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Pressemitteilung: Minister Spahn droht mit Ausstieg aus der Freiwilligkeit der Organspendebereitschaft

Donnerstag 6. September 2018 von Christdemokraten für das Leben


Christdemokraten für das Leben

„Direkt nach der Sommerpause hat der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn unerwartet zügig seinen Referenten-Gesetzentwurf zur Verbesserung der Organspende (GZSO) vorgelegt. Damit folgt er weitestgehend inhaltlich der in der Koalitionsvereinbarung bereits angekündigten Förderungsabsicht von Transplantationen, geht aber sofort darüber hinaus. Auch wenn die drohende Einführung der „Widerspruchslösung“ explizit weder im Gesetzentwurf noch im Koalitionsvertrag steht, soll sie nun eingebracht und fraktionsübergreifend als „Gewissensentscheidung“ möglichst im breiten Konsens durchgewunken werden. Dies wäre ein fundamentaler und gefährlicher Richtungswechsel, den die Christdemokraten für das Leben (CDL) entschlossen ablehnen.

Einerseits will der Gesundheitsminister den Kliniken und Ärzten deutlich mehr und höhere finanzielle und personelle „Anreizsysteme“ für Organentnahmen bieten. Andererseits aber soll auch gezielt ein massiver neuer Handlungsdruck aufgebaut werden. Denn bei allen potentiellen „Spendern“, das hieße jedoch dann tatsächlich bei allen (!) als hirntot deklarierten Patienten, soll lt. Gesetzentwurf zukünftig ausdrücklich seitens der Klinik begründet werden, warum dieser Patient jeweils im Einzelfall kein Organspender gewesen sei.

Zwei Tage nach der Erstveröffentlichung des Gesetzes setzt dann der Bundesminister nach und plädiert im völligen Gegensatz zu seiner früher veröffentlichten eigenen Position und der bisherigen Programmatik der Unionsparteien für einen weiteren völligen Paradigmenwechsel. Spahn will (wie überraschend auch die Bundesärztekammer im Mai 2018) nun hin zu einer Widerspruchslösung für alle Bürger. Diese würden damit dann – statt aus eigenem freiwilligen Entschluss zu individuellen Organ-„Spender“ – ausnahmslos alle zu Organ-„Lieferanten“ und als solche ärztlicherseits behandelt und genutzt. Das gefährdete zukünftig vor allem solche Bürger, die nicht den entsprechenden Wissens- und Informationsstand haben, und sich dementsprechend bisher nicht explizit gegen einen Tod mit Organspende entschieden haben. Damit will der Bundesminister die Menschen offensichtlich zu einer sehr frühen persönlichen Entscheidung zwingen, die diese aus vielen Motiven bisher selbst nicht treffen wollten oder konnten.

Dieser neue gesundheitspolitische Kurswechsel ist in vielfacher Hinsicht eine besondere Provokation:

Damit würde sich unser Staat ein generelles Verfügungsrecht über jeden Bürger zur Fremdnutzung seiner Organe anmaßen, wie es seit vielen Jahrzehnten in Deutschland zu Recht völlig undenkbar war. Immerhin haben dank intensivster Werbung seitens der Krankenkassen und staatlich getragener medizinischer Einrichtungen bereits heute über 30 % der Bürger freiwillig einen Organspenderausweis, was allein zeigt, wie überflüssig dieser radikale Vorstoß des Gesundheitsministers ist. Das derzeitig bei 1260 Intensivkrankenhäusern, die in Deutschland in der Lage sind, als hirntot erklärte Patienten bis zur Organtransplantationsoperation am Leben zu erhalten, nur 797 Organe erfolgreich transplantiert werden konnten, hat offensichtlich deutlich mehr mit der Organisation des gesamten Organhandels-Prozesses zu tun, als mit der mangelnden Bereitschaft der Bürger, selbstlos zum Schluss das eigene Leben auf dem OP-Tisch von Ärzten beenden zu lassen.

