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EAK Baden-Württemberg kritisiert Annahme des „Tarabella-Berichts“ durch Europäisches Parlament

Montag 16. März 2015 von Evangelischer Arbeitskreis der CDU


Evangelischer Arbeitskreis der CDU

Der Evangelische Arbeitskreis (EAK) der CDU Baden-Württemberg bedauert die Annahme des sog „Tarabella-Berichts“ durch das Europäische Parlament am 10. März 2015. Der Bericht fordert u.a. ein Recht von Frauen auf sexuelle und reproduktive Gesundheit einschließlich Abtreibung und Empfängnisverhütung. „Auch wenn der Bericht folgenlos bleiben wird, da die EU in diesen Bereichen keine Kompetenzen hat, ist es doch bedenklich, dass die Mehrheit der EU-Abgeordneten mit dem Tarabella-Bericht für ein Menschenrecht auf Abtreibung plädiert“, so die EAK-Landesvorsitzende Sabine Kurtz. EAK-Pressesprecher Markus Decker hält dies auch angesichts der im Grundgesetz verankerten „Verantwortung vor Gott und den Menschen“ für nicht akzeptabel.Sabine Kurtz begrüßt es, dass das Europäische Parlament in Folge eines Änderungsantrags der EVP-Fraktion, der auch die CDU- und CSU-Abgeordneten angehören, wenigstens betont hat, dass Fragen zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit ausschließlich in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten fallen. „Die Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips ist uns gerade in diesem Bereich extrem wichtig und muss auch bestehen bleiben“, so Sabine Kurtz. Eine im Bericht enthaltene Forderung nach gerechterer Verteilung der Aufgaben im Haushalt greife in die Privatsphäre ein, fügt Decker hinzu.

Fortschritte in der Gleichstellung von Frauen seien natürlich notwendig, z.B. im Hinblick auf Gewalt gegen Frauen, Prostitution, Altersarmut, Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Konkrete Maßnahmen müssten aber auf der Ebene der Mitgliedsstaaten erfolgen. „Wir wollen und dürfen uns in diesen wichtigen und an grundlegende Werte gebundenen Themen von der EU nicht reinreden lassen“, betont Sabine Kurtz.

„Der EAK Baden-Württemberg setzt sich für einen Schutz des menschlichen Lebens am Anfang und Ende ein“, erklärt die EAK-Landesvorsitzende. Deshalb sei auf Initiative des EAK im Juni 2010 der Notlagenfond „Kind willkommen“ gegründet worden. Ziel dieses Fonds sei es, Frauen und Familien, die während der Schwangerschaft oder in den ersten Jahren nach der Geburt eines Kindes in eine akute Notsituation zu geraten drohen, schnell und unbürokratisch zu helfen.

„Wir akzeptieren und respektieren die geltende Rechtslage. Gleichzeitig wollen wir dazu beitragen, dass Abtreibungen aus materiellen Nöten vermieden werden“, so Sabine Kurtz. Die Tatsache, dass viele Schwangere aus finanziellen Gründen Beratungsstellen aufsuchen, zeige, dass für Angebote wie „Kind willkommen“ ein hoher Bedarf bestehe.

Quelle: www.eak-badenwuerttemberg.de
12.3.2015

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 16. März 2015 um 13:32 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Lebensrecht.