Zehn Thesen zum Lebenspartnerschaftsgesetz
Montag 15. Mai 2006 von Prof. Dr. Johann Braun
Zehn Thesen zum Lebenspartnerschaftsgesetz *
1. Die rechtliche Regelung enger persönlicher Beziehungen ist in einem rechtsstaatlichen Gemeinwesen nicht aus sich heraus legitim; vielmehr bedarf es dazu eines legitimen Grundes, der sich nur aus einem öffentlichen Interesse ergeben kann. Den ganzen Beitrag lesen »
Kategorie: Ehe u. Familie, Gesellschaft / Politik