Gemeindenetzwerk

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„Wo zwei oder drei…“

Freitag 10. Juli 2020 von Holger Lahayne


Holger Lahayne

Das gesamte 18. Kapitel im Matthäus-Evangelium dreht sich um den Christen in der christlichen Gemeinschaft. Die Neue Genfer Übersetzung (NGÜ) hat treffend die Überschrift „Anweisungen für das Leben in der Gemeinde“ gewählt. Überall in dem Abschnitt von 35 Versen wird deutlich, dass das einzelne Individuum, jeder Christ, wichtig ist. Man darf „nicht einen“ verachten, nicht „auch nur eines“ der Schafe verlieren (V. 10 und 14), dem konkreten Bruder ist von Herzen zu vergeben (V. 35); wer auch nur einen zum Abfall verführt (V. 6), macht sich schwer schuldig. Der Einzelne steht in Gefahr, der Einzelne hat Verantwortung, und um den Einzelnen gilt es sich zu kümmern.

„Der Einzelne ist vor Gott in die Verantwortung für sein einmaliges Leben gestellt. Weder Verlorenheit in der Sünde noch Rettung aus der Sünde vollzieht sich im Kollektiv“, fasst Rolf Hille zusammen („Der moderne Individualismus – seine philosophischen Grundlagen und seine theologische Kritik“, in: Was hält Christen zusammen?, Hrsg. Eberhard Hahn). Auch in den Briefen des Neuen Testaments ist eine „intensive Bemühung um den Einzelnen“ zu erkennen. Wenn heute viele wie z.B. Papst Franziskus in „Laudato si“ fordern, „den Individualismus zu überwinden“, dann meinen sie damit – in den Worten Hilles – den „egoistischen Individualismus“. Denn leider, so Hille weiter, hat „die Moderne im Widerspruch zur christlichen Tradition eine höchst folgenreiche Umkehr vollzogen, die sich ganz grundlegend als Wende von der Mittelpunktstellung Gottes zur Mittelpunktstellung des Menschen beschreiben lässt.“

Diesem Drang des Menschen zur Mittelpunktstellung wird gleich zu Beginn von Matthäus 18 der Boden entzogen. Den um ihren Rang besorgten Jüngern stellt Jesus das gering geachtete Kind gegenüber. Der Größte im Himmelreich“ (V. 4) ist derjenige, der sich selbst erniedrigt. Die NGÜ fasst in der Überschrift zusammen: „Selbsterniedrigung statt Selbsterhöhung“. Wer nicht zu hoch von sich denkt, der wird leichter um die latente Gefahr wissen, andere zum Abfall zu verführen oder zu Fall zu bringen (ab V. 6). Sicher nicht zufällig nennt Matthäus das in Acht nehmen vor der Verführung von Geschwistern vor dem eigenen Abfall (ab V. 8). Sich selbst gering achten und auf andere wie auf sich selbst Acht geben gehören offensichtlich zusammen.

Das Heil der Schafe

In einem anderen Kontext als bei Lukas folgt nun das Gleichnis vom verlorenen Schaf (ab V. 10). Sind dort eher die Sünder außerhalb der Bundesgemeinschaft im Blick, so geht es hier eher um Gemeindeglieder. Die „Kleinen“, „gering Geachteten“ (NGÜ) oder „unbedeutenden Menschen“ (Gute Nachricht) in den Versen 5, 6 und 10 sind eindeutig Christen. Das verirrte Schaf – Jesu Schaf – droht verloren zu gehen. Findet sich ab V. 6 eine eindringliche negative Warnung vor Verführungen, so wird hier in positiver Hinsicht gefordert, den Orientierungslosen zu helfen.

Als verlorene Schafe wurden in der Kirchengeschichte schon früh auch diejenigen betrachtet, die einst getauft worden waren, nun aber fern der Kirche sind. Daher forderte Martin Bucer (1491–1551) in seiner 1538 erschienenen Schrift Von der wahren Seelsorge und dem rechten Hirtendienst, dass diesen Menschen intensiv nachgegangen werden muss. Es sei vor allem Verantwortung der Hirten der Kirche, sich um die all die Verlorenen zu kümmern, vor allem natürlich diejenigen, die schon einmal zur Gemeinde gehörten.

Auffallend ist, mit welchem Nachdruck Bucer betonte, dass anhaltend und intensiv evangelisiert werden soll. Hirten müssen sich um die einst Getauften kümmern; wenn nicht, können sie selbst kaum vor dem Gericht Gottes bestehen. Bucer unterstrich, dass die Sonntagspredigt hierzu bei weitem nicht ausreicht (schließlich sind die verirrten Schafe ja nur selten im Gottesdienst anzutreffen). Nötig sind persönliches Nachgehen, persönliche Anwendung des Wortes Gottes, persönliche Einladung und Ermahnung.

Bucer hatte auch erkannt, dass ein Hirte der Ortsgemeinde gar nicht gerecht werden, denn er allein besitzt nicht alle nötigen Gaben für alle Menschen. Den verlorenen Schafen kann nicht nur einer nachgehen. Ein einzelner Pastor ist auch leichter anfällig, selbst verführt zu werden und andere zu verführen. In pastoralen Teams wie z.B. in der Gemeinschaft von Ältesten kann 1 Tim 4,16 („gib Acht auf dich selbst und die Lehre“) persönlich und in einer Gruppe umgesetzt werden.

Ganz ähnlich wie Bucer hat auch Heinrich Bullinger, Zwinglis Nachfolger in Zürich, anhand der Unterschiedlichkeit der Schafe gezeigt, wie vielfältig sich der pastorale Dienst darstellt. Zu einem guten Hirten gehört, „die Herde zu weiden und nicht zu verschlingen, zu dienen und nicht zu herrschen, das Heil der Schafe und nicht den persönlichen Nutzen zu suchen. Ein verlorenes Schaf zu suchen bedeutet: diejenigen, die vor der Wahrheit zurückschrecken und sich in der Finsternis der Irrtümer aufhalten, in die Kirche und in das Licht der Wahrheit zu führen; ein verstoßenes Schaf zurückzuholen: jemanden, der aufgrund einer persönlichen Anfechtung von der Gemeinschaft der Heiligen abgesondert war, wieder aufzurichten und zurückzuführen;… ein schwaches und krankes Schaf schließlich bedeutet: jemanden zu stärken und nicht ganz und gar zugrunde gehen zu lassen, und ein starkes Schaf: Menschen, die mit ihren guten Eigenschaften in Blüte stehen, daran zu hindern, aufgrund der Gaben Gottes hochmütig zu werden und sie wieder zu verlieren.“ (Dekaden, V,4)

Den Bruder zurückgewinnen

Besondere Verantwortung für die Lehre (nämlich die „öffentliche Lehre“, so Bullinger) und auch die Suche nach den Verlorenen haben die Hirten/Pastoren und Ältesten – aber nicht nur sie. Der Abschnitt von Vers 15 bis 20 macht deutlich, dass die „Verantwortung für den Bruder“ (NGÜ) und die Gemeindedisziplin, nach V. 18 (und 16,19) das „Amt der Schlüssel“, nicht nur dem ordinierten Amt vorbehalten ist. „Eine Begrenzung auf die Zwölf [Jünger oder Apostel] scheitert daran, dass im ganzen Kapitel 18 von den Jüngern allgemein die Rede ist und deshalb auch unser Vers alle Jünger meint“, so Gerhard Maier (Matthäus-Evangelium, 2. Teil).

Nach dem „verführe nicht“ und „lass dich nicht verführen“ sowie dem „gehe nach und suche die Verirrten“ geht es nun um die aktive Verantwortung für die Korrektur des Bruders oder der Schwester. Auch hier ist wieder zuerst das Individuum angesprochen, wobei der Hinweis auf „dein Bruder“ deutlich macht, dass es Fehlverhalten in der christlichen Gemeinschaft geht. Der andere Christ soll „zurückgewonnen“ werden (V. 15, NGÜ); dabei muss es freundlich oder brüderlich zugehen (Gal 6,1). Thomas Schirrmacher: „Der sich an das Gleichnis vom verlorenen Schaf anschließende Text Jesu über die Gemeindezucht ist nichts anderes als eine ganz praktische Anweisung, die Jesus seiner Gemeinde gibt, wie sie dieses eine verirrte Schaf in seinem Namen und Auftrag zurückholen kann und soll.“ (Ethik, Bd. 3, Lektion 57)

Die Wortwahl in Vers 15 ist dabei eindeutig: Zu dem sündigenden Bruder soll man „hingehen“, also aktiv werden; er soll zurechtgewiesen oder zur Rede gestellt werden. Es geht um ein klares Konfrontieren – zuerst unter vier Augen, wenn nötig dann durch mehrere. Eine eindeutige Sünde muss vorliegen, was natürlich nachzuweisen ist. Die Vorschriften zur Gemeindedisziplin erläutern und ergänzen in gewisser Weise das Verbot des Richtens aus Mt 7,1–5. Auch das Liebesgebot im Alten Testament in Leviticus 19,17–18 hat eine breite Ausrichtung: keine Rache und kein Hass, positiv auf der anderen Seite Liebe und Zurechtweisung. Auch Schirrmacher betont, dass gegenseitige Ermahnung zum Liebesgebot gehört: „Hass gegen den Bruder äußert sich in der Rache, im Nachtragen [s. V. 21–22] und schließlich auch – worauf sich Jesus hier [in V. 15] bezieht – indem uns der andere gleichgültig ist, indem wir uns einfach nicht darum kümmern, ob er richtig oder verkehrt lebt… Es hat gar nichts mit Liebe zu tun, wenn einem die Fehler und Sünden des anderen egal sind.“

Im Abschnitt vom Abfall (ab V. 6) sind es andere, die in erster Linie dafür verantwortlich sind, dass niemand zu Fall kommt. Auch bei dem verlorenen Schaf: dies lässt sich finden. Hier ist nun auch der verirrte und sündige Christ selbst aufgerufen, auf den Mahnenden zu hören und sich aktiv zu bessern. Wieder sind persönliche Verantwortung und Aktivität der Gemeinschaft eng miteinander verbunden. Allgemein durchdringt das Kapitel große Dringlichkeit – es geht um Himmel und Hölle, Verlorenheit und Rettung; und dementsprechend eine große Verantwortung für sich selbst und füreinander.

Kommen wir noch einmal zu Vers 18: „Alles, was ihr auf Erden binden werdet, wird im Himmel gebunden sein, und alles, was ihr auf der Erde lösen werdet, wird im Himmel gelöst sein.“ Johannes Calvin betont, dass „kraft dieses Strafurteils die Gebannten nicht etwa in ewiges Verderben und ewige Verdammnis verstoßen werden, sondern sie hören, dass ihre Lebenswandel und ihre Sitten verurteilt werden, und damit wird ihnen für den Fall, dass sie nicht umkehren, ihre eigene Verdammnis zur Kenntnis gebracht“. Die Kirchenzucht, so Calvin, „ruft zum Heile zurück“; Ziel ist die „Aussöhnung und Wiederaufnahme in die Gemeinschaft“; ihr Urteil ist vorläufig (Inst. IV,12,10).

Die römisch-katholische Kirche meint nun, dass dieses Strafurteil, die Vollmacht zu binden und zu lösen, allen Aposteln gemeinsam und dem Petrus in herausragender Weise gegeben sei. Diese Vollmacht sei auf den Papst und die Bischöfe übergegangen – und zwar nur auf sie. Mt 16,19 seien Petrus die Schlüssel anvertraut worden, in diesem Kapitel den Aposteln.