Auch wenn einige kleinere EU- Länder und Spanien bereits eine Form der Widerspruchsregelung praktizieren, hat sich Deutschland aus guten Gründen bisher immer dagegen verwahrt, Ansprüche des Staates an Leib und Leben seiner Bürger einzufordern. Auch persönliches Eigentum gehört nicht dann umgehend dem Staat, wenn der Sterbende keine andere Regelung getroffen hat.

Woher nimmt sich ein Parlament das Recht, über die Sterbestunde und Todesumstände seiner Bürger paternalistisch zu entscheiden, wenn sie vorher nicht aktiv „widersprochen“ haben? Nicht nur bei kirchlichen Mitgliedern und Instanzen, die die Sterbebegleitung in besonderer Weise achten und umsetzen, wird das drohende „Diktat“ der Widerspruchsregelung starken Protest auslösen. Es greift die persönlichen Freiheitsrechte jedes Bürgers gerade am Lebensende und in einer für die Familie und Nahestehende besonders beklemmenden Lage an. Sie würden in der schweren Situation, in der sie emotional einem Sterbenden beistehen wollen, ausnahmslos gezwungen, sich mit der drohenden Zulassung einer schnellen, drängenden Organtransplantation zu befassen. Auch in bildungsfernen Schichten und bei Bürgern aus anderen Kulturräumen dürfte diese neu anvisierte Staatsanmaßung wenig positive Resonanz auslösen, da viele Menschen erfahrungsgemäß ohnehin erst in dramatischen Notsituationen mit solchen Fragen überhaupt erstmals wirklich konkret konfrontiert werden.

Es wäre ein fatales und falsches Signal, das zukünftig jeden kranken Menschen am Lebensende ganz unmittelbar betreffen würde, wenn die nun von Minister Spahn neu geforderte „Widerspruchsregelung“ tatsächlich politisch durchgesetzt würde. Alle Bürger würden damit zu potentiellen Betroffenen. In einer sehr offenen und sicher höchst kontroversen politischen Auseinandersetzung muss endlich ehrlich über die zahlreichen ethischen, rechtlichen und medizinischen Gegenargumente aufgeklärt und gesprochen werden.

Gerade die Unionsparteien sollten sehr vorsichtig sein, diesen nun geplanten Richtungswechsel hin zur „Vergesellschaftung“ der Organe und der Förderung der zudem extrem teuren Transplantationsmedizin zu forcieren. Eine „Spende“ wäre es ja dann nicht mehr, sondern vermeintliche „Bürger-Pflicht“, der man nur durch klaren Widerspruch entkommen kann. Denn nicht nur in den Augen ihrer christlichen Mitglieder- und Wählerschaft läuft dies auf eine indirekte Entmündigung der Bürger hinaus, die bisher freiwillig und sicher aus guten Gründen trotz ständiger Appelle nur seltener spenden wollen. Statt bestehende Regelungen zu verändern und sinnvoller zu gestalten, werden hier die Bürger insgesamt vom Staat für die Optimierung seiner Transplantationspolitik in Haftung genommen.

Es ist zu hoffen, dass die mediale und politische Aufmerksamkeit, die dieser unerwartete Vorstoß ausgerechnet eines CDU- Ministers gesucht und gefunden hat, jetzt in eine lebhafte „Widerspruchs“- Debatte mündet. Vielleicht kommt der wachsende Ärger vieler Bürger über die beabsichtigte „Vergesellschaftung“ der Organe doch bei einer Mehrheit des Parlaments an. Die drohende Widerspruchsregelung werden wir als Christdemokraten für das Leben (CDL) im Interesse der Achtung von Freiheit und Selbstbestimmung gerade am Lebensende sehr kritisch und ablehnend begleiten.“

Mechthild Löhr, Christdemokraten für das Leben (CDL), 4.9.2018

Dieser Beitrag wurde erstellt am Donnerstag 6. September 2018 um 17:22 und abgelegt unter Gesellschaft / Politik, Medizinische Ethik.