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IGFM: „Keine Abschiebung christlicher Konvertiten“ – Im Iran Gefängnisstrafen wegen „Handelns gegen die nationale Sicherheit“ und „Verbreitung des zionistischen Christentums“

Mittwoch 29. Juni 2022 von Internationale Gesellschaft für Menschenrechte


Internationale Gesellschaft für Menschenrechte

Obwohl Christen im Iran laut Verfassung als religiöse Minderheit anerkannt werden, kommt es nach Informationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) im Iran häufig zu Festnahmen und Verurteilung christlicher Konvertiten. So haben im April die beiden Konvertitinnen Fariba Dalir und Sakine (Mehri) Behjati ihre zweijährigen Haftstrafen angetreten. Verurteilt wurden sie wegen ihrer Beteiligung an kirchlichen Aktivitäten. Die IGFM fordert, christlichen Konvertiten aus dem Iran Schutz zu gewähren.

„Im Iran sind Konvertiten, Baha´i, Sufis, konfessionslose Ex-Muslime und Andersdenkende zu einem Leben in der Nische oder im Untergrund gezwungen. Der Zugang zu leitenden Funktionen in Beruf und Gesellschaft ist ihnen versperrt, zum Teil wird ihnen höhere Bildung verweigert. Christliche Konvertiten, die sich öffentlich bekennen werden bedroht, verhaftet, gefoltert und mit dem Leiden ihrer ebenfalls bedrohten Familien erpresst. Wenn es ihnen gelungen ist der Verfolgung zu entkommen, dürfen sie nicht in den Iran abgeschoben werden. Sie sind dort der Gefahr sofortiger Inhaftierung, Folter und langen Gefängnisstrafen ausgesetzt. Gefährdet sind zugleich die Familien der Opfer – sie werden bedroht und sollen sich gegen ihre Angehörigen stellen“, erklärt Martin Lessenthin, Vorstandssprecher der IGFM.

Ernsthaftigkeit der Konversion entscheidend

Dr. Gottfried Martens, Experte für iranische Konvertiten aus Berlin, berichtet, dass die Anerkennungsquote für konvertierte Christen aus dem Iran in den vergangenen Jahren immer weiter nach unten gedrückt wird. Besonders auffällig sei dies in den Außenstellen in Berlin und Brandenburg gewesen, die sich durch eine „besondere Radikalität bei deren Ablehnung auszeichneten“. „Am bedrückendsten ist es zu erleben, dass die Frage, ob der betreffende Asylsuchende in der Gerichtsverhandlung überhaupt eine Chance darauf hat, dass seiner Klage stattgegeben wird, ein völliges Glücksspiel ist“, so Dr. Martens. Er habe in den vergangenen zehn Jahren an hunderten Gerichtsverhandlungen in Verwaltungsgerichten in ganz Deutschland teilgenommen. In sehr vielen Fällen sei der entscheidende Faktor nicht die Ernsthaftigkeit der Konversion des Asylsuchenden, sondern die jeweilige Einstellung des Richters oder der Richterin gegenüber Asylsuchenden gewesen. Wichtig sei es, dass den Kirchen die Kompetenz zugebilligt werde, über die Ernsthaftigkeit einer Konversion urteilen zu können.

Wegen Beteiligung an christlichen Aktivitäten verhaftet

Im Iran wurden die Konvertitinnen Fariba Dalir und Sakine (Mehri) Behjati wegen Beteiligung an kirchlichen Aktivitäten verhaftet und mussten ihre zweijährige Haftstrafe am 16. April 2022 angetreten. Fariba sitzt im Evin-Gefängnis in Teheran ein, Sakine im Lakan-Gefängnis in der nördlichen Stadt Rasht. Fariba wurde im Juli 2021 zusammen mit fünf anderen Christen verhaftet, darunter ihr damaliger Verlobter Soroush. Das Paar und drei weitere Konvertiten wurden im Dezember 2021 verurteilt, aber nur Fariba musste die Gefängnisstrafe antreten, weil sie „durch die Gründung und Leitung einer evangelikalen christlichen Kirche gegen die nationale Sicherheit verstoßen hat“. Die anderen vier wurden zu zehnmonatigen Haftstrafen wegen Mitgliedschaft in einer Hauskirche verurteilt, konnten aber die restliche Haftstrafe durch die Zahlung eines Bußgelds abwenden. Mehri Behjati gehörte zu einer anderen Gruppe von vier christlichen Konvertiten, die im Februar 2020 wegen ihrer Beteiligung an einer Hauskirche in Rasht verhaftet wurden. Sie erhielten zwischen zwei und fünf Jahren Gefängnis wegen „Handelns gegen die nationale Sicherheit“ und „Verbreitung des zionistischen Christentums“. Behjati wurde zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt. Ihre Berufung wurde vom Obersten Gerichtshof des Iran abgelehnt. Die IGFM fordert die sofortige Freilassung der christlichen Konvertitinnen.

Einladung zum Iran-Forum am 28. Juni 2022 in München

Die katastrophale Menschenrechtslage im Iran und die Vielzahl der politischen Gefangenen und Glaubensgefangenen sind seit Jahren ein wichtiger Schwerpunkt der IGFM-Arbeit. Die IGFM hat über 110 Patenschaften für iranische politische Gefangene initiiert und in vielen Fällen erfolgreich zu Hafterleichterungen und Freilassungen beigetragen. Um die allgemeine Menschenrechtslage und konkrete Fälle systematischer Menschenrechtsverletzungen aktuell näher zu beleuchten, lädt die IGFM gemeinsam mit der Students Division von Lawyers without Borders der LMU am 28. Juni 2022 zum Iran-Forum nach München ein. Gemeinsam mit Experten, Zeugen und Entscheidungsträgern dokumentieren und bewerten die Menschenrechtsaktivisten systematische Menschenrechtsverletzungen und diskutieren Lösungsansätze. Eine Teilnahme ist vor Ort persönlich oder online möglich.“

Nähere Informationen zum Programm

Anmeldungen unter kampagnen[@]igfm.de

Internationale Gesellschaft für Menschenrechte, 27.6.2022

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 29. Juni 2022 um 10:42 und abgelegt unter Christentum weltweit, Gesellschaft / Politik.