Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Ja zum Leben – Hilfen zum Leben – gegen ein verbrieftes Recht auf Tötung

Sonntag 15. März 2015 von Lebendige Gemeinde


Lebendige Gemeinde

Am Dienstag den 10. März 2015 hat das EU-Parlament den sogenannten „Tarabellabericht“ mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis genommen, in dem unter anderem ein Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit einschließlich Abtreibung festgeschrieben wird. Es soll der zunehmend einfachere Zugang zu Maßnahmen der sexuellen und reproduktiven Gesundheit gestärkt und über solche „Dienstleistungen“ möglichst breit informiert und sie angeboten werden. Die „Lebendige Gemeinde“ wendet sich mit allem Ernst gegen diese hochbedenkliche Entwicklung. Sie setzt sich anstelle dessen dafür ein, dass Gesellschaft und Kirchen mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln Hilfen zum Leben sowie Akzeptanz und Schutz des ungeborenen Lebens unterstützt. Sie ruft besonders Kirche und Kirchenleitung dazu auf, sich mit aller Entschlossenheit dafür einzusetzen. Diese könnten nach Einschätzung der „Lebendigen Gemeinde“ konkret u.a. sein:

  1. Beratungszuschüsse. Wir stehen als Evang. Kirche, anders als unser ökum. Partner Kath. Kirche, zur Beratung „mit Schein“. Gerade auf diesem Hintergrund wollen wir voranbringen, dass die Ausstellung des Beratungsscheins nicht zugleich auch konstitutiv ist für den Erhalt öffentlicher Mittel für die Beratung. Dies wäre ein wichtiges Zeichen für gewolltes Leben – und ein hilfreiches ökumenisches Zeichen!
  2. Ehrenamtliche Beratung und Begleitung – materielle Hilfen. Es wird viel von der Notwendigkeit und Wertschätzung des Ehrenamtes geredet. Aber ehrenamtliche Vereine und auch solche, die hauptamtlich ohne die Ausgabe von Beratungsscheinen arbeiten, haben kein Antragsrecht auf Mittel aus der „Bundesstiftung für Mutter und Kind“. Dabei leisten diese Vereine einen wichtigen engagierten Beitrag, in Not geratene Frauen zu begleiten. Schwangere bekommen dort oft nicht nur guten Rat, sondern aktiven – auch materiellen – Beistand. Dies muss finanziell gestützt werden.
  3. Mutterschutz für Schwangere. Ein Vorschlag ist schon lange, dass der Mutterschutz ausgeweitet wird. Sechs Wochen vor der Entbindung ist eine zu enge Frist, zumal ja sehr viele Kinder dann früher zur Welt kommen. Könnte man nicht dafür werben, dass Schwangere nach Feststellung der Schwangerschaft den Beginn des Mutterschutzes selbst bestimmen? Der wirtschaftliche Aufwand wäre überschaubar. Ab dem Beginn des Mutterschutzes gibt es dann Planungssicherheit. Und es wäre ein Zeichen für „Vorfahrt für das Kind“.
  4. Kindergeld für Ungeborene. Diesen Vorschlag hatte ja auch vor vielen Jahren die württembergische Landessynode schon einmal aufgenommen und als Resolution verabschiedet. Leider ist bisher nichts daraus geworden. Auch hier wären die Kosten überschaubar. Bei durchschnittlich 25 Jahren zu zahlendes Kindergeld spielen 6-9 Monate nicht die entscheidende Rolle – schon die ohnehin leider zurückgehende Zahl von Kindern gleicht die Kostenmehrbelastung aus. Wohl aber wären solche finanziellen Hilfen dazu geeignet, den Schwangeren bei Feststellung der Schwangerschaft zwei positive Erfahrungen zu vermitteln: mehr Zeit und mehr Geld! – … der Öffentlichkeit ein starkes Zeichen zu geben, dass sich hier ein Mensch entwickelt, das Zeit und materielle Hilfe sowie Fürsorge benötigt – … dass die Möglichkeiten des Drucks durch Angehörige abnimmt, weil die Schwangere als erstes den Weg gehen kann, Mutterschutz und Kindergeld zu beantragen und so besser abgesichert ist.
  5. Stärkung der Eigenverantwortung des Mannes bei angegebener sozialer Indikation. Unter diesem Stichwort sollten wir die Abtreibungsfinanzierung teil-beenden. Es kann doch nicht richtig sein, dass bei einer ungewollten Schwangerschaft der eine Mann sagt: „Das stehen wir miteinander durch! Ich stehe hinter dir“ und dann 25 Jahre lang Unterhalt bezahlt; der andere aber „Nein“ sagt, für die Tötung des ungeborenen Kindes sorgt, evtl. sogar mit Drohungen, und dann auch noch materiell ungeschoren davon kommt. Warum kann man in diesem Fall dem Mann nicht wenigstens die Finanzierung der Abtreibung auferlegen?

Der Bericht – in seiner im EU-Parlament geänderten Fassung – enthält wenigstens die Feststellung, dass Fragen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit ausschließlich in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten fallen. Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips muss hier unbedingt weiter gelten. Dies ruft uns aber umso entschiedener dazu auf, hier im Blick auf Haltungen und Gesetze und Finanzierungen in unserem Land und vor Ort entschieden für das werdende Leben einzutreten. Dies umso mehr, als in unserem (reichen!) Land immer noch jedes achte Kind nicht leben darf, sondern abgetrieben wird.

Stuttgart, 13. März 2015
Ralf Albrecht, Rainer Holweger
www.lebendige-gemeinde.de

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Dieser Beitrag wurde erstellt am Sonntag 15. März 2015 um 22:20 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gemeinde, Gesellschaft / Politik, Lebensrecht.