteil der Menschheit noch tolerieren, sofern andere nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Das ist bei Kindern allerdings der Fall. Deshalb hat das Urteil des Straßburger Gerichtshofs mit Recht und Anti-Diskriminierung nichts, mit Ideologie und Willkür aber sehr viel zu tun.

Hier stößt das von Ideologen gesetzte Recht an seine natürliche Grenze. Wer jedoch die Natur nur für die Umwelt akzeptiert, für den Menschen aber nicht, für den ist das positivistische, von Menschenhand gesetzte Recht die oberste Richtschnur. Da dieses positivistische Recht de facto unbegründet ist, sich ihm aber alle beugen sollen, ist es Willkür. Diese Willkür, zurechtgezimmert aus der Verabsolutierung persönlichen Fehlverhaltens, wird im Fall der Adoption zu Verhaltensstörungen junger Menschen führen, so wie das vermeintliche Recht auf Abtreibung auch kein Gut ist, sondern den Tod von unschuldigen Personen nach sich zieht. Es rächt sich, wenn die Natur vergewaltigt wird

Man kann, solange es um die Freiheit und um Menschenrechte für den Einzelnen geht, sich aus vielen Zwängen befreien und die Menschen haben das auch in den letzten Jahrhunderten erfolgreich getan. Aber „von der Natur können wir uns nicht emanzipieren“, wie Robert Spaemann richtig sagt. Wenn die Justiz wie jetzt als dritte Gewalt versagt und diese letzte Emanzipation, die eigentlich eine Emanzipation vom Schöpfer ist, der Gesellschaft als Gesetz auferlegt, dann bleibt für diejenigen, die an die Natur des Menschen und somit an Gott glauben, nur der innere Widerstand. Es sei denn, die erste Gewalt, die Legislative, revidiert und präzisiert die entsprechenden Gesetze, also das Antidiskriminierungsgesetz. Das wäre ein Punkt im Wahlprogramm einer Partei wert. Aber dazu gehört natürlich Mut.

Es ist offen, ob die Politiker in den C-Parteien diesen Mut aufbringen. In der CSU wird man ihn noch am ehesten und häufigsten antreffen. Immerhin hat die CSU vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen die von Rot-Grün durchgesetzte Stiefkindadoption für homosexuelle Paare eingereicht. Bisher ist es in Deutschland den Schwulen nur erlaubt, als Einzelperson ein Kind zu adoptieren, weshalb auch immer nur ein Partner aus einer gleichgeschlechtlichen Verbindung das Sorgerecht hat. Mit der Klage, die der ehemalige Ministerpräsident Stoiber angestrengt hatte, wolle, so Stoiber, der Freistaat ein Zeichen für die absolute Priorität des Kindeswohls setzen. Das könnte nun juristisch schwieriger werden. Man wird sehr viel mehr auf die Wissenschaft der Entwicklungspsychologen und der Geschlechterforschung setzen müssen. Und das ist gut so.

Die Debatte kommt, die Grünen wollen es, Teile der Linke und der SPD ebenfalls. Aber die Debatte lohnt sich. Denn mit ihr kann die Bedeutung der Ehe und der Familie für die Gesellschaft neu ins Bewußtsein der Allgemeinheit gehoben werden. Hier wird auch die Kirche eine besondere Rolle spielen. Je stärker sie sich dabei auf die Argumentation des früheren Anthropologen Johannes Paul II. und auf die Schriften und Arbeiten der päpstlichen Akademie der Wissenschaften stützt, umso durchschlagender wird der Erfolg sein. Man wird diejenigen, die eine Natur schlichtweg verneinen, kaum gewinnen können. Aber klare Argumente, von einzelnen Bischöfen oder mehreren veröffentlicht, können auch zögerliche Politiker überzeugen.

Die Vorbereitung auf diese Auseinandersetzung ist umso wichtiger, als sie nicht nur auf nationaler Ebene geführt wird. Die Homo-Lobby wird das Straßburger Urteil auch in anderen Ländern umzusetzen versuchen. Und in der Brüsseler Kommission wird bereits jetzt an einer Verschärfung der Anti-Diskriminierungsrichtlinie gearbeitet. Die Auseinandersetzung wird also auch eine Nagelprobe für die Reichweite von EU-Kompetenzen sein. Bisher hat sich die EU im Bereich von Ehe und Familie zurückgehalten. Diese Zurückhaltung werden die Kommissare aufgeben. Wie diese Debatte laufen kann, dafür bietet die Schweiz schon ein Beispiel. Vor gut zwei Jahren wurde bei den Eidgenossen ein Partnerschaftsgesetz verabschiedet, das gleichgeschlechtlichen Paaren eine eheähnliche Liaison einräumt. Damals gewannen die Befürworter die Abstimmung mit der Zusicherung, daß solchen Paaren keine Adoption erlaubt sein werde. Jetzt, nach dem Urteil von Straßburg, berufen sich die Homosexuellen auf das Anti-Diskriminierungsgesetz und verlangen eine Änderung des Partnerschaftsgesetzes, um die Adoption zu ermöglichen. Ähnlich war es in Deutschland und genauso wird es demnächst sein.

Die Tagespost 14.2.2008

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 14. Februar 2008 um 17:24 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik.