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Gutachten zu der Frage: Mit welchen Gründen von Vernunft und Recht wird die Ideologie des Genderismus in Politik, Kirche und Schule eingeführt und aufgezwungen?

Freitag 24. Februar 2017 von Prof. Dr. Reinhard Slenczka (1931-2022)


Prof. Dr. Reinhard Slenczka (1931-2022)

I – Was ist Genderismus?

„Gender“ ist im Englischen die Bezeichnung für das grammatische Geschlecht, unterschieden von „sex“, dem biologischen Geschlecht. Unter „Genderismus“ als Ideologie ist zu verstehen das Bestreben sowohl im Bereich der Sprache wie auch im biologischen Bereich vorliegende Unterscheidungen und Unterschiede radikal zu bekämpfen und zu beseitigen. Nach Form und Ziel handelt es sich um eine revolutionäre Bewegung zur Veränderung der Gesellschaft und ihrer Grundlagen.

Sprachlich geschieht dies durch die gleichzeitige Verwendung von weiblichen und männlichen Bezeichnungen.  Das wird als inklusive Sprache bezeichnet, die jedoch faktisch exklusiv ist, insofern das männliche Genus nicht auf Weibliches angewandt werden sollte. Das scheitert im Deutschen jedoch bereits an dem Wort der Mensch.  Das maskuline Genus schließt jedenfalls nicht aus, dass Frauen auch Menschen sind.

Biologisch wird im Genderismus das Geschlecht nicht nach Mann und Frau mit ihren jeweiligen geschaffenen Geschlechtsmerkmalen definiert, sondern nach verschiedenen Formen des Gebrauchs der Geschlechtsorgane zur Befriedigung des Sexualtriebs. Da es zu allen Zeiten auf diesem biologisch, physisch und psychisch unveränderbarem Gebiet Brauch und Missbrauch gibt, haben wir es hier nicht mit neuen Erkenntnissen zu tun, sondern mit der Forderung interessierter Gruppen, bisher als widernatürlich beurteilte, weil schädliche Verhaltensweisen als natürliche anzuerkennen[1]: Nicht die organische Beschaffenheit, sondern die Befriedigung des Geschlechtstriebs in beliebiger Weise wird als beherrschende Norm durchgesetzt. Das statistisch erhobene Verhalten von Menschen wird als normativ angesehen. Es wird nicht gefragt, was qualitativ gut und recht, falsch oder schädlich ist, sondern was quantitativ praktiziert, behauptet und gefordert wird. Der Fachausdruck ist „Behaviorismus“, also die Orientierung am faktischen Verhalten von Menschen oder auch einfach an der öffentlichen oder herrschenden Meinung.

Um es mit gebotener Klarheit zu formulieren: Humanität im Sinne von rationaler Triebbeherrschung wird durch Willkür im Sinne von animalischer Triebbefriedung ersetzt.

Was mit dem Begriff Genderismus oder auch Gender Mainstreaming bezeichnet wird, ist eine in Amerika und Europa um sich greifende Bewegung, an der sich viele interessierte Gruppen beteiligen, der sich jedoch noch mehr Individuen und Organisationen, insbesondere protestantische Kirchenverwaltungen, anschließen in der blinden Überzeugung, dass es sich um etwas handele, was als neuzeitliche Entwicklung menschlicher Verhaltensweisen zu respektieren wäre.

Dafür gibt es jedoch keinerlei theologische, keine wissenschaftliche oder auch rechtlich-politische Begründung. Man kann es daher nur als einen Wahn bezeichnen.

Wohl aber gibt es Widerspruch, oft genug hilflos, gegenüber den Zwangsmaßnahmen, mit denen diese Ideologie durchgesetzt wird. Einen scharfen Gegensatz gibt es jedoch in und mit den Ländern, die von der Zwangsideologie des Marxismus-Leninismus[2] befreit sind, sowie aus islamischen Ländern. Hier kommt es unübersehbar zu einem scharfen Zusammenstoß von Zivilisationen (Samuel P. Huntington 1927-2008). Das ist ein gesellschaftspolitisches Problem, das gerade in einer multikulturellen Gesellschaft nicht übersehen werden kann noch verdrängt werden sollte. Zumal in den Schulen kommt es hier zu scharfen Konflikten, die nicht mit Zwangsmaßnahmen beseitigt werden sollten.

