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Das Recht der Gemeinde, die Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen

Mittwoch 11. Mai 2011 von Martin Luther (1483-1546)


Martin Luther (1483-1546)

Daß eine christliche Versammlung oder Gemeine Recht und Macht habe, alle Lehre zu beurteilen und Lehrer zu berufen, ein- und abzusetzen – Grund und Ursach aus der Schrift

Aufs erste ist es vonnöten, daß man wisse, wo und wer die christliche Gemeinde sei, auf daß nicht, wie es die Unchristen allezeit gewohnt sind, unter dem Namen der christlichen Gemeinde Menschen menschliche Vorhaben betreiben. Daran aber soll man die christliche Gemeinde mit Gewißheit erkennen, daß da das reine Evangelium gepredigt wird. Denn gleichwie man an dem Heerbanner als einem bestimmten Zeichen erkennt, was für ein Herr und Heer zu Felde liegt, so erkennt man auch mit Bestimmtheit an dem Evangelium, wo Christus und sein Heer liegt. Dafür haben wir eine feste Verheißung Gottes, Jes. 55: „Mein Wort, spricht Gott, das aus meinem Mund geht, soll nicht leer wieder zu mir kommen, sondern wie der Regen vom Himmel auf die Erde fällt und macht sie fruchtbar, so soll mein Wort auch alles ausrichten, wozu ich’s aussende.“ Daher sind wir sicher, daß es unmöglich ist, daß da, wo das Evangelium im Gang ist, keine Christen sein sollten, wie wenige es auch immer sein und wie sündlich und mangelhaft sie auch sein mögen; gleichwie es unmöglich ist, daß da, wo das Evangelium nicht im Gang ist und Menschenlehren regieren, Christen und nicht bloß Heiden sein sollten, wie viele es auch immer sein mögen und wie heilig und gut auch immer ihr Wandel sei.

Daraus folgt unwidersprechlich, daß die Bischöfe, Stifte, Klöster und was solches Volk ist, bei weitem keine Christen noch eine christliche Gemeinde gewesen sind, wiewohl sie diesen Namen allein vor allen in Anspruch genommen haben. Denn wer das Evangelium kennt, der sieht, hört und begreift, wie sehr sie noch heutigentages auf ihren Menschenlehren bestehen und das Evangelium ganz von sich vertrieben haben und auch noch vertreiben. Darum muß man das, was dieses Volk tut und vorgibt, als eine heidnische und weltliche Sache erachten.

Aufs zweite: In dieser Angelegenheit, nämlich über die Lehre zu urteilen, Lehrer und Seelsorger ein- und abzusetzen, darf man sich gar nicht nach der Menschen Gesetz, Recht, Herkommen, Brauch, Gewohnheit usw. richten, gleichgültig, ob es vom Papst oder Kaiser, von Fürsten oder Bischöfen festgesetzt ist, ob es die halbe oder ganze Welt so gehalten, ob es ein oder tausend Jahre gedauert hat. Denn die Seele des Menschen ist ein ewiges Ding über alles, was zeitlich ist; darum darf sie nur mit ewigem Wort regiert und ausgerüstet sein. Denn es ist sehr zu schelten, wenn die Gewissen vor Gott mit Menschenrecht und langer Gewohnheit regiert werden. Darum muß man hier nach der Schrift und Gottes Wort handeln. Denn wenn Gottes Wort und Menschenlehre die Seele regieren wollen, so kann es nicht fehlen, daß sie einander widerstreiten. Das wollen wir in dieser gegenwärtigen Auseinandersetzung klar und deutlich beweisen, nämlich so: Menschenwort und -lehre haben bestimmt und verordnet, man solle es lediglich den Bischöfen und Gelehrten und den Konzilien überlassen, über die Lehre zu urteilen; was diese beschlossen haben, solle alle Welt für recht und für Glaubensartikel halten, wie das genugsam ihr tägliches Prahlen mit dem geistlichen Recht des Papstes beweist. Denn man hört so gut wie nichts von ihnen als dieses Prahlen, daß ihnen die Vollmacht und das Recht zustehe, darüber zu urteilen, was christlich oder ketzerisch sei, und daß der gewöhnliche Christenmensch sich nach ihrem Urteil richten und daran halten solle. Siehe, wie schamlos und närrisch dieses Prahlen, mit dem sie alle Welt in die Enge getrieben haben und das ihr höchster Hort und Bollwerk ist, gegen Gottes Gesetz und Wort anstürmt.

Denn Christus bestimmt gerade das Gegenteil. Er nimmt den Bischöfen, Gelehrten und Konzilien sowohl das Recht wie die Vollmacht, über die Lehre zu urteilen, und gibt sie jedermann und allen Christen insgemein, da er spricht Joh. 10,27: „Meine Schafe kennen meine Stimme“; ferner: „Meine Schafe folgen den Fremden nicht, sondern fliehen vor ihnen; denn sie kennen nicht der Fremden Stimme“ (Joh. 10,5); ferner: „Wieviel ihrer gekommen sind, das sind Diebe und Mörder. Aber die Schafe hörten nicht auf sie.“ (Joh. 10,8)

Hier siehst du ganz klar, wer das Recht hat, über die Lehre zu urteilen: Bischof, Papst, Gelehrte und jedermann hat die Vollmacht zu lehren, aber die Schafe sollen urteilen, ob sie die Stimme Christi oder die Stimme der Fremden lehren. Lieber, was können hiergegen die Wasserblasen sagen, die da auftrumpfen: Concilia, concilia! Ei, man muß die Gelehrten, die Bischöfe in Menge hören, man muß den alten Brauch und die Gewohnheit betrachten! – Meinst du, daß mir Gottes Wort sollte deinem alten Brauch, Gewohnheit, Bischöfen weichen? Nimmermehr! Darum lassen wir Bischöfe und Konzilien beschließen und behaupten, was sie wollen; aber wo wir Gottes Wort bei uns haben, soll’s bei uns stehen und nicht bei ihnen, ob’s recht oder unrecht sei, und sie sollen uns weichen und unserm Wort gehorchen.

Hier siehst du, meine ich, ja klar genug, was denjenigen zuzutrauen ist, die mit Menschenwort über die Seelen bestimmen wollen. Wer sieht hier nun nicht, daß alle Bischöfe, Stifte, Klöster, hohen Schulen mit ihrer ganzen Körperschaft gegen dieses klare Wort Christi antoben, daß sie das Urteil über die Lehre den Schafen auf schamlose Weise wegnehmen und sich selber aneignen durch eigene frevelhafte Behauptung? Darum sind sie auch durchaus für Mörder und Diebe, Wölfe und abtrünnige Christen zu halten, die hier öffentlich dessen überführt sind, daß sie Gottes Wort nicht allein verleugnen, sondern auch im Widerspruch zu ihm ihre Behauptungen aufstellen und verfahren, wie sich’s denn für den Antichrist und sein Reich zu tun gebührt laut der Prophezeiung St. Pauls, 2. Thess. 2,3 f.

Abermals spricht Christus Matth. 7,15: „Hütet euch vor den falschen Propheten, die in Schafskleidern zu euch kommen, inwendig aber sind sie wie reißende Wölfe.“ Siehe, hier weist Christus nicht den Propheten und Lehrern das Urteil zu, sondern den Schülern oder Schafen. Denn wie könnte man sich vor den falschen Propheten hier hüten, wenn nicht so, daß man ihre Lehre in Bedacht nehmen, richten und urteilen sollte? Also kann es ja keinen falschen Propheten unter den Zuhörern geben, sondern nur unter den Lehrern. Darum sollen und müssen alle Lehrer dem Urteil der Zuhörer unterworfen sein mit ihrer Lehre.

Der dritte Spruch ist von St. Paulus, 1. Thess. 5,21: „Prüfet alles; was gut ist, das behaltet!“ Siehe, hier will er, daß keine Lehre und keine Behauptung festgehalten wird, es sei denn, daß sie von der Gemeinde, die es hört, geprüft und für gut erkannt werde. Denn dieses Prüfen steht ja nicht den Lehrern zu, sondern die Lehrer müssen zuvor das sagen, was man prüfen soll. Also ist auch hier das Urteil den Lehrern genommen und den Schülern unter den Christen gegeben, so daß es unter den Christen ganz und gar ein anderes Ding ist als in der Welt: In der Welt gebieten die Herren, was sie wollen, und die Untertanen nehmen’s auf; aber „unter euch“, spricht Christus, „soll’s nicht so sein“ (Matth. 20,26), sondern unter den Christen ist ein jeglicher des anderen Richter und wiederum auch dem anderen unterworfen, wiewohl die geistlichen Tyrannen eine Sache weltlicher Obrigkeit aus der Christenheit gemacht haben.

Der vierte Spruch ist abermals von Christus, Matth. 24,4 f.: „Sehet zu, daß euch niemand verführe; denn es werden viele kommen unter meinem Namen und sagen: Ich bin Christus, und werden viele verführen.“ Summa: Wozu ist es nötig, weitere Sprüche anzuführen? Alle Warnungen, die St. Paulus gibt, Röm. 16,17; l. Kor. 10,14; Gal. 3,1 ff; 4,8 ff; 5,7 ff.; Kol. 2,8 und allenthalben, ebenso aller Propheten Sprüche, da sie lehren, Menschenlehre zu meiden, die tun nichts anderes, als daß sie das Recht und die Vollmacht, über die Lehre zu urteilen, von den Lehrern nehmen und sie mit ernstlichem Gebot bei Verlust der Seelen den Zuhörern übertragen, so daß sie nicht allein Vollmacht und Recht haben, über alles, was gepredigt wird, zu urteilen, sondern daß sie es bei Ungnade der göttlichen Majestät schuldig sind zu urteilen, so daß wir daran sehen, wie die Tyrannen so unchristlich mit uns verfahren sind, da sie uns dieses Recht und Gebot genommen und es sich selbst angeeignet haben. Damit allein haben sie es reichlich verdient, daß man sie aus der Christenheit vertreibe und als Wölfe, Diebe und Mörder verjage, die wider Gottes Wort und Willen über uns herrschen und lehren.

So ziehen wir den Schluß, daß, wenn es eine christliche Gemeinde gibt, die das Evangelium hat, sie nicht allein Recht und Vollmacht hat, sondern es bei der Seelen Seligkeit gemäß ihrer Pflicht, die sie Christus gegenüber in der Taufe eingegangen ist, schuldig ist, zu meiden, zu fliehen, abzusetzen, sich zu entziehen von der Obrigkeit, die die jetzigen Bischöfe, Äbte, Klöster, Stifte und ihresgleichen ausüben, weil man offenkundig sieht, daß sie wider Gott und sein Wort lehren und regieren.

So ist also dies zum ersten genügend fest und stark begründet, und man kann sich darauf verlassen, daß es göttliches Recht sei und für der Seelen Seligkeit nötig, solche Bischöfe, Äbte, Klöster und was es für Regiment dieser Art gibt, abzutun oder zu meiden.

Zum zweiten: Weil es aber christliche Gemeinde ohne Gottes Wort nicht geben soll noch kann, folgt aus dem vorigen ganz schlüssig, daß sie ja dennoch Lehrer und Prediger haben müssen, die das Wort ausrichten. Und weil in dieser zur Verdammnis bestimmten letzten Zeit die Bischöfe und das falsche geistliche Regiment nicht solche Lehrer sind noch sein wollen, auch dazu nichts tun und es nicht dulden wollen, und weil Gott nicht zu versuchen ist, daß er vom Himmel neue Prediger sende, so müssen wir uns nach der Schrift verhalten und unter uns selbst diejenigen berufen und einsetzen, die man dazu geeignet findet und die Gott mit Verstand erleuchtet und mit Gaben dazu geziert hat.

Denn das kann niemand leugnen, daß ein jeglicher Christ Gottes Wort hat und von Gott gelehrt und zum Priester gesalbt ist, wie Christus spricht Joh. 6,45: „Sie werden alle von Gott gelehrt sein“, und Ps. 45,8: „Gott hat dich gesalbt mit Freudenöl vor allen deinen Mitgenossen.“ Diese Mitgenossen sind die Christen, Brüder Christi, die mit ihm zu Priestern geweiht sind, wie auch Petrus sagt 1 Petr. 2,9: „Ihr seid das königliche Priestertum, daß ihr verkündigen sollt die Tugend des, der euch berufen hat zu seinem wunderbaren Licht.“

Ist es aber so, daß sie Gottes Wort haben und von ihm gesalbt sind, so sind sie auch schuldig, es zu bekennen, zu lehren und auszubreiten, wie Paulus sagt 2. Kor. 4,13: „Wir haben auch denselben Geist des Glaubens, darum reden wir auch“; wie der Prophet sagt, Ps.16,10: „Ich bin gläubig geworden, darum rede ich.“ Und Ps. 51,15 sagt es von allen Christen: „Ich will die Gottlosen deine Wege lehren, und daß sich die Sünder zu dir bekehren.“ So ist es hier abermals gewiß, daß ein Christ nicht allein Recht und Vollmacht hat, das Wort Gottes zu lehren, sondern er ist es zu tun schuldig bei Verlust seiner Seele und bei Ungnade Gottes.

Darauf sprichst du: Ja, wie? Wenn er nicht berufen ist, so darf er ja nicht predigen, wie du selbst oft gelehrt hast! Antwort: Hier sollst du feststellen, daß ein Christ an zweierlei Ort sein kann. Erstens, wenn er an einem Ort ist, wo keine Christen sind: Da bedarf er keiner anderen Berufung, als daß er ein Christ ist, von Gott inwendig berufen und gesalbt. Da ist er schuldig, den irrenden Heiden oder Unchristen zu predigen und das Evangelium zu lehren, aus Pflicht brüderlicher Liebe, obgleich ihn kein Mensch dazu beruft. So tat es St. Stephan, Apg. 6,8; 7,2, dem doch von den Aposteln kein Amt zu predigen aufgetragen war, und predigte doch und tat große Zeichen im Volk. Ferner tat es auch ebenso der Diakon Philippus, Stephans Geselle, Apg. 8,5, dem auch das Predigtamt nicht aufgetragen war. Ferner tat es so Apollos, Apg. 18,24 ff. Denn in einem solchen Fall sieht ein Christ aus brüderlicher Liebe die Not der armen, verdorbenen Seelen an und wartet nicht, ob ihm Befehl oder schriftliche Weisung von einem Fürsten oder Bischof gegeben werde; denn Not bricht alle Gesetze und hat kein Gesetz. So ist die Liebe schuldig, zu helfen, wo sonst niemand ist, der hilft oder helfen könnte.

Zweitens, wenn er aber an einem Ort ist, wo Christen sind, die mit ihm gleiche Vollmacht und gleiches Recht haben: Da soll er sich selbst nicht hervortun, sondern sich berufen und hervorziehen lassen, daß er anstelle und mit Auftrag der anderen predige und lehre. Ja, ein Christ hat so viel Vollmacht, daß er auch mitten unter Christen ohne Berufung durch Menschen auftreten und lehren kann und soll, wenn er sieht, daß der Lehrer daselbst es fehlen läßt, so jedoch, daß es gesittet und züchtig zugehe. Das hat St. Paulus klar beschrieben, l. Kor. 14,30, da er spricht: „Wird dem, der da sitzt, etwas offenbart, so soll der erste schweigen.“ Siehe da, was St. Paulus hier tut: Er heißt den, der da lehrt, schweigen und abtreten mitten unter den Christen und den, der da zuhört, auftreten, auch ohne Berufung; das alles deshalb, weil Not kein Gebot hat.

Wenn denn nun hier St. Paulus, wenn es notwendig ist, mitten unter den Christen einen jeglichen auch ohne Berufung auftreten heißt und beruft ihn durch solches Gotteswort und heißt den ändern abtreten und setzt ihn kraft dieser Worte ab, wieviel mehr ist es dann recht, daß eine ganze Gemeinde einen zu solchem Amt beruft, wenn’s notwendig ist, wie es denn allezeit und besonders jetzt ist. Denn St. Paulus gibt an derselben Stelle auch einem jeglichen Christen Vollmacht, unter den Christen zu lehren, wenn’s notwendig ist, und spricht: „Ihr könnt wohl alle nacheinander weissagen, daß sie alle lernen und alle ermahnt werden“ (1.Kor. 14,31); ferner: „Ihr sollt euch befleißigen zu weissagen, und wehret nicht, mit Zungen zu reden, doch laßt es alles ordentlich und ehrbar zugehen.“ (1. Kor. 14,39 f.)

Diesen Spruch laß dir nicht einen unsicheren Grund sein, da er der christlichen Gemeinde so überschwenglich Vollmacht gibt, daß sie predigen, predigen lassen und berufen kann. Besonders wo es notwendig ist, beruft er selbst einen jeglichen eigens, ohne Berufung durch Menschen, damit wir keinen Zweifel daran haben sollen, daß die Gemeinde, die das Evangelium hat, unter sich selbst jemanden erwählen und berufen kann und soll, der statt ihrer das Wort lehre.

Sprichst du aber: St. Paulus hat doch dem Timotheus und Titus befohlen, sie sollten Priester einsetzen; ebenso lesen wir auch Apg. 14,13, daß Paulus und Barnabas unter den Gemeinden Priester verordneten; darum kann nicht die Gemeinde jemanden berufen noch jemand sich selbst hervortun, zu predigen unter den Christen, sondern man muß die Erlaubnis und den Befehl der Bischöfe, Äbte oder anderer Prälaten haben, die die Stelle der Apostel einnehmen. Antwort: Wenn unsere Bischöfe und Äbte usw. die Stelle der Apostel einnähmen, wie sie sich rühmen, so wäre das wohl eine richtige Meinung, daß man sie tun ließe, was Titus, Timotheus, Paulus und Barnabas taten, Priester einzusetzen usw. Da sie aber die Stelle des Teufels einnehmen und Wölfe sind, die das Evangelium nicht lehren noch dulden wollen, so geht sie, das Predigtamt und die Seelsorge unter den Christen zu beschicken, ebensoviel an wie den Türken und die Juden. Esel sollten sie treiben und Hunde führen!

Ãœberdies, wenngleich sie nun auch rechtschaffene Bischöfe wären, die das Evangelium haben wollten, und rechtschaffene Prediger einsetzen wollten, könnten und sollten sie dennoch das nicht tun: ohne Willen der Gemeinde erwählen und berufen, – ausgenommen, wo die Not es erzwänge, damit die Seelen nicht aus Mangel an göttlichem Wort verdürben. Denn in solcher Not, hast du gehört, kann nicht allein ein jeglicher einen Prediger beschaffen, sei es durch Bitten oder durch die Macht weltlicher Obrigkeit, sondern er soll auch selber hingehen, auftreten und lehren, wenn er’s kann. Denn Not ist Not und hat kein Maß, gleichwie jedermann hingehen und handeln soll, wenn’s brennt in der Stadt, und nicht warten, bis man ihn darum bittet.

Sonst, wenn nicht derartige Not besteht und wenn solche vorhanden sind, die Recht und Vollmacht und Gnade haben zu lehren, soll kein Bischof jemanden einsetzen ohne Wahl, Willen und Berufen der Gemeinde, sondern er soll den von der Gemeinde Erwählten und Berufenen bestätigen. Tut er’s nicht, soll dieser dennoch bestätigt sein durch das Berufen der Gemeinde. Denn es hat weder Titus und Timotheus noch Paulus je einen Priester eingesetzt ohne Erwählung und Berufung durch die Gemeinde. Das erweist sich klar daraus, daß er Tit. l,7 und 1. Tim. 3,2 spricht, ein Bischof oder Priester solle untadelig sein; ferner, die Diakone solle man zuerst prüfen (1.Tim. 3,10). Nun wird ja Titus nicht gewußt haben, welche untadelig gewesen sind, sondern solch ein Leumund muß aus der Gemeinde kommen; die muß einen solchen Mann empfehlen.

Ferner lesen wir doch Apg. 6,2 ff., daß, bei einem sehr viel geringeren Amt, auch die Apostel sich nicht getrauten, Personen zu Diakonen einzusetzen ohne Wissen und Willen der Gemeinde, sondern die Gemeinde erwählte und berief die sieben Diakone, und die Apostel bestätigten sie. Wenn nun die Apostel sich nicht getrauten, ein solches Amt, das nur zeitliche Nahrung auszuteilen bestimmt ist, aus eigener Vollmacht einzusetzen, wie sollten sie so kühn gewesen sein, daß sie das höchste Amt, nämlich zu predigen, jemandem aus eigener Macht, ohne Wissen, Willen und Berufen der Gemeinde, aufgetragen hätten!

Da aber nun zu unseren Zeiten die Not da ist und es keinen Bischof gibt, der evangelische Prediger beschafft, gilt hier das Beispiel von Titus und Timotheus nicht, sondern man muß aus der Gemeinde berufen, gleichviel ob er von Titus bestätigt wird oder nicht. Denn so hätten es auch diejenigen getan oder tun sollen, für die Titus sorgte, falls Titus ihn nicht hätte bestätigen wollen oder sonst keiner da gewesen wäre, der Prediger eingesetzt hätte. Darum ist diese Zeit den Zeiten des Titus ganz ungleich, als die Apostel regierten und rechte Prediger haben wollten. Jetzt aber wollen unsere Tyrannen bloß Wölfe und Diebe haben.

Und was verdammen uns die tobenden Tyrannen bei solchem Erwählen und Berufen? Handeln sie doch selber so und müssen so handeln! Es wird ja unter ihnen keiner als Papst oder Bischof eingesetzt aus irgend jemandes Machtvollkommenheit, sondern er wird von dem Kapitel erwählt und berufen und danach von anderen bestätigt, Bischöfe vom Papst als ihrem Obersten, er aber, der Papst selbst, vom Kardinal zu Ostia als seinem Untertan. Und falls es sich begeben sollte, daß einer nicht bestätigt würde, ist er dennoch Bischof und Papst. So frage ich nun die lieben Tyrannen: Wenn ihrer Gemeinde Erwählen und Berufen Bischöfe macht und ein Papst ohne Bestätigung durch irgendeine andere Obrigkeit Papst ist, allein aufgrund der Wahl, warum sollte nicht auch eine christliche Gemeinde einen Prediger machen allein durch ihr Berufen, zumal sie Bischofs- und Papstamt für höher halten als das Predigtamt? Wer hat ihnen solches Recht gegeben und uns genommen? Besonders weil unser Berufen die Schrift für sich hat, ihr Berufen aber ein bloßer Tand ist, ohne Schrift, womit sie uns unser Recht rauben. Tyrannen sind es und Buben, die mit uns umgehen, wie es die Apostel des Teufels tun mögen.

Daher ist es auch so geworden, daß an etlichen Orten auch weltliche Obrigkeit wie Ratsherren und Fürsten für sich selbst in ihren Städten und Schlössern als Prediger solche bestellt und besoldet haben, die sie wollten, ohne alle Erlaubnis und Befehl der Bischöfe und Päpste, und hat auch niemand dreingeredet, wiewohl sie es ist meine Besorgnis – nicht aus Verständnis des christlichen Rechts getan haben, sondern weil die geistlichen Tyrannen das Predigtamt verachtet und für gering gehalten haben und für weit entfernt von dem geistlichen Regiment, wo es doch das allerhöchste Amt ist, an dem alle anderen hängen und aus dem sie folgen, während keines von den anderen Ämtern folgt, wenn das Predigtamt nicht da ist. Denn Joh. 4,2 sagt, daß Christus nicht getauft habe, sondern nur predigte, und Paulus, 1. Kor. 1,17, rühmt sich, er sei nicht zu taufen, sondern zu predigen gesandt.

Darum, wem das Predigtamt aufgetragen wird, dem wird das höchste Amt aufgetragen in der Christenheit – er mag danach auch taufen, Messe halten und alle Seelsorge auf sich nehmen oder, wenn er nicht will, mag er allein am Predigen bleiben und Taufen und andere Unterämter anderen überlassen, wie Christus es tat und alle Apostel, Apg. 6,4. Daran sieht man aber, daß unsere jetzigen Bischöfe und Geistlichen Götzen und nicht Bischöfe sind; denn sie überlassen das höchste Amt des Wortes, das ihr eigen sein sollte, den Allergeringsten, nämlich Kaplänen und Mönchen, Bettelmönchen, dazu auch die geringeren Ämter wie Taufen und andere Seelsorgen. Sie aber firmeln derweil und weihen Glocken, Altäre und Kirchen, was weder christliche noch bischöfliche Werke sind, sondern von ihnen selbst ausgedacht. Es sind verkehrte, verblendete Larven und rechte Kinderbischöfe!

Dr. Martin Luther, Wittenberg, 1523

Zum zeitgeschichtlichen Hintergrund: Die Adligen, Bürger und Bauern des kursächsischen Städtchens Leisnig hatten beschlossen, die Pfarrstellenbesetzung selbst in die Hand zu nehmen, obwohl sie damit gegen das Patronatsrecht eines benachbarten Klosters verstießen. Die Bitte der Leisniger um Begutachtung beantwortete Luther im April 1523 mit dem vorausgegangenen Text.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 11. Mai 2011 um 16:41 und abgelegt unter Gemeinde, Kirche.