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Recht auf Abtreibung?

Donnerstag 7. Juli 2022 von Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Beck


Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Beck

Neuerdings werden ein „Recht auf Abtreibung“ und die Werbung für Abtreibung verstärkt propagiert. So soll im Folgenden versucht werden, den Sachzusammenhang in möglichst klarer Logik zusammenzustellen. Das Argument der Vertreter eines „Rechtes auf Abtreibung“ besteht in dem Dreischritt: 1.) Aufgrund seines naturgegebenen Rechtes auf Selbstbestimmung hat der Mensch die Vollmacht, über seinen Körper frei zu verfügen. 2.) Die befruchtete Eizelle bzw. der Fötus oder Embryo ist ein Teil des Körpers der Mutter. 3.) Also darf der Mensch frei über die befruchtete Eizelle / den Fötus verfügen, d. h. auch abtreiben  (vgl. den Slogan: „Mein Bauch gehört mir!“). Zum Beispiel forderten die Jusos (=Jungsozialisten) auf ihrem Bundeskongreß Anfang Dezember 2018 in Düsseldorf eine straf-freie und von den Krankenkassen bezahlte (!) Abtreibungsmöglichkeit bis zur Geburt des Kindes, denn: „Das Recht auf körpertliche und reproduktive Selbstbestimmung stellt für uns ein zentrales Menschenrecht dar“. Den ganzen Beitrag lesen »

Kategorie: Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik, Lebensrecht