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Ungarn verhindert bei der EU die Annahme familienfeindlicher Texte

Dienstag 22. März 2016 von Administrator


Vertreter Ungarns bei der EU haben am 7. März 2016 in Brüssel mit ihrem Veto die Annahme familienfeindlicher Texte in letzter Minute verhindern können. Die Entwürfe hätten auch die Verschiebung von Zuständigkeiten in der Familienpolitik von nationaler Ebene auf EU-Ebene weiter befördert. Zuvor wurden angeblich von Seiten der EU zwei verschiedene Themenbereiche für die Beschlussfassung zusammengefasst. Das Kalkül der EU war es demnach, durch die Verschmelzung dieser beiden Themengebiete einen einstimmigen Beschluss ohne Veto herbeiführen zu können, da das an und für sich löbliche Ziel der „Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ mit einseitigen „Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von LGBTI-Personen“ vermischt wurde:Die Annahme dieser Dokumente hätte den Druck auf EU-Mitgliedsstaaten, deren Regierungen dem Genderismus reserviert gegenüberstehen, zur Unterminierung ihrer nationalen Familienpolitik massiv erhöht. Mitgliedsstaaten wären gedrängt worden, unter dem Deckmantel der einseitigen „Förderung von LGBTI-Personen“, Werte wie die „Ehe als Gemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann“ auszuhöhlen und die Familie als „Keimzelle der Gesellschaft“ abzuwerten.

Die „Ehe als Gemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann“ ist ein jahrtausendealtes Institut und wird von Staaten privilegiert behandelt, weil nur die Verbindung zwischen Frau und Mann Nachkommen zeugen kann und so den Fortbestand einer Gesellschaft sichert. Die „Ehe als Gemeinschaft zwischen einer Frau und einem Mann“ rechtlich mit anderen Konstellationen gleichzustellen ist schlichtweg unlogisch, weil „gleiches“ und „ungleiches“ nicht „gleich“ ist.

Verschiedene international agierende Institutionen, wie beispielsweise die EU, versuchen immer wieder und in immer kürzeren Abständen, die Zuständigkeit den Staaten in der Familienpolitik wegzunehmen, obwohl zum Beispiel aufgrund Artikel 5 des EU-Vertrages die Zuständigkeit, Kompetenz und Gestaltungsmöglichkeiten der EU-Mitgliedsstaaten in wichtigen Bereichen, wie beispielsweise der Familienpolitik, eindeutig festgelegt ist. In vielen EU-Mitgliedsstaaten ist die „Familie“ außerdem verfassungsmäßig geschützt und es steht der EU nicht zu, von oben herab die Wertebasis nationaler Verfassungsbestimmungen, in diesem Fall die Werte der „Familie“, auszuhöhlen.

Unterzeichnen wir jetzt gemeinsam diese Petition und zeigen wir den ungarischen Vertretern bei der EU, dass wir sie nicht alleine im Regen stehen lassen. Zeigen wir ihnen unsere Solidarität und Unterstützung. Wir sind ihnen aufgrund ihres starken Einsatzes zu Dank und Wohlwollen verpflichtet.

http://www.citizengo.org/de/fm/33525-dank-an-ungarn-fuer-die-verteidigung-der-familie-in-der-eu

Helfen Sie bitte jetzt mit, gemeinsam ein starkes Zeichen des Dankes und der Ermunterung an die Vertreter Ungarns bei der EU zu senden.

Quelle: www.citizengo.org 22.3.2016

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Dienstag 22. März 2016 um 10:31 und abgelegt unter Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Sexualethik.