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Seelsorge nicht kriminalisieren

Freitag 7. Juni 2019 von Bibelbund


Bibelbund

Ein Gesetzesentwurf des Gesundheitsministers Jens Spahn soll alle Hilfen zur Änderung homosexuellen Empfindens unter Strafe zu stellen. Das bedeutet, dass Menschen, die Hilfe suchen, mit ihren homosexuellen Gefühlen umzugehen, nur noch in einer Richtung Beratung finden könnten. Viele christliche Beratungsangebote werden dann unter Strafe gestellt und verboten. Nach einer Forderung von Bundesgesundheitsminister Spahn (CDU) soll es künftig verboten sein, Homosexuellen zu helfen, wenn diese unter ihrer sexuellen Identität leiden und sie verändern wollen. Seelsorger, Psychologen, christliche Gruppen und Ärzte sollen gezwungen werden, Homosexuelle immer in ihrer Orientierung zu bestätigen auch gegen ihre ethische Überzeugung.

Schon die Auffassung es sei richtig, homosexuell empfindende Menschen zu unterstützen, wenn sie ihre Orientierung verändern wollen, wird als unzulässig betrachtet. Bei einer strengen Auslegung dieses Gesetzesvorschlags könnte selbst das Gebet für eine Veränderung sexueller Identität mit Bußgeld belegt werden. Ganz offensichtlich ist die CDU zwischenzeitlich ziemlich weit entfernt von christlichen Werten, die sich aus der Bibel ableiten.

Zuerst ging es nur darum, dass besondere sexuelle Orientierungen wie Homosexualität gesellschaftlich toleriert und akzeptiert werden sollten. Zwischenzeitlich geht die Politik offensichtlich dazu über, jede vom gesellschaftlichen Mainstream abweichende ethische Meinung per Gesetzesbeschluss und Bußgeldandrohung zu verbieten. Es ist äußerst erschreckend, wie sich der Staat hier in persönliche, religiös begründete sexuelle Wertungen und Verhaltensweisen seiner Bürger einmischen will.

Der Gesundheitsminister begründet seinen Vorstoß unter anderem mit seiner eigenen homosexuellen Orientierung. „Ich halte nichts von diesen Therapien, schon wegen meines eigenen Schwulseins. Ich sage immer, der liebe Gott wird sich was dabei gedacht haben.“ Hier scheinen sich auf ungute Weise persönliche Motive mit politischem Auftrag zu vermischen.

Sollte die von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgeschlagene Gesetzesinitiative in dieser Weise beschlossen werden, dann könnte die seelsorgerliche Begleitung von Homosexuellen, die Probleme mit ihrer sexuellen Identität haben, schon bald zu einer Straftat werden. Mit diesem Gesetzesentwurf versucht die Bundesregierung, einen sexualethischen Konsens aller christlichen Kirche zu kriminalisieren, der über Jahrhunderte Gültigkeit hatte und erst in jüngster Zeit in Frage gestellt wird.

Absurderweise dürfen und sollen Heterosexuelle, die homosexuelle Gefühle äußern, mit öffentlichen Geldern mit dem Ziel begleitet und therapiert werden, homosexuell zu leben. Vergleichbares gilt für Menschen, die den Eindruck haben, in einem falschen Körper geboren zu sein. Menschen mit homosexuellem Empfinden aber, die gerne heterosexuell leben wollen, soll bei Strafandrohung fachliche Hilfe entzogen werden.

Biblischen Aussagen zufolge kann der Mensch seine sexuellen Vorlieben und sein sexuelles Verhalten durchaus ändern. Zum christlichen Verständnis der Würde des Menschen gehört auch, dass er sein Leben am Maßstab einer von der Bibel bestimmten christlichen Sexualethik ausrichten kann.

Der Bibelbund fordert, die Freiheit in der Äußerung ethischer Überzeugungen nicht zu beschneiden. Selbstverständlich soll das in christlicher Liebe geschehen und keinen Menschen diskriminieren. Wenn Menschen ihre Homosexualität als Problem ansehen, sie sich deshalb verändern wollen und dazu Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen, sollte das aber auch akzeptiert werden. In dieser Phase der Gesetzgebung sollten Christen die Bundestagsabgeordneten ihrer Region kontaktieren, um eine Unterdrückung christlicher Sexualberatung zu verhindern.

Michael Kotsch, 19. Februar 2019 (www.bibelbund.de)

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 7. Juni 2019 um 9:27 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Seelsorge / Lebenshilfe, Sexualethik.