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Was glauben wir eigentlich? – Streifzüge durch das Augsburger Bekenntnis von 1530

Montag 23. Oktober 2017 von Johann Hesse


Johann Hesse

Der Reichstag in Augsburg

Am 20. Juni 1530 eröffnete Kaiser Karl V. den Reichstag des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation in Augsburg. Zwei große Fragen standen ganz oben auf der Tagesordnung: 1.) Die Türkenfrage 2.) Die konfessionelle Spaltung des Reiches in römisch-katholische und protestantische Gebiete. Der Kaiser wollte diesen „Zwiespalt“ im Reich überwinden und dazu auf dem Reichstag die „Meinung eines jeden in Liebe und Güte zu hören, zu verstehen und zu erwägen“. Am 25. Juni wurde das Augsburgische Bekenntnis (lat.: Confessio Augustana [abgekürzt CA]) vor dem Kaiser und den Ständen vom kursächsischen Kanzler Christian Beyer verlesen.

Das Augsburger Bekenntnis

Die Seite der evangelischen Stände in Augsburg wurde von Kurfürst Johann dem Beständigen von Sachsen, Martin Luthers Landesherrn, angeführt. Er war es, der Melanchthon beauftragt hatte, die Schwabacher und die Torgauer Artikel zu einem zusammenhängenden Bekenntnis zusammenzufassen. Die Schwabacher Artikel (Artikel 1-21) handeln vom Glauben. Die Torgauer Artikel behandeln die abgestellten Missbräuche (Artikel 22-28). Sowohl die Schwabacher als auch die Torgauer Artikel waren zuvor unter Federführung Melanchtons und unter Mitwirkung Martin Luthers verfasst worden. Martin Luther konnte am Reichstag in Augsburg nicht teilnehmen, da er in Acht und Bann war. Er hielt sich in der 200 km entfernten Veste Coburg auf, die im äußersten Zipfel des kursächsischen Gebiet lag. Von hier aus versuchte er, die Verhandlungen auf dem Reichstag zu verfolgen und durch Briefe zu beeinflussen. Das Augsburger Bekenntnis hatte das Ziel nachzuweisen, dass die Reformatoren keine Häresien verbreiteten, sondern in der Lehrtradition der altkirchlichen Bekenntnisse sowie der katholischen Kirche standen.[1] Es wurde unterzeichnet von Johann, Herzog zu Sachsen, Georg Markgraf zu Brandenburg, Ernst Herzog zu Lüneburg, Philipp Landgraf zu Hessen, Hanns Friedrich Herzog zu Sachsen, Franz Herzog zu Lüneburg, Wolf Fürst zu Anhalt und den Bürgermeistern und Räten der Städte Nürnberg und Reutlingen.

Wie es weiterging …

Am 3. August legte die katholische Seite mit der „Confutatio“ dem Reichstag die Widerlegung der Confessio Augustana vor. Innerhalb weniger Tage verfasste Melanchton daraufhin die Verteidigung der Confessio Augustana, die sogenannte „Apologie“. Die katholische Seite lehnte auch diese ab, so dass es zum Abzug der evangelischen Stände kam. Die evangelischen Stände vereinigten sich im Anschluss an den Reichstag zum Schmalkadischen Bund, der offiziell am 27. Februar 1531 geschlossen wurde, um sich gemeinsam wehren zu können, sollte der Kaiser die katholischen Forderungen militärisch durchsetzen wollen. Für diesen Schmalkaldischen Bund verfasste Martin Luther 1537 die Schmalkaldischen Artikel, die ebenfalls zu den Bekenntnisschriften der Evang.-Luth. Kirche gehören. Sie gelten als klarer und schärfer als die konzilianteren Artikel des Augsburger Bekenntnisses.

Im Schmalkaldischen Krieg versuchten der Kaiser und die katholischen Stände, die protestantischen Gegner zu besiegen, um so die konfessionelle Einheit des Reiches wiederherzustellen. Der Papst unterstützte diesen Krieg mit einem Ablass, denn es ging Papst und Kaiser um die Ausrottung der „protestantischen Ketzerei“. Der Kaiser gewann den Krieg am 24. April 1547 in der Schlacht im südlich von Torgau gelegenen Mühlberg. Dieser Sieg konnte vor allem darum errungen werden, da Moritz von Sachsen (albertinische Linie) sich als Protestant überraschend auf die Seite des Kaisers stellte. Das brachte ihm die Kurwürde seines besiegten Vetters Johann Friedrich von Sachsen (Der Großmütige, ernestinische Linie) ein, allerdings auch den Schandnamen der „Judas von Meißen“. 1552 wechselte der vom Kaiser enttäuschte Moritz von Sachsen erneut die Seiten und stellte sich an die Spitze des erfolgreichen protestantischen Fürstenaufstandes.

Die Artikel des Augsburger Bekenntnisses – eine Auswahl

Von den 28 Artikeln des Augsburger Bekenntnisses werden wir nur eine kleine Auswahl genauer ansehen. Wir konzentrieren uns dabei auf die Artikel, in denen die zentralen Grundlagen unseres evangelischen Glaubens im Mittelpunkt stehen.

Artikel 1: Von Gott

„Zuerst wird einträchtig laut Beschluss des Konzils von Nicäa gelehrt und festgehalten, dass ein einziges göttliches Wesen sei, das Gott genannt und wahrhaftig Gott ist, und dass doch drei Personen in diesem einen göttlichen Wesen sind, alle drei gleich mächtig, gleich ewig: Gott Vater, Gott Sohn, Gott Heiliger Geist. Alle drei sind ein göttliches Wesen, ewig, unteilbar, unendlich, von unermesslicher Macht, Weisheit und Güte, ein Schöpfer und Erhalter aller sichtbaren und unsichtbaren Dinge. Alle Häresien, die gegen diesen 1. Artikel und das Bekenntnis zu Nicäa-Konstantinopel stehen, werden mit dem Anathema (Verdammung) belegt: Hierunter fallen die altkirchlichen Manichäer, Valentianer, Arianer, Eunomianer, der Islam (als Leugner der Trinität), die Anhänger von Paul Samosata, antitrinitarische Spiritualisten.

In Übereinstimmung mit den altkirchlichen Bekenntnissen – das Konzil von Nicäa fand 325 n. Chr. statt, das Nicäno-Konstantinopolitanum datiert in das Jahr 381 n. Chr. – bekannten sich die Reformatoren zu dem Gott, der sich in der Bibel als Dreieiniger Gott offenbart hatte. Gott ist der Schöpfer und Erhalter der sichtbaren und unsichtbaren Welt. Dieser Gott ist ein persönlicher Gott, der sich als Vater, Sohn und Heiliger Geist den Menschen offenbart hat.

Ausdrücklich wiesen die Reformatoren mit diesem ersten Artikel eine ganze Reihe von Irrlehren zurück, die „diesem Artikel widersprechen“. Die Arianer z. B. vertraten die Ansicht, dass Christus nicht Gott sei, sondern das vornehmste der Geschöpfe Gottes. Diese Lehre des Arius (256-336 n. Chr.) taucht heute in modernen Spielarten wieder auf z. B. bei den Zeugen Jehovas oder bei Vertretern der historisch-kritischen Theologie, denn diese lehnen weitgehend Jesu Präexistenz vor aller Zeit, seine Geburt durch eine Jungfrau, die Historizität seiner Auferstehung, die Wiederkunft mit Macht und Herrlichkeit und damit seine Göttlichkeit ab.

Eine weitere Irrlehre, die die Reformatoren ausdrücklich erwähnen und mit dem ersten Artikel der CA zurückweisen ist die des Islams bzw. der „Mohammedaner“. Mit den Türken stand auch der Islam im Jahr 1529 vor den Toren Wiens, so dass die Reformatoren sich auch mit dem Koran und seinen Lehren auseinandersetzten. Der Koran leugnet ausdrücklich, dass Gott ein Dreieiniger Gott ist (Sure 5,73), dass Gott einen Sohn hat (Sure 19,35) und dass Jesus Christus gekreuzigt wurde (Sure 4,157). Die Reformatoren wiesen diese Lehre zurück und bekannten sich stattdessen zu dem in der Bibel offenbarten Dreieinigen Gott. Wenn heute selbst Bischöfe die Meinung vertreten, dass Christen und Muslime an denselben Gott glauben und zu demselben Gott beten[2], dann stehen sie damit im Widerspruch zu den Bekenntnisschriften, auf die sie ordiniert wurden.

Artikel 2: Von der Erbsünde

„Weiter wird bei uns gelehrt, dass nach Adams Fall alle natürlich geborenen Menschen in Sünde empfangen und geboren werden. Das heißt, dass sie alle von Mutterleib an voll böser Lust und Neigung sind und von Natur keine wahre Gottesfurcht, keinen wahren Glauben an Gott haben können. Außerdem dass diese angeborene Seuche und Erbsünde wirklich Sünde ist und daher alle die unter den ewigen Gotteszorn verdammt, die nicht durch die Taufe und den Heiligen Geist wieder neu geboren werden.“

Nachdem der erste Artikel den Glauben an den Dreieinen Gott bezeugt, bekennen wir mit dem zweiten Artikel die totale Sündhaftigkeit des Menschen. Durch die Sünde Adams und Evas sind wir alle von Natur aus und von Grund auf Sünder. Es ist tatsächlich eine „Erbsünde“, weil jeder Mensch dieses sündhafte Erbe von seinen Vorfahren übernimmt.

