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Wort des Vorstandes des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes zur „Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“

Donnerstag 8. Dezember 2016 von Sächsischer Gemeinschaftsverband


Sächsischer Gemeinschaftsverband

An unsere Gemeinschaftsleiter, angestellten Mitarbeiter, Ruheständler, Mitglieder der Delegiertenversammlung und Mitglieder des EC-Vorstandes sowie die Leiter unserer EC-Jugendkreise

Sehr geehrte, liebe Schwestern und Brüder,

seit dem 17. Oktober 2016 liegt ein Beschluss der Kirchenleitung Sachsens vor, der öffentliche gottesdienstliche Segnungen für Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften nun auch in der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens ermöglicht. Es fehle zwar ein gesamtkirchlicher Konsens in dieser Frage, doch werde nun „den unterschiedlichen Auffassungen… gemäß dem Ergebnis des Gesprächsprozesses zum Schriftverständnis durch die Freigabe des Gewissens Raum gegeben und Schutz gewährt.“

Einer solchen Freigabe des Gewissens an dieser Stelle können wir als Vorstand des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes nicht folgen. Nach biblischem Verständnis ist das Gewissen keine normsetzende Instanz, sondern an Gottes Wort gebunden. Was zu tun oder zu lassen ist, sagt nicht das Gewissen, sondern Gottes Gebot; und da gibt es keine biblischen Aussagen, die praktizierte Homosexualität in eine positive Beziehung zum Willen Gottes setzen – im Gegenteil (s. 3 Mo 18,22; Röm 1,26f.). Homosexualität als Schöpfungsvariante zu lehren, entspricht deshalb nicht der biblischen Lehre, sondern steht ihr entgegen.

Wenn nun unter Berufung auf Freigabe und Schutz des Gewissens Pfarrer zukünftig ihre individuelle theologische Erkenntnis öffentlich legitimieren und damit homosexuelle Partnerschaften als dem Willen Gottes gemäß deklarieren können, wird das Gewissen vieler in unserer Landeskirche und in unseren Gemeinschaften verletzt. Zudem fällt dem jeweiligen Kirchenvorstand nur noch eine beratende Rolle zu, obwohl ihm seit der Reformationszeit eine korrigierende Rolle in den Fragen von Predigt und Lehre zugesprochen wird.

Deshalb erklären wir:

a) Der Vorstand des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes kann dem Beschluss der Kirchenleitung nicht zustimmen. Wir grenzen uns klar ab von jeder Form der Diskriminierung homosexuell empfindender Menschen, doch kann Paaren in eingetragener Partnerschaft kein „Segen“ zugesprochen werden, der gar kein Segen ist, weil niemand segnen kann, was Gott nicht segnet.

b) Die Freigabe der öffentlichen Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren wird das Miteinander unterschiedlicher Auffassungen in dieser Frage künftig weiter erschweren und die innere Polarisierung unserer Landeskirche fortsetzen. Wir haben deshalb Verständnis dafür, wenn Landeskirchliche Gemeinschaften in Orten, in denen die Segnung einer homosexuellen Partnerschaft gelehrt oder durchgeführt wird, eigenständig und frei darüber entscheiden, ob und in welcher Weise sie sich am Leben der Kirchgemeinde beteiligen wollen.

c) Viele Brüder und Schwestern fragen, welchen Weg nun der Sächsische Gemeinschaftsverband in seiner Beziehung zur Sächsischen Landeskirche einschlägt. Die einen leben in ihren Orten eine große geschwisterliche Nähe zu ihrer Kirchgemeinde, die sie auch weiterhin schätzen und pflegen wollen.

Die anderen sehen jetzt den Zeitpunkt für einen Kirchenaustritt – für sich selbst, aber auch für den Verband insgesamt. In wieder anderen Orten gibt es unterschiedliche Positionen in ein und der-selben Gemeinschaft. – Wer diese unterschiedlichen geistlichen Entscheidungen aller seiner Mitglieder ernst nimmt, kann der Bitte um einen Gesamtaustritt des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes aus der Landeskirche nicht Folge leisten, der im Übrigen gar nicht möglich ist, da es eine Kirchenmitgliedschaft als Verband nicht gibt. Kirchenmitgliedschaft gibt es nur als Mitgliedschaft einzelner Personen in ihrer örtlichen Kirchgemeinde.

d) Im Blick auf Brüder und Schwestern, die aus Gewissensgründen ihre Kirchenmitgliedschaft aufgeben, wiederholen wir den Beschluss der Gnadauer Mitgliederversammlung vom 12. Februar 2003: „Wir ermutigen betroffene Verbände, den aus der Landeskirche Ausgetretenen geistliche Heimat zu bieten. Wir haben Verständnis dafür, dass sie diesen Personen gemeindliche Versorgung gewähren…“ Für den Bereich des Sächsischen Gemeinschaftsverbandes gilt deshalb die bisherige Regelung, dass Ausgetretene auch in Zukunft in unseren Landeskirchlichen Gemeinschaften in allen Bereichen mitarbeiten und Verantwortung tragen und auch alle Amtshandlungen (Trauung, Beerdigung), Segnungen (Traujubiläen, Kindersegnungen) sowie Abendmahl, Taufe und Konfirmation empfangen können.

Mit der Bitte, in diesen Zeiten fest bei unserem HERRN und beieinander zu stehen, grüßen Euch in der Verbundenheit des gemeinsamen Dienstes

gez. Prof. Johannes Berthold (Vorsitzender)

gez. Dr. Michael Kusche (Stellvertr. Vorsitzender)

gez. Matthias Dreßler (Landesinspektor)

gez. Michael Härtel (Verwaltungsinspektor)

gez. Jürgen Fickert (Beisitzer)

gez. H.-Jürgen Schmahl (Schriftführer)

gez. Reinhard Steeger (Beisitzer)

 

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 8. Dezember 2016 um 10:37 und abgelegt unter Kirche, Sexualethik.