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Ehe- und Religionsfreiheit: Grundwerte, die gemeinsam stehen und fallen

Freitag 27. Januar 2012 von Administrator


Ehe- und Religionsfreiheit: Grundwerte, die gemeinsam stehen und fallen

Ein offener Brief von religiösen Vertretern an alle Amerikaner

Liebe Freunde,

Förderung und Schutz der Ehe – der Einheit eines Mannes und einer Frau als Ehemann und Ehefrau – sind Belange des Allgemeinwohls und dienen dem Wohl des Ehepaares, dem der Kinder wie dem der Allgemeinheit gleichermaßen. Wert und Bedeutung der Ehe bestehen unabhängig von bestimmten Gesellschaftsordnungen. Sie durchdringen jede Art von Gesellschaft, jede Regierungsform und jede religiöse Gemeinschaft. Die Ehe ist universelles Allgemeingut und das Fundament jeder Gesellschaft. Die Ehe ist untrennbar mit dem Mann- und Frausein des Menschen verbunden, und damit auch mit seiner wesenhaften Aufgabe, Kinder zu gebären und zu erziehen.

Wir vereinen uns hier als Vertreter einer großen Vielfalt von christlichen Glaubensgemeinschaften, um zu bekräftigen, dass die Ehe in ihrer ursprünglichen Definition um ihrer selbst willen und um der Gesellschaft willen geschützt werden muss. Wir erkennen auch die schwerwiegenden Folgen von Änderungen dieser Definition. Eine dieser Folgen verlangt in unseren Glaubensgemeinschaften und der gesamten Gesellschaft besondere Aufmerksamkeit: Sie beeinträchtigt die Religionsfreiheit all jener, die an der ursprünglichen Definition von Ehe festhalten. Aus diesem Grund sprechen wir in diesem Brief mit einer Stimme.

Einige sehen die Hauptbedrohung der Religionsfreiheit durch gleichgeschlechtliche „Ehen“ in der Möglichkeit, dass die Regierung Geistliche durch Androhung zivil- oder strafrechtlicher Konsequenzen dazu zwingt, solche „Eheschließungen“ vorzunehmen. Wir können diese Möglichkeit zwar nicht vollständig ausschließen, sehen jedoch im Zusatzartikel I unserer Verfassung eine sehr große gesetzliche Hürde für solcherlei Gesetzgebung. (Anm. d. Ãœbers.: Zusatzartikel I nach www.usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf: „Der Kongreß darf kein Gesetz erlassen, das die Einführung einer Staatsreligion zum Gegenstand hat, die freie Religionsausübung verbietet, die Rede- oder Pressefreiheit oder das Recht des Volkes einschränkt, sich friedlich zu versammeln und die Regierung durch Petition um Abstellung von Mißständen zu ersuchen.“)

Wir sehen vielmehr gegenwärtig die akute Gefährdung der Religionsfreiheit darin, dass Einzelpersonen und religiöse Organisationen angehalten oder gezwungen werden, praktizierte Homosexualität und die Sexualität in der Ehe als moralisch gleichwertig zu behandeln – und das in allen Bereichen, weit über religiöse Zeremonien hinaus. Ohne Zweifel werden viele Menschen und Religionsgemeinschaften, die gleichgeschlechtliche Sexualität aus moralischer und religiöser Ãœberzeugung ablehnen, sich einer solchen Gesetzgebung widersetzen, was auch Konflikte zwischen Kirche und Staat zur Folge haben wird.

Diese Konflikte sind von großer Tragweite. Sie entstehen durch die Änderungen vieler gesetzlicher Vorschriften, da die Änderung der Definition von „Ehe“ nicht nur ein Gesetz betrifft, sondern gleichzeitig Änderungen in hunderten, ja tausenden Gesetzen zur Folge hat. So werden mit einem Schlag Änderungen in jedem Gesetz erforderlich, in dem Rechte des Einzelnen vom Familienstand abhängig sind – etwa bei der Einstellung von Arbeitnehmern, bei der Entlohnung, bei Adoption und Bildung, im Gesundheitswesen und der Altenpflege, bei Mietrecht, Vermögen und Steuern – und zwar in der Weise, dass gleichgeschlechtliche Beziehungen so behandelt werden müssen, als wären sie Ehen. Dieses Erfordernis wiederum zieht Folgen für den privaten und öffentlichen Bereich des Lebens religiöser Menschen und Vereinigungen nach sich – als Träger von Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen, in der Adoptionsvermittlung und Seelsorge und vielen anderen Bereichen.