„Deshalb, wie durch einen Menschen die Sünde in die Welt gekommen ist und der Tod durch die Sünde, so ist der Tod zu allen hindurchgedrungen, weil sie alle gesündigt haben“ (Röm 5,12). Und Paulus schreibt auch: „Das ist kein Unterschied, sie sind allesamt Sünder und ermangeln des Ruhmes, den sie bei Gott haben sollten“ (Röm 3,22-23).

Der Aufklärer Jean-Jaques Rousseau (1712-1778) war der Ansicht, dass der Mensch im Kern gut ist und nur durch die Gesellschaft schlecht gemacht werde: „Die Menschen sind böse; eine traurige und fortdauernde Erfahrung erübrigt den Beweis; jedoch, der Mensch ist von Natur aus gut, ich glaube, es nachgewiesen zu haben.“[3] Während Rousseau und viele nach ihm, davon ausgingen, dass der Mensch im Kern gut sei, wussten die Reformatoren aus der Heiligen Schrift um die totale Sündhaftigkeit und Verdorbenheit des Menschen in der Tiefe seines Wesens. Diese wichtige Erkenntnis ist in unserer Zeit weitgehend verlorengegangen.

Die Reformatoren sahen den Menschen auch im Anschluss an Augustinus als in sich verkrümmte Menschen (homo incurvatus in se). Martin Luther schrieb:

„Unsere Natur ist durch die Schuld der ersten Sünde so tief auf sich selbst hin verkrümmt (lat.: tam profunda est in se ipsam incurva), dass sie nicht nur die besten Gaben Gottes an sich reißt und genießt, ja auch Gott selbst dazu gebraucht, jene Gaben zu erlangen, sondern das auch nicht einmal merkt, dass sie gottwidrig, verkrümmt und verkehrt alles […] nur um ihrer selbst willen sucht.“[4]

Der durch die Sünde in sich selbst verkrümmte Mensch ist von Gott getrennt, er ist dem Tode verfallen, er ist sterblich und vergänglich und steht unter dem ewigen Gotteszorn. Der Mensch ist erlösungsbedürftig. Er braucht einen Erlöser.

Artikel 3: Vom Sohn Gottes

Mit dem dritten Artikel bekennen sich die Reformatoren zu Jesus Christus und seiner Erlösungstat auf Golgatha. Das Augsburger Bekenntnis ist systematisch-theologisch aufgebaut. Nachdem in Artikel 1 der Glaube an den Dreieinen Gott formuliert und in Artikel 2 die totale Sündhaftigkeit und Erlösungsbedürftigkeit des Menschen festgestellt wurde, folgt nun die Antwort Gottes auf die Not des Menschen: Gott sendet seinen Sohn in diese verlorene Welt:

„Ebenso wird gelehrt, dass Gott, der Sohn Mensch geworden ist, geboren aus der reinen Jungfrau Maria, und die zwei Naturen, die göttliche und die menschliche, also in einer Person untrennbar vereinigt, ein Christus sind, der wahrer Gott und wahrer Mensch ist[5], wahrhaftig geboren, gestorben und begraben, dass er ein Opfer nicht allein für die Erbsünde, sondern auch für alle anderen Sünden war und Gottes Zorn versöhnte, ebenso dass dieser Christus hinabgestiegen ist zur Hölle, am dritten Tage auferstanden ist von den Toten und aufgefahren in den Himmel. Er sitzt zur Rechten Gottes, dass er ewig über alle Geschöpfe herrsche und regiere; dass er alle, die an ihn glauben, durch den Heiligen Geist heilige, reinige, stärke und tröste, ihnen auch Leben und allerlei Gaben und Güter austeile und sie schütze und beschirme gegen den Teufel und die Sünde, dass dieser Herr Christus am Ende öffentlich kommen wird, zu richten die Lebenden und die Toten.“

Von wem reden wir, wenn wir von Jesus Christus reden? Ist er ein Religionsstifter wie Buddha oder Mohammed? Ist er ein bewundernswerter Lehrer, der in vollkommener Weise geliebt und gelebt hat und damit allen Menschen ein Vorbild ist? Oder ist er tatsächlich der Sohn Gottes, der als wahrer Gott und wahrer Mensch in diese Welt gesandt wurde, um Sünde und Tod zu überwinden? Wir greifen aus dem dritten Artikel vier Punkte heraus:

  1. „geboren aus der reinen Jungfrau Maria“: Die Reformatoren bekannten sich zur Jungfrauengeburt aus gutem Grund. Auch ihnen war klar, dass jeder natürliche Mensch einen biologischen Vater und eine biologische Mutter haben muss. Doch durch die übernatürliche Empfängnis konnte der Sohn Gottes aus der Ewigkeit in unsere Zeit gelangen und Menschengestalt annehmen. Somit tritt ein einzigartiger Mensch in die Menschheitsgeschichte ein, der nicht in der ungebrochenen Linie der Erbsünde steht. Er ist ganz Mensch, doch ohne Sünde (1 Joh 3,5). Die Jungfrauengeburt ist das Eingangstor des präexistenten Gottessohnes in die Menschheitsgeschichte. Wenn die frühere EKD-Ratsvorsitzende und „Lutherbotschafterin“ Margot Käßmann gegenüber dem SPIEGEL meint: „Da bin ich ganz Theologin des 21. Jahrhunderts. Ich glaube, dass Maria eine junge Frau war, die Gott vollkommen vertraut hat. Aber dass sie im medizinischen Sinne Jungfrau war, das glaube ich nicht“[6], dann leugnet sie damit einen wesentlichen Bestandteil des Bekenntnisses aller christlichen Kirchen. Sie leugnet damit auch indirekt die heilsgeschichtliche Notwendigkeit, dass der Sohn Gottes aus der Ewigkeit aufbrechen musste, um Mensch zu werden und die Sünde der Menschen durch seinen Tod zu sühnen.
  2. „der wahrer Gott und wahrer Mensch ist“: Die Reformatoren bekannten sich dazu, dass Jesus mehr ist als ein ganz besonders vorbildlicher Mensch: Jesus Christus ist wahrer Gott und wahrer Mensch. Mit dem Neuen Testament bekannten sie die Fleischwerdung des Gottessohnes (Joh 1,1-14). Sie erkannten, dass in Jesus Christus die ganze Fülle der Gottheit in Menschengestalt zu den Menschen gekommen war (Kol 2,9).
  3. „ein Opfer nicht allein für die Erbsünde, sondern auch für alle anderen Sünden“: Die Reformatoren bezeugten, dass der Tod Jesu Christi ein stellvertretender Sühnetod war. Jesus Christus bezahlte am Kreuz für die Sünden der Menschen und nahm den Zorn Gottes in seinem Leiden und Sterben auf sich.

Der frühere Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland Nikolaus Schneider antwortete in einem Interview der evangelischen Monatszeitschrift Chrismon auf die Frage, ob Gott tatsächlich kein Sühnopfer brauche: „Gott braucht es tatsächlich nicht.”[7] Weiterhin meinte Schneider, Jesus sei „nicht im Sinne einer stellvertretenden Übernahme von Strafe”[8] für uns Menschen gestorben. Er ist stattdessen der Ansicht, Jesus „teile mit seinem Leiden und Sterben menschliche Leidens- und Todeserfahrungen”[9], das Kreuz zeuge „von seiner [Gottes] Liebe, nicht von seinem Zorn”. Mit diesen Aussagen steht der frühere Präses der zweitgrößten evangelischen Landeskirche ganz in der Tradition einer liberalen Theologie, die die Notwendigkeit des Opfertodes Christi für die Sünden der Menschheit leugnet. So hielt z. B. Rudolf Bultmann das neutestamtliche Zeugnis, „dass ein Mensch gewordenes Gotteswesen durch sein Blut die Sünden der Menschen sühnt” für „primitive Mythologie.”[10]

Mit den Reformatoren und dem Neuen Testament halten wir daran fest: Am Kreuz ist tatsächlich Sühnung für meine Sünden geschehen. Er hat bezahlt, was ich verschuldet habe, wie es im Lied von Paul Gerhardt heißt („O Haupt voll Blut und Wunden“):

Nun, was du, Herr, erduldet,
ist alles meine Last;
ich hab es selbst verschuldet,
was du getragen hast.

Schau her, hier steh ich Armer,
der Zorn verdienet hat.
Gib mir, o mein Erbarmer,
den Anblick deiner Gnad.

Oder mit den Worten des Apostels Paulus: „Er hat den Schuldbrief getilgt, der mit seinen Forderungen gegen uns war und hat ihn weggetan und an das Kreuz geheftet“ (Kol 2,14)

