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Das Evangelische in der Politik

Donnerstag 6. November 2014 von Dr. Michael Franz


Dr. Michael Franz

Abschließende Gedanken zum EKD-Themenjahr „Reformation und Politik“

Mit einem Festgottesdienst in der Sankt-Anna-Kirche zu Augsburg und einem Festakt im Goldenen Saal des Rathauses der Stadt wurde am 31. Oktober 2013 das Themenjahr „Reformation und Politik“ im Rahmen der Lutherdekade aus Anlass des 500. Jahrestages der Reformation im Jahre 2017 eröffnet. Nach der Teilnahme an zahlreichen Veranstaltungen, dem Studium vieler schriftlicher Beiträge und intensiven Diskussionen in der Grundsatzkommission des EAK der CDU/CSU zu diesem Thema ziehe ich folgende Schlussfolgerungen zur Gestaltung der staatlichen Gemeinschaft in evangelischer Perspektive, zum Evangelischen in der Politik:

1.   Vom weltlichen Regiment: Der Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses ist Ausgangspunkt für Politik in evangelischer Perspektive.

In der mittelalterlichen Theologie war das „vollkommene christliche Leben“ vor allem und eigentlich nur im Kloster vorstellbar: die Anforderungen aus Texten wie der Bergpredigt erschienen so hoch, dass sie nur gelebt werden konnten, wenn man sich aus dem Alltag verabschiedete1.

Die Reformatoren hingegen bekannten sich mit dem Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses von 1530 und noch deutlicher in der Verteidigung des Bekenntnisses von 1531 zur politischen Verantwortung: „Denn die christliche Vollkommenheit besteht nicht in der Verachtung bürgerlicher Ordnungen, sondern auf den Regungen des Herzens, einer tiefen Gottesfurcht, auf großen Glauben, so wie Abraham, David, Daniel mit großer Habe und Macht nicht weniger vollkommen waren als irgendwelche Einsiedler.“2

Diese Sichtweise wurde als Entlastung empfunden, von der in der Verteidigung so berichtet wird: „Dieses ganze Lehrstück von den politischen Dingen ist von den Unseren so klargestellt worden, dass die meisten rechtschaffenen Leute, die im Staat und in Unternehmen tätig sind, bekannt haben, ihnen sei sehr geholfen worden. Zuvor, durch mönchische Meinungen beunruhigt, zweifeln sie nämlich daran, ob das Evangelium jene bürgerlichen Ämter und Geschäfte gestatte.“3

Im fünften Jahrhundert der Reformation, in der Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa aus dem Jahre 1973 wird dieser Auftrag zur Weltgestaltung in evangelischer Perspektive mit den Worten bekräftigt, nach denen die Rechtfertigungsbotschaft als die Botschaft von der freien Gnade Gottes die Christen frei mache zu verantwortlichem Dienst in der Welt: „Dies macht es notwendig, dass sie (die Christgläubigen – d. Verf.) mit anderen Menschen nach vernünftigen, sachgemäßen Kriterien suchen und sich an ihrer Anwendung beteiligen. Sie tun dies im Vertrauen darauf, dass Gott die Welt erhält, und in Verantwortung vor seinem Gericht.“4

Das Evangelische fordert das Engagement in der staatlichen Gemeinschaft und verwirft die Annahme, dass dieses Engagement ein „garstiges Geschäft“ sei, von dem man sich fern halten möge.

2. Das Warum und nicht das Was: Eine, wenn nicht die zentrale Fragestellung, die zur Reformation führte, war die Kontroverse „Glaubensgerechtigkeit oder Werkgerechtigkeit“.

Nicht durch die eigenen Kräfte, Verdienste oder Werke können die Menschen gerechtfertigt werden vor Gott, sondern allein durch Glauben, so der Artikel 4 des Augsburger Bekenntnisses5.

Martin Luther bemüht das Bild des guten Baumes, aus dem gute Früchte wachsen. In seinem Aufsatz „Von der Freiheit des Christenmenschen“ schreibt er: „Böse Werke machen nimmermehr einen bösen Mann, sondern ein böser Mann macht böse Werke. Es ist so, dass stets die Person zuvor, vor allen guten Werken gut und fromm sein muss und die guten Werken von der frommen, guten Person folgen und ausgehen, gleichwie Christus (Matth. 7,18) sagt: ‚Ein böser Baum trägt keine Frucht, ein guter Baum trägt keine böse Frucht‘.“6

