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Warum ein Nein zum assistierten Suizid nicht reicht – Ãœberlegungen aus der gemeindlichen Praxis

Freitag 19. November 2021 von Pfr. Dr. Gottfried Martens


Pfr. Dr. Gottfried Martens

„Den assistierten professionellen Suizid ermöglichen“ – Es fällt nicht schwer, gewichtige Argumente zu benennen, warum dem Vorstoß von Reiner Anselm, Isolde Karle und Ulrich Lilie in einem Artikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 11. Januar dieses Jahres, es künftig auch – und am besten sogar nur – in kirchlichen Einrichtungen Menschen zu ermöglichen, in Respekt vor ihrer Selbstbestimmung ihrem Leben selber ein Ende zu setzen, widersprochen werden sollte. Doch so kritisch der Beitrag in der FAZ auch gesehen werden muss, so wenig überzeugt mich die pauschale Empörung, die sich nun in vielen kirchlichen Kreisen gegenüber diesem Vorstoß erhebt. Ich möchte dies an drei Punkten deutlich machen:

1. Es befremdet mich zunehmend, wie selektiv Lebensrechtsbewegungen und konservative kirchliche Kreise das Thema „Lebensschutz“ behandeln. Darin, dass menschliches Leben als Gabe Gottes für uns Menschen unverfügbar und darum von Anfang an, von der Zeit im Mutterleib bis zum letzten Atemzug, geschützt werden muss, bin ich natürlich mit ihnen einig. Aber Lebensschutz darf eben nicht nur beim Blick auf die Zeit vor der Geburt oder beim Umgang mit schwerkranken Menschen ein Thema sein. Um ein Beispiel zu nennen: Im jüngst veröffentlichten Weltverfolgungsindex von Open Doors wird davon berichtet, wie sich in Pakistan gerade acht christliche Familien das Leben genommen haben, weil ihnen während einer durch das Corona-Virus hervorgerufenen Hungersnot Nahrungsmittel nur dann zugeteilt wurden, wenn sie dazu bereit waren, das muslimische Glaubensbekenntnis zu sprechen und damit zum Islam zu konvertieren.

Die Familien weigerten sich und nahmen sich, bevor sie verhungerten, das Leben. Allein 120 Fälle sind im letzten Jahr bekanntgeworden, in denen Christen in Pakistan auf dem Weg zu Quarantänezentren ermordet wurden, weil Christen dort als „entbehrlich“ und als „Last“ angesehen wurden. Doch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und zahlreiche Verwaltungsgerichte unseres Landes erklären, dass christliche Flüchtlinge selbst dann nach Pakistan deportiert werden können, wenn sie vom Islam zum christlichen Glauben konvertiert sind oder wenn sie dort in Pakistan wegen ihres Glaubens mit dem Tod bedroht wurden. Die Augen davor zu verschließen, in was für einer Lebensgefahr sich viele pakistanische christliche Flüchtlinge bei einer Rückkehr in ihre Heimat befinden, und diese Gefahren mit geradezu zynischen Äußerungen beiseite zu wischen, das ist in der Tat barbarisch. Doch eine Empörung darüber, wie der deutsche Staat christliche Flüchtlinge direkt oder indirekt in den Tod deportiert, ist in kirchlichen Kreisen höchstens hier und da einmal ganz leise zu vernehmen. Stattdessen bieten gerade auch Lebensrechtsbewegungen immer wieder Politikern eine Bühne, die sich ganz unverhohlen für die Abschiebung von Christen in ihr muslimisches Heimatland und damit in den Tod einsetzen. Ich habe in meiner Arbeit jede Woche mit Menschen zu tun, die aufgrund des Handelns unseres Staates am Rande des Suizids stehen. Gottlob haben alle Glieder unserer Gemeinde, die im letzten Jahr einen Suizidversuch unternommen haben, diesen überlebt, wenn mitunter auch nur sehr knapp.

Doch ich habe wiederholt auch im letzten Jahr mitbekommen, wie mir Gemeindeglieder davon berichteten, wie sich in ihrem Heim wieder ein Asylbewerber aus dem Iran das Leben genommen hat, nachdem sein Asylantrag abgelehnt worden war. Für viele unserer Gemeindeglieder stellt sich die Situation als geradezu aussichtlos dar: Da mussten sie aus ihrem Heimatland fliehen, weil sie dort wegen ihrer Konversion zum christlichen Glauben mit dem Tod bedroht wurden – und hier in Deutschland angekommen, erleben sie nun, wie unser Staat sie wieder in ihre Heimat zurückschicken will. Wenn sie nirgendwo auf dieser Erde mehr eine Heimat finden – wer kann es ihnen verdenken, dass für sie nur noch der Wunsch bleibt, möglichst bald von ihrem Heimatrecht im Himmel Gebrauch zu machen …? Doch, so habe ich es vor kurzem in einem sehr krassen Fall wieder erlebt, das BAMF kommentiert solche Suizidversuche immer wieder nur zynisch als Erpressungsversuche, die man nicht weiter zu berücksichtigen brauche. Wer seinen Suizid überlebt, ist ein Erpresser; wer ihn nicht überlebt, der stellt damit ein Problem weniger für unseren Staat dar. Oder da erlebe ich es gerade mit, wie ein afghanisches Gemeindeglied seit vielen Monaten alle zwei Tage (!) bei der Ausländerbehörde vorgeladen wird. Dort erhält er jeweils so viel Geld, dass es gerade für eine Fahrkarte zurück zum Heim und wieder zurück zur Ausländerbehörde reicht. Auch nach Auskunft von Sozialarbeitern, die seinen Fall kennen, kommt er seinen Mitwirkungspflichten als Asylbewerber in vollem Umfang nach. Doch die Ausländerbehörde versucht alles, was ihr möglich ist, um diesen Menschen mit immer neuen Schikanen in den Suizid zu treiben. Schließlich ist eine ordnungsbehördliche Bestattung sehr viel preisgünstiger als eine kostspielige Abschiebung nach Afghanistan. So sieht der „Lebensschutz“ und der Eintritt für das Leben in unserem Lande in der Realität aus: Menschen werden von unserem Staat immer wieder in den Suizid getrieben – doch stattdessen macht es sich natürlich viel besser, sich wohlfeil über irgendwelche Sterbehilfeorganisationen zu empören, während unser Staat selber dies Geschäft mitunter sehr viel effektiver betreibt, als jede Sterbehilfeorganisation dies könnte. So sieht Barbarei in Wirklichkeit aus.

2. Es ist gewiss richtig und wichtig, dass Kirchen für das unbedingte Lebensrecht eines jeden Menschen eintreten und darum beispielsweise auch jetzt in dieser Corona-Pandemie Maßnahmen zum Schutz menschlichen Lebens unterstützen und selber auch umsetzen. Problematisch wird es jedoch, wenn dieser Schutz des Lebens so sehr verabsolutiert wird, dass ihm vonseiten der Kirche nicht zugleich auch immer die Botschaft an die Seite gestellt wird, dass die Erhaltung des irdischen menschlichen Lebens eben gerade nicht das letzte Ziel unseres Lebens darstellt, und der Tod nur noch als ein unter allen Umständen zu vermeidendes Ãœbel dargestellt wird. Das entspricht nun wahrlich nicht der Botschaft des Neuen Testaments. Christus selber formuliert es sehr klar: „Wer sein Leben erhalten will, der wird‘s verlieren; wer aber sein Leben verliert um meinetwillen, der wird‘s finden.“ (Matthäus 16,25) Und Paulus spricht klar davon, dass Sterben sein Gewinn ist (Philipper 1,21). Natürlich ist das keine Aufforderung zum Suizid oder zur absichtlichen oder fahrlässigen Ansteckung mit dem Corona-Virus. Aber die Worte der Heiligen Schrift machen uns doch sehr deutlich, dass unser irdisches Leben immer nur Durchgangsstation auf dem Weg in die Ewigkeit ist – und es sehr wohl Situationen gibt, in denen die Erhaltung des eigenen Lebens eben nicht das Wichtigste ist.

Selbst das BAMF weiß darum, wenn es von vielen der konvertierten christlichen Flüchtlinge, denen es vor drei oder vier Jahren ein Aufenthaltsrecht zugesprochen hat, nun in einem Widerrufsverfahren verlangt, dass sie ein heroisches Bekenntnis aussprechen, dass sie dazu bereit sind, sich in ihrem Heimatland für ihren Glauben töten zu lassen. Würde jemand statt dieses Bekenntnisses schreiben: „Ich würde in meinem Heimatland meinen Glauben nur ganz versteckt leben, um dort nicht mein Leben zu riskieren“, dann würde ihm deswegen der Aufenthalt in Deutschland wieder entzogen werden. Christus höher als das eigene irdische Leben zu stellen, das ist selbst für eine staatliche Behörde das Markenzeichen eines wahren Christen.

Doch hier in Deutschland vernehme ich gerade in diesen Monaten von kirchlicher Seite immer wieder nur den ängstlichen Verweis darauf, dass das irdische menschliche Leben unter allen Umständen geschützt werden muss und es aus christlicher Sicht nicht erlaubt sei, hier auch nur irgendwelche Risiken einzugehen. Gewiss versuchen auch wir in unserer Gemeinde, Risiken nach allem, was möglich ist, zu vermeiden. Doch ebenso deutlich sage ich: Wenn wir die Angst vor möglichen Ansteckungen höher setzen als die Notwendigkeit, das Heilmittel des ewigen Lebens, Leib und Blut Christi, zu empfangen, dann machen wir uns als Kirche mit unserer Botschaft unglaubwürdig. Lebenserhalt um jeden Preis ist nicht die Botschaft des christlichen Glaubens, ja kann geradezu zu einem unmenschlichen Leitsatz werden, wenn man, wie im vergangenen Jahr geschehen, alte Menschen oft über viele Monate hinweg angeblich zu ihrem eigenen Schutz so völlig isoliert hat, bis sie schließlich an diesem Schutz in nicht wenigen Fällen zerbrochen und am Ende ganz einsam gestorben sind. Es muss das Recht eines älteren Menschen sein zu sagen: Ich entscheide, ob ich mich dem – überschaubaren – Risiko einer Infektion aussetze, weil mich das Alleinsein kaputtmachen würde. Und wir sehen, wie dicht wir damit an der Thematik des Suizids sind. Ich merke, wie ich in meiner Arbeit immer wieder eine Gratwanderung vollziehen muss, wenn ich natürlich in meiner Verkündigung oft von der Freude spreche, die uns am Ziel unseres Lebens als Christ erwartet, ja, dass in der Erreichung dieses Ziels der eigentliche Sinn und die eigentliche Erfüllung unseres Lebens liegt. Es ist eine Gratwanderung, wenn ich dies einer Gemeinde verkündige, in der so viele Menschen verzweifelt sind und für sich selber keine irdische Zukunft sehen, in der so viele Menschen schon die Hoffnung aufgegeben haben, dass ihnen hier auf Erden noch einmal Gerechtigkeit widerfährt. Ja, natürlich kämpfe ich zugleich um das irdische Leben unserer Gemeindeglieder, schreibe Bescheinigungen, engagiere mich in der Gewährung von Kirchenasylen, um Christen vor der Deportation in den Tod zu bewahren, versuche immer wieder auch, Gemeindeglieder davon zu überzeugen, psychiatrische Hilfe in Anspruch zu nehmen, damit sie ihrem Leben eben kein Ende setzen. Und doch kann und will ich ihnen nicht vorgaukeln, dass der Erhalt des irdischen Lebens das Wichtigste im Leben ist. „Christus ist mein Leben“ und „Sterben ist mein Gewinn“ – das gehörte auch damals für den Apostel Paulus schon zusammen, bis dahin, dass er als Konsequenz formulieren konnte: „Ich habe Lust, aus der Welt zu scheiden und bei Christus zu sein, was auch viel besser wäre.“ (Philipper 1,23) Nein, Paulus hat sich nicht das Leben genommen, er wusste zugleich, dass es nötiger ist, „im Fleisch zu bleiben um euretwillen.“ (Philipper 1,24) Doch die Sehnsucht danach, aus dieser Welt zu scheiden, ist gerade nicht unchristlich, sondern christlich sehr wohl begründet. Und wer als Christ für den Lebensschutz eintritt, hat dies auch immer wieder zugleich zu benennen.

3. Und nun muss ich sogar noch einen Schritt weitergehen. Vor einiger Zeit habe ich ein treues Gemeindeglied beerdigt. Nach einer Krebsoperation war es darauf angewiesen, dreimal in der Woche zur Dialyse gebracht zu werden. Doch die Nebenwirkung der Dialyse waren in seinem Körper so stark, dass er die Tage zwischen den Dialysen nur mit starken Schmerzen verbrachte, die ihn immer weiter schwächten. Schon lange hatte er den Wunsch geäußert, die Dialyse abzubrechen und endlich sterben zu dürfen. Ich hatte versucht, was mir möglich war, um ihm weiter ein Ja zum Leben zu ermöglichen, hatte mich aber auch schon juristisch erkundigt, was eigentlich passieren würde, wenn ich mitbekäme, dass dieser Mensch seine Dialyse abbricht – ob ich dann verpflichtet sei, den Notarzt zu rufen … Mir wurde deutlich, dass ich mich zumindest in einer juristischen Grauzone befände, wenn ich dies nicht täte. Dann feierte ich, wie jeden Monat, wieder mit ihm zu Hause das Heilige Abendmahl. Was ich nicht ahnte: Er wusste schon, dass dies das letzte Heilige Abendmahl für ihn auf dieser Erde sein würde. Am Tag darauf brach er die Dialyse ab und gab mir bewusst nicht Bescheid, damit er mich nicht in einen Gewissenskonflikt brachte und damit für ihn zugleich auch nicht die Gefahr bestand, dass ich ihn am Ende doch noch einmal ins Krankenhaus bringen würde. Er starb drei Wochen später, ohne jede seelsorgerliche Begleitung, kurz bevor ich ihn wieder besuchen wollte.

Diese Erfahrung, dass ein treues Gemeindeglied nur so sterben konnte, dass es den Pastor bewusst – und sogar aus Liebe zu mir – draußen vorließ, lässt mich seitdem nicht mehr los. Das Beispiel zeigt zum einen, dass wir beim Thema des assistierten Suizids mit einem Schwarz-Weiß-Denken einfach nicht weiterkommen. In einer Zeit, in der es technisch immer mehr Möglichkeiten gibt, das Leben von Menschen aufrechtzuerhalten und damit zu verlängern, sind Grenzen oftmals nicht mehr genau markierbar, wo der assistierte Suizid eigentlich beginnt. Und die Frage stellt sich gerade auch aus christlicher Sicht: Wo liegt eigentlich die Grenze, bis zu der ich zum Weiterleben durch Inanspruchnahme von Hilfsmitteln verpflichtet bin? Vollmundige Bekenntnisse zum „Ja zum Leben“ helfen da oftmals nicht mehr weiter. Die Frage, ob wir einen Menschen sterben lassen dürfen, wenn er nicht mehr leben will, hat durchaus viele Facetten, und wir sollten ganz klar sagen, dass wir auch als Christen in vielen Fällen sagen können: Ja, wir dürfen es! Ich muss einen alten Menschen, der einfach nicht mehr essen und trinken möchte, nicht mit Gewalt am Leben erhalten. Ich kann einem schwerkranken Menschen sagen: „Ja, ich teile deinen Wunsch, dass du bald sterben darfst. Denn ich weiß: Du hast es bei Christus im Himmel viel besser.“ Natürlich ist das etwas ganz anderes, als wenn ich einem Menschen eine Pille zum Sterben verschaffe, weil er nur so lange leben will, wie er auch jedes Wochenende auf eine Party gehen kann. Doch die Facetten sind eben sehr, sehr vielfältig, und sie schließen in vielen Fällen ein, dass wir dem Wunsch eines Menschen, sterben zu wollen, nicht entgegenarbeiten.

Eines der großen Probleme des Vorstoßes in dem FAZ-Artikel liegt darin, dass die Verfasser die Beteiligung kirchlicher Einrichtungen in der Assistenz bei der Durchführung der Lebensbeendigung in einer Weise institutionalisieren wollen, dass damit der aktiv vollzogene Suizid zu einer selbstverständlichen und stets verfügbaren Alternative wird, die kranke Menschen jederzeit in Anspruch nehmen können. Dem muss natürlich in aller Deutlichkeit widersprochen werden. Die Kirchen tun gut daran, sich institutionell bei den Angeboten zu engagieren, die Alternativen zum Suizid darstellen und ein Ja zum Leben ermöglichen, wie etwa in der Hospizarbeit, in der palliativen Betreuung schwerkranker Menschen und auch in der Beratungsarbeit für Menschen in Krisensituationen. Und wünschenswert wäre es, wenn sie zugleich dann auch noch sehr viel deutlicher die Stimme für diejenigen erheben würden, die unser Staat mit seinen Maßnahmen in den Suizid treibt. Da gibt es für die Kirchen ein weites Betätigungsfeld, in dem sie Gottes Ja zum Leben in der Tat in wunderbarer Weise zum Ausdruck bringen können. Ich habe selber in vielen Fällen erlebt, wie segensreich beispielsweise die Arbeit von Hospizen ist, wie hier ein Umgang mit Leben und Sterben praktiziert wird, der sich ganz in der Heiligen Schrift gründen kann.

Und doch haben die Verfasser des FAZ-Artikels einen Punkt angesprochen, dem wir uns als Kirche in der Zukunft, gerade wenn die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gesetzlich umgesetzt sein werden, wohl nicht werden verschließen können, auch wenn wir uns innerlich dagegen sträuben mögen, uns mit diesem Thema überhaupt zu befassen: Was ist – und ich merke, wie ich mir das eigentlich gar nicht vorstellen möchte -, ja, was ist, wenn ein krankes Gemeindeglied sich dafür entschieden hat, Hilfe für einen assistierten Suizid in Anspruch zu nehmen? Ich habe ihm vorher natürlich davon abgeraten – aber nun ist die Entscheidung gefallen, und das Gemeindeglied bittet mich, in seiner letzten Lebensstunde bei ihm zu sein und ihm noch einmal das Heilige Abendmahl zu reichen. Wie soll ich mich dann verhalten? Soll ich dann dem Gemeindeglied sagen: Nein, ich kann das nicht gutheißen, was du tust; darum lasse ich dich in deiner Sterbestunde allein? Werden Gemeindeglieder auch in Zukunft den Kontakt zum Pastor abbrechen müssen, wenn sie sterben wollen? Ich habe auf diese Frage selber keine Antwort. Ich weiß, dass es gut begründete, schwerwiegende Bedenken dagegen gibt, dem Wunsch eines Gemeindeglieds in solch einer Situation zu entsprechen. Aber dass wir diese Fragen nicht einfach beiseite wischen oder im Modus der Empörung verharren können, darauf hingewiesen zu haben, ist allemal ein Verdienst der Verfasser des FAZ-Artikels. Und wenn wir uns denn als Anwälte des Lebensschutzes empören wollen, dann tun wir gut daran, erst einmal bei dem Umgang mit dem Leben christlicher Asylsuchender in unserem Land zu beginnen. Da haben wir allemal genug Grund zur Empörung.

Pfr. Dr. Gottfried Martens, Pfarrer an der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) in Berlin-Steglitz

Quelle: CA – Confessio Augustana 1/2021

Mit freundlicher Genehmigung des Autors sowie des CA-Magazins.

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Freitag 19. November 2021 um 17:09 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Kirche, Lebensrecht, Medizinische Ethik.