  1. „…am dritten Tage auferstanden ist von den Toten…“ Die Reformatoren bekannten sich zur leibhaftigen Auferstehung von den Toten. Auch hier entsteht ein Gegensatz zur historisch-kritischen Theologie vieler EKD-Theologen. Im EKD-Text „Für uns gestorben“ (2015) heißt es beispielsweise: „Für die Auferstehungshoffnung ist es nicht konstitutiv zu wissen, ob das Grab voll oder leer war“[11]. Für die Reformatoren war dies jedoch sehr wohl konstitutiv, darum bekannten sie sich immer wieder zur Auferstehung Jesu Christi von den Toten. Der christliche Glaube hängt wesentlich an der Frage, ob Christus tatsächlich auferstanden ist und das Grab demnach auch tatsächlich leer war. Das ganze 15. Kapitel des 1. Korintherbrief widmet sich eben dieser Frage: Ist es entscheidend für den christlichen Glauben, ob die Auferstehung Christi tatsächlich stattgefunden hat oder nicht? Für den Apostel Paulus war klar: „Hoffen wir allein in diesem Leben auf Christus, so sind wir die elendsten aller Menschen“ (1 Kor 15,19). Im Gegensatz zu der irreführenden Aussage des EKD-Textes bekennen wir mit den Reformatoren, dass es für die Auferstehungshoffnung konstitutiv ist zu wissen und zu glauben, dass das Grab leer war. Weil wir wissen, dass Christus auferstanden ist und das Grab leer war, gehen wir zuversichtlich durch dieses Leben und haben eine lebendige Hoffnung, die durch den Tod hindurch trägt und in fester Gewissheit die kommende Auferstehung erwartet.

Artikel 4: Von der Rechtfertigung

„Weiter wird gelehrt, dass wir Vergebung der Sünde und Gerechtigkeit vor Gott nicht durch unser Verdienst, Werk und Genugtuung erlangen können, sondern dass wir Vergebung der Sünde bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnade um Christi willen durch den Glauben, wenn wir glauben, dass Christus für uns gelitten hat und dass uns um seinetwillen die Sünde vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird. Denn diesen Glauben will Gott als Gerechtigkeit, die vor ihm gilt, ansehen und zurechnen, wie Paulus zu den Römern im 3. und 4. Kapitel sagt.“

Wir haben festgestellt, dass wir vor Gott erlösungsbedürftige Sünder sind (CA 2). In CA 3 wird uns Jesus Christus als der menschgewordene Gottessohn vorgestellt, der für unsere Sünde am Kreuz von Golgatha stirbt. Der Artikel 4 der CA war für die Reformation ganz entscheidend und ist in gewisser Weise das Herzstück des reformatorischen Bekenntnisses, da die Reformatoren hier die kooperative Mitwirkung am Heil durch gute Werke ablehnen und die Rechtfertigung „allein durch den Glauben“ (Röm 3,28) bekennen.

Was genau bedeutet Rechtfertigung? Die Rechtfertigung im Sinne der paulinisch-reformatorischen Theologie bedeutet, dass der Schuldige gerecht gesprochen wird, weil Christus an seiner Statt die Strafe übernommen hat.

Die Reformatoren lehrten, dass der Versuch, das Heil durch eigene Werke und Frömmigkeit zu erlangen, zum Scheitern verurteilt war: „Weiter wird gelehrt, dass wir Vergebung der Sünde und Gerechtigkeit vor Gott nicht durch unser Verdienst, Werk und Genugtuung erlangen können.“ Der sündige Mensch kann Tod, Sünde und Gericht nicht aus eigener Kraft durch gute Werke, durch fromme Leistung oder ein gutbürgerliches Leben überwinden.

Stattdessen bekannten sie: „dass wir Vergebung der Sünde bekommen und vor Gott gerecht werden aus Gnade um Christi willen durch den Glauben, wenn wir glauben, dass Christus für uns gelitten hat und dass uns um seinetwillen die Sünde vergeben, Gerechtigkeit und ewiges Leben geschenkt wird.“

Wir sind gerechtfertigt um Christi willen. Er hat „für mich“ (pro me) und „für uns“ (pro nobis) gelitten und vergibt uns unsere Sünden auf der Grundlage seines stellvertretenden Leidens und Sterbens. Wir bekennen unsere Sünden und nehmen im Glauben dieses Geschenk der Vergebung an. Allein das Kreuz und der Glaube an den gekreuzigten und auferstandenen Christus lässt uns über den Graben der ewigen Trennung von Gott schreiten und zu Gott und zum ewigen Leben gelangen.

Der wunderbare Tausch oder fröhliche Wechsel

Martin Luther sprach vom „wunderbaren Tausch“ oder vom „fröhlichen Wechsel“. Oder mit den Worten des bereits erwähnten Passionsliedes von Paul Gerhardt: „Nun, was du, Herr, erduldet, ist alles meine Last; ich hab es selbst verschuldet, was du getragen hast.“ Das ist der wunderbare Tausch, durch den wir vor Gott gerechtfertigt werden. Rechtfertigung ist also ein Tausch: Ihre Sünden liegen auf ihm. Sie erhalten seine Gerechtigkeit. Die Reformatoren sprachen von der „aliena iustitia“, der fremden Gerechtigkeit, die uns durch den Glauben aus Gnade, also unverdient, angerechnet wird.

Ist das nicht ein genialer Tausch? Sie geben Ihre Sünden ab und erhalten dafür die Gerechtigkeit, die vor Gott gilt, Sündenvergebung, Friede, Freude, den Geist Gottes, ewiges Leben.

Dies kann man wissen oder formal anerkennen. Die Frage ist aber, wie und ob es mein eigen wird. Dabei ist entscheidend ist, dass wir begreifen, dass dies „für uns“ geschehen ist. Dazu Martin Luther: „Dass Jesus Christus am Kreuz für die Sünde verblutet ist, das wissen auch die Teufel und zittern! Dass er aber für meine Sünde verblutet ist, damit beginnt der Glaube.“ Glaube ist, wenn ich Christi Werk „für mich“ persönlich annehme und meine Sünden bei ihm eintausche gegen seine Gerechtigkeit. Glauben Sie das?

Artikel 5: Vom Predigtamt

„Um diesen Glauben zu erlangen, hat Gott das Predigtamt eingesetzt, das Evangelium und die Sakramente gegeben, durch die er als Mittel den Heiligen Geist gibt, der den Glauben, wo und wann er will, in denen, die das Evangelium hören, wirkt, das da lehrt, dass wir durch Christi Verdienst, nicht durch unser Verdienst, einen gnädigen Gott haben und es werden die Wiedertäufer verdammt und andere, die lehren, dass wir den Heiligen Geist ohne das leibhafte Wort (sine verbo externo) des Evangeliums durch eigene Vorbereitung, Gedanken und Werke erlangen.“

Wie erlange ich diesen Glauben? Indem mir das Evangelium verkündigt wird. Das Evangelium zeigt mir, dass ich ein Sünder bin und es verweist mich auf Christus (Gesetz und Evangelium). Es lädt mich ein, den fröhlichen Wechsel zu vollziehen. Ich bekenne im Glauben Christus meine Sünden und erhalte die Vergebung der Sünden und die Gewissheit der Auferstehung von den Toten. Wie stelle ich mich nun zu dem Angebot, das mir im Evangelium gemacht wird? Glaub ich’s oder glaub ich’s nicht? Der Heilige Geist wirkt dann die Zustimmung, wo und wann er will. Der Geist weckt den Glauben. Immer aber gebunden an den Zuspruch des Evangeliums, immer gebunden an das Wort Gottes, niemals losgelöst davon. Eine vertikale Wirkung des Geistes losgelöst vom Wort nannten die Reformatoren „Schwärmerei“.

Auch die Sakramente sind Teil der Evangeliumsverkündigung: Die Sakramente (vgl. CA 13)  sind in gewisser Weise gestaltgewordenes Wort. Der Vergebungszuspruch „Deine Sünden sind dir vergeben“ klebt am Wasser der Taufe und an den Elementen des Abendmahls.

In der Architektur evangelischer Kirchen wurde die zentrale Rolle der Predigt durch den sogenannten Kanzelaltar zum Ausdruck gebracht. Die Kanzel wurde über dem Altartisch angebracht. Damit wurde zum Ausdruck gebracht, dass die Verkündigung des Evangeliums in Predigt (Kanzel) und Sakramenten (Altar) der Mittelpunkt des evangelischen Gottesdienstes ist.

Artikel 6: Vom neuen Gehorsam

„Auch wird gelehrt, dass dieser Glaube gute Früchte und gute Werke hervorbringen soll und dass man gute Werke tun muss, und zwar alle, die Gott geboten hat (nicht falsche Werke wie Rosenkranzbeten, Heiligenverehrung, Mönchwerden etc.) um Gottes willen. Doch darf man nicht auf solche Werke vertrauen, um dadurch Gnade vor Gott zu verdienen. Denn wir empfangen Vergebung der Sünde und Gerechtigkeit durch den Glauben an Christus.“

Die Reformatoren schlossen jegliche Mitwirkung der guten Werke an der Rechtfertigung aus. Damit setzten sie sich dem Vorwurf aus, sie würden Gesetzlosigkeit predigen. So heißt es in CA 20: „Den Unseren wird in unwahrer Weise nachgesagt, dass sie gute Werke verbieten“. In CA 6 werden Rechtfertigung und Werke ins rechte Verhältnis zueinander gesetzt (siehe aber vor allem auch CA 20). Die Werke haben keinen Anteil an der Erlösung oder Rechtfertigung des Menschen, denn sie „verdienen keine Gnade vor Gott“. Aber die guten Werke folgen dem rechtfertigenden Glauben nach. Rechtfertigender Glaube, wenn er echter Glaube ist, bringt immer auch ein verändertes Leben, Früchte des Heiligen Geistes, gute Werke und ein Leben nach den Maßstäben der biblischen Ethik hervor.

