Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Verfassungs- und bibelwidrige Genderlehre

Freitag 22. Mai 2015 von Christian Hausen


Christian Hausen

„Nicht Künstler, große Denker und Visionäre geben heutzutage im Kulturleben und Feuilleton den Ton an, sondern irgendwelche Lesben auf Gender-Mainstreaming-Lehrstühlen“. Das schreibt der Deutsche mit türkischem Hintergrund Akif Pirinçci in seinem Buch „Deutschland von Sinnen“. Die Theologie-Professorin und Leiterin des Gender-Studienzentrums der EKD Claudia Janssen bekennt sich zum Lesbianismus und sieht ihre Berufung in dem wohl unwissenschaftlichsten und grundgesetzwidrigsten Produkt der so genannten deutschen Eliten seit der Wiedervereinigung. Wenn der freche, multikulturell Engagierte von fortschreitendem Hirnschwund spricht und in Anlehnung an den Reformator Martin Luther sich selbst charakterisiert „Er macht das Maul auf“ (Pro), dann klingt das brutal. Man darf allerdings unterstellen, dass Frau Janssen hart im Nehmen ist, nachdem sie immer wieder – geradezu genussvoll – ihre intellektuellen Kontrahentinnen Birgit Kelle und Gabriele Kuby unverfroren und anmaßend in die Nähe des Nationalsozialismus schiebt. Es lohnt sich, vertieft darüber nachzudenken; dabei orientiert diese Arbeit sich an den Ausführungen von Claudia Janssen in der evangelischen Zeitschrift „Zeitzeichen“ (4/2015):

1. Bildungsarmut

Laut Wikipedia ist Gender Mainstreaming „die Gleichstellung von Mann und Frau“; das ist offenbar die entscheidende Weisheitsquelle der EKD. Der Jurist fragt sich, weshalb hierzu ein solch kompliziertes fremdsprachiges Gebilde nötig ist, da dies ja längst in Artikel 3 unserer Verfassung manifestiert ist. Der Ansatz ist vernünftig und verdient Zustimmung, nämlich die Chancengleichheit der Geschlechter zu fördern. Die Gender-Theorie ist aber ein irrationaler Weg. Sie ist ein Menschen verachtendes Kunstprodukt, von einigen Feministen konstruiert. Naturwissenschaftliche Selbstverständlichkeiten wie die biologische Unterscheidung zwischen Mann und Frau werden durch Gefühlsfiktionen ersetzt. Die Konstruktion könnte als humoristische Einlage gelten, doch die so genannte zivilisierte Welt des Westens hat sich einer Manipulation unterworfen. Vorsätzlich wird das weltweit herrschende Familiengefüge destruiert – durch eine Dekonstruktion. Ganz wichtig ist der pseudowissenschaftliche Anstrich, wobei zwangsläufig die Öffentlichkeit vor dem Diskurs geschützt werden muss; Geheimnistuerei ist System. EU und nationale Parlamente unterwerfen sich dem Gender-Diktat, die Kids in der Kita und die Schüler in der Grundschule müssen leiden. Kräftig mischen die Homosexuellen-Organisationen mit und versprechen sich damit weltweite Anerkennung.

2. Verfassungswidrigkeit

Aus juristischer Perspektive ist Gender Mainstreaming verfassungswidrig, verstößt vor allem gegen die Grundrechte der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Grundgesetz) sowie gegen den Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 Grundgesetz) – gerade deren unbeschränkte Förderung! Aufschlussreich ist, dass die einschlägigen Kommentare zum Grundgesetz die Gender-Lehre nicht einmal als erwähnenswert ansehen, sie erscheint ihnen als zu abwegig. Nur in dem Werk des Professors Ingo von Münch zu Artikel 3 (RandNr. 158) ist ein Kurzhinweis zu finden. Das nimmt nicht wunder, weil das, was den Juristen auszeichnet, nämlich die Argumentationsfähigkeit so gut wie total fehlt. Kennzeichnend sind die Merkmale: Bildungsarmut, Beschimpfung Andersdenkender, Begründungslosigkeit und Selektivität. Damit sind auch die Voraussetzungen zur Klassifizierung von verachtenswerten Ideologien erfüllt: radikale Weltanschauung, Planung der idealen Gesellschaft, gewaltbereite Strategien und flexible Taktik zur Durchsetzung. Das widerspricht eindeutig der christlich-abendländischen Kultur. Darüber hat sich der Verfasser hinreichend Gedanken gemacht („Mehr Mut zum C in der Politik“, sdv-Verlag Schleswig). Ein Handeln „in Verantwortung vor Gott und Menschen“ ist seitens des EKD-Instituts gar nicht erkennbar. Im Ergebnis kann nur konstatiert werden, dass unter Missachtung der Nützlichkeitsvorschriften der Artikel 56 und 64 unserer Verfassung Gender Mainstreaming letztlich gesellschaftsschädlich ist. Aus Genderperspektive ist es nur folgerichtig, dass die Genderisten zum eigenen Schutz einen Straftatbestand des „Antifeminismus“ schaffen wollten.

3. Argumentationslosigkeit

In der Kirchenzeitung „Zeitzeichen“ ist es Frau Janssen weder gelungen, ihre Ideologie substantiiert darzulegen, noch bietet sie ein Minimum an Argumentation. Das kann sie auch nicht, weil die Materie das verhindert. Sie will es auch nicht, weil die Ideologie es ihr verbietet. Als Theologieprofessorin könnte sie diesen Unfug leicht entlarven. Aber sie bleibt unter ihren Möglichkeiten und setzt ihr Licht unter den Scheffel (Matthäus 5, 15). So beschimpft sie die intellektuellen Kontrahenten Kelle und Kuby mit Kraftausdrücken. Ihr vornehmliches Anliegen scheint zu sein, diese als Rechtsextremisten hinzustellen, deshalb verübelt sie ihnen, sich in der „Jungen Freiheit“ artikuliert zu haben. Offenbar erachtet sie die Wochenzeitung als Nazi-Gazette, wobei sie allmächtig auf Beweise verzichtet, zumal dies nach ihrer Auffassung zur Allgemeinbildung gehöre. Die Hetze kommt bei den deutschen Meinungsführern ja gut an. Unterstellt wird den beiden Gender-Kritikern Abwegiges, konkretisiert wird aber nicht, wo fehlerhaftes Denken bei ihnen bestehe. Im Gegensatz dazu argumentieren die beiden Autorinnen in ihren Veröffentlichungen permanent. Personen, gerade Christen, welche sich für die christliche Kultur einsetzen, werden allzu gern diskreditiert. Das hat der Autor deutlich gemacht in seinem Buch „Macht statt Geist“ (sdv-Verlag Schleswig). Frau Janssen wiederholt faktisch das, was sie in ihren Interviews bei der taz und idea-Spektrum bereits verbalisiert hat: Rechtsradikale und Rassisten – und zu diesen zählt sie Kelle und Kuby – gehörten einfach nicht in unsere Gesellschaft.

