Erklärung zur Stellungnahme des Rates der EKD zum Schwangerschaftsabbruch
Mittwoch 1. November 2023 von Lebendige Gemeinde München e.V.

Nach gültiger Rechtslage sind Abtreibungen in Deutschland durch § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) grundsätzlich verboten. Sie bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei (§ 218a). Die Ampel-Koalition möchte diesen mühsam erarbeiteten Kompromiss weiter liberalisieren. Dazu haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Kommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ berufen, dem 18 Experten aber keine Vertreter der Kirchen angehören. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Kirche, Lebensrecht