Im fünften Jahrhundert der Reformation formuliert Helmut Thielicke dies so: „Das spezifisch Christliche wird vielmehr ausdrücklich und ausschließlich in der Motivation des Handels zu sehen sein.“7 Dies führt freilich nicht zur Beliebigkeit. Thielicke an anderer Stelle: „Es gibt keine christliche Wirtschaftsgestalt (ebensowenig wie eine christliche Politik) … Die theologische Aufgabe kann deshalb lediglich in der Markierung einer ‚Fahrrinne‘ bestehen, die ihrerseits nur indirekt durch die rechts und links festgestellten Untiefen aufweisbar ist.“8

Das Proprium des Christlichen in evangelischer Perspektive ist also weniger der Inhalt der Forderung, sondern vor allem der Grund und das Ziel der Forderung. Oder, wie es im Aufruf der 26. Bundestagung des EAK vom 12. Februar 1984 im Wuppertal unter Leitung des in diesem Jahr verstorbenen Albrecht Martin in der Rückbesinnung auf die Bekenntnissynode zu Barmen im Jahr 1934 heißt: „Wir wissen, dass politische Positionen und Meinungen ‚nach dem Maß menschlicher Einsicht und menschlichen Vermögens‘ nicht den Anspruch erheben dürfen, absolute und letzte Wahrheiten zu sein. Deshalb rufen wir auf, Wort und Werk Gottes nicht zur Begründung und Rechtfertigung politischer und sozialer Ziele, Programme und Ansichten zu missbrauchen, sondern unterschiedliche politische Meinungen in Achtung voreinander auszutragen, ohne dem anderen die Gemeinsamkeit des Glaubens abzusprechen.“

Wo sind diese Untiefen? Wo ist die Fahrrinne? Was ist das „Böse“? Orientierung zur Beantwortung dieser Frage gibt uns das christliche Verständnis vom Menschen, die Menschenwürde.

Dieses Verständnis findet seine Verankerung im Alten Testament vor allem im Psalm 8 in den Worten des Psalmbeters: „Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst und des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst? Du hast ihn wenig niedriger gemacht als Gott, mit Ehre und Herrlichkeit hast du ihn gekrönt. Du hast ihn zum Herrn gemacht über deiner Hände Werk.“ Gott hat danach dem Menschen eine besondere Würde zugewiesen, die dazu dient, Gottes Schöpfung zu bewahren und zu nutzen. Sie findet ihre erste Verankerung im Neuen Testament mit der Feststellung, dass Jesus Christus Gottes Sohn ist (Mk 1,1). Damit wird unendliche Distanz zwischen Gott und Mensch überwunden, die vor allem der Islam betont.

Dies bedeutet aber auch, dass es nur wenig verbindliche Empfehlungen in evangelischer Perspektive für Politik gibt: So reicht das friedensethische und friedenspolitische Spektrum im Protestantismus von der Zusage, nach der es „Christen erlaubt ist, … dem Recht entsprechend Kriege zu führen und daran teilzunehmen“9 (Artikel 16 des Augsburger Bekenntnisses) bis hin zu dem Wunsch, dass „die Bundesrepublik auf eine Armee verzichten könnte wie etwa Costa Rica.“10

Das Evangelische führt nicht zu einem konsistenten Dogmengebäude, sondern vermittelt eine Art und Weise zu denken, die aus Schrift und Bekenntnis wächst.

3. In Verantwortung vor Gott und den Menschen: Die lutherische Ordnungstheologie hat Eingang in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gefunden.

In der Literatur wird die in der ständischen Gesellschaft des 16. Jahrhunderts von Martin Luther entwickelte Ordnungstheologie als „Zwei-Reiche-Lehre“ griffig beschrieben. Danach gibt es zwei Regierweisen: Das Reich zur Rechten werde von Kirche verwaltet. Das Reich zur Linken, des Staates, sei erforderlich, weil die Bösen mehr seien als die Frommen. Wenn es nur Fromme gäbe, wäre dieses Reich zur Linken unnötig.

Im fünften Jahrhundert der Reformation bringt dies Wolfgang Erich Müller lehrbuchmäßig in seiner Darstellung dieser Lehre von Martin Luther auf die Formel: „Das geistliche Regiment macht rechtschaffen, das weltliche sorgt für äußeren Frieden und wehrt bösen Werken. Beide Regimente sind in der Welt aufeinander angewiesen, denn ohne Christi geistliches Regiment kann niemand wirklich rechtschaffen werden, während das weltliche Regiment die Beachtung äußerer Regeln besorgt.“11

Für das Evangelische in der deutschen Politik war das Jahr 1918 ein tiefer Einschnitt. Die Einheit von „Altar und Thron“ existierte nicht mehr. Es waren intensive Diskussionen im deutschen Protestantismus erforderlich.12