Die evangelischen Kirchen sehen dies anders. Kapitel 18 betont eindeutig, dass jeder Christ Verantwortung für seinen Bruder hat; die Lösegewalt kann aufgrund dieses Textes nicht an eine sehr überschaubare Gruppe von Männern gebunden werden. Es geht immer um den Bruder, allein schon begrifflich bleibt man also auf der horizontalen Ebene. In Vers 17 kommt dann eine klare vertikale Dimension ins Spiel: vor der Gemeinde gestellt spricht diese über den unbußfertigen Bruder ein (vorläufiges) Urteil. Auch in 1 Kor 5,4 schließt die Versammlung, die Gemeinde, ein Mitglied aus.

Dem widerspricht nicht, dass Älteste oder Hirten/Pastoren hier eine besondere Rolle einnehmen. Auch beim Wiederfinden der verirrten Schafe kommt den pastoralen Amtsdienern ja eine besondere Verantwortung zu. Meiner Ansicht nach zu kategorisch schreibt das Westminster-Bekenntnis (1647), dass nur den „Amtsträgern die Schlüssel des Himmelreichs übergeben worden sind“ (30,2). Der Heidelberger Katechismus spricht in seinem Abschnitt über die Schlüssel (83–85) ausgewogener von der Gemeinde „oder den von ihr Beauftragten“. Wann und in welcher Weise Älteste und Pastoren und/oder die Gesamtgemeinde in solchen Entscheidungen einzubinden sind, kann unterschiedlich geordnet werden.

Entscheidend für das evangelische Verständnis des „Amts der Schlüssel“ ist, dass es die „Predigt des heiligen Evangeliums und die christliche Bußzucht“ ist (83). Denn wer „den Zuspruch des Evangeliums mit wahrem Glauben“ annimmt, dem ist das Himmelreich aufgeschlossen; wer den Glauben verwirft oder heuchelt, dem ist es zugeschlossen (84). Wer das Evangelium treu weitersagt, erläuert und predigt (auch im weiteren Sinn), der schließt das Himmelreich auf. Dies tun ordinierte Prediger, aber nicht nur sie. Die „christliche Bußzucht“ ist kein Privileg der Hirten und Leiter, sie beginnt mit der gegenseitigen Ermahnung – siehe Mt 18,15 und andere Stellen (Hbr 3,13; 10,24–25; Kol 3,16; 1 Thess 5,11).

Das Amt der Schlüssel ist „der Kirche von Christus gegeben“ (Schmalkaldische Artikel, III,7), also der gesamten Kirche. Diese Kirche entsteht durch das Wort Gottes und untersteht diesem in jeder Hinsicht. Wenn sich Pastoren oder Älteste nicht auf die biblische Lehre berufen können, dann hat ihr Binden und Lösen auch keinerlei Vollmacht. „Jedwedes Recht zu binden und zu lösen, das Christus seiner Kirche erteilt hat,“ ist, so Calvin, „an das Wort gebunden“ (Inst. III,4,14).

Die katholische Kirche hat dagegen einen ganz objektivistischen Kirchenbegriff und bindet die Vollmacht direkt und unmittelbar an bestimmte Ämter. Die private oder geheime Beichte vor einem Bruder („Laienbeichte“) ist gut, aber nicht ausreichend und wird von der sakramentale Beichte unterschieden, die allein Sündenvergebung wirkt. Diese ist an die Priester und Bischöfe und ihre durch die Weihe von Gott gegebene Macht gebunden.

Zwei Verse im Kontext

Nach all diesem folgen nun die beiden berühmten und gern zitierten Verse 19 und 20: „Wenn zwei von euch hier auf der Erde darin eins werden, um etwas zu bitten – was immer es auch sei –, dann wird es ihnen von meinem Vater im Himmel gegeben werden. Denn wo zwei oder drei in meinem Namen versammelt sind, da bin ich in ihrer Mitte.“
Der unmittelbare Kontext und der des ganzen Kapitels machen deutlich, dass es auch hier in erster Linie um die Verantwortung für den sündigen Bruder und die Gemeindezucht geht. Im Kontrast zum katholischen Verständnis wird klargestellt, dass Vollmacht nicht vom Amt als solchem kommt, sondern dem Gebet entspringt. ‘Machtquellen’ sind das gemeinsame Hören auf das Wort und das gemeinsame Gebet. Disziplinierung ist keine kalte, juristische Angelegenheit.