Religiöse Adoptionsvermittlungen, die Kinder ausschließlich an verheiratete Paare vermitteln, würden per Gesetz gezwungen, Kinder auch an Personen zu vermitteln, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben. Religiös gebundene Ehetherapeuten würden ihre Zulassung verlieren, wenn sie sich weigern, gleichgeschlechtliche Paare zu beraten. Christliche Arbeitgeber, die ihren verheirateten Arbeitnehmern besondere Gesundheitsprogramme anbieten, gesetzlich gezwungen, diese auch den gleichgeschlechtlichen „Ehepartnern“ angedeihen zu lassen. Sie würden mit juristischen Konsequenzen rechnen müssen, wenn die Schließung einer Zivil-„Ehe“ mit einem gleichgeschlechtlichen Partner durch einen Arbeitnehmer für diesen auch nur die geringsten negativen Folgen hätte. Das sind keine Spekulationen, solche Situationen sind bereits eingetreten sind.

Selbst wenn religiöse Gruppen oder Einzelpersonen in diesen Fällen der Zivilhaftung entgehen, würden sie von anderen Sanktionen der Regierung betroffen, wie z. B. der Aufkündigung der Zusammenarbeit seitens staatlicher Behörden oder dem Entzug von staatlichen Beihilfen.

Im Bundesstaat New Jersey wurde einem Gottesdienstpavillion der methodistischen Gemeinde die Gemeinnützigkeit aberkannt, weil dort zwar Gottesdienste abgehalten wurden, die Gemeinde sich jedoch weigerte, gleichgeschlechtlichen „Hochzeiten“ zuzulassen. San Francisco kündigte der Heilsarmee die Förderung ihrer Sozialprojekte in Höhe von 3,5 Millionen US-Dollar, weil sich die Heilsarmee weigerte, gleichgeschlechtliche „Partnerschaften“ im hauseigenen Tarifvertrag zu berücksichtigen. Ähnlich in Portland, Maine, wo katholische Hilfswerke gezwungen wurden, den in gleichgeschlechtlichen „Partnerschaften“ lebenden Mitarbeitern die regulären Vergünstigungen verheirateter Beschäftigter zukommen zu lassen, da ihnen sonst Fördermittel aus dem Städtebauprogramm für ihre Sozialwohnungen gestrichen würden.

Die Weigerung dieser religiösen Organisationen, gleichgeschlechtliche Partnerschaften wie Ehen zu behandeln, hat diese Organisationen und ihre Mitglieder kurzerhand als Fundamentalisten gebrandmarkt und sie damit der kompletten Bandbreite von Zwängen und Bestrafungen ausgesetzt, die normalerweise für Rassisten Anwendung finden. Diese Strafen werden an Häufigkeit und Strenge zunehmen, wenn die bürgerliche Ehe durch zusätzliche Rechtssprechung neu definiert wird. Die Regierung wird die Anerkennung dieser Partnerschaften in der Gesellschaft durchsetzen. Dem können wir, die unterzeichnenden religiösen Führer und die von uns vertretenen Glaubensgemeinschaften, nicht zustimmen. Da Regierung und Gesetz nicht nur Anreize schaffen und die Durchsetzung von Gesetzen erzwingen, sondern auch lehrende Funktion haben, würden diese Sanktionen die private Bestrafung all derer, die die Ehe verteidigen, durch eine „höhere Moral“ legitimieren.

Daher ermutigen wir alle Menschen guten Willens, die Ehe als Einheit eines Mannes und einer Frau zu schützen und gründlich zu bedenken, welch weitreichende Folgen die Neudefinition der Ehe für die Religionsfreiheit aller Amerikaner hat. Wir appellieren besonders an alle, denen das Allgemeinwohl anvertraut ist, Gesetze zu fördern, die dem Schutz der bewährten Definition von Ehe dienen und damit die Bedrohung für die Religionsfreiheit unzähliger Glaubensgemeinschaften und Einzelpersonen in diesem Land abzuwehren. Ehe und Religionsfreiheit sind fest eingebettet in das Fundament unserer Nation.