4. Hermeneutik

Man mag den Verfasser kritisieren, weil er sich als Jurist in die Theologie einmischt. In der Tat geht es beim Gender-Institut nicht primär um Rechtsfragen, doch sind die angedeuteten Verfassungsfragen keinesfalls irrelevant; erst recht gilt dies für die Parallelitäten zwischen Bibel- und Gesetzesauslegung, nämlich die Hermeneutik. Insoweit wirkt das, was sich im Kontext mit dem Gender-Institut der EKD abspielt, als eine deutliche Überzeichnung des lutherischen Entdeckens der „Freiheit eines Christenmenschen“. Es gilt die Regel: Ausgangspunkt ist die Wortbedeutung, nämlich die sprachlich-grammatikalische Auslegung (so der Bundesgerichtshof). Eine abweichende Interpretation ist nicht schon zulässig, wenn diese nur naheliegt, sie muss geradezu sich aufdrängen. Im Zweifel kommt es auf den Bedeutungszusammenhang an, es geht um die systematische Auslegung. Diese muss in jedem Fall verfassungskonform sein. Unverzichtbar ist eben die verfassungskonforme Interpretation; schließlich kann noch die Entstehungsgeschichte hilfreich sein. Ähnliches gilt für die Hermeneutik der Theologie. Von überragender Bedeutung ist die große Ehrfurcht vor dem Buchstaben, die Allegorese darf nicht als willkürliche Umdeutung erscheinen, sondern muss sich am Wesen der Sache selbst orientieren (Ebeling, in RGG). Frau Janssen drangsaliert das Paulus-Wort: „Hier ist nicht Mann noch Frau“ (Galater 3, 28), um hier die biblische Quelle der Gender-Ideologie ausfindig zu machen. Den Wortlaut könnte man vielleicht mit gewissem Geschick noch zu ihren Gunsten hinbiegen, beim Sinnzusammenhang geht dies gar nicht, da der Apostel die Gleichheit in der Christusbeziehung hervorhebt. Die Institutsleiterin unterstellt also, ganz im Gegensatz zur sonstigen Theologie, dass der ansonsten gering geschätzte Vertreter des Patriarchats („die Frau schweige…“) Gender-Studies betreibt, wobei es doch – wie im Grundgesetz – nur um die Gleichwertigkeit der Geschlechter vor Gott geht und nicht um die Lenkung „von eigenen Gefühlen und Projektionen“ (Rolf-Alexander Thieke, Medrum, 21.05.14).

5. WidersprĂĽchlichkeit

Es kristallisiert sich heraus eine unfassbar erscheinende Kontradiktion: Die EKD legt sowohl in der letzten „Orientierungshilfe“ als auch in ihrer Gender-Propaganda erheblichen Wert darauf, des Apostels Einordnung homosexueller Praxis als widernatürlich zu eliminieren. Dies sei nicht mehr mit den heutigen Vorstellungen in Einklang zu bringen; damals sei man von dem Gedanken der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft allzu weit entfernt gewesen sei. Anstatt das eindeutig Erscheinende in guter wissenschaftlicher Manier zu veri- oder falsifizieren, beschränkt sie sich auf rein Emotionales; dabei wäre durchaus diskursfähig, was das Robert-Koch-Institut seit Jahrzehnten publiziert: Zwei Drittel der Aids-Kranken stammen aus der Homosexuellenszene, Syphilis trifft zu 80 % gleichgeschlechtlich Handelnde. Dazu passt die brandneue Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass nach den derzeitigen Erkenntnissen den gleichgeschlechtlich Aktiven generell weiter das Recht zum Blutspenden verwehrt wird. So wird die eindeutige Aussage des Paulus über Mann und Frau geradezu vergewaltigt und zur geistigen Grundlage einer gesellschaftsschädlichen Ideologie missbraucht, während eine kompetente Erörterung der Natürlichkeit oder Unnatürlichkeit homosexueller Praxis sofort als Homophobie qualifiziert wird. Das wirkt aus juristischer Perspektive als das Schlimmste, was einem Richter unterlaufen kann, nämlich die „Willkür“. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt dafür gewiss nicht jede fehlerhafte Gesetzes-(hier: Bibel-)Auslegung, jedoch die Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm oder die krasse Missdeutung ihres Inhalts. Diese Voraussetzungen sind hier gegeben.

