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Wenn die Regierung den Boden der Wirklichkeit verlässt

Dienstag 2. Juli 2019 von Christa Meves


Christa Meves

Nun scheint einmal mehr unsere Regierung außer Rand und Band zu geraten. In einigen Verlautbarungen sieht es so aus, als hätte sie den Boden der Wirklichkeit verlassen. Schlimm war bereits am 30. Juni 2017 der Beschluss durch eine Mehrheit der Parlamentarier, die Ehe zwischen Mann und Frau zugunsten einer Ehe mit allem und jedem auszudehnen (1). Neuerdings haben die europäisch erstarkten Grünen vor, einen weiteren Aktionsplan dieser Art in Szene zu setzen. Es geht um die Einbeziehung sexueller Vielfalt à la Genderismus und Frühsexualität ebenso wie um einen Neuaufguss der Forderung nach Kinderrechten zugunsten des Staates (2).

Das ist allerdings eine schon von den 68ern angeregte Absicht mit dem Ziel, durch Änderung des Grundgesetzes den Eltern das dort verbriefte Erziehungsrecht über ihre Kinder einzuschränken. Eine solche Gesetzänderung vorzunehmen, wurde schon in den 70er Jahren diskutiert mit einem von dem SPD-Protagonisten Olaf Scholz geforderten staatlichen Ansinnen, „die Hoheit über den Kinderbetten“ zu wollen. Schon damals empfand ich das mit einer politisch nicht gebundenen Widerstandsgruppe als eine Bedrohung für den gesetzlichen Stützbalken Familie. Wir mieteten den größten Saal in der damaligen Regierungshauptstadt Bonn und machten eine Veranstaltung unter dem Titel „Alarm um die Familie“. Damals befanden wir uns unter der Regie des Kanzlers Helmut Schmidt. Der stand mehr auf dem Boden der Realität, und so hatten wir mit der Veranstaltung großen Erfolg. Der Zugriff des Staates auf die Kinder wurde abgeschlagen. Aber heute, in der langfristig bereits so elend geschwächten Situation der Familie, hat dieses unsägliche Ansinnen leider viel mehr Chancen, im Verbund von Olaf und Angela – samt allen Linken, sich durchzusetzen. Aber das ist nicht alles an zukunftzerstörenden Maßnahmen, die in Berlin virulent sind.

Zur Zeit bereitet unser neuer Gesundheitsminister (CDU) ein Gesetz vor, das u.a. auch zur Folge haben wird, dass mit sich selbst und ihrem Geschlecht unzufriedene Homosexuelle ebenfalls daran gehindert sind, bei Therapeuten, die sich für ihr Anliegen als kompetent ausgewiesen haben, Hilfe zu suchen (3). Ja, Therapeuten, die hier Sachverstand besitzen, sollen dann sogar neuerdings per Gesetz verboten werden. Es sollen damit also sogar auch Menschen, die mit ihrer bisher empfundenen oder gelebten Homosexualität nicht mehr einverstanden sind, keine Hilfe mehr finden! Therapeuten, die weiterhin auf diesem Gebiet tätig sind, sollen sogar dann – per Gesetz! – nicht nur mit Geldstrafe, sondern mit beruflichen Konsequenzen und weiteren Einschränkungen bestraft werden.

Allein von der jetzt noch geltenden Rechtsprechung her stellt sich bei diesem Vorgehen aber doch die große Frage, wieso es plötzlich in unserer demokratisch geordneten Republik bei einer einzigen Gruppe möglich sein soll, ein einzelnes Therapieverbot auszusprechen. Tausendfach kann sich heute jeder Bundesbürger hierzulande – zu welchem Experten oder Heiler auch immer – begeben und in Bezug auf seine Probleme beraten und zu einer Verhaltensänderung anregen lassen. Wieso kann sich ein Minister anmaßen, hier in einem einzigen Bereich eine Ausnahme machen zu wollen? Kann es in unserer Gesellschaft wirklich rechtsprechende Instanzen geben, die diesem Ansinnen stattgeben? Oder sind wir auch in dieser Hinsicht bereits aus den Fugen der Realität geraten?

Jedenfalls hat sogar die Ärzteschaft (mit einigen Ausnahmen nur) schon signalisiert, dass sie solch einem gesetzlich abgesicherten Verbot zustimmen würde (4). Wie das? Haben die Ärzte ihren Verstand verloren? Nein, so wage ich zu behaupten, da diese Gruppierung meinem Fachgebiet nahe ist: Hier kuscht bereits der Vorstand wie das Kaninchen vor der Schlange – mit Recht in Angst vor dem Verlust ihres Renommees, ja, in dieser speziellen Hinsicht auch vor dem Verlust von Approbation und damit von Existenz. Und das gründet mitnichten darin, dass sie den Stand der wissenschaftlichen Forschung auf diesem Gebiet nicht kennen würden, sondern lediglich darin, dass Eliminierungen auf diesem Feld nicht nur bei solchen Vorfällen in unserem Land, sondern auch bereits international mehrfach zur Realität geworden sind. Es ist dadurch in solchen Fällen schon nicht mehr gegeben, dass die Wahrheit überhaupt noch unverblümt ausgesprochen werden kann! (Jüngst hat z. B. der Vatikan sämtliche Kardinäle zu einer Konferenz über sexuellen Missbrauch in der Kirche berufen und hat dabei den strittigen, zentralen Schwerpunkt einfach ausgelassen!)

Menschen, die in dieser Weise vom Fach her kühn einer sachlichen Information die Ehre gegeben haben, sind längst eliminiert und können von niemandem, weder von den Verlagen noch von einzelnen Gremien und erst recht nicht zu öffentlichen Verlautbarungen, eingeladen werden. Eine ganze Zunft von Hilfskräften ist mit einer fantastisch schlichten bösen Lügenstrategie längst einfach als öffentliche Stimme ausgeschaltet worden.

Oh, geheiligte Demokratie, oh, hoch gerühmte Pressefreiheit!
Schwindet ihr dahin wie das Eis in der Klimahitze?

Christa Meves, Meves aktuell, Juli 2019

 

(1) https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw26-de-erweiterung-tagesordnung-513696

(2) Liminski, J.: Neuer Vorstoß der Grünen gegen Familie, DT, 13.06.2019, Seite 26

(3) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/079/1907932.pdf

(4) https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen-will-konversionstherapien-gegen-homosexualitaet-verbieten-16114928.html

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 2. Juli 2019 um 14:05 und abgelegt unter Allgemein.