Die lutherische Ordnungstheologie hat mit den Eingangsworten unseres Grundgesetzes „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“ eine zeitgemäße Interpretation erfahren. Ein Vergleich der Verfassungen zeigt, dass Gottesanrufungen in Verfassungen sehr selten sind. Mit unserer Verfassung aus dem Jahre 1949 sind wir der Verfassung der Republik Polen aus dem Jahre 1997 mit ihrer Aussage in der Präambel „w poczuciu odpowiedzialnoÅ›ci przed Bogiem lub przed wÅ‚asnym sumieniem“ [im Bewusstsein der Verantwortung vor Gott oder (lub!) dem eigenen Gewissen] am nächsten. Das polnische Beispiel, dass die durch die kommunistische Zeit bewirkte Abkehr vieler Menschen vom christlichen Glauben dokumentiert („oder„), bestätigt die Einordnung der Wortwahl „In Verantwortung vor Gott und den Menschen“ als zeitgemäße Interpretation der lutherischen Ordnungstheologie.

Das Gedankengut der Reformatoren war und ist fortentwickelungsbedürftig, aber auch fortentwicklungsfähig. Es darf sich nicht in biblizistischen Debatten verlieren.

4.   Soziale Marktwirtschaft: ein Beispiel aus der Praxis für eine erfolgreiche Politik in evangelischer Perspektive.

Martin Luther betont in seiner Vorlesung (1515/1516) über den Römerbrief (Röm 7, 21-15): „Man beachte, wie ein und derselbe Mensch zugleich dem Gesetz Gottes und dem Gesetz der Sünde dient, wie er gleichzeitig gerecht ist und doch sündigt.“13. Der Mensch als Gerechter und Sünder zu gleich.

Im fünften Jahrhundert der Reformation fand dieser Gedanke Eingang zur Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung in Deutschland: Ausgangspunkt war das Engagement von Christen im Widerstand gegen den Nationalsozialismus der 1930/40er Jahre mit ihren Beiträgen zur Neuordnung Deutschlands, wie sie der Kreisauer Kreis und der Freiburger Bonhoeffer-Kreis entwickelten.14

Ausgangspunkt dieses Denkens in Ordnungen ist, dass der Mensch Gerechter und Sünder zugleich ist. Constantin von Dietze konkretisiert diesen Gedanken in den „Aussagen evangelischer Christen in Deutschland zur Wirtschafts- und Sozialordnung“ im Jahre 1946 so: „Als Grundlegung für unsere Stellungnahme zur Wirtschafts- und Sozialordnung gibt uns die Heilige Schrift Richtschnuren (!) und Verbote. Die Menschen sind nicht gut genug, um die Vereinigung aller politischen und wirtschaftlichen Macht recht zu gebrauchen oder um sich in völliger freier Wirtschaft der Ausbeutung zu enthalten; sie sind aber auch nicht so schlecht, dass man sie staatlicher Tyrannei oder privater Macht unterwerfen dürfte oder gar müsste. Jede entbehrliche Macht über Menschen ist zu bekämpfen. Unentbehrlich ist die staatliche Macht jedoch, um eine Wirtschafts- und Sozialordnung zu setzen und ständig zu verteidigen, damit nicht private Machtbildung sie zersetzt.“15

Es waren vor allem in der Tradition des sozialen Protestantismus stehende Denker, die die Soziale Marktwirtschaft entwickelt und im Nachkriegsdeutschland durchgesetzt haben. Sie haben damit einen neuen Weg gefunden, der sich abgrenzte zu sozialdemokratischen und gewerkschaftlichen Forderungen nach einer gelenkten Wirtschaft sowie dem im sozialen Katholizismus mehrheitlich propagierten „christlichen Sozialismus“ einerseits und zu der aus dem liberalen Lager geforderten freien Marktwirtschaft andererseits16.

Unsere Aufgabe ist es jetzt, diesem Ordnungsmodell eine globale Perspektive zu er̦ffnen Рzu einer Internationalen Sozialen Marktwirtschaft.

Das Evangelische hat in der Sozialen Marktwirtschaft eine (aber nicht die einzig mögliche) konkrete Ausprägung erfahren und ist eine menschengerechte und sachgemäße Wirtschafts- und Sozialordnung für Alle, weltweit – als tragfähige Alternative zu Kapitalismus und Sozialismus.


Dr. Michael Franz ist Beisitzer im Bundesvorstand des EAK der CDU/CSU und Ministerialrat in der saarländischen Landesverwaltung.

Quelle: Evangelische Verantwortung – Das Magazin des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU, Ausgabe 9 + 10 / 2014 (www.eakcducsu.de)

Anmerkungen

Mit Blick auf den gebotenen Umfang des Artikels habe ich darauf verzichtet, wichtige Beiträge, die im Rahmen des Themenjahres „Reformation und Politik“ geleistet wurden, nachzuerzählen; ich habe mich vielmehr auf das konzentriert, was nach meiner Einschätzung im Themenjahr zu betonen ist und/oder was zu kurz kam.

1 Härle, Wilfried: „Kirche und Staat. Die ‚Zwei-Reiche-‚ bzw. ‚Zwei-Regimenten-Lehre“, in: Konfession: Evangelisch-lutherisch, hrsg. von Klaus Grünwaldt, Rheinbach 2004, S. 109

2 „Verteidigung des Bekenntnisses“, in: Evangelische Bekenntnisse. Bekenntnisschriften der Reformation und neue Theologische Erklärungen. Teilband 1, hrsg. im Auftrag der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 2. Auflage, Bielefeld 2008, S. 240

3 ebenda, S. 240f

4 „Konkordie reformatorischer Kirchen in Europa (Leuenberger Konkordie), 16. März 1973“, in: Evangelische Bekenntnisse. Bekenntnisschriften der Reformation und neuere Theologische Erklärungen. Teilband 2, hrsg. im Auftrag der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 2. Auflage, Bielefeld 2008, S.291

5 „Das Augsburger Bekenntnis“, in; Evangelische Bekenntnisse. Bekenntnisschriften der Reformation und neue Theologische Erklärungen. Teilband 1, hrsg. im Auftrag der Union Evangelischer Kirchen in der Evangelischen Kirche in Deutschland, 2. Auflage, Bielefeld 2008, S. 36

6 Luther, Martin: „Von der Freiheit eines Christenmenschen. 1520“, in: Luther Deutsch, Band 2: Der Reformator, hrsg. von Kurt Aland, 2. Auflage, Göttingen 1981, S. 266

7 Thielicke, Helmut, Theologische Ethik. 1. Band: Prinzipienlehre, 5. Auflage, Tübingen 1981, S. 20

8 ebenda, S. 718

9 „Das Augsburger Bekenntnis“, a. o.O., S. 45

10 „‚Beten mit den Taliban‘. SPIEGEL-Gespräch: Die ehemaligen EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann, hält den gerechten Krieg für unmöglich und wünscht sich ein Deutschland ohne Armee“, in: DER SPIEGEL Nr. 33 vom 11. August 2014, S.24

11 Müller, Wolfgang Erich, Evangelische Ethik, Darmstadt 2001, S. 23

12 siehe hierzu: Lange, Dietz: Ethik in evangelischer Perspektive, Göttingen 1992, S. 25ff (insb. S. 26)

13 Luther, Martin: „Vorlesung über den Römerbrief. 1515/1516“, in: Luther Deutsch, Band 1: Die Anfänge, hrsg. von Kurt Aland, Göttingen 1983, S. 191

14 Jähnichen, Traugott, „Protestantische Impulse für das Konzept ‚Soziale Marktwirtschaft'“, in: Die protestantischen Wurzeln der Sozialen Marktwirtschaft. Ein Quellenband, hrsg. von Günter Brakelmann und Traugott Jähnichen, Gütersloh 1994, S. 309f

15 Constantin von Dietze, Aussagen evangelischer Christen in Deutschland zur Wirtschafts- und Sozialordnung (1946), in: Die protestantischen Wurzeln der Sozialen Marktwirtschaft. Ein Quellenband, a. o. O., S, 366

16 Brakelmann, Günter; Jähnichen, Traugott, „Protestantische Wurzeln der Sozialen Marktwirtschaft“, in: Die protestantischen Wurzeln der Sozialen Marktwirtschaft. Ein Quellenband, a.o.O., S. 13; siehe auch aktuell hierzu: Wegner, Gerhard: „Aus Luthers Geist erwachsen: Der moderne Sozialstaat“, in: „Paradoxie der Freiheit. Zur Relevanz von Luthers ökonomischer Kritik und Calvins Wirtschaftsmoral für das Verhältnis von Kirche, Staat und Wirtschaft. Tagung der Evangelischen Akademie im Rheinland in Kooperation mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD, Bonn, 21./22. Februar 2014“, hrsg. vom Gemeinschaftswerk Evangelischer Publizistik, Frankfurt am Main 2014, S. 36

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 6. November 2014 um 13:04 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Theologie.