Gemeindenetzwerk

Ein Arbeitsbereich des Gemeindehilfsbundes

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Erklärung zur Stellungnahme des Rates der EKD zum Schwangerschaftsabbruch

Mittwoch 1. November 2023 von Lebendige Gemeinde München e.V.


Lebendige Gemeinde München e.V.

Nach gültiger Rechtslage sind Abtreibungen in Deutschland durch § 218 des Strafgesetzbuches (StGB) grundsätzlich verboten. Sie bleiben aber unter bestimmten Bedingungen straffrei (§ 218a). Die Ampel-Koalition möchte diesen mühsam erarbeiteten Kompromiss weiter liberalisieren. Dazu haben Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Bündnis 90/Die Grünen), Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Kommission „Reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ berufen, dem 18 Experten aber keine Vertreter der Kirchen angehören.

Es sollen in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierung von Abtreibungen außerhalb des StGB (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellenspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) geprüft werden. Ministerin Paus hat sich bereits für eine Streichung des § 218 StGB ausgesprochen und ruft damit den Widerstand vieler um den Lebensschutz besorgte Menschen hervor. Die Expertise der Kommission wird im Frühjahr 2024 erwartet.

Die Arbeitsgruppe 1 hat um Stellungnahmen gebeten. Der EKD-Rat hat seine Stellungnahme jetzt veröffentlicht. Sie enthält auf acht Seiten viel gesellschafts- und sozialpolitisch Wichtiges zum Schutz des ungeborenen Lebens. Im Kern befürwortet der EKD-Rat jedoch eine Liberalisierung von Abtreibungen, die den Schutz des ungeborenen Lebens nachhaltig schwächt. Er geht davon aus, „dass dem Recht des Ungeborenen auf Leben in der Abwägung mit dem Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren mit fortschreitender Schwangerschaft zunehmendes Gewicht einzuräumen ist.“ (V.11.). „Dabei ist von einer kontinuierlichen Zunahme des Lebensrechts des Ungeborenen und der Schutzpflicht ihm gegenüber im Verlauf der Schwangerschaft auszugehen.“ (VI.)

Jegliche Abstufung des Lebensrechts und seines Schutzes birgt die Gefahr, dass dies auch auf andere schwierige Lebenssituationen wie Behinderungen, Krankheiten, Demenz oder Suizidwunsch angewendet wird. Der EKD-Rat löst sich mit seiner Stellungnahme vom absoluten Lebensschutz und legitimiert das Vorhaben der Regierung ethisch, ohne es theologisch einzuordnen. Wir weisen darauf hin, dass die EKD mit dieser Stellungnahme nicht die Gesamtheit der Christen – nicht einmal alle evangelischen Christen Deutschlands vertritt.

Mit vielen anderen Christen halten wir daran fest, dass das Leben als Geschenk Gottes mit der Verschmelzung von Samen und Eizelle beginnt und ab dann bis zum Ende gemäß dem 5. Gebot Gottes ‘Du sollst nicht töten‘ zu schützen ist. Die in Deutschland offiziell gemeldeten rd. 100.000 Abtreibungen jedes Jahr sprechen diesem Gebot Hohn.

18. Oktober 2023

Pfarrer Dieter Kuller, Bolko v. Bonin
Vorstand LEBENDIGE GEMEINDE MÃœNCHEN e.V.

Lebendige Gemeinde München e. V.
Pfarrer Dieter Kuller, Grünwalder-Str. 103c, 81547 München

Drucke diesen Beitrag Drucke diesen Beitrag Artikel empfehlen Artikel empfehlen

Dieser Beitrag wurde erstellt am Mittwoch 1. November 2023 um 10:16 und abgelegt unter Kirche, Lebensrecht.