II –  Theologische Beurteilung

1. Der Gegensatz: Es geht um die unaufhebbare Unterscheidung von Gott und Mensch:

Nach Gottes Wort der Heiligen Schrift gilt: Gott schuf den Menschen nach seinem Bilde, „männlich und weiblich schuf er sie“ (1 Mose 1, 27)

Von der Ideologie des Genderismus wird gefordert: Der Mensch schafft sich Gott nach seinem Bild, „weiblich und männlich schafft er sich ihn.

In Theologie und Kirche hat sich die Ideologie des Genderismus sehr weit verbreitet. Das begegnet immer wieder in Gottesdiensten, selbst nach amtlichen Formularen, dass die Gottesnamen männlich und weiblich modifiziert werden und vor allem die Anrede Herr als „patriarchalisch“ vermieden wird.  Ein bekanntes Beispiel ist die „Bibel in gerechter Sprache“ [3]. in der die Gesetze der Philologie durch die Forderungen der Ideologie ersetzt werden.

Nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift (1 Mos 1, 27) gilt: „Gott schuf den Menschen zu seinem Bilde, zum Bilde Gottes schuf er ihn; und schuf sie männlich und weiblich“.[4] Dies bedeutet: Der geschlechtliche, biologische Unterschied von Mann und Frau ist umfasst von der Würde der für beide geltenden Gottebenbildlichkeit.  Diese Gleichheit ist in der Schöpfung vorgegeben; sie muss also nicht durch die Beseitigung von biologischen Unterschieden erkämpft werden, wohl aber ist sie zu respektieren und zu schützen.

Die Vertauschung von Schöpfer und Geschöpf ist eine bleibende Anfechtung des Volkes Gottes im Alten wie im Neuen Bund. Die Unterscheidung von Schöpfer und Geschöpf wird allein dadurch begründet, dass der wahre Gott seinem Volk im Wort Gottes, nicht im Bild des Geschaffenen begegnet (5 Mose 4!!).

Wo jedoch der wahre Gott nicht angebetet und verehrt wird, verfällt die Vernunft unter die Macht des von Gott Geschaffenen und damit zugleich unter das Zorn- und Strafgericht Gottes. Die Verehrung und Befriedigung des Sexualtriebs wird zur herrschenden Macht; sie tritt an die Stelle Gottes, und damit vollzieht sich das Strafgericht Gottes (Röm 1, 18-32!!).

Man macht sich, wie es leider auch in der theologischen Fachsprache heißt, seine Gottesbilder, männlich / weiblich. Im Alten Bund kam die ständige Versuchung von den fremden Göttern anderer Völker, vor allem die Fruchtbarkeits- und Sexualkulte von Baal und Astarte:  „Die Priester fragten nicht: Wo ist der HERR?, und die Hüter des Gesetzes achteten meiner nicht, und die Hirten des Volks wurden mir untreu, und die Propheten weissagten im Namen des Baal und hingen den Götzen an, die nicht helfen können“ (Jer 2, 8)...

Beim Propheten Jeremia wird ein bei Frauen beliebter feministischer Kult der „Himmelskönigin“ (Jer 7, 18; 44) erwähnt, für die man Kuchen backt und Trankopfer spendet. Der Warnung des Propheten vor den Strafen Gottes erwidert man: „Den Worten, die du im Namen des HERRN uns sagst, wollen wir nicht gehorchen…“ (Jer 44, 16). Ist das heute etwa anders?

2. Die Durchsetzung der Genderideologie in Theologie und Kirche.

 Am 7. April 2014 wurde das „Studienzentrum für Genderfragen in Kirche und Theologie“ in Hannover eröffnet, das aus einer Reihe von früheren Einrichtungen hervorgegangen ist, die sich ebenfalls mit entsprechenden gesellschaftspolitischen ideologischen Fragen befasst hatten. In der der Aufgabenbeschreibung dieser Einrichtung heißt es: „Das Studienzentrum für Genderfragen in Kirche und Theologie will zur Gestaltung einer Kirche beitragen, in der die Vielfalt menschlicher Begabungen auf allen Ebenen unabhängig von Geschlechtsrollen und Geschlechtsidentitäten zum Tragen kommt (Zitat aus der Ansprache des Ratsvorsitzenden bei der Eröffnung). Ziel und Aufgabe ist es nach der Bezeichnung des Instituts, „Kirche geschlechtergerecht zu gestalten“. Hört nicht ein jeder, der die deutsche Kirchengeschichte kennt, bei dieser Bezeichnung die Forderung von 1933 nach einem : „Artgerechten Christentum“?

Im Studienzentrum sollen, wie es in der Selbstdarstellung der Leiterin heißt, Genderforschungsansätze verschiedener Fach- und Forschungsgebiete für die verschiedenen Handlungsfelder der Kirche exemplarisch ausgewertet und aufbereitet werden. Die Integration von Genderaspekten in das kirchliche Handeln soll auf diese Weise unterstützt werden. Inhaltlich gehe es um feministische Perspektiven sowie „Rassismus-Diskurse, ökumenische und interreligöse Dialoge, insbesondere den christlich-jüdischen Dialog, um queer-Theologien.“ [5]

Es ist nicht zu übersehen noch zu bestreiten, dass im heutigen Protestantismus die Ideologie des Genderismus nicht nur eine Plattform gefunden hat, sondern eine beherrschende Rolle einnimmt. Wo die Heilige Schrift nicht mehr als Wort Gottes anerkannt wird und in Geltung ist, treten unweigerlich Meinungen und Forderungen von Menschen als  Autorität in der Kirche auf. Dafür ist der Protestantismus auch in unserer Zeit besonders anfällig.

So wird die Durchsetzung der Ordination von Frauen zu gemeindeleitenden Ämtern, wie es weithin geschieht, als Rechtsanspruch gefordert, selbst wenn dadurch bestehende Kirchengemeinschaft mit anderen Kirchen gebrochen wird (Osteuropa, Orthodoxie, Römisch-Katholisch). Schwesterkirchen werden mit moralischem Zwang und wirtschaftlichen Druck zur Einführung der Frauenordination und Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften gezwungen.  Indes: Weder für Männer noch für Frauen kann die Ordination ein Rechtsanspruch sein, da es sich dabei nicht um Herrschaft, sondern um Sklavendienst handelt (Röm 1, 1 u. ö.)

Die Einsetzung der Ehe durch Gott (1 Mose 1, 27-30; 2 Mose 2 18-25) und ihr Schutz nach dem Sündenfall durch das 6. Gebot Gottes (2 Mose 20, 14; 5. Mose 5, 18; Mat 5, 17-32 wird in kirchenamtlichen Erklärungen mit der göttliche Autorität sich anmaßenden Behauptung aufgehoben, diese Grundlagen seien durch die gesellschaftspolitische Entwicklung überholt, und daher sei auch die Ehe anders aufzufassen als das nach  Gottes Schöpfung und Gebot der Fall ist[6].

Es ist eindeutig, dass hier Gottes Wort durch Menschenwort ersetzt wird, und das geschieht sogar mit dem Anspruch, dass kirchenamtlich gesegnet wird, worauf kein Segen Gottes, sondern die Strafe Gottes liegt.

III – Rechtspolitische Grundlagen

1. Es gibt keinerlei theologische, rechtliche und politische Berechtigung, die Forderungen der Gender-Ideologie in Staat, Kirche und vor allem in der Schule durchzusetzen und auf diese Weise die bestehende Gesellschafts- und Rechtsordnung tiefgreifend zu verändern, ja zu zerstören. Das ist Diktatur!

Vielmehr handelt sich um eine ideologische Bewegung, die aus dem Anspruch erwächst, die seit Jahrhunderten geltende Wertordnung mit ihren sittlichen und rechtlichen Normen den heutigen Verhältnissen und dem Verhalten des heutigen Menschen anzupassen. Dies bedeutet, dass das Recht der Politik folgen soll, und das steht im Widerspruch zu dem von Immanuel Kant eingeschärften Prinzip der Aufklärung: „Das Recht muss nie der Politik, wohl aber die Politik jederzeit dem Recht angepasst werden“[7].

Wenn dieser Grundsatz nicht mehr gelten sollte, wird der Willkür von Interessengruppen Tor und Tür geöffnet. Dies aber ist das Kennzeichen aller Diktaturen, die nach dem Prinzip verfahren: „Wer die Macht hat, hat das Recht, selbst wenn er Unrecht hätte“[8].

2. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG. Kurz „Antidiskriminierungsgesetz“) vom 14. 8. 2006.

Dieses Gesetz gehört in das Arbeitsrecht, wo es bestimmte Benachteiligungen bei einer Stellenvergabe ausschließen soll. So heißt es in der deutschen Fassung: „Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“.

Damit wird deutlich, dass die in der Verfassung garantierten Grundrechte durch die Hintertür des Arbeitsrechts ergänzt werden durch die „sexuelle Identität“. Außerdem ist zu bemerken: Dieses Gesetz hat ausdrücklich nicht nur eine präventive Funktion, die darin besteht, Straftaten zu verhindern. Es hat vielmehr eine produktive Funktion, Unterschiede zu „verhindern oder zu beseitigen“. Im Klartext: Gesellschaft soll durch dieses Gesetz verändert werden.

Der Inhalt dieses Gesetzes bezieht sich lediglich auf das Arbeitsrecht. Dabei   gibt es nach § 8 sowie § 20, 4 eine „zulässige unterschiedliche Behandlung wegen der Religion und Weltanschauung“. Das heißt: Es ist keine Übernahme von den Kirchen gefordert. Eine Ordination von Frauen zum geistlichen Amt kann also nicht nach staatlichem Recht erzwungen werden. Dazu ist auch zu beachten: Das kirchliche Amt ist kein Rechts- und Versorgungsanspruch, etwa noch mit Stellenteilung und Teilzeit, sondern Dienst, ja Sklavendienst. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften sind unvereinbar mit Ämtern in einer christlichen Gemeinde. Ebenso kann eine Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften oder deren Zusammenleben im Pfarrhaus nach diesem Gesetz nicht gefordert werden.

Wo jedoch solche Bestimmungen in kirchliches Recht aufgenommen und durchgesetzt werden, erliegt man in kirchlichen Gremien und Leitungsämtern ohne gesetzlichen Zwang, jedoch unter dem starken Druck und Einfluss der öffentlichen Meinung und den auch in den kirchlichen Organen vertretenen Interessengruppen dem Ruf der Stunde, den Forderungen der Zeit. Seit jeher sind die Kirchen eine gesuchte Plattform, um in der Öffentlichkeit Einfluss zu gewinnen.

3. Zur Durchsetzung der Genderideologie in Schulen.

Was durch die sog. 68.-Bewegung nicht nur gefordert, sondern nachweislich auch praktiziert wurde, nämlich eine möglichst frühe Aktivierung des Sexualtriebs, wird heute durch interessierte Gruppen in Lehrpläne zur Sexualerziehung eingebracht. Ziel dieser Projekte ist es, die Befriedigung des Sexualtriebs in beliebiger Form nicht nur orientierend zur Wahl zu stellen, sondern ihn aufzuwecken und sogar auszuprobieren. Hierzu ist in aller Schärfe zu sagen: Das ist Kindesmissbrauch! Die Kinder werden um das gebracht, was nach dem Wesen der Ehe und dem göttlichen Gebot die schützende Scham und der notwendige Respekt in der Begegnung und Gemeinschaft von Mann und Frau ist[9].

Die sich ergebenden Folgen sind täglich in den Zeitungen zu lesen mit den Straffällen, bei denen der Sexualtrieb Schutz und Respekt vor anderen zerbricht.

Für derartige Lehrpläne gibt es keinerlei Rechtsgrundlage, sondern nur die gesellschaftspolitischen Machtinteressen bestimmter Gruppen, die sich seit Jahrzehnten um Einfluss bemühen und denen offenbar niemand argumentativ widersprechen kann, solange man die Normativität des Faktischen als moralisches, politisches und sogar rechtlich bindendes Prinzip annimmt.

IV – Beantwortung der gestellten Frage:

Mit welchen Gründen von Vernunft und Recht wird die Ideologie des Genderismus in Politik, Kirche und Schule eingeführt und aufgezwungen?

Es gibt weder aus menschlicher Vernunft, also Wissenschaft, noch aus geltendem Recht und letztlich nach Gottes Schöpfungsordnung und Geboten einen Grund für eine ethisch und rechtlich verbindliche Einführung und Durchsetzung der Gender-Ideologie. Vielmehr ist das, was hier unter dem Zwang interessierter Gruppen geschieht, ein tiefes Unrecht, durch das tragende Grundlagen einer Gesellschaft zerstört werden. Die physischen und psychischen Folgen sind durchaus, etwa bei verlassenen Frauen und verhaltensgestörten Kindern, erkennbar, auch wenn sie beschönigt oder verdrängt werden.

Hier ist die praktische Verantwortung von Kirche und Politik dringend gefordert.

Erlangen, am 18. Februar 2017     gez. Prof. Dr. Reinhard Slenczka.


[1]
Was auf diesem Gebiet als wissenschaftliche Erkenntnis behauptet und verbreitet wird, ist bei genauem Zusehen in der Regel eine Selbstrechtfertigung von eigenen Formen der Triebbefriedigung, z. B.: Der Arzt Magnus Hirschfeld (1868-1935) mit der statistisch begründeten These vom „dritten Geschlecht“.  – Der Arzt und Psychologe Wilhelm Reich, (1897-1957), der im Gegensatz zur Sublimationstheorie seines Lehrers Sigmund Freud eine „Orgasmustheorie“ stellte mit der Begründung, dass sexuelle Verdrängung zu Neurosen führe. – Der Zoologe (!!) Alfred C. Kinsey, (1894-1956), der mit seinen empirisch-statistischen Untersuchungen über das „sexuelle Verhalten“ einen enormen Einfluss hat mit der Behauptung, dass alles, was auf diesem Gebiet geschieht, auch zu akzeptieren sei. Diese und viele ihnen sich anschließende „wissenschaftliche“ Untersuchungen folgen dem Prinzip, dass statistische Häufigkeit zur ethischen Norm erhoben wird.

[2] Es ist nicht zu übersehen, dass wesentliche Anregungen zu der sog. sexuellen Revolution und einer Auflösung der Familie aus dem Sozialismus stammen. Z.  B. das Buch des französischen Frühsozialisten Charles Fourier (1772-1837), Le nouveaux monde amoureux“; es wurde 1820 verfasst, erschien jedoch erst 1967 französisch und 1977 deutsch, „Die neue Liebeswelt“. Entsprechende Experimente mit einer sozialistischen Auflösung der Familie sind in Sowjetrussland in den 20ger Jahren sehr bald gescheitert und weitgehend rückgängig gemacht worden. In den früheren sozialistischen Staaten hat man jedenfalls als bittere Erfahrung hinter sich, was jetzt in westlichen Staaten aufgezwungen wird.

[3] Dazu ausführlich: R. Slenczka, Die Anbetung der Weiblichkeit Gottes und das Bilderverbot. Dogmatische Beurteilung der „Bibel in gerechter Sprache“.  Verbreitet über Internet und von hier aus sehr oft auf Websites und in mehreren Zeitschriften. U. A.:  Deutsches Pfarrerblatt 107, H. 7. 2007.356-263; R. Slenczka, Neues und Altes Band 4. Reformation gegen Deformation in der Kirche. Hg. Von Reiner Andreas Neuschäfer und Harald Seubert. Neuendettelsau 2016. S. 353-374

[4] So die genaue Übersetzung des hebräischen wie des griechischen Textes. Es ist immerhin beachtenswert, dass die „Bibel in gerechter Sprache“ genau diese Stelle philologisch richtig übersetzt.

[5] Claudia Janssen, Pressestatement zur Eröffnung des Studienzentrums der EKD für Genderfragen in Kirche und Theologie in Hannover (ekd.de/vortraege 2014/201404407_pressestatement_studienzentrum_statement_janssen.html).

[6] Dazu ausführlich: R. Slenczka, Aufklärung zur Ehe: Theologische Stellungnahme zur Orientierungshilfe des Rates der EKD ‚Zwischen Autonomie und Angewiesenheit. Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken‘ (Gütersloh 2013). In: Ders., Neues und Altes. Bd. 4. Neuendettelsau 2016. 375-399.

[7] Immanuel Kant, Über ein vermeintes Recht aus Menschenliebe zu lügen. Werke, Hg. W. Weischedel. Darmstadt 1956. Bd. IV. 637-643. 642.

[8] Mit dieser aus dem römischen Recht stammenden  Formulierung hat der Staats- und Völkerrechtler Carl Schmitt (1888-1983) in seiner „Politischen Theologie“ die Machtergreifung Adolf Hitlers begründet.

[9] Kann man eigentlich noch übersehen, dass in unserer Gesellschaft ein Zustand eingetreten ist, wovor Papst Paul VI.in seiner (Pillen-) Enzyklika „Humanae Vitae“ vom 25. Juli 1968 gewarnt hat: „Man kann die Befürchtung haben, dass der Mann, wenn er sich an die Anwendung empfängnisverhütender Mittel gewöhnt, damit endet, dass er die Achtung vor der Frau verliert und, ohne sich weiter um ihr physisches und psychologisches Gleichgewicht Sorge zu machen, dahin verirrt, sie einfach als Werkzeug selbstsüchtiger Befriedigung und nicht mehr als eine Gefährtin zu betrachten, der er Achtung und Liebe schuldet“.

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 24. Februar 2017 um 11:30 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Sexualethik.