Heute wird vielfach die Errungenschaft der protestantischen Freiheit mit ethischer Beliebigkeit verwechselt. Selbst eindeutig in der Heiligen Schrift verurteilte Sünden werden von evangelischen Amtsträgern „gesegnet“. Für die Reformatoren war klar, dass evangelische Freiheit immer auch Umkehr, Buße und eine Hinwendung zu einem Leben nach den Geboten mit sich brachte – eine Freiheit in Bindung an das Wort Gottes.

Artikel 7: Von der Kirche

„Es wird auch gelehrt, dass allezeit eine heilige, christliche Kirche sein und bleiben muss, die die Versammlung aller Gläubigen ist, bei denen das Evangelium rein gepredigt und die heiligen Sakramente laut dem Evangelium gereicht werden.“

CA 7 sagt uns, was die Kirche dem Wesen nach ist. Kirche ist da, wo 1.) die Christusgläubigen sich versammeln, wo 2.) das Evangelium rein gepredigt wird und wo 3.) die Sakramente schriftgemäß gereicht werden. Kirche ist also nicht vor allem da, wo der Papst ist, wo Bischofspaläste stehen, wo gewaltige Dome oder Kirchen zu sehen sind, wo Priester im Ornat oder Mönche mit Tonsur ihren Dienst tun, sondern sie ist an diesen drei Kennzeichen zu erkennen. Die Römisch-Katholische Kirche sah es damals und sieht es auch bis heute so, dass das Heil nur in ihr und durch die Vermittlung ihrer Priester zu haben ist („Extra ecclesiam salus non est“). CA 7 legt die Grundlage dafür, dass es auch Heil außerhalb dieser römisch-katholischen Großinstitution geben kann und geben muss, nämlich überall dort, wo Christen das Evangelium und die Sakramente schriftgemäß empfangen können.

Artikel 11: Von der Beichte

„Von der Beichte wird so gelehrt, dass man in der Kirche die privata absoluta (private Absolution oder Lossprechung) beibehalten und nicht wegfallen lassen soll, obwohl es in der Beichte nicht nötig ist, alle Missetaten und Sünden aufzuzählen, weil das doch nicht möglich ist.“

Es ist ein großes Versäumnis der evangelischen Kirchen, dass uns die Beichte mehr oder weniger abhanden gekommen ist. Viele evangelische Christen halten die Beichte für eine katholische Einrichtung und denken dabei an die alten Beichtstühle, die wir alle aus den katholischen Kirche kennen. Dabei wollten die Reformatoren die Beibehaltung der Beichte, denn ihnen war daran gelegen, dass Sünden aufgedeckt und bekannt werden. Hier müssen wir wieder neu lernen, Sünden im Spiegel der Gebote Gottes bei uns ganz persönlich zu erkennen, um diese dann Christus zu bekennen. Die Beichte vor einem Seelsorger, der ja kein Pastor sein muss, kann dabei eine große Hilfe sein. Wenn wir unsere Sünden bekennen, dann ist es Jesus Christus, der uns von den Sünden reinigt. Aber es ist gut und hilfreich, den Zuspruch der Vergebung aus dem Mund eines Seelsorgers oder eines Mitchristen zu hören. Um es mit den Worten Dietrich Bonhoeffers zu sagen:

„Wer schafft uns hier Gewißheit, daß wir es im Bekenntnis und in der Vergebung unsere Sünden nicht mit uns selbst zu tun haben, sondern mit dem lebendigen Gott? Diese Gewißheit schenkt uns Gott durch den Bruder. Der Bruder zerreißt den Kreis der Selbsttäuschung. Wer vor dem Bruder seine Sünden bekennt, der weiß, daß er hier nicht mehr bei sich selbst ist, der erfährt in der Wirklichkeit des Andern die Gegenwart Gottes. … Weil aber die Sünde doch einmal ans Licht muß, darum ist es besser, es geschieht heute zwischen mir und dem Bruder als daß es am letzten Tag in der Helle des jüngsten Gerichtes geschehen muß. Es ist Gnade, daß wir dem Bruder unsere Sünden bekennen dürfen. Es ist Verschonung vor dem Schrecken des letzten Gerichts. … Wie das Bekenntnis meiner Sünde dort vor dem Selbstbetrug entzogen wird, wo es vor dem Bruder geschieht, so ist auch die Zusage der Vergebung mir erst dort ganz gewiß, wo sie der Bruder mir im Auftrag und im Namen Gottes zuspricht.“[12]

Artikel 17: Von der Wiederkunft Christi zum Gericht

„Auch wird gelehrt, dass unser Herr Jesus Christus am Jüngsten Tag kommen wird, um zu richten und alle Toten aufzuerwecken, den Gläubigen und Auserwählten ewiges Leben und ewige Freude zu geben, die gottlosen Menschen aber und die Teufel in die Hölle und zur ewigen Strafe zu verdammen.“