Wir stehen gemeinsam dafür ein, die einzigartige Bedeutung der Ehe und die wertvolle Gabe der Religionsfreiheit zu stärken und zu bewahren.

Hochachtungsvoll,

Rev. Leith Anderson
President
National Association of Evangelicals

Johann Christoph Arnold
Senior Pastor
Bruderhof Communities

Randall A. Bach
President
Open Bible Churches

Dr. Gary M. Benedict
President
The Christian and Missionary Alliance

The Rev. John F. Bradosky
Bishop
North American Lutheran Church

Glenn Burris, Jr.
President
The Foursquare Church

Bishop H. David Burton
Presiding Bishop
The Church of Jesus Christ of Latter-day Saints

Dr. Ronald W. Carpenter, Sr.
Presiding Bishop
International Pentecostal Holiness Church

Rabbi Abba Cohen
Vice President for Federal Affairs
Washington Director
Agudath Israel of America

Most Rev. Salvatore J. Cordileone
Bishop of Oakland
Chairman
USCCB Subcommittee for the Promotion and Defense of Marriage

Nathan J. Diament
Executive Director for Public Policy
Union of Orthodox Jewish Congregations of America

Cardinal-designate Timothy M. Dolan
Archbishop of New York
President United States Conference of Catholic Bishops

Dr. Barrett Duke
Vice President for Public Policy and Research
Southern Baptist Ethics & Religious Liberty Commission

The Most Rev. Robert Duncan
Archbishop, Anglican Church in North America
Bishop, Anglican Diocese of Pittsburgh

Rev. Jim Eschenbrenner
Executive Pastor
General Council of Christian Union Churches

Dr. William J. Hamel
President
Evangelical Free Church of America

Rev. Dr. Ron Hamilton
Conference Minister
Conservative Congregational Christian Conference

Rev. Dr. Matthew Harrison
President
Lutheran Church – Missouri Synod

John Hopler
Director
Great Commission Churches

Dr. Bill Hossler
President
Missionary Church, Inc.

Clyde M. Hughes
General Overseer
International Pentecostal Church of Christ

Rev. Kenneth D. Hunn
Executive Director
The Brethren Church

David W. Kendall
Bishop
Free Methodist Church USA

Dr. Richard Land
President
Southern Baptist Ethics & Religious Liberty Commission

Most Rev. William E. Lori
Bishop of Bridgeport
Chairman USCCB Ad Hoc Committee for Religious Liberty

Dr. Jo Anne Lyon
Chair Board of General Superintendents
The Wesleyan Church

James W. Murray
Executive Director
General Association of General Baptists

Most Rev. Kevin C. Rhoades
Bishop of Ft. Wayne – South Bend
Chairman USCCB Committee on Laity, Marriage, Family Life and Youth

Commissioner William A. Roberts
National Commander
The Salvation Army

Rocky Rocholl
President
Fellowship of Evangelical Churches

Rev. Samuel Rodriguez
President
National Hispanic Christian Leadership Conference

David T. Roller
Bishop
Free Methodist Church USA

Matthew A. Thomas
Bishop
Free Methodist Church USA

Dr. Joseph Tkach
President & Pastor General
Grace Communion International

Berten A. Waggoner
National Director
Vineyard USA

W. Phillip Whipple
Bishop
United Brethren in Christ Church, USA

Dr. John P. Williams, Jr.
Regional Director
Evangelical Friends Church, North America

David P. Wilson
General Secretary
Church of the Nazarene

Dr. George O. Wood
General Superintendent
Assemblies of God

In den USA veröffentlicht am 12.01.2012

Deutsche Ãœbersetzung: Frau Dr. Katja Michel

Hier klicken, um den Brief im englischen Originaltext zu lesen.

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 27. Januar 2012 um 17:50 und abgelegt unter Christentum weltweit, Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik.