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CDL Bayern: Offener Brief an Kristina Hänel

Montag 11. Februar 2019 von Christdemokraten für das Leben


Christdemokraten für das Leben

Sehr geehrte Frau Dr. Hänel,

ich habe Sie in der Sendung „Anne Will“ am 03. Februar 2019 gesehen, in der um den § 219a StGB, um Abtreibungen, das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und leider nicht über die Rechte der ungeborenen Kinder debattiert wurde. Zunächst möchte ich festhalten, dass es wohl auch für Sie unstrittig ist, dass eine Abtreibung einen schutzlosen ungeborenen Menschen tötet. Nach der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle hat jeder von uns seine einzigartige DNA, ob Junge oder Mädchen steht ebenfalls fest, genauso wie die Haarfarbe und wenn alles gut geht, kommt nach 9 Monaten dieser neue Mensch zur Welt. Jeder von uns hat genau so sein eigenes Leben begonnen. Das ist weltweiter wissenschaftlicher Konsens.

Wir alle wissen, dass ein Embryo bereits in der 6. Schwangerschaftswoche so groß ist wie ein Gummibärchen mit Händen, Fingern, Füßen und aussieht wie ein Mensch im Miniformat und in der 12. Schwangerschaftswoche die Größe einer Feige hat. Zu sehen ist das auf Ultraschallbildern oder wenn nach einer Abtreibung der (meist zerstückelte) Embryo in der Nierenschale auf Vollständigkeit untersucht wird. Ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie ich staunte, als ich zum ersten Mal im Ultraschall mein erstes Baby sah.

Wussten Sie, dass an jedem Werktag in Deutschland etwa 400 Abtreibungen stattfinden? Selbstverständlich geht es dabei auch um Geld. Etwa 500 Euro kann für eine Abtreibung abgerechnet werden. Ihr Kollege Friedrich Stapf in München berichtete dem Magazin Der Spiegel, dass er bis zu 20 Abtreibungen am Tag durchführt. Bei einem Umsatz von 10.000 Euro am Tag ist die von Ihnen initiierte Streichung des § 219a StGB und die Erlaubnis für einen Hinweis auf der Homepage sicherlich nicht nur altruistisch.

Einigkeit wird auch darüber bestehen, dass Abtreibungen in Deutschland keinesfalls einfach ein „Frauenrecht“ sind, sondern immer noch eine geduldete Straftat. Der Gesetzgeber legt in § 218 und § 219 StGB Wert darauf, dass das Lebensrecht des ungeborenen Kindes ein eigenes ist, jedoch dem Selbstbestimmungsrecht der Frau bei bestimmten Indikationen untergeordnet werden kann. Deswegen die Beratungspflicht, bei der die Beraterinnen aufgefordert sind, für das Lebensrecht des Kindes zu beraten.

Denn der Preis für jede Abtreibung ist der Tod des ungeborenen Kindes. Und die Gefährdung der Gesundheit der Frau. Das kam in der Runde bei Frau Will leider nicht zur Sprache und auch Sie als Ärztin haben dazu nichts gesagt, obwohl Ihnen doch die Frauen nach eigenen Worten so am Herzen liegen. Als Lebensschützerin stehe ich gemeinsam mit Millionen anderer Bürger fest auf dem Boden unserer Rechtsprechung und der Wissenschaft. Wenn Frau Will meint, sie müsse Menschen wie mir, die sich gleichzeitig für das Lebensrecht der ungeborenen Kinder und das langfristige Wohlergehen der Mütter einsetzen, mit dem Beiwort „sogenannte“ bezichtigen, dann ist das willkürliche Diffamierung. Das entspricht nicht den Grundsätzen eines öffentlich-rechtlichen Senders und Qualitätsjournalismus und nicht nur ich bin versucht, Frau Will künftig als „sogenannte Journalistin“ zu bezeichnen. Meine Beschwerde über die Sendung ist bereits bei Intendanten des NDR eingegangen.

Frau Dr. Hänel, Sie sind Ärztin und sagen, dass Sie den Frauen helfen wollen. Indem Sie beispielsweise künftig auf Ihrer Homepage ausführlich Informationen veröffentlichen wollen, beispielsweise mit welcher Methode Sie abtreiben. Vielleicht wenden auch Sie die Absaug-Methode an, das ist ja die häufigste Form der Abtreibung. In Deutschland werden ca. 80% aller Abbrüche mit ihr durchgeführt. Dann könnten Sie nach Änderung der Rechtslage in etwa so auf ihrer Homepage schreiben: “Der Muttermund wird mit gynäkologischen Kugelzangen festgehalten und die Öffnung des Muttermundes mit feinen Metallstiften gedehnt. Dann wird mit einem Röhrchen das Fruchtwasser, die Plazenta, das ungeborene Kind, sowie die Schleimhaut der Gebärmutter abgesaugt.“ Vielleicht ersetzen Sie aber auch wie von Ihnen in einem flyer dargelegt den Ausdruck „ungeborenes Kind“ durch „Schwangerschaftsgewebe“, was sachlich zwar falsch ist, aber deutlich angenehmer klingt. Wie auch immer.

Nun frage ich mich, welche Vorteile – außer vielleicht den einer Abschreckung- solche Informationen hätten. Selbstverständlich können Sie das alles auch weglassen und berichten, wie liebevoll Sie sich um die Frauen kümmern und dass es den Frauen bei Ihnen danach wirklich „gut“ gehe. Nur sehr geehrte Frau Dr. Hänel, das Resultat wird immer das gleiche sein: Die junge Mutter geht ohne ihr Kind aus ihrer Praxis – denn das ungeborene Kind ist nach Ihrer „Hilfe“ tot. Unwiederbringlich. Indem Sie nun für die Streichung des § 219a StGB sind, riskieren Sie, dass sich jede Frau im Internet direkt ihre Abtreibungspraxis aussuchen kann. Ohne zuvor zu einer neutralen und dennoch für das Lebensrecht des Kindes beratenden Beratungsstelle zu gehen, die immerhin kein Geld an der Beratung verdient. Das Abholen des Beratungsscheines ist dann nur noch Formsache. Für Ärzte ist aber jede Abtreibung ein schnelles lukratives Geschäft mit mehreren hundert Euro. Weshalb sollten diese dann ein engagierter Vertreter des Kindeslebens sein? Oft braucht die Frau wegen der Abtreibung auch noch weitere ärztliche Nachsorge.

Die Schwächsten zu schützen und Ihnen zu helfen – das ist doch die Aufgabe eins Arztes und die Pflicht von uns allen. Das Beratungskonzept und die §§ 218 und 219a StGB sind schwer errungene Kompromisse zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Frau und zu Lasten des eigenen Lebensrechts der Ungeborenen. Eine Streichung des § 219a StGB, wie von Ihnen und Ihren Mitstreitern gewünscht, wird die Diskussion um eine komplette Streichung des § 218 StGB zur Folge haben. Dass die Tötung eines ungeborenen Kindes keine medizinische Dienstleistung ist, wie eine Lungenfunktionsprüfung oder ein EKG, war die Grundlage für den § 219a. Deshalb ist es falsch, sie in das Angebotsspektrum eines Arztes einzureihen. Sie ist eine Straftat, die nur durch den Beratungsschein einer anerkannten Beratungsstelle zu einer medizinischen Dienstleistung wird. Ich gehe davon aus, dass Ihnen das bewusst ist.

Unabhängig von einer Glaubensüberzeugung muss eine demokratische Gesellschaft, die in Artikel 1 des Grundgesetzes aus guten Gründen stehen hat „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ die Verteidigung des Lebens als Grundstein des Gemeinwohls achten. Jeder – und vor allem jeder Arzt- sollte hierfür in der Gesellschaft eintreten.

Am meisten schockiert haben mich aber Ihre Aussagen am Schluss der Sendung. Sie sagten, Sie „können die Frauen nicht alleine lassen“. Sie möchten, „… dass Kinder, die auf die Welt kommen gewollt sind, dass sie geliebt sind….“ Und weiter: „Das ist das, wofür ich mich einsetze. Das ist mein Traum, und wer Träume hat der gibt niemals auf“.

Und da stockte mir der Atmen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie allen Ernstes der Meinung sind, dass ein Mensch nicht geboren werden soll, wenn seine Mutter oder seine Eltern wegen einer meist vorübergehenden Überforderung mit der „Überraschung Baby“ ein Problem haben? Woher wollen Sie wissen, dass die Mutter oder der Vater dieses Kind nicht doch lieben werden und können? Wieso soll das Kind mit seinem Leben für eine „Verhütungspanne“ bezahlen? Was ist mit der Verantwortung bei der Zeugung des Kindes? Die haben eindeutig die Eltern des Kindes. Und kommen Sie mir bitte jetzt nicht mit Vergewaltigungen, die machen zum Glück nur etwa 2 Prozent der Abtreibungen aus.