Vor allem ist die Kirchenzucht im Kollektiv verankert. Schon Luther betonte, dass der Einzelne lösen, also Vergebung zusprechen kann; der Bann, das Ausschließen aus der Gemeinde, muss durch ein Kollektiv, eine Gruppe wie z.B. die der Ältesten geschehen. Dies macht nur Sinn, ist doch die Missbrauchsgefahr sehr groß, wenn ein Einzelner drastische Beschlüsse fasst. So hält auch schon Zwingli in den 67 Thesen (oder Schlussreden) von 1523 fest: „Den Kirchenbann darf kein einzelner Mensch auferlegen, sondern nur die Kirche, d.h. die Gemeinschaft derer, unter denen der zu Bannende wohnt, samt dem Wächter, d.h. dem Pfarrer“ (31).

Die Verse 17 und 18 übertragen der Gemeinde eine ungeheure Verantwortung. Auch wenn es in der Kirchenzucht immer um vorläufige Urteile geht (das letzte Urteil spricht Gott), so geht es doch um sehr ernste Dinge, ja um das Wichtigste überhaupt: die Beziehung zu Gott. In Vers 17 ergänzt die NGÜ erläuternd gut: der Unbußfertige soll „wie ein gottloser Mensch“ angesehen werden. Harter Tobak.

Was kann auf diesem Hintergrund mit dem „was immer es auch sei“ in Vers 19 gemeint sein? Doch sicher nicht eine Art fromme Einkaufsliste der persönlichen Wünsche. Angesichts der geradezu überwältigenden Verantwortung scheint es mir so zu sein, dass es hier um Weisheit und geistliche Einsicht in mitunter sehr komplexen ethischen Konfliktfällen zu gehen. Gerade das Wissen um die eigene Fehlbarkeit muss Verantwortliche in den Gemeinden hier ins Gebet treiben. Wird am Beginn der Kapitels Selbsterniedrigung gefordert, so hier doch sicher auch. Das, was vom Vater „gegeben“ wird, soll sicher nicht meine Wünsche befriedigen, sondern dem anderen, dem Bruder und der Gemeinde, dienen.

Vers 20 ist durch das „denn“ direkt mit dem Vers zuvor verbunden. Das Neue Testament macht klar, dass Jesus grundsätzlich in seiner Gemeinde und den Gläubigen gegenwärtig ist. Was wird dann hier versprochen? Eine wichtige Parallele ist 1 Kor 5,4–5. Dort geht es um einen Ausschluss aus der Gemeinde. Paulus fordert: „Im Namen von Jesus… sollt ihr eine Versammlung abhalten… und Jesus, unser Herr, wird mit seiner Kraft zugegen sein.“ (NGÜ) Wenn es um einen konkreten Disziplinarfall geht, dann hat Jesus seine Gegenwart versprochen, mag die Versammlung auch eher klein sein. Diese Anwesenheit Jesu ist Versprechen, aber sicher auch Herausforderung und Mahnung: Seid euch dessen bewusst, dass ihr in meinem Namen handelt!

Schließlich ist sicher kein Zufall, dass in V. 19 zwei Christen und dann in V. 20 „zwei oder drei“ genannt werden. In V. 16 wurde schon gefordert, „mit einem oder zwei anderen“ zu dem Sündigenden zu gehen – das ergibt ebenfalls zwei oder drei, die den Bruder ermahnen. Genau diese Wortwahl ist auch in 5. Mose 19,15 zu finden: Ein Angeklagter kann nur verurteilt werden, wenn „zwei oder drei Zeugen“ übereinstimmen. Jesus spielt hier also sicher an diese juristische Vorschrift an, die seinen Landsleuten und Schriftkennern ja gut bekannt war.