6. Befangenheit

In rechtlicher Hinsicht gibt es noch weitere nicht unerhebliche Problembereiche im Gender-Diskurs. Man denke etwa an die „Befangenheit“ eines Richters. Das ist z. B. der Fall, wenn sich Verfahrensfehler mit dem Anschein unsachgemäßer Verfahrensleitung zugunsten der den Richter ablehnenden Partei häufen; gemeint sind unsachliche, insbesondere auf Voreingenommenheit gegen eine Partei deutende Äußerungen. Übertragen auf die Institutsleiterin geht es um die Privilegierung des Gedankenguts der Homo-Lobby oder den als Hassreaktion erscheinenden Umgang mit Gender-Kritikern. Frau Janssen verurteilt ihre geistigen Gegner Kuby und Kelle und maßt sich die Richterstellung an. Nun lässt sich ihr Leben als Lesbe von den Gender-Studies nicht so ganz lösen. Ein entscheidender Grund für diese Theorie ist ja gerade die Befreiung der gleichgeschlechtlich Empfindenden von den Fesseln der Gesetze und Moral. Auch die Mitwirkung an der „Bibel in gerechter Sprache“ mit erheblichem feministischen Duktus und wiederholter Entstellung des Evangeliums unterstreicht die Befangenheit. Wenn jemand seine Unabhängigkeit nicht unter Beweis zu stellen vermag, dann lässt sich ein gewisses Misstrauen nicht ganz vermeiden. Denn es wird solchen Personen nicht leicht fallen, in höchst unparteilicher, objektiver und gerechter Art und Weise etwa Hetero- und Homosexualität einzuordnen. Man kann dies nicht dadurch rechtfertigen, dass es natürlicherweise auch Gerichtspersonen gibt, welche Vorlieben haben; diese entscheiden aber aufgrund der Vielfalt in der Juristerei allenfalls ausnahmsweise über Rechtskonstellationen, in welchen das Geschlechtsempfinden eine Rolle spielt. Hinzu kommt Folgendes: In der Justiz gibt es eine Regel zugunsten von Personen, denen man das vorgeworfene Delikt nicht nachgewiesen hat, nämlich „im Zweifel für den Angeklagten“ zu entscheiden, also den Betroffenen freizusprechen. Im Zivilrecht muss der Kläger nachweisen, dass er durch den Beklagten Schaden erlitten hat; ist er dazu nicht in der Lage, verliert er den Prozess. Es geht hier um eine allgemein kulturelle Regel: Wenn jemand etwas behauptet, womit er den bestehenden Zustand verändern will, so obliegt ihm die Darlegungs- und Beweislast. Das heißt also in einer zivilisierten Gesellschaft, dass neue Theorien sich zunächst einmal bewähren müssen, um dann Allgemeingut zu werden. Gerade die beiden Gegnerinnen der Gender-Lehre Kuby und Kelle haben den Beweis erbracht, dass Gender Mainstreaming keinesfalls auf wissenschaftlichem Fundament ruht. Die EKD privilegiert eine Novität. Dabei wird ein nicht mehr zu heilendes Desaster in Kauf genommen. Es werden bewährte Weltmaßstäbe ins Gegenteil verkehrt!

7. Geistesreduktion

Wegen der Geistlosigkeit der Gender-Ideologie wird sie teilweise auch als „Geisteskrankheit“ (so der Thüringer AfD-Vorsitzende Höcke) bezeichnet. Das erinnert an den erwähnten Spötter Pirinçci und ist gewiss unsachlich. Eher passend ist der Begriff „Realsatire“. So hat Norwegens populärster Komiker, der Soziologe Harald Eia, eine siebenteilige TV-Dokumentation über die biologischen Grundlagen von Verhaltensunterschieden zwischen Mann und Frau gedreht, die im Norwegischen Fernsehen (NRK) unter dem Titel „Hjernevask“ (Gehirnwäsche) gezeigt wurde. Es kam zu einer heftigen öffentlichen Debatte mit der Folge, dass das für Gesamtskandinavien geltende Gender-Institut in Oslo geschlossen wurde – immerhin mit einem Jahresetat von 60 Millionen Euro. Gender Mainstreaming entbehrt nicht einer evidenten Peinlichkeit. Dazu passt auch die Tischrede von Frau Professor Susanne Rode-Breymann zur Eröffnung des EKD-Studienzentrums. Sie meint, gesellschaftliche Dynamik sei „angewiesen darauf, dass Menschen in neue Räume aufbrechen“. Das setze enorme Kräfte frei und führe zu einem Hinterfragen der eigenen Kultur, etwa wie man Feste oder Andachten feiert: „Eine gender-orientierte Sensibilität des Erinnerns verflüssigt Erstarrtes und löst Prozesse des Neu-Aushandelns von Werten aus.“