Der Theologe Rudolf Bultmann erklärte die „Erwartung des mit den Wolken des Himmels kommenden Menschensohnes“ in seinem berühmten Vortrag „Neues Testament und Mythologie” von 1941 für „erledigt“.[13] Viele Theologen und spätere Pastoren nach ihm lernten an den Universitäten, dass diese Aussagen einen antik-mythologischen Hintergrund haben und so heute nicht mehr geglaubt werden können. Doch Theologen oder Christen, die die sichtbare Wiederkunft Christi bestreiten, stehen außerhalb aller großen christlichen Bekenntnisse. Der Apostel Petrus hat in seinem Brief angekündigt, dass in den letzten Tagen Irrlehrer auftreten werden, die die Verheißung seines Kommens leugnen werden. Sie spotten: „Wo bleibt die Verheißung seines Kommens“ (2 Petr 3,4). Glauben wir mit den Aposteln und den Reformatoren, dass Jesus Christus vielleicht schon sehr bald sichtbar wiederkommen wird? Glauben wir, dass er Tote und Lebende richten wird, dass es eine Auferweckung der Toten zum ewigen Leben und zu ewiger Verdammnis geben wird? Glauben wir, dass dieser Tag vielleicht schon sehr nah ist? Sind wir auf den Tag der sichtbaren Wiederkunft Christi vorbereitet?

Als Kind und Jugendlicher saß ich mit meiner Familie auf den Kirchenbänken der St. Andreaskirche in Verden. Beeindruckt sah ich das große Deckengemälde über dem Altar mit dem auf einem Regenbogen thronenden Christus als Weltenherrscher. Doch damals glaubte ich nicht, dass dieses Bild eine Wirklichkeit zum Ausdruck brachte. Ich sprach das Glaubensbekenntnis und murmelte die Worte: „von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten“, doch glauben konnte ich es nicht. Das Glaubensbekenntnis war ein reines Lippenbekenntnis. Ich bin Gott sehr dankbar dafür, dass ich heute mit den Reformatoren die Wahrheiten des Apostolischen und auch des Augsburger Bekenntnisses glauben und bekennen darf.

Johann Hesse, Geschäftsführer des Gemeindehilfsbundes, Vortrag bei der Subkommende Neubrandenburg des Johanniterordens am 12.10.2017

Geschäftsstelle des Gemeindehilfsbundes
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Tel.: 05161/911330

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Hier können Sie die Power Point Präsentation des Vortrages mit Bildern herunterladen.

[1] „Unser Glaube – Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche, Gütersloher Verlagshaus, 1991, S. 51.

[2] So Bischof Dr. Martin Hein in seinem Vortrag „Glauben wir alle an denselben Gott?“ Gedanken zum Zusammenleben von Christen, Juden und Muslimen. Gemeinsamer Jahresempfang der Evangelischen Kirche in Deutschland und des Kommissariats der Deutschen Bischöfe, Konferenzsaal der COMECE, 5. Dezember 2016.

[3] Abhandlung über den Ursprung und die Grundlagen der Ungleichheit unter den Menschen, 1755

[4] Martin Luther: Scholion zu Röm 5,4 Lut, WA 56, 304, 25–29.

[5] Im Konzil von Chalcedon (451 n. Chr.) wurde festgestellt, dass Jesus Christus zwei Naturen in einer einzigen Person vereint (unvermischt und ungetrennt) und dass er „wahrer Gott“ und „wahrer Mensch“ ist.

[6] Der Spiegel, Spiegel-Gespräch, „Dort sind alle Tränen abgewischt“, 22.7.2013

[7] Präses Nikolaus Schneider, Chrismon plus Rheinland, 04.2009, S. 46

[8] Präses Nikolaus Schneider, Chrismon plus Rheinland, 04.2009, S. 44

[9] Präses Nikolaus Schneider, Chrismon plus Rheinland, 04.2009, S. 44

[10] H.-G. Pöhlmann, Abriß der Dogmatik, 5. Auflage, Gütersloher Verlagshaus Gerd Mohn, Gütersloh 1973, S. 241.

[11] Für uns gestorben: Die Bedeutung von Leiden und Sterben Jesu Christi. Ein Grundlagentext des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) Gütersloher Verlagshaus 2015

[12] Dietrich Bonhoeffer, Gemeinsames Leben, Chr. Kaiser Verlag München. Achte, unveränderte Auflage 1955. Seite 80 f.

[13] Rudolf Bultmann, Neues Testament und Mythologie, erschienen in: „Kerygma und Mythos – Ein theologisches Gespräch“, Herbert Reich Evangelischer Verlag, Hamburg 1951, S. 17.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 23. Oktober 2017 um 10:21 und abgelegt unter Kirche, Theologie.