Die Verse 15 bis 20 bilden einen Abschnitt, was auch die Zwischenüberschriften in Bibelausgaben deutlich machen sollten. Wenn zwei oder drei Verantwortung übernehmen und es wagen (so muss man heute ja schon sagen), einen sündigenden Bruder oder die Schwester im Rahmen der Gemeinde zu ermahnen, dann dürfen sie wissen, dass Jesus in ihrer Mitte ist. Der Abschnitt erläutert also, was getan werden soll, um das verirrte Schaf zurückzugewinnen, wie und in welcher Haltung – nämlich der des Gebets – dies geschehen soll und welches die Grundlage für diese Kompetenz ist: das Handeln im Namen Jesu und Seine Anwesenheit.

Die große Ironie

Auf das Gleichnis vom unbarmherzigen Schuldner ab V. 23 soll hier nicht im Einzelnen eingegangen werden. Es setzt die ernste Note des gesamten Kapitels fort. Noch einmal wird der Einzelne gefordert: War es eingangs die Selbsterniedrigung, ist es hier die persönliche Bereitschaft zu Vergebung. Alles ist in den Rahmen der Gemeinschaft und der Gemeinde eingebettet, denn der Bruder, über den ich mich nicht erheben darf, dem ich vergeben und den ich ermahnen soll, ist eben der Bruder in der Gemeinde.

Im Kapitel geht es Sünde und Vergebung, Konflikte und Spannungen, Notwendigkeit von Untersuchungen und Versöhnung; schließlich leben wir in einer sündigen Welt, und auch die christliche Gemeinde ist keineswegs von Sünden frei. Auch die Briefe des Neuen Testaments zeichnen dann ja ein nüchternes Bild des Gemeindelebens. Es geht in dem Kapitel um die Gemeinde, in die die Verirrten zurückkommen sollen. Sie hat von der Bibel vorgegebene einfache Strukturen, muss also in einer bestimmten Weise organisiert werden. Über die Zweckmäßigkeit von konkreten Organisationsformen kann diskutiert werden, aber es gibt keinen Königsweg in die perfekte, d.h. sündlose und konfliktfreie Gemeinde.

Nun wird jedoch ausgerechnet Vers 20 gerne genutzt, um gleichsam die Trennung von einer organisierten Gemeinde zu rechtfertigen: Wenn ein oder zwei Gesinnungsgenossen reichen und auch dort Jesus anwesend ist, wozu braucht es dann noch organisierte Kirche? Reicht nicht die kleine Gemeinschaft jenseits der Gemeindestrukturen? Die kleine Gruppe der Gleichgesinnten bietet gerade in unserer hochindividualistischen Kultur eine vermeintliche Alternative für die von Kirchen und Christen Enttäuschten.

Es ist in hohem Maße ironisch, dass ein Vers, dem es im Kontext um die Rückkehr eines Bruders in die Gemeinde geht, mißbraucht wird, um aus der Gemeinde herauszuführen. Es geht in dem ganzen Kapitel um die Stärkung der Gemeinde; der Mißbrauch schwächt jedoch die organisierte Kirche. Anstatt sich den Herausforderung von Sünde in der Kirche zu stellen, entzieht man sich durch das falsche Verständnis von Vers 20 der ganzen Konfliktdynamik.

Jesus ist in den kleinen Gruppen von Gläubigen gegenwärtig wie z.B. den christlichen Eltern, die für ihre Kinder beten (so legte auch Luther diesen Vers aus). Aber wer darüber hinaus nicht zu einer Gemeinde gehören und auf keine Gemeinde hören will (V. 17), der zeigt nur, dass dann die zwei oder drei solche sind, die sich für Christen halten, es wohl aber gar nicht sind. Zwei oder drei können in Jesu Namen und im Namen der Gemeinde wichtige Entscheidungen treffen; aber zwei oder drei können ganz allein gar nicht entscheiden, ob sie selbst Christen sind. Das widerspricht zwar der eingangs genannten heute weit vebreiteten Mittelpunktstellung des Menschen. Aber es ist und bleibt die Gemeinde, die definiert, wer die Christen sind und was sie glauben.

Holger Lahayne, www.lahayne.lt (15.6.2020)

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 10. Juli 2020 um 14:37 und abgelegt unter Gemeinde, Kirche, Theologie.