Gemeindenetzwerk

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„Das aber ist nichts anderes als Mord!“

Mittwoch 5. Februar 2014 von Administrator


Stimmen aus der Kirchengeschichte zur Abtreibung

 Athenagoras:

„Wir sagen doch, dass die Frauen, die Abtreibungsmittel an­wenden, Mörderinnen sind und vor Gott Rechenschaft für ihre Abtreibung ablegen müssen – wie sollten wir dann fähig sein, Menschen umzubringen? Denn derselbe Mensch kann nicht einerseits glauben, auch das Kind im Mutterleib sei schon ein Lebewesen und liege deshalb Gott am Herzen, und andererseits das Kind, wenn es zur Welt gekommen ist, töten; und er kann auch nicht einerseits verbieten, ein Neugeborenes auszu­setzen, weil diejenigen, die Kinder aussetzen, nach unserer Auffassung Kindesmörder sind, es andererseits aber, wenn es aufgezogen worden ist, umbringen.  Wir sind aber gleich und konsequent in allen unseren Handlun­gen, denn wir dienen der Vernunft und tun ihr keine Gewalt an.“

Athenagoras, Apologia pro Christiana, 35 (177 n. Chr.)


Tertullian:

„Wir aber dürfen, weil Mord ein für alle Mal untersagt ist, auch die im Mutterleib empfangene Leibesfrucht nicht zerstören,  während noch Blut für einen neuen Menschen abgezweigt wird. Es ist ein vorweggenommener Mord, wenn man eine Geburt verhindert, und es ist nicht ausschlaggebend, ob man einer Seele, die schon geboren ist, das Leben nimmt oder eine, die gerade geboren wird, vernichtet. Ein Mensch ist auch, wer erst künftig ein Mensch sein soll; auch sonst ist jede Frucht schon in ihrem Samen enthalten.“

Tertullian, Apologeticum 9,8 (197 n. Chr.)


Minucius Felix:

„nicht bei uns, … aber bei euch sehe ich, wie die neugeborenen Kinder ausgesetzt werden; dass manche Frauen durch eingenommene Arzneimittel den Keim künftigen Lebens vernichten und einen Kindsmord begehen.“

Minucius Felix, Dialog Octavius, 30. Kapitel (spätes 2. Jhdt., frühes 3. Jhdt.)


Basilius von Cäsarea:

„Eine Frau, die absichtlich die Leibesfrucht abtreibt, macht sich eines Mordes schuldig. Eine spitzfindige Unterscheidung zwischen der Leibesfrucht vor und nach der Geburt gibt es nicht. … Die Frau gefährdet sich selbst, und dazu kommt die Vernichtung des Embryos, der zweite, beabsichtigte Mord.“

Basilius von Cäsaräa (Brief an Amphilochius von Ikonium (374 n. Chr.)


Dietrich Bonhoeffer:

„Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord.

Daß die Motive, die zu einer derartigen Tat führen, sehr verschieden sind, ja daß dort, wo es sich um eine Tat der Verzweiflung in höchster menschlicher oder wirtschaftlicher Verlassenheit und Not handelt, die Schuld oft mehr auf die Gemeinschaft als auf den einzelnen fällt, daß schließlich gerade in diesem Punkt Geld sehr viel Leichtfertigkeit zu vertuschen vermag, während gerade bei den Armen auch die schwer abgerungene Tat leichter ans Licht kommt, dies alles berührt unzweifelhaft das persönliche und seelsorgerische Verhalten gegenüber den Betroffenen ganz entscheidend, es vermag aber an dem Tatbestand des Mordes nichts zu ändern.“

Dietrich Bonhoeffer, Ethik, 8. Auflage, München 1975, Seite 187

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Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 5. Februar 2014 um 12:05 und abgelegt unter Lebensrecht, Medizinische Ethik.