8. Passionsboykott

Das Festbankett zur Einweihung des Gender-Studienzentrums wurde ausgerechnet mitten in die Passionszeit gelegt. Diese verbindet eigentlich unsere ganze Existenz aufs Innigste mit dem abgründigen und rettenden Leidensweg Jesu Christi; stattdessen feierte man, um ein geschlechter-narzistisches Sozialparadigma auf den Schild zu heben, wie es der Theologe Rolf-Alexander Thieke formuliert. Er wundert sich darüber, dass nicht wenige Kirchenmänner der EKD sich schon heute willig diesem Diktat unterworfen haben. So ist der neue badische Bischof Cornelius-Bundschuh Vorstandsvorsitzender dieses Studienzentrums geworden. Als Praktiker hätte er dafür sorgen müssen, dass dem Kirchenjahr Rechnung getragen wird. An die Stelle einer behaupteten arroganten Macho-Mentalität ist ein machtorientierter Feminismus getreten. Man darf fragen – so wie der Verfasser in der FAZ –, ob nicht möglicherweise der Drang junger Männer in den IS direkte oder indirekte Folge der Gender-Ideologie ist. Es ist nicht ersichtlich, dass überhaupt eine deutsche Bischöfin oder ein deutscher Bischof der Evangelischen Kirche sich kritisch über die Gender-Lehre äußern. Immerhin hatte Cornelius-Bundschuhs Vorgänger in Karlsruhe dem Autor vermittelt, dass dessen Abhandlung gegen die Homosexualisierung das Intelligenteste gewesen sei, das er in diesem Bereich zur Kenntnis genommen hatte. Der Autor hat übrigens das Thema in seinem Buch „Hilfe, wir werden diskriminiert!“ (sdv-Verlag, Schleswig) erörtert.

9. Zielverfehlung

Auch die weitgehend aus Laien bestehende EKD-Synode verhält sich unkritisch. Deren Präsidentin Irmgard Schwaetzer sprach bei der Eröffnung des Studienzentrums über die Geschlechtergerechtigkeit als ein wichtiges Anliegen des Kirchenparlaments; die EKD bezahlt für das Institut jährlich 280.000 Euro. Man kann mit dem Begriffsschatz der Reformatoren von „Narretei“ reden. Unterstützt wird diese Feststellung durch Ideen anderer Feministen; „Emma“ fordert nach dem furchtbaren Flugzeugunglück in den französischen Alpen die Frauenquote für Piloten. Die EKD läuft Gefahr, dass sie sich zu einer Sekte entwickelt. Wo sind die Erkenntnisse im Studienzentrum zu finden, nach welchen 90 % der jungen Menschen fordern, optimale Voraussetzungen für eine Ehe mit lebenslanger Treue und vielen Kindern zu schaffen (Zukunftsforscher Matthias Horx)? Dabei bieten Bibel und Theologie einen unausschöpflichen Reichtum für ein gelingendes Miteinander, etwa die Versöhnung zerstrittener Ehepartner. Damit würde man die Passionszeit würdig begehen. Auffällig ist, dass in der Gender-Theorie das Wohl der Kinder nicht vorkommt. Deshalb besteht erheblicher Handlungsbedarf, den Gender-Unfug zu stoppen. Der Autor hat in dem Buch „Schlagseite – MannFrau kontrovers“ (Hrsg. Eckhard Kuhla) die Verfassungswidrigkeit der Lehre nachgewiesen. Man denke nur an die beängstigenden Erkenntnisse der Universität Göteborg, etwa dass sich in dem „gender-fortschrittlichen Schweden“ die Zahl der seelischen Erkrankungen bei Mädchen in den vergangenen Jahren verzehnfacht hat!