Ist Ihr Kriterium „geliebt und gewollt“ nun eine weitere Indikation für Selektion und Rechtfertigung für Abtreibung? Schlimm genug, dass in Deutschland 9 von 10 Kindern mit der Diagnose Down-Syndrom abgetrieben werden. Aber dass ein „gewollt bzw. geliebt“ nun ein weiteres offizielles Kriterium für ein Todesurteil eines unschuldigen, ungeborenen und wehrlosen Menschenkindes (und nichts anderes ist eine Abtreibung) sein soll, das übersteigt meine Vorstellungskraft. Wenn ich das zu Ende denke, dann sagen Sie dem ungeborenen Kind sinngemäß: „Im Namen der Liebe und eines glücklichen Lebens hilft Dir nur noch die Abtreibung – nicht zu leben ist besser für Dich als zu leben – wir, die Stärkeren helfen Dir, indem wir Dich jetzt als Embryo töten“. Damit sprechen Sie ja auch der Mutter die Fähigkeit und Verantwortung ab, ihr Kind annehmen und lieben zu können. Damit sprechen Sie uns allen die Verpflichtung ab, dass Staat, soziale Einrichtungen und jeder sich um den Nächsten zu bemühen hat. Eine Selektion Ungeborener nach Liebensfähigkeit der Mutter bzw. der Eltern ist perfide. Es wäre die Aufkündigung von Solidarität, reine Willkür und Diskriminierung. Wer möchte ernsthaft in so einer entmenschlichten Gesellschaft leben?

Ihr „Traum“ ist in echt ein unmenschlicher und zynischer Alptraum. Mit tödlichen Folgen für einen wehrlosen ungeborenen Menschen. Und für die Mutter für ein Leben ohne ihrem Kind, mit einem Gesundheitsrisiko und der lebenslangen Erinnerung an die Abtreibung.

Mein Traum ist es, dass der Alptraum Abtreibung undenkbar wird. Dass jede schwangere Frau sich freuen kann und weiß, dass auch ihr Mann, ihre Familie und Freunde, der Arbeitgeber und die ganze Gesellschaft sich auf ihr Baby freuen. Jedes Kind – ob gesund oder behindert- soll willkommen sein. Jeder Mensch ist einer von uns, ein Menschenkind aus der Menschheitsfamilie. Wir brauchen den Traum einer echten Willkommenskultur für Schwangere, für Mütter und ihre Kinder.

Mein Traum heißt auch: Die Geburt eines Kindes bedeutet Zukunft und Hoffnung. Und Liebe und Freude. Denn spätestens, wenn eine Mutter ihr Baby das erste Mal sieht und in den Armen hält, wird der Gedanke an Abtreibung undenkbar. Das hat mir kürzlich wieder eine junge Frau erzählt, die sich zunächst überfordert fühlte und fast abgetrieben hätte. Sie hielt dabei glücklich ihr Baby im Arm und versteht rückblickend nicht mehr, wie sie nur daran denken konnte, ihr Kind abzutreiben. Und das zeigt doch: Probleme kann man lösen – ein abgetriebenes Kind aber nicht mehr lebendig machen. Selbst wenn eine Mutter ihr Kind nicht aufziehen möchte, kann sie es zur Adoption freigeben. Ein sehr guter Freund von mir ist so ein „ungeliebtes“ und unerwartetes Kind gewesen – er und seine Frau danken heute noch seiner Mutter für deren „JA“ und seinen Adoptiveltern. Ohne ihn würde es seine beiden reizenden Kinder nicht geben. Und der angehende Schwiegersohn hätte nicht seine Traumfrau gefunden. Abtreibung ist außer für die Ärzte, die damit Geld verdienen, ein „no win“-Alptraum für alle.

Mein Traum ist, dass die Menschenrechte weltweit für alle Menschen gelten, vor allem für die Kleinsten, Schwächsten und Hilfsbedürftigen. Es darf keinen blinden Fleck mehr geben bei Menschenrechtsverletzungen. Ich bin davon überzeugt, dass es der natürlichen Intuition von uns Menschen entspricht weder zu selektieren oder einander zu töten. Ob ungeboren oder geboren. Abtreibung verändert aber diese menschliche Grundsolidarität. Das merkt man, wenn die Jusos ein Abtreibungsrecht bis zur Geburt fordern, wenn nach behinderten Kindern per Bluttest regelrecht gefahndet wird oder wenn man der Runde und Ihnen bei Anne Will zuhörte.

Ich lade Sie ein, künftig diesen Traum einer Willkommenskultur und die vielen Träume von den vielen noch ungeborenen Kindern und ihren Eltern mitzugestalten. Lassen Sie uns um jedes einzelne ungeboren Menschenkind ringen. Werden Sie eine echte Lebensschützerin und Frauenschützerin. Lassen Sie uns gemeinsam die Schwächsten unserer Gesellschaft schützen, uns für eine viel bessere Familienpolitik einsetzen und den Müttern im Schwangerschaftskonflikt in allen Fragen mit individuellen Lösungen und echter Hilfe beistehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihre

Christiane Lambrecht

Offener Brief von Christiane Lambrecht, Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL) Bayern (7.2.2019)

 

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Montag 11. Februar 2019 um 13:49 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Lebensrecht.