10. Realsozialismus

Frau Janssen hat sich für das Studienzentrum gewünscht, dass es ein Ort des Dialogs werde. Dass sie sofort wütend um sich schlägt und ihre Gegner diskreditiert, kann nur als eklatanter Fehlstart gewertet werden. Sie meint, Gender sei ein offener Begriff, der mit Leben gefüllt werden müsse. Dabei hat sie offenbar nur linkes und grünes Gedankengut im Auge. Pirinçci ist hier sehr kritisch: „Die Kindersex-Partei, die Grünen, haben das Land kaputt gemacht“, etwa durch den „zur Memme transformierten deutschen Mann“. Die Gender-Studies bestreiten nicht, dass sie sich letztlich auf die Klassiker des Marxismus gründen. Frauen sollen voll in den Produktionsprozess einbezogen werden, häusliche Arbeit sei zu industrialisieren, Kindererziehung zu vergemeinschaften. Marxistisches Manifest oder sozialistisches Denken haben sich nun nicht gerade als Prototyp der Dialogfähigkeit herauskristallisiert. Bekannt sind eigentlich nur Diktatur oder Totalitarismus – selbst für das berühmt-berüchtigte Sozialwissenschaftliche Institut in Frankfurt, in dem sich die Verantwortlichen letztlich zerrieben haben. Wenn Herbert Marcuse, der Guru der 68er Kulturrevolution, die „totale Negation der jüdisch-christlichen Moral“ (Spiegel 7/1968) gefordert hat, müsste die EKD doch merken, dass die erstrebte Anpassung zumindest gründlich erörtert werden muss. Trotz gewisser EU-Richtlinien sollte sie Luthers Freiheitsgedanke realisieren und nicht Kadavergehorsam leisten. Bibel und reformatorische Schriften lehnen die Gender- Lehre ab, berühren das Anliegen allenfalls peripher. Die EKD handelt in Bezug auf das Gender-Zentrum in umfassender Weise unverantwortlich.

Aus den genannten Gründen lässt sich beim besten Willen weder juristisch noch ethisch die Einrichtung des EKD-Gender-Instituts rechtfertigen. Es gibt neben gewissen Verbesserungen für Frauen keine Anhaltspunkte dafür, dass es sich hier um einen wirklichen kirchlichen Auftrag handelt. Berücksichtigt man, dass es sich bei den Ratgebern der Evangelischen Kirche um Vertreter absoluter Minderheiten handelt (Feministen oder Homosexuelle), dann ist der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt. Die EKD tut so gut wie nichts für die Aufrechterhaltung gescheitert erscheinender Ehen oder für das Elternkindverhältnis; sie beschränkt sich zu oft auf die Trennungsverarbeitung. Sie pickt sich etwas Modisches heraus, um den selbsternannten Eliten zu gefallen. Kein Interesse besteht daran, in denkerischer oder wissenschaftlicher Hinsicht hervorragende Frauen und Männer der Kirchengeschichte als Vorbild zu nehmen. Die EKD läuft Gefahr, dass sie zur Lachnummer wird und sich das erfüllt, was Mark Twain befürchtet: „Die Menschen unterdrücken ihre Gefühle und ihre Überzeugungen und folgen der Handvoll, die den größten Lärm schlägt“.

Christian Hausen
Rechtsanwalt
www.kanzlei-hausen.de
NeumĂĽnster, den 11.05.2015

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 22. Mai 2015 um 17:45 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Sexualethik, Theologie.